HRB 96316

ESMA BROT GmbH

Amtsgericht Hanau · Hessen

aktuell 13 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Honeywellstraße 13, 63477 Maintal

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Maintal
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
08.12.2020
Datenstand
2025-10-31
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Kenan Nair

Stadtlohn

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-31

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Gegenstand des Unternehmens

Handel mit sowie Import und Export von Lebensmitteln aller Art, insbesondere Backwaren, sowie die Produktion von Backwaren.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

13
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 70 IN 75/20 · ESMA BROT GmbH · Insolvenzgericht Hanau
Insolvenzgericht
Hanau
Aktenzeichen
70 IN 75/20
Wirksam am
09.10.2026
Registerbezug
Hanau, HRB 96316
70 IN 75/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ESMA BROT GmbH, ehemals Honeywellstraße 13, 63477 Maintal (AG Hanau, HRB 96316), vertr. d.: Kenan Nair, Porschestraße 6, 48703 Stadtlohn, (Geschäftsführer),
werden die Vergütung und Auslagen des verstorbenen Insolvenzverwalters Peter Gangfuß zugunsten der Peter Gangfuß Unternehmensberatung GmbH, Hainstr. 3a, 63486 Bruchköbel festgesetzt auf:
€ Nettovergütung nach InsVV
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 16%
€ Auslagen zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 16%
€ Zustellungskosten nach § 8 Abs. 3 InsVV
€ Gesamtbetrag
Die Veröffentlichung der Beträge unterbleibt gemäß § 64 II S. 2 InsO

Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt André Zöller, Dämmer Tor 3, 63741 Aschaffenburg, Tel.: 06021 3868330, Fax: 06021 3868333, E-Mail: advokat@rae-ohly-zoeller.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Berechnungsmasse: 16.237,86 €
Erhöhungen wurden nicht beantragt, Herabsetzungsfaktoren sind nicht ersichtlich.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Hanau, 05.10.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 70 IN 75/20 · ESMA BROT GmbH · Insolvenzgericht Hanau
Insolvenzgericht
Hanau
Aktenzeichen
70 IN 75/20
Wirksam am
04.09.2026
Registerbezug
Hanau, HRB 96316
70 IN 75/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ESMA BROT GmbH, ehemals Honeywellstraße 13, 63477 Maintal (AG Hanau, HRB 96316), vertr. d.: Kenan Nair, Porschestraße 6, 48703 Stadtlohn, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 14.12.2026.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters.

Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 6.500,00 EUR geleistet wird.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Hanau, 26.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 70 IN 75/20 · ESMA BROT GmbH · Insolvenzgericht Hanau
Insolvenzgericht
Hanau
Aktenzeichen
70 IN 75/20
Wirksam am
31.05.2024
Registerbezug
Hanau, HRB 96316
70 IN 75/20 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ESMA BROT GmbH, ehemals Honeywellstraße 13, 63477 Maintal (AG Hanau, HRB 96316), vertr. d.: Kenan Nair, Porschestraße 6, 48703 Stadtlohn, (Geschäftsführer),
ist der bisherige Insolvenzverwalter Peter Gangfuß, Haintr. 3a, 63486 Bruchköbel, verstorben. Zum neuen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt André Zöller, Dämmer Tor 3, 63741 Aschaffenburg, Tel.: 06021 3868330, Fax: 06021 3868333, E-Mail: advokat@rae-ohly-zoeller.de ernannt worden. Nach § 57 InsO hat die Gläubigerversammlung das Recht, an Stelle des neu bestimmten Insolvenzverwalters eine andere Person zu wählen. Den Gläubigern wird hiermit Gelegenheit gegeben, bis zum 12.07.2024 (Eingang bei Gericht) entsprechende Anträge zu stellen.
Amtsgericht Hanau, 29.05.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 70 IN 75/20 · ESMA BROT GmbH · Insolvenzgericht Hanau
Insolvenzgericht
Hanau
Aktenzeichen
70 IN 75/20
Wirksam am
12.10.2023
Registerbezug
Hanau, HRB 96316
70 IN 75/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ESMA BROT GmbH, ehemals Honeywellstraße 13, 63477 Maintal (AG Hanau, HRB 96316), vertr. d.: Kenan Nair, Porschestraße 6, 48703 Stadtlohn, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 28.11.2023 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Hanau, 22.09.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 70 IN 75/20 · ESMA BROT GmbH · Insolvenzgericht Hanau
Insolvenzgericht
Hanau
Aktenzeichen
70 IN 75/20
Wirksam am
02.03.2023
Registerbezug
Hanau, HRB 96316
70 IN 75/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ESMA BROT GmbH, ehemals Honeywellstraße 13, 63477 Maintal (AG Hanau, HRB 96316), vertr. d.: Kenan Nair, Porschestraße 6, 48703 Stadtlohn, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO am 28.02.2023 angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nach Anzeige der ersten Masseunzulänglichkeit vom 24.03.2022 nicht ausreicht (Neumasseunzulänglichkeit).

Amtsgericht Hanau, 02.03.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 70 IN 75/20 · ESMA BROT GmbH · Insolvenzgericht Hanau
Insolvenzgericht
Hanau
Aktenzeichen
70 IN 75/20
Wirksam am
15.08.2022
Registerbezug
Hanau, HRB 96316
70 IN 75/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ESMA BROT GmbH, ehemals Honeywellstraße 13, 63477 Maintal (AG Hanau, HRB 96316), vertr. d.: Kenan Nair, Porschestraße 6, 48703 Stadtlohn, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 21.10.2022 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Hanau, 12.08.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 70 IN 75/20 · ESMA BROT GmbH · Insolvenzgericht Hanau
Insolvenzgericht
Hanau
Aktenzeichen
70 IN 75/20
Wirksam am
25.03.2022
Registerbezug
Hanau, HRB 96316
70 IN 75/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ESMA BROT GmbH, ehemals Honeywellstraße 13, 63477 Maintal (AG Hanau, HRB 96316), vertr. d.: Kenan Nair, Porschestraße 6, 48703 Stadtlohn, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO am 22.03.2022 angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.

Amtsgericht Hanau, 24.03.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 70 IN 75/20 · ESMA BROT GmbH · Insolvenzgericht Hanau
Insolvenzgericht
Hanau
Aktenzeichen
70 IN 75/20
Wirksam am
04.08.2021
Registerbezug
Hanau, HRB 96316
70 IN 75/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ESMA BROT GmbH, ehemals Honeywellstraße 13, 63477 Maintal (AG Hanau, HRB 96316), vertr. d.: Kenan Nair, Porschestraße 6, 48703 Stadtlohn, (Geschäftsführer), wird die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt auf:

€ Nettovergütung nach § 11 InsVV

€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

€ Auslagen zuzüglich

€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

€ Zustellungskosten nach § 8 Abs. 3 InsVV

€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%

€ Gesamtbetrag
Die Veröffentlichung der Beträge unterbleibt gemäß § 64 II S. 2 InsO

Dem Insolvenzverwalter Peter Gangfuß, Hainstraße 3a, D 63486 Bruchköbel, Tel.: 06181/579900, Fax: 06181/5799020, E-Mail: info@pega-beratung.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Berechnungsmasse: 34.782,70 €
Dem vorläufigen Verwalter steht nach § 11 InsVV ein Bruchteil der Vergütung für einen Verwalter zu, der auf 40 % festgesetzt wird
Die Auslagen waren in beantragter Höhe gem. § 8 InsVV festzusetzen.

Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 03.08.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 96316 HRB 96316: ESMA BROT GmbH, Maintal, Honeywellstraße 13, 63477 Maintal. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRB 96316: ESMA BROT GmbH, Maintal, Honeywellstraße 13, 63477 Maintal. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 70 IN 75/20 · ESMA BROT GmbH · Insolvenzgericht Hanau
Insolvenzgericht
Hanau
Aktenzeichen
70 IN 75/20
Wirksam am
03.12.2020
Registerbezug
Hanau, HRB 96316
Geschäfts-Nr.: 70 IN 75/20 Am 01.12.2020 um 12:00 Uhr ist das
Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der ESMA BROT GmbH,
ehemals Honeywellstraße 13, 63477 Maintal (AG Hanau, HRB 96316), vertr. d.:
Kenan Nair, Porschestraße 6, 48703 Stadtlohn, (Geschäftsführer),.
Insolvenzverwalter ist: Peter Gangfuß, Hainstraße 3a, D 63486 Bruchköbel, Tel.:
06181/579900, Fax: 06181/5799020, E-Mail: info@pega-beratung.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich, in
EURO und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis:
05.01.2021.

b) unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen
oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das
Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des
Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die
Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus
entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt.

Ø Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

Ø Anträge über:

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160
InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer
Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne
Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,

müssen schriftlich bis zum 02.02.2021 (Frist, die dem Prüfungstermin im
schriftlichen Verfahren entspricht) eingereicht werden. Verspätete Eingaben
können nicht berücksichtigt werden.

Hinweis:

· Für den Fall dass die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist,
gelten Zustimmung nach § 160 InsO als erteilt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der
Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und
Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hanau,
Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Hanau, 01.12.2020.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 96316 HRB 96316: ESMA BROT GmbH, Maintal, Honeywellstraße 13, 63477 Maintal. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hanau (Az. 70 IN 75/20) vom 11.08.2020 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich a…
HRB 96316: ESMA BROT GmbH, Maintal, Honeywellstraße 13, 63477 Maintal. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hanau (Az. 70 IN 75/20) vom 11.08.2020 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 70 IN 75/20 · ESMA BROT GmbH · Insolvenzgericht Hanau
Insolvenzgericht
Hanau
Aktenzeichen
70 IN 75/20
Wirksam am
11.08.2020
Registerbezug
Hanau, HRB 96316
Az.: 70 IN 75/20 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ESMA
BROT GmbH (Antragstellerin), Honeywellstraße 13, 63477 Maintal (AG Hanau, HRB
96316), vertr. d.: Kenan Nair, Porschestraße 6, 48703 Stadtlohn,
(Geschäftsführer), ist am 11.08.2020 um 11:15 Uhr die vorläufige Verwaltung
ihres Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern ist
verboten, an die Antragstellerin zu zahlen sowie eigene Forderungen mit
Geldeingängen auf den Konten der Antragstellerin zu verrechnen. Der vorläufige
Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der
Antragstellerin auf ein von ihm zu errichtendes Sonderkonto einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 I S. 3
Insolvenzordnung).

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Peter Gangfuß, Hainstraße 3a, D 63486
Bruchköbel, Tel.: 06181/579900, Fax: 06181/5799020, E-Mail:
info@pega-beratung.de bestellt worden.

Amtsgericht Hanau, 11.08.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 96316 HRB 96316: ESMA BROT GmbH, Maintal, Honeywellstraße 13, 63477 Maintal. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.10.2017. Geschäftsanschrift: Honeywellstraße 13, 63477 Maintal. Gegen…
HRB 96316: ESMA BROT GmbH, Maintal, Honeywellstraße 13, 63477 Maintal. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.10.2017. Geschäftsanschrift: Honeywellstraße 13, 63477 Maintal. Gegenstand: Handel mit sowie Import und Export von Lebensmitteln aller Art, insbesondere Backwaren, sowie die Produktion von Backwaren. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Nair, Kenan, Stadtlohn, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.