HRB 183440
ESCADA SE
aktuell 32 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Aschheim
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Registerdaten
- Sitz
- Aschheim
- Datenstand
- 2024-03-17
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
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- Blitz 10-431 SE München
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung 1509 IN 1654/20 · ESCADA SE · Insolvenzgericht München
- Insolvenzgericht
- München
- Aktenzeichen
- 1509 IN 1654/20
- Wirksam am
- 20.07.2026
- Registerbezug
- München, HRB 183440
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ESCADA SE, Einsteinring 14-18, 85609 Aschheim, vertreten durch den Direktorinnen Britz Aletta Catharina und Stanford Magrietha Johanna Salome
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 183440
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Allen Overy Shearman Sterling LLP, Große Gallusstraße 14, 60315 Frankfurt
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Mitglieds des Gläubigerausschusses AFIAA Germany 2 AG für die Tätigkeit als Mitglied des (vorläufigen Gläubigerausschusses in dem Insolvenzverfahren (Zeitraum vom 07.10.2020 bis 11.03.2026) wurde festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des Gläubigerausschusses vom 25.06.2026 mit Ergänzung vom 13.07.2026. Nachdem die Tätigkeit des Gläubigerausschusses für das eröffnete Verfahren noch nicht beendet ist, erfolgt die Festsetzung der Vergütung diesbezüglich als Vorschuss auf die endgültige Vergütung gemäß § 9 InsVV analog.
Ein Mitglied des Gläubigerausschusses hat grundsätzlich gem. § 73 Abs. 1 InsO Anspruch auf Vergütung seiner Tätigkeit und Ersatz der entstandenen Auslagen. Die Vergütung ist gem. § 17 InsVV nach Zeitaufwand des Mitglieds für die Tätigkeit unter Berücksichtigung besonderer Umstände des Einzelfalls zu bestimmen. Der beantragte Stundensatz in Höhe von BETRAG EUR wird im Hinblick auf die Komplexität des Verfahrens sowie die besonderen Qualifikationen des Vertreters des Mitglieds als angemessen erachtet.
Für 25,25 Stunden war gem. § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von insgesamt BETRAG EUR festzusetzen.
Aufgrund des Sitzes der AFIAA Germany 2 AG in der Schweiz, gilt vorliegend die Umkehr der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (also der Insolvenzmasse) nach § 13b UStG (Reverse Charge), sodass keine Umsatzsteuer festzusetzen ist.
Der Insolvenzverwalter hat in seinen Stellungnahmen vom 13.07.2026 und 16.07.2026 keine Einwände gegen die beantragte Festsetzung erhoben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 17.07.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 1509 IN 1654/20 · ESCADA SE · Insolvenzgericht München
- Insolvenzgericht
- München
- Aktenzeichen
- 1509 IN 1654/20
- Wirksam am
- 26.01.2026
- Registerbezug
- München, HRB 183440
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ESCADA SE, Einsteinring 14-18, 85609 Aschheim, vertreten durch den Direktorinnen Britz Aletta Catharina und Stanford Magrietha Johanna Salome
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 183440
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Allen Overy Shearman Sterling LLP, Große Gallusstraße 14, 60315 Frankfurt
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Mitglieds des Gläubigerausschusses Knitaly s.r.l. für die Tätigkeit als Mitglied des (vorläufigen) Gläubigerausschusses in dem Insolvenzverfahren (Zeitraum vom 02.09.2020 bis 12.02.2025) werden wie folgt festgesetzt: Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des Gläubigerausschusses vom 26.02.2025. Ein Mitglied des Gläubigerausschusses hat grundsätzlich gem. § 73 Abs. 1 InsO Anspruch auf Vergütung seiner Tätigkeit und Ersatz der entstandenen Auslagen. Die Vergütung ist gem. § 17 InsVV nach Zeitaufwand des Mitglieds für die Tätigkeit unter Berücksichtigung besonderer Umstände des Einzelfalls zu bestimmen. Der beantragte Stundensatz in Höhe von 280,00 EUR wird als angemessen erachtet.
Für 45,17 Stunden war gem. § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von insgesamt 12.647,60 EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.Der Insolvenzverwalter hat in seiner Stellungnahme vom 28.05.2025 keine Einwände gegen die beantragte Festsetzung erhoben.Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Mitglieds des Gläubigerausschusses Knitaly s.r.l. für die Tätigkeit als Mitglied des (vorläufigen) Gläubigerausschusses in dem Insolvenzverfahren (Zeitraum vom 02.09.2020 bis 12.02.2025) werden wie folgt festgesetzt:
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 22.01.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 183440 HRB 183440: ESCADA SE, Aschheim, Landkreis München, Einsteinring 14-18, 85609 Aschheim. Von Amts wegen eingetragen: Prokura infolge Insolvenzeröffnung jeweils erloschen: Henseler, Nadine, München, *XX.XX.XXX…
Forderungsprüfung 1509 IN 1654/20 · ESCADA SE · Insolvenzgericht München
- Insolvenzgericht
- München
- Aktenzeichen
- 1509 IN 1654/20
- Wirksam am
- 09.11.2020
- Registerbezug
- München, HRB 183440
In dem Verfahren über den Antrag d.
ESCADA SE, Einsteinring 14-18, 85609 Aschheim, vertreten durch den
Direktorinnen Britz Aletta Catharina und Stanford Magrieta Johanna Salome
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 183440
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Allen & Overy LLP, Haus am Opern Turm, Bockenheimer Landstraße 2,
60306 Frankfurt
Geschäftszweig/Beschäftigung: Herstellung und Vertrieb von hochwertiger
Bekleidung aller Art, von Strick- und Textilwaren aller Art, von Lederwaren,
Taschen modischen Accessoires und alle damit im Zusammenhang stehenden
Geschäfte
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.11.2020 um 08.00 Uhr als
Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über
Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Christian Gerloff
Nymphenburger Straße 4, 80335 München
Telefon: +49(89)12026-0
Telefax: +49(89)12026127
Email: info@gl-law.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 15.12.2020 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die
Beibehaltung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2
(Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f.
(Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von
Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens,
Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans,
Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen
oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus
freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die
der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll;
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich
belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig
gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt
oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein
Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162
(Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung
unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei
Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten
Angelegenheiten wird anberaumt auf
Dienstag, 26.01.2021, 13:00 Uhr,
Sitzungssaal 202, 2. Stock, Infanteriestraße 5, Amtsgericht München
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Dienstag, 26.01.2021, 13:00 Uhr,
Sitzungssaal 202, 2. Stock, Infanteriestraße 5, Amtsgericht München
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Ein Gläubigerausschuss wird eingesetzt. Dieser besteht aus den Mitgliedern
|AFIAA Germany 2 AG
Zollstraße 42, 80005 Zürich, Schweiz
vertreten durch Vertreter Bardo Magel
vertreten durch Vertreter Matthias Bleicher
|Knitaly s.r.l.
Via G. Di Vittoria 10/A, 42046 Reggiolo (RE), Italien
vertreten durch Verfahrensbevollmächtigter Benedikt Huesmann
|Bundesagentur für Arbeit
Kapuzinerstraße 26, 80337 München
vertreten durch Vertreterin Sabine Ulbricht
|Ursula Dreyer
Einsteinring 14 - 18, 85609 Aschheim
|Gütt Olk Feldhaus Part RAe mbB
Hackenstraße 5, 80331 München
vertreten durch Verfahrensbevollmächtigter Heiner Feldhaus
9. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ferner wird ihm die gem. Art. 54 EuInsVO erforderliche Unterrichtung aller
bekannten ausländischen Gläubiger übertragen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
10. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 01.09.2020 beim Insolvenzgericht München eingegangen.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 01.11.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 1509 IN 1654/20 · ESCADA SE · Insolvenzgericht München
- Insolvenzgericht
- München
- Aktenzeichen
- 1509 IN 1654/20
- Wirksam am
- 02.09.2020
- Registerbezug
- München, HRB 183440
In dem Verfahren über den Antrag d.
ESCADA SE, Einsteinring 14-18, 85609 Aschheim, vertreten durch den
Direktorinnen Britz Aletta Catharina und Stanford Magrieta Johanna Salome
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 183440
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Allen & Overy LLP, Haus am Opern Turm, Bockenheimer Landstraße 2,
60306 Frankfurt
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs.
1 und 2 InsO)
wird am 02.09.2020 um 12:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21
Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Christian
Gerloff, Nymphenburger Str. 4, 80335 München, Telefon: +49(89)12026-0, Telefax:
+49(89)12026127, Email: info@gl-law.de.
wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der
Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 02.09.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 183440 HRB 183440: ESCADA SE, Aschheim, Landkreis München, Einsteinring 14-18, 85609 Aschheim. Ausgeschieden: Geschäftsführender Direktor: Dühring, Torsten, Winkelhaid, *XX.XX.XXXX; Epple-Righi, Iris Elisabeth, Mün…
HRB 183440 HRB 183440: ESCADA SE, Aschheim, Landkreis München, Einsteinring 14-18, 85609 Aschheim. Prokura erloschen: Fleck, Rainer, Taufkirchen, *XX.XX.XXXX.
HRB 183440 HRB 183440: ESCADA SE, Aschheim, Landkreis München, Einsteinring 14-18, 85609 Aschheim. Beim Amtsgericht München -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Verwaltungsrats eingereicht, Art. 9 Abs.…
HRB 183440 HRB 183440: ESCADA SE, Aschheim, Landkreis München, Einsteinring 14-18, 85609 Aschheim. Ausgeschieden: Geschäftsführender Direktor: Wahlers, Jörg, Starnberg, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführender Direkto…
HRB 183440 HRB 183440: ESCADA SE, Aschheim, Landkreis München, Einsteinring 14-18, 85609 Aschheim. Wohnsitz geändert, nun: Geschäftsführender Direktor: Epple-Righi, Iris Elisabeth, München, *XX.XX.XXXX.
HRB 183440 HRB 183440: ESCADA SE, Aschheim, Landkreis München, Einsteinring 14-18, 85609 Aschheim. Ausgeschieden: Geschäftsführender Direktor: Mittal, Megha, London/Großbritannien, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführe…
HRB 183440 HRB 183440:ESCADA SE, Aschheim, Landkreis München, Einsteinring 14-18, 85609 Aschheim.Beim Amtsgericht München -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder desVerwaltungsrats eingereicht, Art. 9 Abs. 1 …
HRB 183440 HRB 183440:ESCADA SE, Aschheim, Landkreis München, Einsteinring 14-18, 85609 Aschheim.Ausgeschieden: Geschäftsführender Direktor: Mc Mahon, Glenn Patrick, New York / Vereinigte Staaten, *XX.XX.XXXX.
HRB 183440 HRB 183440:ESCADA SE, Aschheim, Landkreis München, Einsteinring 14-18, 85609 Aschheim.Gesamtprokura gemeinsam mit einem geschäftsführenden Direktor oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen d…
HRB 183440 HRB 183440:ESCADA SE, Aschheim, Landkreis München, Einsteinring 14-18, 85609 Aschheim.Bestellt: Geschäftsführender Direktor: Mc Mahon, Glenn Patrick, New York / Vereinigte Staaten, *XX.XX.XXXX.
HRB 183440 HRB 183440:ESCADA SE, Aschheim, Landkreis München, Einsteinring 14-18, 85609 Aschheim.Beim Amtsgericht München -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder desVerwaltungsrats eingereicht, Art. 9 Abs. 1 …
HRB 183440 HRB 183440:ESCADA SE, Aschheim, Landkreis München, Einsteinring 14-18, 85609 Aschheim.Beim Amtsgericht München -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, Art. 9 Abs. 1 B…
HRB 183440 HRB 183440:ESCADA SE, Aschheim, Landkreis München, Einsteinring 14-18, 85609 Aschheim.Ausgeschieden: Geschäftsführender Direktor: Dr. Sälzer, Bruno, Grünwald, *XX.XX.XXXX.
HRB 183440 HRB 183440:ESCADA SE, Aschheim, Landkreis München, Einsteinring 14-18, 85609 Aschheim.Prokura erloschen: Geiger, Felix Florian, München, *XX.XX.XXXX.
HRB 183440 HRB 183440:ESCADA SE, Aschheim, Landkreis München, Einsteinring 14-18, 85609 Aschheim.Funktionsbezeichnung berichtigt: Geschäftsführender Direktor: Wahlers, Jörg, Starnberg, *XX.XX.XXXX.
HRB 183440 HRB 183440:ESCADA SE, Aschheim, Landkreis München, Einsteinring 14-18, 85609 Aschheim.Bestellt: Geschäftsführer: Wahlers, Jörg, Starnberg, *XX.XX.XXXX.
HRB 183440 ESCADA SE, Aschheim, Landkreis München, Einsteinring 14-18, 85609 Aschheim. Beim Amtsgericht München -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, Art. 9 Abs. 1 Buchst. c (…
HRB 183440 ESCADA SE, Aschheim, Landkreis München, Einsteinring 14-18, 85609 Aschheim. Ausgeschieden: Geschäftsführender Direktor: Banthia, Harak Chand, Middlesex/Großbritannien, *XX.XX.XXXX. Nicht eingetragen: Beim Am…
HRB 183440 ESCADA SE, Aschheim, Landkreis München, Einsteinring 14-18, 85609 Aschheim. Gesamtprokura gemeinsam mit einem geschäftsführenden Direktor oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesells…
HRB 183440 ESCADA SE, Aschheim, Landkreis München, Einsteinring 14-18, 85609 Aschheim. Beim Amtsgericht München -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Verwaltungsrats eingereicht, Art. 9 Abs. 1 Buchst. c…
HRB 183440 ESCADA SE, Aschheim, Landkreis München, Einsteinring 14-18, 85609 Aschheim. Ausgeschieden: Geschäftsführender Direktor: Börnicke, Michael, München, *XX.XX.XXXX.
HRB 183440 ESCADA SE, Aschheim, Landkreis München, Einsteinring 14-18, 85609 Aschheim. Die Hauptversammlung vom 15.11.2012 hat die Änderung des § 8 (Vertretung der Gesellschaft) der Satzung beschlossen. Ist nur ein ges…
HRB 183440 ESCADA SE, Aschheim, Landkreis München, Einsteinring 14-18, 85609 Aschheim. Ausgeschieden: Geschäftsführender Direktor: Dr. Lackas, Werner, Vaterstetten, *XX.XX.XXXX.
HRB 183440 Blitz 10-431 SE, München, Einsteinring 14-18 c/o ESCADA GmbH, 85609 Aschheim.Die Hauptversammlung vom 11.06.2010 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Firma, Sitz, Gegenstand. Neue Firma: ESCADA…
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