HRB 163605

Escada Outlet GmbH

Amtsgericht München · Bayern

aktuell 31 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Aschheim

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Aschheim
Datenstand
2024-03-16
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-03-16

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-03-16 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

3 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Blitz 06-183 GmbH München

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

31
Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 1509 IN 250/21 · Escada Outlet GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1509 IN 250/21
Wirksam am
15.12.2025
Registerbezug
München, HRB 163605
1509 IN 250/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Escada Outlet GmbH, Einsteinring 14 - 18, 85609 Aschheim, vertreten durch den Geschäftsführer Schmidt Lars
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 163605
- Schuldnerin -

Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .

Der Insolvenzbeschlag bleibt für
Ansprüche aus der im Insolvenzverfahren über das Vermögen der ESCADA SE, Amtsgericht München Az. 1509 IN 1654/20, angemeldeten Forderungen in Höhe von EUR 2.065.663,90 sowie EUR 1.699.016,76
aufrechterhalten.
Gleichzeitig wird die Nachtragsverteilung der Erstattungsbeträge hieraus angeordnet (§ 203 InsO).
Mit der Nachtragsverteilung wird der Insolvenzverwalter Dr. Marco Liebler beauftragt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung soweit sie die Nachtragsverteilung betrifft kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Gegen die Entscheidung soweit sie die Aufhebung betrifft kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 15.12.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1509 IN 250/21 · Escada Outlet GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1509 IN 250/21
Wirksam am
28.08.2024
Registerbezug
München, HRB 163605
Veröffentlichung gem. § 188 InsO:

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen von ESCADA Outlet GmbH, Einsteinring 14-18, 85609 Aschheim, ges. vertr. d.: Lars Schmidt, Schlossallee 28, 85435 Erding, (Geschäftsführer) findet mit Genehmigung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Verfügbar sind EUR 1.284.106,74 Verteilungsmasse; zu berücksichtigen sind Forderungen im Rang des § 38 InsO in Höhe von EUR 1.510.493,80 sowie im Rang des § 39 InsO in Höhe von EUR 4.750.573,17. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts München -Insolvenzgericht - Geschäftszeichen 1509 IN 250/21 niedergelegt.

Veröffentlicht durch das Amtsgericht München - Insolvenzgericht.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 1509 IN 250/21 · Escada Outlet GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1509 IN 250/21
Wirksam am
31.07.2024
Registerbezug
München, HRB 163605
1509 IN 250/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Escada Outlet GmbH, Einsteinring 14 - 18, 85609 Aschheim, vertreten durch den Geschäftsführer Schmidt Lars
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 163605
- Schuldnerin -

1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 01.10.2024
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 29.07.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1509 IN 250/21 · Escada Outlet GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1509 IN 250/21
Wirksam am
18.06.2024
Registerbezug
München, HRB 163605
1509 IN 250/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Escada Outlet GmbH, Einsteinring 14 - 18, 85609 Aschheim, vertreten durch den Geschäftsführer Schmidt Lars
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 163605
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 68-70 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 26.07.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 14.06.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 1509 IN 250/21 · Escada Outlet GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1509 IN 250/21
Wirksam am
12.03.2024
Registerbezug
München, HRB 163605
1509 IN 250/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Escada Outlet GmbH, Einsteinring 14 - 18, 85609 Aschheim, vertreten durch den Geschäftsführer Schmidt Lars
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 163605
- Schuldnerin -

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Marco Liebler, Nymphenburger Straße 4, 80335 München, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Gesamtbetrag

in Abzug zu bringender Vorschuss

Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 31.01.2024.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von BETRAG EUR auszugehen.
Der Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 35 % und eine Minderung um 5 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 31.01.2024 wird Bezug genommen.

Nach § 3 Abs. 1 InsVV ist die Regelvergütung zu erhöhen, wenn Besonderheiten der Geschäftsführung des Insolvenzverwalters es erfordern. Maßgeblich für die Bewertung ist grundsätzlich der real gestiegene oder gefallene Arbeitsaufwand des Verwalters sowie die sich dadurch ergebende Abweichung zum Normalfall, wobei eine Gesamtbetrachtung der Tätigkeit notwendig ist; vgl. BGH, Beschlüsse vom 08.03.2012 - IX ZB 162/11 sowie vom 11.10.2007 - IX ZB 15/07. Dieser Fall ist im vorliegenden Verfahren gegeben.

Als Erhöhungsgründe waren in diesem Verfahren zu berücksichtigen:
Die vorhandenen Warenvorräte wurden unter Coronabedingungen im Outlet Store bis 31.08.2021 verwertet. Hierbei wurden nach Lockerung der pandemiebedingten Beschränkung Fortführungsvereinbarungen mit bereits gekündigtem Personal abgeschlossen. Zudem wurden mit dem Vermieter des Outlets Verhandlungen über die Weiternutzung der Räumlichkeiten geführt und eine einvernehmliche Lösung erarbeitet. Die Abvermarktung gestaltete sich komplex, da zusätzlich coronabedingte Einschränkungen und behördlichen Auflagen zu überwachen waren. Daher erscheint vorliegend ein Zuschlag in Höhe von 25 % angemessen.

Auf das Konto der Schuldnerin wurden Gelder in einem Gesamtbetrag von ca. BETRAG EUR einbezahlt. Die Rückführung und Überprüfung gestaltete sich aufgrund fehlender Ansprechpartner beim Einzahler komplex. Ferner waren wechselseitige Ansprüche zwischen der Schuldnerin und der insolventen Escada SE zu prüfen. Für die Aufarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware und der Aussonderung derselben erscheint ein Zuschlag in Höhe von 10 % angemessen.

Als Minderungsgrund für den Abschlag von 5 % war die Tätigkeit im vorläufigen Insolvenzverfahren zu berücksichtigen.

Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Als Erhöhungsgründe waren in diesem Verfahren zu berücksichtigen:Die vorhandenen Warenvorräte wurden unter Coronabedingungen im Outlet Store bis 31.08.2021 verwertet. Hierbei wurden nach Lockerung der pandemiebedingten Beschränkung Fortführungsvereinbarungen mit bereits gekündigtem Personal abgeschlossen. Zudem wurden mit dem Vermieter des Outlets Verhandlungen über die Weiternutzung der Räumlichkeiten geführt und eine einvernehmliche Lösung erarbeitet. Die Abvermarktung gestaltete sich komplex, da zusätzlich coronabedingte Einschränkungen und behördlichen Auflagen zu überwachen waren. Daher erscheint vorliegend ein Zuschlag in Höhe von 25 % angemessen.

Auf das Konto der Schuldnerin wurden Gelder in einem Gesamtbetrag von ca. 1,5 Millionen EUR einbezahlt. Die Rückführung und Überprüfung gestaltete sich aufgrund fehlender Ansprechpartner beim Einzahler komplex. Ferner waren wechselseitige Ansprüche zwischen der Schuldnerin und der insolventen Escada SE zu prüfen. Für die Aufarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware und der Aussonderung derselben erscheint ein Zuschlag in Höhe von 10 % angemessen.Als Minderungsgrund für den Abschlag von 5 % war die Tätigkeit im vorläufigen Insolvenzverfahren zu berücksichtigen.
Somit war ein Übersteigen des Regelsatzes um 30 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - bis zu einer angedachten Verfahrensaufhebung in sechs Monaten festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 11.03.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1509 IN 250/21 · Escada Outlet GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1509 IN 250/21
Wirksam am
29.02.2024
Registerbezug
München, HRB 163605
1509 IN 250/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Escada Outlet GmbH, Einsteinring 14 - 18, 85609 Aschheim, vertreten durch den Geschäftsführer Schmidt Lars
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 163605
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 51-67 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 26.03.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 26.02.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 1509 IN 250/21 · Escada Outlet GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1509 IN 250/21
Wirksam am
18.08.2022
Registerbezug
München, HRB 163605
1509 IN 250/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Escada Outlet GmbH, Einsteinring 14 - 18, 85609 Aschheim, vertreten durch den Geschäftsführer Schmidt Lars
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 163605
- Schuldnerin -

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Marco Liebler, Nymphenburger Straße 4, 80335 München, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 26.04.2022.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von BETRAG EUR auszugehen. Die Bemessungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist gemäß § 63 Abs. 3 InsO und § 11 Abs. 1 InsVV der Wert des insgesamt gesicherten und verwalteten materiellen wie immateriellen Vermögens (Aktivvermögen), das seiner Tätigkeit während der vorläufigen Verwaltung zugrunde lag. Die Vergütung beträgt gem. § 63 Abs. 3 S. 2 InsO regelmäßig 25 % der Regelvergütung, hier also BETRAG EUR. Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt hierauf einen Zuschlag von 74,32 %. Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 26.04.2022 wird Bezug genommen.Nach § 3 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) ist die Regelvergütung zu erhöhen (auch für die vorläufige Verwaltung), wenn Besonderheiten der Geschäftsführung des vorläufigen Insolvenzverwalters es erfordern. Maßgeblich für die Bewertung ist grundsätzlich der real gestiegene oder gefallene Arbeitsaufwand des Verwalters sowie die sich dadurch ergebende Abweichung zum Normalfall, wobei eine Gesamtbetrachtung der Tätigkeit notwendig ist; vgl. BGH, Beschlüsse vom 08.03.2012 - IX ZB 162/11 sowie vom 11.10.2007 - IX ZB 15/07.Der vorläufige Insolvenzverwalter macht einen Zuschlag für die anordnungsbezogenen Tätigkeiten aufgrund der gerichtlichen Ermächtigungen geltend. Mit Beschluss vom 28.01.2021 und dem ergänzenden Beschluss vom 22.02.2022 wurde Herr Dr. Liebler zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt und Maßnahmen gemäß § 21 Abs. 1 und 2 InsO angeordnet, u.a. ein allgemeiner Zustimmungsvorbehalt. Hinsichtlich der geführten Passivprozesse wurde der Schuldnerin ein besonderes Verfügungsverbot gemäß § 22 Abs. 1 S. 1, 21 Abs. 1, 2 InsO auferlegt. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis sowie die Prozessführungsbefugnis sind in diesem Bereich auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergegangen.Die Anordnung eines Zustimmungsvorbehalts für sich genommen führt nicht zu einer Erhöhung der Vergütung des vorläufigen Verwalters (BGH ZIP 2003, 612; BGH WM 2006, 534). Vielmehr kommt es auf die konkrete Art und Weise an, wie der vorläufige Verwalter von seinen Befugnissen Gebrauch gemacht hat (Uhlenbruck, Insolvenzordnung: InsO, 15. Auflage 2019, Rn. 335).Die gerichtlichen Ermächtigungen führen dementsprechend zu einer Erhöhung der Vergütung, soweit der vorläufige Insolvenzverwalter von diesen Gebrauch gemacht hat. In seinem Vergütungsantrag vom 26.04.2022 wurden die vorgenommenen Tätigkeiten in diesem Bereich geschildert. Es wurde die Abweichung vom Regelfall einer vorläufigen Verwaltung ausreichend glaubhaft gemacht. Ein Zuschlag in Höhe der beantragten 15 % wird bei der Festsetzung der Vergütung als angemessen, aber auch ausreichend angesehen.Die Betriebsfortführung im vorläufigen Verfahren ist vergütungserhöhend zu bewerten, wenn in der Eröffnungsphase des Verfahrens der Betrieb des Schuldners fortgeführt worden ist und die Tätigkeit des vorläufigen Verwalters dadurch erschwert hat, vgl. Lorenz/Klanke, Kommentar zu Vergütung und Kosten in der Insolvenz, 2. Auflage 2014, Rn. 36e zu § 11 InsVV; BGH in ZIP 2006, 1008. Der Geschäftsbetrieb der Schuldnerin konnte während des gesamten vorläufigen Insolvenzverfahrens aufgrund der Pandemie und der angeordneten Maßnahmen nicht fortgeführt werden. Bereits bei Anordnung der vorläufigen Verwaltung waren die Outlet-Stores geschlossen. Trotz dieser Einschränkungen wurde die Infrastruktur des Betriebs aufwändig aufrechterhalten, um im Falle der Beendigung der coronabedingten Schließungen den Geschäftsbetrieb wieder aufnehmen zu können. Die hierdurch angefallenen Tätigkeiten sind mit den Tätigkeiten bei einer Betriebsfortführung vergleichbar und sind daher ebenso vergütungserhöhend zu bewerten. Der beantragte Zuschlag i.H.v. 24,32 % gleicht die bestehende (fiktive) Differenz zwischen der durch die Fortführung gemehrten Insolvenzmasse im Vergleich zu der nicht dadurch gemehrten Masse aus, d. h., der erzielte Überschuss und die sich dadurch errechnende erhöhte Vergütung überschreitet nicht den tätigkeitsbezogenen und angemessenen Zuschlag, der ohne eingetretene Erhöhung der Berechnungsgrundlage zuzubilligen wäre; BGH ZIP 2007, 826 und ZInsO 2011, 1422f. Eine entsprechende Vergleichsberechnung wurde im Vergütungsantrag dargelegt.Der ehemalige vorläufige Insolvenzverwalter macht für Tätigkeiten in Personalangelegenheiten einen Zuschlag von 20 % geltend. Zum Zeitpunkt der Antragstellung waren bei der Schuldnerin 39 Mitarbeiter beschäftigt.Die Zahl der Arbeitnehmer eines schuldnerischen Unternehmens rechtfertigt für sich genommen keinen Zuschlag für arbeitsrechtliche Sonderaufgaben. Erforderlich für einen Zuschlag für arbeitsrechtliche Aufgaben sind Tätigkeiten, welche über die bloße Personalverwaltung durch das schuldnerische Unternehmen im Rahmen einer Betriebsfortführung hinausgehen und vom (vorläufigen) Insolvenzverwalter zu erfüllen sind, BGH v. 12.09.2019 - IX ZB 65/18. Im Vergütungsantrag vom 26.04.2022 wurden ausführlich die Tätigkeiten im Personalbereich, insbesondere in der Abwicklung von Arbeitsverhältnissen, dargestellt. Es ist ein über die normale Personalverwaltung hinausgehender Mehraufwand zu berücksichtigen und mit einem angemessenen Zuschlag in Höhe von 20 % zu bewerten. Bei mehr als 20 Beschäftigten im Unternehmen wird in der Literatur für entsprechende Erschwernisse ein Zuschlag von 25 % genannt (vgl. Keller, Vergütung und Kosten in Insolvenzverfahren, 3. Aufl. 2010, Rdnr. 335). Der Geschäftsbetrieb der Schuldnerin war bei Anordnung der vorläufigen Verwaltung auf drei Standorte aufgeteilt (Neumünster, Zweibrücken und Metzingen). Erhebliche Schwierigkeiten ergaben sich hieraus unter anderem im Bezug auf die Kommunikation mit den Mitarbeitern, den Umgang mit den unterschiedlichen Mietverhältnissen, die eigene Infrastruktur mit eigenen bestehenden Verträgen für beispielsweise Strom. Ein real gestiegener Arbeitsaufwand des Verwalters ist dargelegt und ist bei der Vergütungsfestsetzung erhöhend zu berücksichtigen. Bei mehreren Betriebsstätten, die nah beieinanderliegen (unter 100 km) wird in der Literatur ein Zuschlag von 25 % als angemessen angesehen (vgl. Haarmeyer/Wutzke/ Förster, InsVV, 4. Aufl. 2007, § 3 Rdnr. 78). Unter Berücksichtigung der Überschneidungen mit den Tätigkeiten im Rahmen der Betriebsfortführung wird der beantragte Zuschlag in Höhe von 15 % als angemessen und ausreichend angesehen.Nach einer aufs Ganze bezogenen Angemessenheitsbetrachtung ist daher ein Gesamtzuschlag von insgesamt 74,32 % für die Tätigkeit im vorläufigen Verfahren zu berücksichtigen.

Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 16.08.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1509 IN 250/21 · Escada Outlet GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1509 IN 250/21
Wirksam am
25.01.2022
Registerbezug
München, HRB 163605
1509 IN 250/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Escada Outlet GmbH, Einsteinring 14 - 18, 85609 Aschheim, vertreten durch den Geschäftsführer Schmidt Lars
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 163605
- Schuldnerin -

Terminsbestimmung:

- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zur Aufhebungs-, Beendigungs- und Verrechnungsvereinbarung vom 13./17.01.2022 mit der Holy AG (Friedrich-Herrmann-Straße 6, 72555 Metzingen), der Outletcity Metzingen GmbH (Friedrich-Herrmann-Straße 6, 72555 Metzingen) und der GVG Patricia-Oliver Holy u.a. GbR (Friedrich-Herrmann-Straße 6, 72555 Metzingen) wonach mit Zahlung eines Betrages in Höhe von EUR 262.986,18 durch die Outletcity Metzingen GmbH an die Insolvenzmasse die wechselseitigen Forderungen aus Lieferung und Leistung sowie Vermietung und Verpachtung zwischen den Parteien erledigt und im Übrigen auch die sonstigen Rechts- und Vertragsbeziehungen abschließend geregelt werden
wird bestimmt auf

Mittwoch, 23.02.2022, 09:00 Uhr, Sitzungssaal 101, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München

Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 25.01.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 163605 HRB 163605: Escada Outlet GmbH, Aschheim, Landkreis München, Einsteinring 14-18, 85609 Aschheim. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 24.03.2021 (Az. 1509 IN 25…
HRB 163605: Escada Outlet GmbH, Aschheim, Landkreis München, Einsteinring 14-18, 85609 Aschheim. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 24.03.2021 (Az. 1509 IN 250/21) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzplan 1509 IN 250/21 · Escada Outlet GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1509 IN 250/21
Wirksam am
07.04.2021
Registerbezug
München, HRB 163605
1509 IN 250/21

In dem Verfahren über den Antrag d.

Escada Outlet GmbH, Einsteinring 14 - 18, 85609 Aschheim, vertreten durch den
Geschäftsführer Schmidt Lars, geboren am XX.XX.XXXX,
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 163605
- Schuldnerin -
Geschäftszweig/Beschäftigung: Modeeinzelhandel u. a.
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 24.03.2021 um 12.00 Uhr als
Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über
Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Marco Liebler
Nymphenburger Straße 4, 80335 München
Telefon: +49(89)120260
Telefax: +49(89)12026127
Email: info@gl-law.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 07.05.2021 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5
Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 18.06.2021 den Forderungsanmeldungen
schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen
Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über
die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der
Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66
(Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der
Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw.
Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen
oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus
freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die
der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll;
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich
belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig
gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt
oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein
Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162
(Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung
unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei
Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten
Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 18.06.2021,
damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen,
gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ferner wird ihm die gem. Art. 54 EuInsVO erforderliche Unterrichtung aller
bekannten ausländischen Gläubiger übertragen.

Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 27.01.2021 beim Insolvenzgericht München eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden:
Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im
Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5
Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4
EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 24.03.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1509 IN 250/21 · Escada Outlet GmbH · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1509 IN 250/21
Wirksam am
28.01.2021
Registerbezug
München, HRB 163605
1509 IN 250/21

In dem Verfahren über den Antrag d.

Escada Outlet GmbH, Einsteinring 14 - 18, 85609 Aschheim, vertreten durch den
Geschäftsführer Schmidt Lars,
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 163605
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs.
1 und 2 InsO)
wird am 28.01.2021 um 12:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21
Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Marco
Liebler, Nymphenburger Straße 4, 80335 München, Telefon: +49(89)120260,
Telefax: +49(89)12026127, Email: info@gl-law.de.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der
Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 28.01.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 163605 HRB 163605: Escada Outlet GmbH, Aschheim, Landkreis München, Einsteinring 14-18, 85609 Aschheim. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Britz, Aletta Catharina, Hartbeespoort / Südafrika, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Ges…
HRB 163605: Escada Outlet GmbH, Aschheim, Landkreis München, Einsteinring 14-18, 85609 Aschheim. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Britz, Aletta Catharina, Hartbeespoort / Südafrika, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Schmidt, Lars, Erding, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Schmidt, Lars, Erding, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 163605 HRB 163605: Escada Outlet GmbH, Aschheim, Landkreis München, Einsteinring 14-18, 85609 Aschheim. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dühring, Torsten, Winkelhaid, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Britz, A…
HRB 163605: Escada Outlet GmbH, Aschheim, Landkreis München, Einsteinring 14-18, 85609 Aschheim. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dühring, Torsten, Winkelhaid, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Britz, Aletta Catharina, Hartbeespoort / Südafrika, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 163605 HRB 163605: Escada Outlet GmbH, Aschheim, Landkreis München, Einsteinring 14-18, 85609 Aschheim. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Epple-Righi, Iris Elisabeth, München, *XX.XX.XXXX.
HRB 163605: Escada Outlet GmbH, Aschheim, Landkreis München, Einsteinring 14-18, 85609 Aschheim. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Epple-Righi, Iris Elisabeth, München, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 163605 HRB 163605: Escada Outlet GmbH, Aschheim, Landkreis München, Einsteinring 14-18, 85609 Aschheim. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Schmidt, Lars, Erding, *XX.XX.XXXX; Wahlers, Jörg, Starnberg, *XX.XX.XXXX. Bes…
HRB 163605: Escada Outlet GmbH, Aschheim, Landkreis München, Einsteinring 14-18, 85609 Aschheim. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Schmidt, Lars, Erding, *XX.XX.XXXX; Wahlers, Jörg, Starnberg, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Dühring, Torsten, Winkelhaid, *XX.XX.XXXX; Epple-Righi, Iris Elisabeth, München, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 163605 HRB 163605: Escada Outlet GmbH, Aschheim, Landkreis München, Einsteinring 14-18, 85609 Aschheim. Prokura erloschen: Borck, Ronny, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX.
HRB 163605: Escada Outlet GmbH, Aschheim, Landkreis München, Einsteinring 14-18, 85609 Aschheim. Prokura erloschen: Borck, Ronny, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 163605 HRB 163605:Escada Outlet GmbH, Aschheim, Landkreis München, Einsteinring 14-18, 85609 Aschheim.Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Borck, Ronny, Frankfurt am Mai…
HRB 163605:Escada Outlet GmbH, Aschheim, Landkreis München, Einsteinring 14-18, 85609 Aschheim.Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Borck, Ronny, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 163605 HRB 163605:Escada Outlet GmbH, Aschheim, Landkreis München, Einsteinring 14-18, 85609 Aschheim.Ausgeschieden: Geschäftsführer: Alonso-Gonzalez, Alonso, München, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Wahler…
HRB 163605:Escada Outlet GmbH, Aschheim, Landkreis München, Einsteinring 14-18, 85609 Aschheim.Ausgeschieden: Geschäftsführer: Alonso-Gonzalez, Alonso, München, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Wahlers, Jörg, Starnberg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 163605 Escada Outlet GmbH, Aschheim, Landkreis München, Einsteinring 14-18, 85609 Aschheim. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Bjerregard, Jacob, Aschheim, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Alonso-Gonzalez, Alon…
Escada Outlet GmbH, Aschheim, Landkreis München, Einsteinring 14-18, 85609 Aschheim. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Bjerregard, Jacob, Aschheim, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Alonso-Gonzalez, Alonso, München, *XX.XX.XXXX; Schmidt, Lars, Erding, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 163605 Escada Outlet GmbH, Aschheim, Landkreis München, Einsteinring 14-18, c/o ESCADA SE, 85609 Aschheim. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Einsteinring 14-18, 85609 Aschheim. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Börn…
Escada Outlet GmbH, Aschheim, Landkreis München, Einsteinring 14-18, c/o ESCADA SE, 85609 Aschheim. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Einsteinring 14-18, 85609 Aschheim. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Börnicke, Michael, München, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 163605 Escada Outlet GmbH, Aschheim, Landkreis München, Einsteinring 14-18, 85609 Aschheim. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Einsteinring 14-18, c/o ESCADA SE, 85609 Aschheim. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. …
Escada Outlet GmbH, Aschheim, Landkreis München, Einsteinring 14-18, 85609 Aschheim. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Einsteinring 14-18, c/o ESCADA SE, 85609 Aschheim. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Lackas, Werner, Vaterstetten, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Schmidt, Lars, Erding, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 163605 Escada Outlet GmbH, Aschheim, Landkreis München, Einsteinring 14-18, 85609 Aschheim. Die Gesellschaft hat am 3./4.11.2010 mit der ESCADA SE mit dem Sitz in Aschheim (Amtsgericht München HRB 183440) als herrs…
Escada Outlet GmbH, Aschheim, Landkreis München, Einsteinring 14-18, 85609 Aschheim. Die Gesellschaft hat am 3./4.11.2010 mit der ESCADA SE mit dem Sitz in Aschheim (Amtsgericht München HRB 183440) als herrschender Gesellschaft einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 18.11.2010 zugestimmt.
Veränderungen
HRB 163605 Escada Outlet GmbH, Aschheim, Landkreis München, Einsteinring 14-18, 85609 Aschheim.Die Gesellschafterversammlung vom 07.09.2010 hat die Änderung des § 4 (Geschäftsjahr) der Satzung beschlossen.
Escada Outlet GmbH, Aschheim, Landkreis München, Einsteinring 14-18, 85609 Aschheim.Die Gesellschafterversammlung vom 07.09.2010 hat die Änderung des § 4 (Geschäftsjahr) der Satzung beschlossen.
Veränderungen
HRB 163605 Escada Outlet GmbH, Aschheim, Landkreis München, Einsteinring 14-18, 85609 Aschheim.Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Lackas, Werner, Vaterstetten, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit s…
Escada Outlet GmbH, Aschheim, Landkreis München, Einsteinring 14-18, 85609 Aschheim.Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Lackas, Werner, Vaterstetten, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 163605 Escada Outlet GmbH, Aschheim, Landkreis München, Einsteinring 14-18, 85609 Aschheim.Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Sälzer, Bruno, Grünwald, *XX.XX.XXXX.
Escada Outlet GmbH, Aschheim, Landkreis München, Einsteinring 14-18, 85609 Aschheim.Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Sälzer, Bruno, Grünwald, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 163605 Escada Outlet GmbH, Aschheim, Landkreis München, Einsteinring 14-18, 85609 Aschheim.Ausgeschieden: Geschäftsführer: Borenstein, Amir, München, *XX.XX.XXXX; Schustermann, Daniel, München, *XX.XX.XXXX. Bestell…
Escada Outlet GmbH, Aschheim, Landkreis München, Einsteinring 14-18, 85609 Aschheim.Ausgeschieden: Geschäftsführer: Borenstein, Amir, München, *XX.XX.XXXX; Schustermann, Daniel, München, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Börnicke, Michael, München, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 163605 Escada Outlet GmbH, Aschheim, Landkreis München, Margaretha Ley-Ring 23, 85609 Aschheim.Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Einsteinring 14-18, 85609 Aschheim. Bestellt: Geschäftsführer: Bjerregard, Jacob, As…
Escada Outlet GmbH, Aschheim, Landkreis München, Margaretha Ley-Ring 23, 85609 Aschheim.Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Einsteinring 14-18, 85609 Aschheim. Bestellt: Geschäftsführer: Bjerregard, Jacob, Aschheim, *XX.XX.XXXX; Dr. Sälzer, Bruno, Grünwald, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 163605 Escada Outlet GmbH, Aschheim, Landkreis München, Margaretha Ley-Ring 23, 85609 Aschheim.Die Gesellschafterversammlung vom 12.02.2010 hat die Änderung des § 4 (Geschäftsjahr) des Gesellschaftsvertrages beschl…
Escada Outlet GmbH, Aschheim, Landkreis München, Margaretha Ley-Ring 23, 85609 Aschheim.Die Gesellschafterversammlung vom 12.02.2010 hat die Änderung des § 4 (Geschäftsjahr) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Geschäftsanschrift: Margaretha Ley-Ring 23, 85609 Aschheim. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 04.10.2006 mit der Schustermann & Borenstein GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 56240) ist durch Aufhebung zum 28.02.2010 beendet. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches bekannt gemacht worden ist, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.
Veränderungen
HRB 163605 Escada Outlet GmbH, Aschheim, Landkreis München (Margaretha Ley-Ring 23, 85609 Aschheim). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Schustermann, Emil, Grünwald, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Borenstein, Ami…
Escada Outlet GmbH, Aschheim, Landkreis München (Margaretha Ley-Ring 23, 85609 Aschheim). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Schustermann, Emil, Grünwald, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Borenstein, Amir, München, *XX.XX.XXXX; Schustermann, Daniel, München, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft hat am 04.10.2006 mit der Schustermann & Borenstein GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 56240) als herrschender Gesellschaft einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 04.10.2006 zugestimmt.
Veränderungen
HRB 163605 Blitz 06-183 GmbH, München (Margaretha Ley-Ring 23, 85609 Aschheim). Die Gesellschafterversammlung vom 04.10.2006 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Firma, Sitz, Gegenstand. Neue Firma: Escad…
Blitz 06-183 GmbH, München (Margaretha Ley-Ring 23, 85609 Aschheim). Die Gesellschafterversammlung vom 04.10.2006 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Firma, Sitz, Gegenstand. Neue Firma: Escada Outlet GmbH. Neuer Sitz: Aschheim, Landkreis München. Neuer Unternehmensgegenstand: Modeeinzelhandel sowie die gewerbsmäßige Veräußerung von Waren im Modeeinzelhandel im eigenem Namen aber für Rechnung eines Anderen. Bestellt: Geschäftsführer: Schustermann, Emil, Grünwald, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Liebera, Nicole, München, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRB 163605 Blitz 06-183 GmbH, München (Bavariaring 29, 80336 München). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.07.2006. Gegenstand des Unternehmens: Verwaltung eigenen Vermögens. Stammkapital…
Blitz 06-183 GmbH, München (Bavariaring 29, 80336 München). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.07.2006. Gegenstand des Unternehmens: Verwaltung eigenen Vermögens. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Lotz, Nicole, München, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.