HRB 45133

ESA Entwicklungsgesellschaft mbH

Amtsgericht Hamburg · Hamburg

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Paul-Ehrlich-Str. 2, 22763 Hamburg

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Hamburg
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
20.07.2012
Datenstand
2025-10-28
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Harald Claussen

Hamburg

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-30

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registerinformationen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. "FF Fresh & Fine" Strand-Kiosk Gesellschaft mit beschränkter Haftung Hamburg
  2. ESA Entwicklungsgesellschaft für Freizeit-, Gastronomie-und Sportanlagen mbH Hamburg

Gegenstand des Unternehmens

Die Erbringung von Beratungs- und anderen Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Projektentwicklung von gastronomischen, touristischen, sportlichen und anderen Freizeitobjekten. Dies gilt insbesondere für die Entwicklung von Sportanlagen, Hotellerie, Gastronomiebetriebe und Freizeitprojekte jeder Art. Des weiteren kann die Gesellschaft auch Franchisesysteme entwickeln und vermarkten. Die Gesellschaft ist berechtigt, auch den Erwerb und die Vermarktung von Grundstücken oder Gebäuden, die Planung und Durchführung von notwendigen Infrastrukturmaßnahmen sowie alle diesem Zweck förderlichen Maßnahmen und Rechtsgeschäfte durchzuführen.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 71 IN 121/19 · ESA Entwicklungsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Pinneberg
Insolvenzgericht
Pinneberg
Aktenzeichen
71 IN 121/19
Wirksam am
02.06.2026
Registerbezug
Hamburg, HRB 45133
71 IN 121/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

ESA Entwicklungsgesellschaft mbH, Paul-Ehrlich-Str. 2, 22763 Hamburg, vertreten durch den Geschäftsführer Harald Claussen
Registergericht: Amtsgericht Hamburg Register-Nr.: HRB 45133
- Schuldnerin -

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Pannen, Kaltenweide 11, 25335 Elmshorn, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 12.06.2023.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 23,23 EUR auszugehen.Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 07.08.2019 aus. Er hat Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen. Die Vergütung wird auf der Grundlage eines Regelsatzes ermittelt, der vom Wert der Insolvenzmasse bei Beendigung des Verfahrens abhängt; je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§ 63 InsO, §§ 3 InsVV).Bei Beendigung des Verfahrens, mit der in Kürze zu rechnen ist, hat die Insolvenzmasse lediglich einen geringen bzw. mangels Einnahmen keinen Wert. Der Regelsatz der Vergütung gem. § 2 InsVV würde unterhalb der Mindestvergütung liegen.Die Vergütung des/der Insolvenzverwalters/in soll in der Regel jedoch mindestens BETRAG € betragen (§ 2 Abs. 2 InsVV).Damit ergibt sich eine Vergütung in Höhe von BETRAG € netto zzgl. Auslagen, Kosten der Zustellungen (BGH Beschluss vom 21.03.13 (IX ZB 209/10) und Umsatzsteuer (§ 7 InsVV).Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 12.06.2023 verwiesen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Pinneberg
Außenstelle
Osterbrooksweg 42 + 44
22869 Schenefeld

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Pinneberg
Außenstelle
Osterbrooksweg 42 + 44
22869 Schenefeld

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Pinneberg - Insolvenzgericht - 01.06.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 71 IN 121/19 · ESA Entwicklungsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Pinneberg
Insolvenzgericht
Pinneberg
Aktenzeichen
71 IN 121/19
Wirksam am
11.02.2026
Registerbezug
Hamburg, HRB 45133
71 IN 121/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

ESA Entwicklungsgesellschaft mbH, Paul-Ehrlich-Str. 2, 22763 Hamburg, vertreten durch den Geschäftsführer Harald Claussen
Registergericht: Amtsgericht Hamburg Register-Nr.: HRB 45133
- Schuldnerin -

Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 392.721,72 EUR steht ein Betrag von 23,23 EUR zur Verteilung zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Pinneberg - Insolvenzgericht - 10.02.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 71 IN 121/19 · ESA Entwicklungsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Pinneberg
Insolvenzgericht
Pinneberg
Aktenzeichen
71 IN 121/19
Wirksam am
07.07.2025
Registerbezug
Hamburg, HRB 45133
71 IN 121/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

ESA Entwicklungsgesellschaft mbH, Paul-Ehrlich-Str. 2, 22763 Hamburg, vertreten durch den Geschäftsführer Harald Claussen
Registergericht: Amtsgericht Hamburg Register-Nr.: HRB 45133
- Schuldnerin -

Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 392.721,72 EUR steht ein Betrag von 3,23 EUR zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Pinneberg - Insolvenzgericht - 04.07.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 71 IN 121/19 · ESA Entwicklungsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Pinneberg
Insolvenzgericht
Pinneberg
Aktenzeichen
71 IN 121/19
Wirksam am
14.09.2023
Registerbezug
Hamburg, HRB 45133
71 IN 121/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

ESA Entwicklungsgesellschaft mbH, Paul-Ehrlich-Str. 2, 22763 Hamburg, vertreten durch den Geschäftsführer Harald Claussen, geboren am XX.XX.XXXX, Reihergrund 2a, 25337 Kölln-Reisiek
Registergericht: Amtsgericht Hamburg Register-Nr.: HRB 45133
- Schuldnerin -

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Sonderinsolvenzverwalters Rechtsanwalt Marcel Kleiß, Ebertpassage 4, 25421 Pinneberg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Sonderinsolvenzverwalters vom 29.12.2022. Der Sonderinsolvenzverwalter wurde durch Beschluss vom 25.10.2019 zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt. Dieser hat Anspruch auf Vergütung und Auslagen. Die Vergütung bemisst sich in entsprechender Anwendung der Bestimmungen über die Vergütung des Insolvenzverwalters in §§ 63 bis 65 InsO und den Regelungen der InsVV (BGH, Beschluss vom 29.05.2008 - IX ZB 303/05, BGH, Beschluss vom 26.03.2015 - IX ZB 62/13). Die obere Grenze der festzusetzenden Vergütung bildet die Vergütung, die ein Rechtsanwalt für eine solche Tätigkeit nach dem RVG beanspruchen könnte. Als Berechnungswert wurde vom Sonderinsolvenzverwalter die Befriedigungsquote der zu prüfenden Forderungen zugrunde gelegt werden. Da diese 0,00 % betragen wird, waren die Mindestgebühren anzusetzen. Eine 1,0 Gebühr (Nr. 3320 VV RVG) entspricht einer Vergütung in Höhe von 58,50 €. Da 22 Forderungsanmeldungen zu prüfen waren, beträgt die Geschäftsgebühr für die außergerichtliche Tätigkeit insgesamt 1.287,00 €.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen. Die dem Sonderinsolvenzverwalter entstandenen Kosten für Post- und Telekommunikationspauschale Nr. 7008 VV (20 %) in Höhe von 11,70 EUR je Forderungsprüfungen, waren auf insgesamt 257,40 € festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Sonderinsolvenzverwalters Rechtsanwalt Marcel Kleiß, Ebertpassage 4, 25421 Pinneberg, wurden festgesetzt.Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Sonderinsolvenzverwalters Rechtsanwalt Marcel Kleiß, Ebertpassage 4, 25421 Pinneberg, wurden festgesetzt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Pinneberg
Außenstelle
Osterbrooksweg 42 + 44
22869 Schenefeld

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Pinneberg
Außenstelle
Osterbrooksweg 42 + 44
22869 Schenefeld

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Pinneberg - Insolvenzgericht - 13.09.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 71 IN 121/19 · ESA Entwicklungsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Pinneberg
Insolvenzgericht
Pinneberg
Aktenzeichen
71 IN 121/19
Wirksam am
12.10.2020
Registerbezug
Hamburg, HRB 45133
71 IN 121/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

ESA Entwicklungsgesellschaft mbH, Paul-Ehrlich-Str. 2, 22763 Hamburg, vertreten
durch den Geschäftsführer Harald Claussen, geboren am XX.XX.XXXX, Reihergrund
2a, 25337 Kölln-Reisiek
Registergericht: Amtsgericht Hamburg Register-Nr.: HRB 45133
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen
(§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der
20.11.2020.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein
Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag
oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben
werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben
angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben
werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten
als festgestellt.

Amtsgericht Pinneberg - Insolvenzgericht - 09.10.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 71 IN 121/19 · ESA Entwicklungsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Pinneberg
Insolvenzgericht
Pinneberg
Aktenzeichen
71 IN 121/19
Wirksam am
25.10.2019
Registerbezug
Hamburg, HRB 45133
71 IN 121/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

ESA Entwicklungsgesellschaft mbH, Paul-Ehrlich-Str. 2, 22763 Hamburg, vertreten
durch den Geschäftsführer Harald Claussen, geboren am XX.XX.XXXX, Reihergrund
2a, 25337 Kölln-Reisiek
Registergericht: Amtsgericht Hamburg Register-Nr.: HRB 45133
- Schuldnerin -

1. Der Beschluss vom 15.10.2019 wird wegen offensichtlicher Unrichtigkeit von
Amts wegen wie folgt berichtigt:
2. Das Aufgabengebiet des Sonderinsolvenzverwalters Marcel Kleiß umfasst:
die abschließende Prüfung der von Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Pannen als
Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
A) 2. Sportlife-Hotel Projekt-gesellschaft mbH & Co. KG
B) Sportlife-Hotel Elmshorn GmbH & Co. KG
C) Claussen Consult GmbH angemeldeten Forderung.
In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht
Pinneberg, Bahnhofstraße 17, 25421 Pinneberg einzulegen. Die Frist beginnt mit
der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit
deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9
InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche
Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch
wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO.
Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere
Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst
eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche
Bekanntmachung) maßgeblich. Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder
durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie
kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt
werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei
dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht
vorgeschrieben. Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen
Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese
Entscheidung eingelegt werde. Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Pinneberg - Insolvenzgericht - 25.10.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzplan 71 IN 121/19 · ESA Entwicklungsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Pinneberg
Insolvenzgericht
Pinneberg
Aktenzeichen
71 IN 121/19
Wirksam am
12.08.2019
Registerbezug
Hamburg, HRB 45133
71 IN 121/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

ESA Entwicklungsgesellschaft mbH, Paul-Ehrlich-Str. 2, 22763 Hamburg, vertreten
durch den Geschäftsführer Harald Claussen, geboren am XX.XX.XXXX, Reihergrund
2a, 25337 Kölln-Reisiek
Registergericht: Amtsgericht Hamburg Register-Nr.: HRB 45133
- Schuldnerin -

1. Das am 15.05.2019 bei Gericht eingegangene Insolvenzverfahren über das
Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 07.08.2019 um 16.30
Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Pannen
Kaltenweide 11, 25335 Elmshorn
Telefon: 04121 2611271
Telefax: 04121 2611412
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 07.10.2019 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5
Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 07.11.2019 den Forderungsanmeldungen
schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen
Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über
die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der
Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66
(Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der
Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw.
Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen
oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus
freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die
der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll;
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich
belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig
gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt
oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein
Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162
(Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung
unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei
Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten
Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 07.11.2019,
damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen,
gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 15.05.2019 beim Insolvenzgericht Pinneberg eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Pinneberg
Bahnhofstraße 17
25421 Pinneberg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Pinneberg - Insolvenzgericht - 09.08.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 45133 ESA Entwicklungsgesellschaft für Freizeit-, Gastronomie-und Sportanlagen mbH, Hamburg, Paul-Ehrlich-Str. 2, 22763 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung hat am 21.06.2012 beschlossen, das Stammkapital (DEM 1…
ESA Entwicklungsgesellschaft für Freizeit-, Gastronomie-und Sportanlagen mbH, Hamburg, Paul-Ehrlich-Str. 2, 22763 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung hat am 21.06.2012 beschlossen, das Stammkapital (DEM 100.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 51.129,19 um EUR 70,81auf EUR 51.200,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag insbesondere in den jetzigen §§ 1 (Firma), 3 (Gegenstand) und 6 (Stammkapital) vollständig neu zu fassen. ESA Entwicklungsgesellschaft mbH. Geschäftsanschrift: Paul-Ehrlich-Str. 2, 22763 Hamburg. Die Erbringung von Beratungs- und anderen Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Projektentwicklung von gastronomischen, touristischen, sportlichen und anderen Freizeitobjekten. Dies gilt insbesondere für die Entwicklung von Sportanlagen, Hotellerie, Gastronomiebetriebe und Freizeitprojekte jeder Art. Des weiteren kann die Gesellschaft auch Franchisesysteme entwickeln und vermarkten. Die Gesellschaft ist berechtigt, auch den Erwerb und die Vermarktung von Grundstücken oder Gebäuden, die Planung und Durchführung von notwendigen Infrastrukturmaßnahmen sowie alle diesem Zweck förderlichen Maßnahmen und Rechtsgeschäfte durchzuführen. 51.200,00 EUR.
Veränderungen
HRB 45133 ESA Entwicklungsgesellschaft für Freizeit-, Gastronomie-und Sportanlagen mbH, Hamburg, Paul-Ehrlich-Str. 2, 22763 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung hat am 21.06.2012 beschlossen, das Stammkapital (DEM 1…
ESA Entwicklungsgesellschaft für Freizeit-, Gastronomie-und Sportanlagen mbH, Hamburg, Paul-Ehrlich-Str. 2, 22763 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung hat am 21.06.2012 beschlossen, das Stammkapital (DEM 100.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 51.129,19 um EUR 70,81auf EUR 51.200,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag insbesondere in den jetzigen §§ 1 (Firma), 3 (Gegenstand) und 6 (Stammkapital) vollständig neu zu fassen. ESA Entwicklungsgesellschaft mbH. Geschäftsanschrift: Paul-Ehrlich-Str. 2, 22763 Hamburg. Die Erbringung von Beratungs- und anderen Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Projektentwicklung von gastronomischen, touristischen, sportlichen und anderen Freizeitobjekten. Dies gilt insbesondere für die Entwicklung von Sportanlagen, Hotellerie, Gastronomiebetriebe und Freizeitprojekte jeder Art. Des weiteren kann die Gesellschaft auch Franchisesysteme entwickeln und vermarkten. Die Gesellschaft ist berechtigt, auch den Erwerb und die Vermarktung von Grundstücken oder Gebäuden, die Planung und Durchführung von notwendigen Infrastrukturmaßnahmen sowie alle diesem Zweck förderlichen Maßnahmen und Rechtsgeschäfte durchzuführen. 51.200,00 EUR.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.