HRB 201386

Erwin Wiegerling Restaurierungs GmbH

Amtsgericht München · Bayern

aktuell 11 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Wackersberg

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Registerdaten

Sitz
Wackersberg
Datenstand
2024-03-18
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-18

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Erwin Wiegerling Restaurierungs GmbH Lenggries
  2. Erwin Wiegerling Restaurierungs GmbH Warngau

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

11
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 38/20 · Erwin Wiegerling Restaurierungs GmbH · Insolvenzgericht Wolfratshausen
Insolvenzgericht
Wolfratshausen
Aktenzeichen
IN 38/20
Wirksam am
02.12.2025
Registerbezug
München, HRB 201386
IN 38/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Erwin Wiegerling Restaurierungs GmbH, Steinsäge 131, 83646 Wackersberg, vertreten durch den Geschäftsführer Wiegerling Erwin Max
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 201386
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der bis 21.11.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 126 - 159 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 06.01.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Wolfratshausen - Insolvenzgericht - 02.12.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis IN 38/20 · Erwin Wiegerling Restaurierungs GmbH · Insolvenzgericht Wolfratshausen
Insolvenzgericht
Wolfratshausen
Aktenzeichen
IN 38/20
Wirksam am
13.05.2025
Registerbezug
München, HRB 201386
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Erwin Wiegerling Restaurierungs GmbH, Steinsäge 131, 83646 Wackersberg findet eine Abschlagsverteilung statt. Verfügbar sind
EUR 496.967,63 Verteilungsmasse; zu berücksichtigen sind EUR 4.230.265,62 Forderungen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wolfratshausen
Insolvenzgericht Geschäftszeichen IN 38/20 niedergelegt.
Amtsgericht Wolfratshausen Insolvenzgericht , den 02.05.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 38/20 · Erwin Wiegerling Restaurierungs GmbH · Insolvenzgericht Wolfratshausen
Insolvenzgericht
Wolfratshausen
Aktenzeichen
IN 38/20
Wirksam am
21.10.2021
Registerbezug
München, HRB 201386
IN 38/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Erwin Wiegerling Restaurierungs GmbH, Steinsäge 131, 83646 Wackersberg, vertreten durch den Geschäftsführer Wiegerling Erwin Max,
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 201386
- Schuldnerin -

Terminsbestimmung:

- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zum Nachtrag zur Abwicklungs- und Abgeltungsvereinbarung mit der Romanopark 1 München GbR und deren Gesellschaftern vom 12.10.2021 sowie
über die Zustimmung zur Abgeltungsvereinbarung mit Herrn Erwin Max Wiegerling bzgl. einer vergleichsweisen Einigung über die Abgeltung unter anderem von Geschäftsführerhaftungsansprüchen.

wird bestimmt auf

Donnerstag, 11.11.2021, 09:30 Uhr, Sitzungssaal 1, Bahnhofstr. 18, 82515 Wolfratshausen

Die vollständigen Unterlagen zu den Anträgen des Insolvenzverwalters können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.

Amtsgericht Wolfratshausen - Insolvenzgericht - 21.10.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 38/20 · Erwin Wiegerling Restaurierungs GmbH · Insolvenzgericht Wolfratshausen
Insolvenzgericht
Wolfratshausen
Aktenzeichen
IN 38/20
Wirksam am
12.10.2020
Registerbezug
München, HRB 201386
IN 38/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Erwin Wiegerling Restaurierungs GmbH, Steinsäge 131, 83646 Wackersberg,
vertreten durch den Geschäftsführer Wiegerling Erwin Max, geboren am
XX.XX.XXXX, Sonnenweg 11, 83730 Fischbachau
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 201386
- Schuldnerin -

Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der
Gläubigerversammlung über
1. Zustimmung zur Abwicklungs- und Abgeltungsvereinbarung mit der Romanopark 1
München GbR und deren Gesellschaftern, der Wiegerling Beteiligungs GmbH und der
Wiegerling Immobilien GmbH sowie Herrn Erwin Max Wiegerling vom 04.08.2020.
Die Vereinbarung beinhaltet:
- die Fertigstellung des Bauvorhabens "Romanopark 1" zum Festpreis von
EUR 820.000,00 inkl. Umsatzsteuer sowie der Außenanlagen zum Festpreis von EUR
150.000,00 zuzüglich Umsatzsteuer
- die vergleichsweise Einigung über den Anspruch der lnsolvenzschuldnerin
für vor Antragstellung erbrachte Leistungen in Höhe von EUR
1.349.722,30 (brutto) durch Zahlung von Vergleichsbeträgen, die aus Übererlösen
aus der Veräußerung der zu errichtenden Wohnungen gezahlt werden sollen

2. Zustimmung zur Abgeltungsvereinbarung mit der Romanopark 2 München GbR und
deren Gesellschafterin, der Wiegerling Beteiligungs GmbH sowie der Volksbank
Raiffeisenbank Rosenheim-Chiemsee eG vom 05.08.2020.
Die Vereinbarung beinhaltet die vergleichsweise Einigung über den Anspruch der
Insolvenzschuldnerin für vor Antragstellung erbrachte Leistungen in Höhe von
EUR 560.138,39 (brutto) sowie weitere nach Insolvenzeröffnung erbrachten
Leistungen in Höhe von EUR 44.793,29 durch Zahlung eines Vergleichsbetrages in
Höhe von EUR 250.000,00
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 27.10.2020 Einwendungen
gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser
Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem
Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der
Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Wolfratshausen, Bahnhofstr. 18, 82515
Wolfratshausen erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als
verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im
schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame
Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen
Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.

Amtsgericht Wolfratshausen - Insolvenzgericht - 12.10.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 201386 HRB 201386: Erwin Wiegerling Restaurierungs GmbH, Wackersberg, Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen, Steinsäge 131, 83646 Wackersberg. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Wol…
HRB 201386: Erwin Wiegerling Restaurierungs GmbH, Wackersberg, Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen, Steinsäge 131, 83646 Wackersberg. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Wolfratshausen vom 01.05.2020 (Az. IN 38/20) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzplan IN 38/20 · Erwin Wiegerling Restaurierungs GmbH · Insolvenzgericht Wolfratshausen
Insolvenzgericht
Wolfratshausen
Aktenzeichen
IN 38/20
Wirksam am
04.05.2020
Registerbezug
München, HRB 201386
IN 38/20

In dem Verfahren über den Antrag d.

Erwin Wiegerling Restaurierungs GmbH, Steinsäge 131, 83646 Wackersberg,
vertreten durch den Geschäftsführer Wiegerling Erwin Max, geboren am
XX.XX.XXXX, Sonnenweg 11, 83730 Fischbachau
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 201386
- Schuldnerin -
Geschäftszweig: Restaurierungs-, Konservierungs- und Sanierungsmaßnahmen,
Kirchenmalerarbeiten; Nachhaltiges Bauen nach historischen Techniken
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit am 01.05.2020 um 10.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Thomas Klöckner
Hans-Urmiller-Ring 11, 82515 Wolfratshausen
Telefon: +49(8171)38730100
Telefax: +49(8171)38730222
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 17.06.2020 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5
Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 22.07.2020 den Forderungsanmeldungen
schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen
Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über
die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der
Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66
(Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der
Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw.
Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen
oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus
freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die
der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll;
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich
belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig
gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt
oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein
Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162
(Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung
unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei
Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten
Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 03.07.2020,
damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen,
gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 21.02.2020 beim Insolvenzgericht Wolfratshausen eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden:
Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im
Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5
Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4
EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Wolfratshausen
Bahnhofstr. 18
82515 Wolfratshausen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Wolfratshausen - Insolvenzgericht - 04.05.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 38/20 · Erwin Wiegerling Restaurierungs GmbH · Insolvenzgericht Wolfratshausen
Insolvenzgericht
Wolfratshausen
Aktenzeichen
IN 38/20
Wirksam am
24.02.2020
Registerbezug
München, HRB 201386
IN 38/20

In dem Verfahren über den Antrag d.

Erwin Wiegerling Restaurierungs GmbH, Steinsäge 131, 83646 Wackersberg,
vertreten durch den Geschäftsführer Wiegerling Erwin Max, geboren am
XX.XX.XXXX, Sonnenweg 11, 83730 Fischbachau
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 201386
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs.
1 und 2 InsO)
wird am 24.02.2020 um 09:50 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21
Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Thomas Klöckner,
Hans-Urmiller-Ring 11, 82515 Wolfratshausen, Telefon: +49(8171)38730100,
Telefax: +49(8171)38730222.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der
Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Wolfratshausen
Bahnhofstr. 18
82515 Wolfratshausen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 201386 HRB 201386: Erwin Wiegerling Restaurierungs GmbH, Warngau, Landkreis Miesbach, Heigenkam 2a, 83627 Warngau. Die Gesellschafterversammlung vom 26.03.2018 hat die Änderung des § 1 (Sitz) der Satzung beschlosse…
HRB 201386: Erwin Wiegerling Restaurierungs GmbH, Warngau, Landkreis Miesbach, Heigenkam 2a, 83627 Warngau. Die Gesellschafterversammlung vom 26.03.2018 hat die Änderung des § 1 (Sitz) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Wackersberg, Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen. Geschäftsanschrift: Steinsäge 131, 83646 Wackersberg. Personendaten geändert, nun: Geschäftsführer: Wiegerling, Erwin Max, Fischbachau, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Berichtigungen
HRB 201386 HRB 201386:Erwin Wiegerling Restaurierungs GmbH, Warngau, Landkreis Miesbach, Heigenkamp 2 a, 83627 Warngau.Berichtigt: Geschäftsanschrift: Heigenkam 2a, 83627 Warngau.
HRB 201386:Erwin Wiegerling Restaurierungs GmbH, Warngau, Landkreis Miesbach, Heigenkamp 2 a, 83627 Warngau.Berichtigt: Geschäftsanschrift: Heigenkam 2a, 83627 Warngau.
Veränderungen
HRB 201386 Erwin Wiegerling Restaurierungs GmbH, Lenggries, Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen, Hohenburg 12, 83661 Lenggries. Die Gesellschafterversammlung vom 24.10.2013 hat die Änderung des § 1 (Firma, Sitz) des Gese…
Erwin Wiegerling Restaurierungs GmbH, Lenggries, Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen, Hohenburg 12, 83661 Lenggries. Die Gesellschafterversammlung vom 24.10.2013 hat die Änderung des § 1 (Firma, Sitz) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Sitz: Warngau, Landkreis Miesbach. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Heigenkamp 2 a, 83627 Warngau. Wohnort geändert, nun: Geschäftsführer: Wiegerling, Erwin Max, Bad Heilbrunn, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Neueintragungen
HRB 201386 Erwin Wiegerling Restaurierungs GmbH, Lenggries, Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen, Hohenburg 12, 83661 Lenggries. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.08.2012. Geschäftsanschri…
Erwin Wiegerling Restaurierungs GmbH, Lenggries, Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen, Hohenburg 12, 83661 Lenggries. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.08.2012. Geschäftsanschrift: Hohenburg 12, 83661 Lenggries. Gegenstand des Unternehmens: Restaurierungs-, Konservierungs- und Sanierungsmaßnahmen (u.a. von denkmalgeschützten Objekten und Bauten); Kirchenmalerarbeiten; Nachhaltiges Bauen nach historischen Techniken. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Wiegerling, Erwin Max, Lenggries, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.