HRB 7443
ERSOLL GmbH
aktuell 7 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Agnes-Huenninger-Straße 2-4, 36041 FuldaGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Fulda
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Letzte Eintragung
- 01.11.2021
- Datenstand
- 2025-02-06
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Stephan Ludwig
Wittlich
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Geschäftsanschrift
Weitere Unternehmen an dieser Anschrift
Angezeigt werden ausschließlich exakt übereinstimmende, aktuell eingetragene Geschäftsanschriften. Eine gemeinsame Anschrift bedeutet nicht automatisch eine wirtschaftliche oder gesellschaftsrechtliche Verbindung.
Systembau-Fulda GmbH & Co. KG
HRA 6098 · Amtsgericht Fulda
AR-Verwaltungsgesellschaft mbH
HRB 6059 · Amtsgericht Fulda
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-02-04 Chronologischen Auszug ansehenDokumentenansicht
Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.
2 archivierte Dokumente Dokumente ansehenVeröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlRegisterinformationen
Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.
Abrufstand 2025-02-06 Registerinformationen ansehenGegenstand des Unternehmens
ist der Handel mit und der Vertrieb von elektrischen Produkten, Handel, Vermietung und Service von Baustromprodukten und deren Zubehör. Handel und Vertrieb von Datentechnik, Datenschränken und Zubehör, Planung und Vertrieb von elektrotechnischen Niederspannungsschaltanlagen bis 7000A, elektronischen Steuerungssystemen, Automatisierungstechnik sowie kompletten elektronischen Industrieausrüstungen, Import und Export.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 91 IN 66/21 · ERSOLL GmbH · Insolvenzgericht Fulda
- Insolvenzgericht
- Fulda
- Aktenzeichen
- 91 IN 66/21
- Wirksam am
- 14.03.2022
- Registerbezug
- Fulda, HRB 7443
Am 01.11.2021 um 08:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der ERSOLL GmbH, Flemingstr. 13, 36041 Fulda, davor: Agnes-Huenninger-Str. 2-4 und Flemingstr. 20-22, 36041 Fulda (AG Fulda, HRB 7443), vertr. d.: Stephan Ludwig, als GF d. ERSOLL GmbH, Im Sommergarten 11, 54516 Wittlich, (Geschäftsführer),. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt, - White & Case Insolvenz GbR -, Bockenheimer Landstr. 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069 / 36506998 5270, Fax: 069 / 36506998 5555, E-Mail: akleinschmidt@whitecase.com, Internet: www.whitecaseinso.de bestellt worden.
Zur Prüfung der angemeldeten Forderungen ist das schriftliche Verfahren angeordnet worden. Frist zur Erklärung etwaiger Widersprüche gegen angemeldete Forderungen ist bestimmt worden bis zum 10.03.2022. Die Frist ist mit Beschluss bis zum 17.06.2022 verlängert worden. Im Übrigen ist der Beschluss vom 01.11.2021 zu beachten.
Rechtsbehelfsbelehrung
Sofern diese Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die befristete Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Fulda, Königstraße 38, 36037 Fulda einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die befristete Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift bei dem o.g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o.g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Fulda, 10.03.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 91 IN 66/21 · ERSOLL GmbH · Insolvenzgericht Fulda
- Insolvenzgericht
- Fulda
- Aktenzeichen
- 91 IN 66/21
- Wirksam am
- 02.11.2021
- Registerbezug
- Fulda, HRB 7443
01.11.2021
- Insolvenzgericht -
91 IN 66/21
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
über das Vermögen der
ERSOLL GmbH, Flemingstr. 13, 36041 Fulda, davor: Agnes-Huenninger-Str. 2-4, 36041 Fulda (AG Fulda, HRB 7443) und Flemingstr. 20-22, 36041 Fulda,
vertreten durch:
Stephan Ludwig, 54516 Wittlich, (Geschäftsführer),
wird heute, am 01.11.2021 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren aufgrund des am 27.09.2021 eingegangenen Antrags gemäß §§ 2, 3, 11, 16 ff. Insolvenzordnung (InsO) eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt, - White & Case Insolvenz GbR -, Bockenheimer Landstr. 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069 / 36506998 5270, Fax: 069 / 36506998 5555, E-Mail: akleinschmidt@whitecase.com, Internet: www.whitecaseinso.de.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen. Wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Der Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der Zustellung gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 26.11.2021,
b) dem Insolvenzverwalter gemäß § 28 Abs. 2 InsO unverzüglich mitzuteilen, ob und ggf. welche Sicherungsrechte für die angemeldeten Forderungen an beweglichen Sachen oder Rechten bestehen und in Anspruch genommen werden. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
1. Vor dem Insolvenzgericht wird folgender Berichtstermin abgehalten:
Am Freitag, 10.12.2021, 10:00 Uhr, Saal 1120, Amtsgerichtsgebäude, Königstraße 38, 36037 Fulda eine Gläubigerversammlung zur eventuellen Beschlussfassung über
a) die Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
b) die Einsetzung, Beibehaltung und Zusammensetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
c) die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
d) die Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO,
e) eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
f) den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan, einschließlich der Beauftragung zur Ausarbeitung eines Insolvenzplans (§ 157 Abs.1 S. 2 InsO),
g) die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
h) besonders bedeutsame Rechtshandlungen (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
i) eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
j) die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
k) eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO wegen Massearmut ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
l) die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung, § 271 InsO (nicht in Verbraucherinsolvenzverfahren möglich).
2. Zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird das schriftliche Verfahren angeordnet.
Frist zur Erklärung etwaiger Widersprüche mit denen Forderungen bestritten werden durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin oder Insolvenzgläubiger gegen angemeldete Forderungen wird bis zum
10.03.2022
gesetzt.
Angemeldete Forderungen, denen innerhalb der gesetzten Frist nicht schriftlich widersprochen wird, gelten als uneingeschränkt festgestellt (§ 178 InsO).
Hinweis für Gläubiger festgestellter Forderungen:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (26.11.2021) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (10.03.2022), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach §§ 160, 162, 163 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
Gesetzliche Vertreter von Gläubigern haben ihre Vertretungsmacht in einer Gläubigerversammlung, an der sie teilnehmen, gegenüber dem Gericht durch Registerauszug (Handels-, Genossenschafts-, Vereinsregister) nachzuweisen.
Rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht von Gläubigervertretern ist durch schriftliche Vollmacht nachzuweisen.
Vertreter von Behörden haben ihre Vertretungsmacht durch entsprechende, mit Dienstsiegel versehene Bescheinigung nachzuweisen.
Im Hinblick auf die aktuelle Situation der Corona-Pandemie wird die Mitnahme und Nutzung einer Mund-Nasen-Bedeckung i.S.d. Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus (Behelfsmaske) zu dem vorgenannten Termin dringend empfohlen.
Ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m, besser 2 m zu anderen Personen ist einzuhalten.
Die zum Zeitpunkt der Gläubigerversammlung geltenden allgemeinen Maßnahmen zum Schutz vor einer Infektion mit dem Corona Virus sind zu beachten. Weitere Maßnahmen können durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden angeordnet werden.
Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung des Insolvenzverfahrens oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Veröffentlichungen in einem Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des Beschlusses nach § 289 der Insolvenzordnung werden spätestens sechs Monate nach Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
G r ü n d e :
Die Schuldnerin ist zahlungsunfähig und überschuldet. Dies steht zur Überzeugung des Gerichts fest aufgrund der durchgeführten Ermittlungen, insbesondere aufgrund des Gutachtens des Sachverständigen vom 27.10.2021.
Die Verbindlichkeiten betragen danach ca.934.200,00 €.
Diese können aus dem festgestellten freien Vermögen nach den nachvollziehbaren und widerspruchsfreien Feststellungen der/des Sachverständigen nicht gedeckt werden. Die freie Masse beträgt laut Gutachten 17.911,83 €. Sie reicht aus, die Verfahrenskosten zu decken.
Das Amtsgericht Fulda ist gem. Art 3 EU-InsVO (Verordnung(EU)2015/848) international zuständig. Dies ergibt sich daraus, die Schuldnerin im hiesigen Bezirk ihren Sitz hat und ihre selbständige Tätigkeit hier ausgeübt. Anhaltspunkte für eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit im Ausland bestehen nicht. Gleichwohl kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht generell ausgeschlossen werden, dass Vermögenswerte im Ausland vorhanden sein könnten.
Das Insolvenzverfahren erstreckt sich auch auf mögliches im Ausland vorhandenes Vermögen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden.
Die Entscheidung kann auch von jedem Gläubiger mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Diese Beschwerde kann jedoch nur darauf gestützt werden, dass das Gericht für diese Entscheidung international nicht zuständig ist.
Die sofortige Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Fulda, Königstraße 38, 36037 Fulda einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Stock
Richterin am Amtsgericht
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 7443 HRB 7443: ERSOLL GmbH, Fulda, Agnes-Huenninger-Straße 2-4, 36041 Fulda. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Sicherungsmaßnahme 91 IN 66/21 · ERSOLL GmbH · Insolvenzgericht Fulda
- Insolvenzgericht
- Fulda
- Aktenzeichen
- 91 IN 66/21
- Wirksam am
- 11.10.2021
- Registerbezug
- Fulda, HRB 7443
11.10.2021
- Insolvenzgericht -
91 IN 66/21
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzantragsverfahren
über das Vermögen der
ERSOLL GmbH, Flemingstr. 13, 36041 Fulda; davor: Agnes-Huenninger-Straße 2-4, 36041 Fulda (AG Fulda, HRB 7443),
vertreten durch:
Stephan Ludwig, 54516 Wittlich, (Geschäftsführer),
- Antragstellerin -
wird gemäß §§ 21, 22 Insolvenzordnung (InsO) zur Sicherung der Masse und zum Schutz der Gläubiger gegen die Antragstellerin am 11.10.2021 um 08:50 Uhr beschlossen:
1. Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 1 InsO wird die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt, - White & Case Insolvenz GbR -, Bockenheimer Landstr. 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069 / 36506998 5270, Fax: 069 / 36506998 5555, E-Mail: akleinschmidt@whitecase.com, Internet: www.whitecaseinso.de bestellt.
2. Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2 InsO wird angeordnet,
dass Verfügungen der Antragstellerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
3. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Den Schuldnern der Antragstellerin wird untersagt, an diese zu zahlen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, auf den Namen der Antragstellerin oder auf seinen Namen in der Funktion als vorläufiger Insolvenzverwalter für die zukünftige Masse neue Sonderkonten zu eröffnen und über die Konten der Antragstellerin zu verfügen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird dazu ermächtigt, für die Kontoführung Verbindlichkeiten zu begründen, die nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu Masseverbindlichkeiten werden.
4. Der Antragstellerin wird insbesondere auch verboten, ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters Anlage- oder Umlaufvermögen oder sonstiges Eigentum zu veräußern, zu verpfänden oder in sonstiger Weise zu belasten.
5. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nach Maßgabe des § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die gemäß § 23 Abs. 1 Satz 2 u. 3 InsO vorzunehmenden Zustellungen durchzuführen.
6. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung werden gem. § 21 Abs. 2 Nr. 3 lnsO untersagt, bereits eingeleitete Maßnahmen werden eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind
Der vorläufige Insolvenzverwalter soll gemäß § 22 Abs. 1 InsO:
a) das Vermögen der Antragstellerin sichern und erhalten;
b) ein Unternehmen, das die Antragstellerin betreibt, bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit der Antragstellerin fortführen, soweit nicht das Insolvenzgericht einer Stilllegung zustimmt, um eine erhebliche Verminderung des Vermögens zu vermeiden;
c) prüfen, ob das Vermögen der Antragstellerin die Kosten des Verfahrens decken wird.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäfts - und Wohnräume der Antragstellerin zu betreten; die Antragstellerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in ihre Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten.
Der Antragstellerin wird gemäß §§ 20, 97 InsO aufgegeben, sich unverzüglich mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter in Verbindung zu setzen und ihm
* ein vollständiges Vermögensverzeichnis nach Aktiva und Passiva geordnet, unter Angabe der jeweiligen Zeitwerte und Fremdrechte (Eigentumsvorbehalte, Sicherungsübereignungen und Pfandrechte),
* je ein Verzeichnis ihrer Gläubiger und Schuldner mit vollständigen Anschriften (keine Abkürzungen) unter Angabe der bestehenden Verbindlichkeiten bzw. Forderungen sowie des Grundes (z.B. Kaufvertrag, Darlehen usw.),
vorzulegen.
Die Antragstellerin wird darauf aufmerksam gemacht, dass sie die Richtigkeit dieser Angaben an Eides statt zu versichern hat, wenn das Insolvenzgericht dies zur Herbeiführung wahrheitsgemäßer Angaben für erforderlich hält, § 98 Abs. 1 InsO. Auf die Strafbarkeit einer falschen eidesstattlichen Versicherung wird hingewiesen, § 156 Strafgesetzbuch.
Die Anordnung der vorläufigen Verwaltung erfolgt auf Antrag des Sachverständigen.
Die Anordnung war notwendig, um bis zur Entscheidung über den Antrag eine den Gläubigern nachteilige Veränderung in der Vermögenslage der Antragstellerin zu verhüten oder nachteilige Handlungen aufzuklären.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Fulda, Königstraße 38, 36037 Fulda einzulegen. Beschwerdeberechtigt ist jedoch nur, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Gegen Entscheidungen über die Kosten ist die Beschwerde nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200 € übersteigt.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Stock
Richterin am Amtsgericht
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 7443 HRB 7443: ERSOLL GmbH, Fulda, Agnes-Huenninger-Straße 2-4, 36041 Fulda. Prokura erloschen: Stevan, Simeunovic, Mladenovac (Varos), *XX.XX.XXXX; Wehner, Janine, Geisa, *XX.XX.XXXX.
HRB 7443 HRB 7443: ERSOLL GmbH, Fulda, Flemingstraße 20-22, 36041 Fulda. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Agnes-Huenninger-Straße 2-4, 36041 Fulda.
HRB 7443 HRB 7443: ERSOLL GmbH, Fulda, Flemingstraße 20-22, 36041 Fulda. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.12.2018. Geschäftsanschrift: Flemingstraße 20-22, 36041 Fulda. Gegenstand: i…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.