HRB 134924
ERR - SYNDICUS Vermögensverwaltungs-AG
aktuell 11 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Schlossgut Weyhern 2, c/o Christian Marks, 82281 EgenhofenGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Egenhofen
- Rechtsform
- Aktiengesellschaft (AG)
- Letzte Eintragung
- 24.11.2025
- Datenstand
- 2026-03-26
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Constantin Bischoff
München
Günther Alois Wagner
Palma de Mallorca
Allgemeine Vertretungsregelung
- Die Gesellschaft wird durch den/die Abwickler vertreten.
Handelsregister
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Verwaltung eigenen Vermögens; eine gewerbliche Tätigkeit ist ausgeschlossen.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung 1500 IN 3168/19 · ERR-SYNDICUS Vermögensverwaltungs-AG · Insolvenzgericht München
- Insolvenzgericht
- München
- Aktenzeichen
- 1500 IN 3168/19
- Wirksam am
- 27.11.2024
- Registerbezug
- München, HRB 134924
Abteilung für Insolvenz- und Restrukturierungssachen
Az.: 1500 IN 3168/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ERR-SYNDICUS Vermögensverwaltungs-AG, vertreten durch d. Vorstand, c/o Christian Marks, Schlossgut Weyhern 2, 82281 Egenhofen
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 134924
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dipl.-Kfm. Kalthoff Walter F., Dessauer Straße 9, 80992 München, Gz.: K/fr/IN/ERRSyndicus
erlässt das Amtsgericht München am 21.11.2024 folgenden
Beschluss
1. Das Verfahren wird auf Antrag der Schuldnerin vom 16.02.2024 gemäß § 213 InsO eingestellt.
Gründe:
Mit Beschluss vom 24.03.2021 wurde über das Vermögen der Schuldnerin das Insolvenzverfahren eröffnet.
Bereits mit Antrag vom 04.08.2021 sowie 23.02.2022 wurde Antrag auf Einstellung des Verfahrens gemäß § 213 InsO durch die Schuldnerin gestellt. Dieser Antrag wurde zum damaligen Zeitpunkt mit Beschluss vom 31.05.2022 zurückgewiesen (Bl. 278/279). Die hiergegen eingelegte Beschwerde der Insolvenzschuldnerin (Bl. 282/283) wurde mit Beschluss vom 08.02.2024 durch das Landgericht München I (Bl. 460/466) zurückgewiesen.
Mit Schreiben vom 16.04.2024 beantragte die Schuldnerin erneut die Einstellung des Verfahrens gemäß § 213 InsO (Bl. 480/483). Gemäß § 213 Abs. 1 Satz 1 InsO kann das Insolvenzverfahren auf Antrag der Schuldnerin eingestellt werden, wenn diese die Zustimmung der Insolvenzgläubiger, welche eine Forderung angemeldet haben, vorlegt.
Die Anhörung der Insolvenzgläubiger erfolgte durch öffentliche Bekanntmachung am 29.10.2024 ebenso erfolgte die Niederlegung des Einstellungsantrag in der Geschäftsstelle.
Widersprüche von Insolvenzgläubigern sind nicht eingegangen.
Der Insolvenzverwalter wurde zum Antrag gehört.
Im Verfahren wurden 12 Forderungen durch acht Gläubiger angemeldet. Sämtliche Forderungen wurden spätestens zum besonderen Prüfungstermin am 26.09.2024 geprüft. Die Forderungen Tabellenblattnummer 1, 2, 6 und 8 wurden im laufenden Verfahren durch die jeweiligen Gläubiger zurückgenommen, deren Verfahrensbeteiligung ist damit erloschen, eine Zustimmung dieser Gläubiger mithin nicht erforderlich, vgl. MüKoInsO/Hefermehl InsO § 213 Rn. 7.
Die Forderung Tabellenblattnummer 3 wurde ursprünglich durch Rechtsanwalt Dipl.-Kfm. Walter Kalthoff angemeldet. Rechtsanwalt Kalthoff ist im gegenständlichen Verfahren als Verfahrensbevollmächtigter der Insolvenzschuldnerin tätig. Bereits mit Schreiben vom 02.08.2023 wurde der Insolvenzgläubiger/Verfahrensbevollmächtigter darauf hingewiesen, dass in dieser "Doppelfunktion" eine Interessenkollision im Sinne der § 43a Abs. 4 BRAO bzw. § 45 Abs. 2 Nr. 1 BRAO vorliege. Um diese Interessenskollision zu beseitigen erfolgte mit Schreiben vom 10.04.2024 die Abtretung der angemeldeten Forderung Tabellenblattnummer 3 auf Frau Katrin Kalthoff. Die Abtretungsvereinbarung liegt dem Insolvenzgericht vor. Die Zustimmung zur Einstellung des Verfahrens wurde durch Katrin Kalthoff mit Schreiben vom 12.04.2024 erklärt und durch die Insolvenzschuldnerin bei Gericht eingereicht (Bl. 480/483, Anlage A8).
Neben der erklärten Zustimmung der Insolvenzgläubiger kann ein Insolvenzerfahren gemäß § 213 InsO auch dann eingestellt werden, wenn zB bei einer außergerichtlichen Schuldenregulierung das Interesse an einer vereinfachten und verkürzten Art der Verfahrensbeendigung besteht, MüKoInsO/Hefermehl, 4. Aufl. 2019, InsO § 213 Rn. 3.
Die Insolvenzgläubigerin stützt Ihren Antrag vor allem darauf, dass das Insolvenzgericht bei bestrittenen Forderungen oder bei Forderungen absonderungsberechtigter Gläubiger nach freiem Ermessen zu entscheiden hat inwieweit es einer Zustimmung dieser Gläubiger oder einer Sicherheitsleistung gegenüber ihnen bedarf, § 213 Abs. 1 Satz 2 InsO. Diese Ermessensentscheidung
ist im vorliegenden Verfahren für die Forderungen Tabellenblattnummer 4, 5, sowie 9 - 12 auszuüben.
Die Forderungsanmeldung Nummer 4, angemeldet durch die LHS München, in Höhe von 9.755,00 EUR ist durch den Insolvenzverwalter bestritten. Dieser Betrag wurde in voller Höhe beim Amtsgericht München hinterlegt (38 HL 1141/23, Bl. 480/483 Anlage A10.
Die Forderungsanmeldung Nummer 5, angemeldet durch Herrn Günter Alois Wagner, in Höhe von 256,961,41 EUR, wurde vom Insolvenzverwalter endgültig bestritten. Es handelt sich um eine nicht titulierte Forderung des Gläubigers, die Erhebung einer Feststellungsklage auf Bestehen der Forderung durch den Gläubiger wurde dem Insolvenzgericht zu keinem Zeitpunkt durch den Gläubiger nachgewiesen, § 179 Abs. 1, Abs. 2 UKS InsO.
Die Forderung Tabellenblattnummer 7, angemeldet durch den Freistaat Bayern vertreten durch das Finanzamt München, in Höhe von 23.899,50 EUR wurde durch den Insolvenzverwalter bestritten. Dieser Betrag wurde in voller Höhe beim Amtsgericht München hinterlegt (38 HL 1143/23, Bl. 480/483 Anlage A12.
Die Forderungsanmeldung Nummer 9, angemeldet durch Herrn André Wieland, in Höhe von 60.342,52 EUR, wurde vom Insolvenzverwalter endgültig bestritten. Es handelt sich um eine nicht titulierte Forderung des Gläubigers, die Erhebung einer Feststellungsklage auf Bestehen der Forderung durch den Gläubiger wurde dem Insolvenzgericht zu keinem Zeitpunkt durch den Gläubiger nachgewiesen, § 179 Abs. 1, Abs. 2 UKS InsO.
Die Forderung Tabellenblattnummer 10, angemeldet durch die Gemeinde Egenhofen, diese vertreten durch den Bürgermeister, in Höhe von 110,25 EUR wurde durch den Insolvenzverwalter bestritten. Beim Amtsgericht München wurde ein Betrag in Höhe von 16.662,50 hinterlegt (38 HL 1142/23, Bl. 480/483 Anlage A11. Der überschießende Betrag ist wohl mit der bereits zurückgenommenen Forderung Tabellenblattnummer 8 zu begründen.
Die Forderung Tabellenblattnummer 11, angemeldet durch Herrn André Wieland, in Höhe von 1.857,07 EUR wurde durch den Insolvenzverwalter teilweise bestritten. Die festgestellte Forderung in Höhe von7,95 EUR wurde durch die Insolvenzschuldnerin an den Gläubiger überwiesen (Bl. 532), die restl. Masseforderung in Höhe von 1.849,12 EUR wurde ebenfalls an den Gläubiger überwiesen (Bl. 532).
Die Forderung Tabellenblattnummer 12 und damit letzte Forderung im Verfahren, angemeldet durch den Freistaat Bayern, vertreten durch das Finanzamt München in Höhe von 158,25 EUR
wurde durch den Insolvenzverwalter bestritten, jedoch ebenfalls wie die vorige Forderung durch die Schuldnerin bereits an die Gläubigerin überwiesen (Bl. 533).
Neben den Insolvenzforderungen sind im Einstellungsverfahren auch die Masseverbindlichkeiten zu beachten. Zuvorderst sind hier die Verfahrenskosten zu beachten. Diese bestehen sowohl aus den Gerichtskosten als auch aus der Insolvenzvergütung, § 54 InsO. Die Insolvenzverwaltervergütung wurde bereits mit Beschluss vom 05.10.2023, Bl. 433/437 auf 66.415,90 EUR festgesetzt. Dieser Betrag wurde durch die Insolvenzschuldnerin direkt auf das Insolvenzkonto eingezahlt, siehe hierzu das Schreiben des Insolvenzverwalters vom 24.10.2024, Bl. 543/545.
Die übrigen Gerichtskosten in Höhe von 11.957,11 EUR wurden bereits durch die Insolvenzschuldnerin am 08.08.2023 durch Einzahlung auf das Konto der Landesjustizkasse beglichen (ZA VI).
Darüber Hinaus hat die Insolvenzschuldnerin zwei weitere Masseverbindlichkeiten, zum einen die Masseforderung des Rechtsanwalt Alexander Roth für die Vertretung der Insolvenzmasse vor dem Zwangsversteigerungsgericht München (1510 K 190/23) in Höhe von 4.359,21 EUR als auch die weitere Masseforderung des Rechtsanwalt Alexander Roth für die Vertretung der Insolvenzmasse im Rahmen der WEG-Beschlussersetzungklage vor dem Amtsgericht Fürstenfeldbruck (10 C 856/23 WEG) in Höhe von 3.689,86 EUR auf das Insolvenzkonto eingezahlt. Der Eingang dieser Zahlungen wurde ebenfalls durch den Insolvenzverwalter mit Schreiben vom 24.10.2024, Bl. 543/545 bestätigt.
In dem bereits erwähnten WEG-Beschlussersetzungsverfahren vor dem Amtsgericht Fürstenfeldbruck wurde zwischen der Insolvenzschuldnerin und der Klagepartei Herrn André Wieland ein Vergleich geschlossen bei dem sich die Insolvenzschuldnerin dazu verpflichtet, sich an bestimmten Kosten im Zusammenhang mit der Renovierung der schuldnerischen Immobilie (bei der die Insolvenzschuldnerin und André Wieland eine Wohnungseigentümergemeinschaft bilden) zu beteiligen. Die durch die Schuldnerin potentiell zu übernehmenden Kosten werden durch den Verfahrensbevollmächtigten der Insolvenzschuldnerin auf ca. 9.000,00 EUR geschätzt. Diese Kosten sind als potentielle Masseverbindlichkeiten anzusehen. Durch die Insolvenzschuldnerin wurde ein Betrag in Höhe von 10.000,00 EUR auf das Insolvenzkonto einbezahlt. Der Eingang der Zahlung wurde ebenfalls durch den Insolvenzverwalter mit Schreiben vom 24.10.2024, Bl. 543/545 bestätigt.
Weitere Massegläubiger haben ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren nicht geltend gemacht. Nach Einstellung des Verfahrens können diese Massegläubiger ihre Ansprüche nur noch gegenüber
der Schuldnerin anmelden.
Sowohl die streitigen als auch aufschiebend bedingte Masseverbindlichkeiten - darunter die Vergütungsansprüche des Insolvenzverwalters sind sicherzustellen. Diese Sicherstellung erfolgt grundsätzlich nach Maßgabe der §§ 232 ff. BGB, also durch Hinterlegung.
Es kann jedoch auch eine andere Form der Sicherstellung vereinbart werden, vgl. MüKoInsO/Hefermehl, 4. Aufl. 2019, InsO § 214 Rn. 13. Aus Sicht des Gerichts ist hier die Einzahlung auf das Insolvenzkonto ein gangbarer Weg.
Aus den oben genannten Gründen, kommt das Gericht zur Überzeugung, dass das Interesse der Insolvenzschuldnerin an einer außergerichtlichen Schuldenregulierung und einer damit einhergehenden vereinfachten und vor allem verkürzten Art der Verfahrensbeendigung dem Interesse der Insolvenzgläubiger an einer restlosen Verwertung des Vermögens der Schuldnerin überwiegt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument
einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 1500 IN 3168/19 · ERR-SYNDICUS Vermögensverwaltungs-AG · Insolvenzgericht München
- Insolvenzgericht
- München
- Aktenzeichen
- 1500 IN 3168/19
- Wirksam am
- 29.10.2024
- Registerbezug
- München, HRB 134924
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ERR-SYNDICUS Vermögensverwaltungs-AG, vertreten durch d. Vorstand, c/o Christian Marks, Schlossgut Weyhern 2, 82281 Egenhofen
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 134924
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dipl.-Kfm. Kalthoff Walter F., Dessauer Straße 9, 80992 München, Gz.: K/fr/IN/ERRSyndicus
Beschluss:
1. Nach Antrag der Schuldnerin auf Einstellung des Verfahrens gem. § 213 Abs. 1 InsO (mit Zustimmung der Gläubiger) werden die Gläubiger hierzu angehört. Im Übrigen erfolgt die Entscheidung nach Ermessen des Gerichts.
2. Den Insolvenzgläubigern wird hiermit im schriftlichen Verfahren (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO) Gelegenheit gegeben, bis zum 19.11.2024 Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung zu stellen.
Innerhalb dieser Frist sind ggf. Tatsachen und Beweismittel vorzutragen bzw. vorzulegen, auf die der Antrag gestützt wird.
Nach Ablauf der gesetzten Frist wird das Gericht - ggf. nach Anhörung der Schuldnerin zu den vorgebrachten Gründen - über die Einstellung des Verfahrens entscheiden.
Die Insolvenzgläubiger und der Insolvenzverwalter werden hierzu gehört.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 14.10.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 1500 IN 3168/19 · ERR-SYNDICUS Vermögensverwaltungs-AG · Insolvenzgericht München
- Insolvenzgericht
- München
- Aktenzeichen
- 1500 IN 3168/19
- Wirksam am
- 30.08.2024
- Registerbezug
- München, HRB 134924
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ERR-SYNDICUS Vermögensverwaltungs-AG, vertreten durch d. Vorstand, c/o Christian Marks, Schlossgut Weyhern 2, 82281 Egenhofen
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 134924
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dipl.-Kfm. Kalthoff Walter F., Dessauer Straße 9, 80992 München, Gz.: K/fr/IN/ERRSyndicus
1. Die Prüfung der bis 29.08.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 9 - 12 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 26.09.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 29.08.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 1500 IN 3168/19 · ERR-SYNDICUS Vermögensverwaltungs-AG · Insolvenzgericht München
- Insolvenzgericht
- München
- Aktenzeichen
- 1500 IN 3168/19
- Wirksam am
- 05.10.2023
- Registerbezug
- München, HRB 134924
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ERR-SYNDICUS Vermögensverwaltungs-AG, vertreten durch d. Vorstand, c/o Christian Marks, Schlossgut Weyhern 2, 82281 Egenhofen
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 134924
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dipl.-Kfm. Kalthoff Walter F., Dessauer Straße 9, 80992 München, Gz.: K/fr/IN/ERRSyndicus
hat die Schuldnerin am 04.08.2021/23.02.2022 beantragt, das Insolvenzverfahren mit Zustimmung der Gläubiger (§ 213 InsO) einzustellen.
Die Insolvenzgläubiger können erneut binnen einer Woche nach der öffentlichen Bekanntmachung schriftlich Widerspruch gegen den Antrag erheben. Die Bekanntmachung gilt gem. § 9 InsO als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung im Internet zwei weitere Tage verstrichen sind.
Der vollständige Antrag sowie die nun eingereichten Hinterlegungsquittungen gem. § 213 Abs. 1 Satz 2 InsO für die Gläubiger 4, 6, 7 und 8 sind auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts München - Insolvenzabteilung - zur Einsichtnahme durch die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 05.10.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 1500 IN 3168/19 · ERR-SYNDICUS Vermögensverwaltungs-AG · Insolvenzgericht München
- Insolvenzgericht
- München
- Aktenzeichen
- 1500 IN 3168/19
- Wirksam am
- 04.08.2023
- Registerbezug
- München, HRB 134924
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ERR-SYNDICUS Vermögensverwaltungs-AG, vertreten durch d. Vorstand, c/o Christian Marks
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 134924
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dipl.-Kfm. Kalthoff Walter F., Dessauer Straße 9, 80992 München, Gz.: K/fr/IN/ERRSyndicus
Beschluss:
1. Nach Antrag der Schuldnerin auf Einstellung des Verfahrens gem. § 213 Abs. 1 InsO (mit Zustimmung der Gläubiger) werden die Gläubiger hierzu angehört. Hinsichtlich der Tabellengläubiger 4, 6, 7 und 8 muss vom Schuldner Sicherheitsleistung gem. § 213 Abs. 1 Satz 2 InsO nachgewiesen werden. Im Übrigen erfolgt die Entscheidung nach Ermessen des Gerichts.
2. Den Insolvenzgläubigern wird hiermit im schriftlichen Verfahren (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO) Gelegenheit gegeben, bis zum 01.09.2023 Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung zu stellen.
Innerhalb dieser Frist sind ggf. Tatsachen und Beweismittel vorzutragen bzw. vorzulegen, auf die der Antrag gestützt wird.
Nach Ablauf der gesetzten Frist wird das Gericht - ggf. nach Anhörung der Schuldnerin zu den vorgebrachten Gründen - über die Einstellung des Verfahrens entscheiden.
Die Insolvenzgläubiger und der Insolvenzverwalter werden hierzu gehört.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 03.08.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 1500 IN 3168/19 · ERR-SYNDICUS Vermögensverwaltungs-AG · Insolvenzgericht München
- Insolvenzgericht
- München
- Aktenzeichen
- 1500 IN 3168/19
- Wirksam am
- 14.10.2022
- Registerbezug
- München, HRB 134924
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ERR-SYNDICUS Vermögensverwaltungs-AG, vertreten durch d. Vorstand, c/o Christian Marks, Schlossgut Weyhern 2, 82281 Egenhofen
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 134924
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dipl.-Kfm. Kalthoff Walter F., Dessauer Straße 9, 80992 München, Gz.: K/fr/IN/ERRSyndicus
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 6-8 einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 18.11.2022 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 10.10.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 134924 HRB 134924: ERR - SYNDICUS Vermögensverwaltungs-AG, Egenhofen, Landkreis Fürstenfeldbruck, Schlossgut Weyhern 2, c/o Christian Marks, 82281 Egenhofen. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss d…
Insolvenzplan 1500 IN 3168/19 · ERR-SYNDICUS Vermögensverwaltungs-AG · Insolvenzgericht München
- Insolvenzgericht
- München
- Aktenzeichen
- 1500 IN 3168/19
- Wirksam am
- 31.03.2021
- Registerbezug
- München, HRB 134924
In dem Verfahren über die Anträge
1) des Wieland Andre, Schlossgut Weyhern 4, 82281 Egenhofen
- Antragstellender Gläubiger zu 1 -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Greeske & Greeske, Bodenseestraße 29, 81241 München,
2) des Freistaat Bayern vertr.d.d. Finanzamt München Abt. Erhebung,
Winzererstr. 47 a, 80784 München,
- antragstellende Gläubigerin zu 2 -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
ERR-SYNDICUS Vermögensverwaltungs-AG, derzeit führungslos, c/o Christian Marks,
Schlossgut Weyhern 2, 82281 Egenhofen
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 134924
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dipl.-Kfm. Kalthoff Walter F., Dessauer Straße 9, 80992 München,
Gz.: K/fr/IN/ERRSyndicus
Geschäftszweig/Beschäftigung: Verwaltung eigenen Vermögens
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit am 24.03.2021 um 09.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Michael Bauer
Nymphenburger Straße 5, 80335 München
Telefon: +49(89)30905860
Telefax: +49(89)309058610
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 12.05.2021 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5
Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 23.06.2021 den Forderungsanmeldungen
schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen
Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über
die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der
Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66
(Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der
Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw.
Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen
oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus
freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die
der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll;
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich
belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig
gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt
oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein
Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162
(Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung
unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei
Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten
Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 23.06.2021,
damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen,
gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 20.12.2019 beim Insolvenzgericht München eingegangen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden:
Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im
Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5
Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4
EGInsO).
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 24.03.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 134924 HRB 134924: ERR - SYNDICUS Vermögensverwaltungs-AG, Egenhofen, Landkreis Fürstenfeldbruck, Schlossgut Weyhern 2, c/o Christian Marks, 82281 Egenhofen. Bestellt: Vorstand: Dr. Wagner, Günther Alois, Palma de …
HRB 134924 HRB 134924: ERR - SYNDICUS Vermögensverwaltungs-AG, Egenhofen, Landkreis Fürstenfeldbruck, Schlossgut Weyhern 2, c/o Christian Marks, 82281 Egenhofen. Beim Amtsgericht München -Registergericht- wurde eine Li…
HRB 134924 HRB 134924: ERR - SYNDICUS Vermögensverwaltungs-AG, Egenhofen, Landkreis Fürstenfeldbruck, Schlossgut Weyhern 1 B, c/o Christian Marks, 82281 Egenhofen. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Schlossgut Weyhern …
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.