HRB 331112
Ernst Engelhorn GmbH
aktuell 13 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Leimen
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Registerdaten
- Sitz
- Leimen
- Datenstand
- 2024-03-29
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
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- Sand- und Kieswerk Ernst Engelhom GmbH Leimen
- Sand- u. Kieswerk Ernst Engelhorn GmbH Leimen
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 80 IN 19/14 · Ernst Engelhorn GmbH · Insolvenzgericht Heidelberg
- Insolvenzgericht
- Heidelberg
- Aktenzeichen
- 80 IN 19/14
- Wirksam am
- 15.01.2025
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 331112
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ernst Engelhorn GmbH, vertr. d. d. GF Rolf Engelhorn, Rohrbacher Straße 51, 69181 Leimen (Az.: 80 IN 19/14) steht auf die angemeldeten und festgestellten Forderungen in Höhe von 7.100.883,66 € ein Verteilungsbetrag in Höhe von 31.354,96 € abzüglich noch anfallender Massekosten und Masseschulden zur Verfügung. Das Schlussverzeichnis liegt auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Heidelberg - Insolvenzgericht -, Kurfürsten-Anlage 15, 69115 Heidelberg, zur Einsicht der Beteiligten aus.
Amtsgericht Heidelberg, 15.01.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 80 IN 19/14 · Ernst Engelhorn GmbH · Insolvenzgericht Heidelberg
- Insolvenzgericht
- Heidelberg
- Aktenzeichen
- 80 IN 19/14
- Wirksam am
- 17.12.2024
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 331112
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ernst Engelhorn GmbH, Rohrbacher Straße 51, 69181 Leimen, vertreten durch den Geschäftsführer Rolf Engelhorn
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 331112
- Schuldnerin -
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Gordon Rapp, Friedrich-Ebert-Anlage 24, 69117 Heidelberg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Gesamtbetrag
in Abzug zu bringender Vorschuss
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 04.12.2024.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 301.046,57 EUR auszugehen. Der Regelsatz war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 InsVV erhält der Insolvenzverwalter eine Zusatzvergütung in Höhe von BETRAG EUR.
Die Regelvergütung war danach in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Der Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 175 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 04.12.2024 wird vollinhaltlich Bezug genommen.
In der Gesamtschau bei angemessener Gesamtwürdigung aller vorhandenen Erhöhungs- und Minderungsgründe war im Einverständnis mit dem Insolvenzverwalter ein Übersteigen des Regelsatzes um 150 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen Zustellungsauslagen gem. § 8 Abs.3 InsO waren in Höhe von 899,50 EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Heidelberg
Kurfürsten-Anlage 15
69115 Heidelberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Heidelberg
Kurfürsten-Anlage 15
69115 Heidelberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 12.12.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 80 IN 19/14 · Ernst Engelhorn GmbH · Insolvenzgericht Heidelberg
- Insolvenzgericht
- Heidelberg
- Aktenzeichen
- 80 IN 19/14
- Wirksam am
- 18.10.2023
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 331112
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ernst Engelhorn GmbH, Rohrbacher Straße 51, 69181 Leimen, vertreten durch den Geschäftsführer Rolf Engelhorn
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 331112
- Schuldnerin -
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorl. Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Gordon Rapp, Friedrich-Ebert-Anlage 24, 69117 Heidelberg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Gesamtbetrag
in Abzug zu bringender Vorschuss
Endbetrag
Dem vorl. Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorl. Insolvenzverwalters vom 21.08.2023.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 122.883,27 EUR auszugehen.Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von 5.337,96 EUR festzusetzen.
Der vorl. Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 100 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 21.08.2023 wird Bezug genommen.
Als Erhöhungsgründe waren in diesem Verfahren zu berücksichtigen:
- Betriebsfortführung für einen Monat: Der Geschäftsbetrieb der Schuldnerin war vor Anordnung der vorläufigen Verwaltung bereits vollkommen zum Erliegen gekommen. Hauptaufgabe des vorläufigen Insolvenzverwalters war es, den Geschäftsbetrieb in Teilbereichen wieder aufzunehmen, um das vorhandene Anlagever- mögen wieder an die Betriebsstätte zu verbringen, die Möglichkeiten einer übertragenden Sanie- rung nach Insolvenzeröffnug zu schafffen und damit die vorhandenen 14 Arbeitsplätze zu si- chern. Durch die umfangreichen und sowohl quantitativ als auch qualitativ aufwändigen Fortfüh- rungsmaßnahmen des vorläufigen Verwalters, die im Einzelnen in seinem Antrag aufgeführt sind, konnte die freie Insolvenzmasse erheblich gemehrt werden. Die entsprechend erforderli- che Vergleichsberechnung wurde beim Ansatz der Höhe des Zuschlages vorgenommen.
- umfangreiche Sanierungsbemühungen: Das vorläufige Verfahren war auch davon geprägt, einen potentiellen Übernahmeinteressenten für die Insolvenzschuldnerin zu finden. Es wurden Gespräche mit einer ausländischen Investo- rengruppe geführt.
- umfangreiche Bearbeitung von Aus- und Absonderungsrechten: Problematisch war zunächst schon die Zuordnung der mit Aus- und Absonderungsrechten be- lasteten Vermögensgegenständen zum Vermögen der Insolvenzschuldnerin. Außerdem wur- den an den einzelnenen Vermögensgegenständen eine Vielzahl von Sicherungsrechten von di- versen Gläubigern geltend gemacht. Allein dies führte zu einem erheblichen Mehraufwand für den vorläufigen Insolvenzverwalter. - gesellschaftsrechtliche Verhältnisse: Von dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin war eine weitere Gesllschaft betroffen, die sich in einem eng verflochtenen Firmenverbund mit der Schuldnerin befand. So war eine aufwändige Entflechtung vorzunehmen, um die Vermögensgegenstände zuzuordnen und eventuelle Ausgleichansprüche untereinander feststellen zu können. Auch die Buchhal- tung der beiden Gesellschaften war nicht konsequent getrennt. Daraus ergab sich für den vor- läufigen Insolvenzverwalter wiederum ein über das Normalmaß hinausgehender Mehraufwand.
In der Gesamtschau bei angemessener Gesamtwürdigung aller vorhandenen Erhöhungsgründe war ein Übersteigen des Regelsatzes um 100 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt. Es konnte nur ein Tätigkeitsmonat berücksichtigt werden.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Heidelberg
Kurfürsten-Anlage 15
69115 Heidelberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Heidelberg
Kurfürsten-Anlage 15
69115 Heidelberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 06.10.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 80 IN 19/14 · Ernst Engelhorn GmbH · Insolvenzgericht Heidelberg
- Insolvenzgericht
- Heidelberg
- Aktenzeichen
- 80 IN 19/14
- Wirksam am
- 05.09.2023
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 331112
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ernst Engelhorn GmbH, Rohrbacher Straße 51, 69181 Leimen, vertreten durch den Geschäftsführer Rolf Engelhorn
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 331112
- Schuldnerin -
Beschluss:
Es wurde eine Vergütung und über die gesetzliche Vergütung hinaus Zuschläge in Höhe von 100 % für den vorläufigen Insolvenzverwalter beantragt. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Heidelberg - Insolvenzgericht - eingesehen werden. Etwaige Stellungnahmen können binnen zwei Wochen ab Veröffentlichung eingereicht werden.
Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 23.08.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 80 IN 19/14 · Ernst Engelhorn GmbH · Insolvenzgericht Heidelberg
- Insolvenzgericht
- Heidelberg
- Aktenzeichen
- 80 IN 19/14
- Wirksam am
- 06.12.2022
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 331112
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ernst Engelhorn GmbH, Rohrbacher Straße 51, 69181 Leimen, vertreten durch den Geschäftsführer Rolf Engelhorn, Nächstenbacher Straße 67, 69469 Weinheim
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 331112
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 71 sowie von eventuell weiteren nachträglichen Forderungsanmeldungen erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 24.01.2023 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 28.11.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Schlusstermin 80 IN 19/14 · Ernst Engelhorn GmbH · Insolvenzgericht Heidelberg
- Insolvenzgericht
- Heidelberg
- Aktenzeichen
- 80 IN 19/14
- Wirksam am
- 15.09.2022
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 331112
I. In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ernst Engelhorn GmbH,
Rohrbacher Str. 51, 69181 Leimen
vertr. d. d. GF Rolf Engelhorn, geb. XX.XX.XXXX
Registergericht Mannheim, HRB 331112
Containerdienst und Entsorgungstechnik
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 28. Februar 2014, um 08.00 Uhr das
Insolvenzverfahren eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt:
Rechtsanwalt Gordon Rapp, Friedrich-Ebert-Anlage 24, 69117 Heidelberg
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 22.04.2014 unter Beachtung des
§ 174
InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, d. Insolvenzverwalt. unverzüglich
mitzuteilen,
welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten d. Schuldn.
in
Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird,
die
Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte
Forderung
sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterläßt oder verzögert,
haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber d. Schuldn. hat, wird aufgefordert, nicht mehr an
d.
Schuldn., sondern nur noch an d. Insolvenzverwalt. zu leisten.
II. Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf Grundlage eines Berichts d.
Insolvenzverwalt. über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird
(Berichtstermin)
1 und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen
ist am
Freitag, den 23. Mai 2014, 09.00 Uhr
im Gebäude des Amtsgerichts Heidelberg, 69115 Heidelberg, Kurfürsten-Anlage 15,
3. OG, Saal 30.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- den Gläubigerausschuss,
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- § 149 InsO (Anlegung von Wertgegenständen)
- §§160 bis 163 InsO ( besonders bedeutsame Rechtshandlungen )
- §§ 271 und 272 InsO (Eigenverwaltung)
- Anhörung zu einer Verfahrenseinstellung mangels Masse ( § 207 InsO )
Hinweise:
- Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, so gilt die Zustimmung zu den
besonders bedeutsamen Rechtshandlungen gem. § 160 InsO als erteilt.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung. (§ 179 Abs. 3 InsO)
- Künftige Termine werden unter www.insolvenzbekanntmachungen.de im Internet
veröffentlicht.
Eine gesonderte Ladung der Insolvenzgläubiger zum Schlusstermin findet nicht
statt.
Dieser Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung beim Amtsgericht
-Insolvenzgericht - Heidelberg, Kurfürsten-Anlage 15, 69115 Heidelberg mit der
sofor-tigen Beschwerde (schriftlich und eigenhändig unterzeichnet oder zu
Protokoll
der Geschäftsstelle) angefochten werden.
Heidelberg, 28.02.2014
Amtsgericht
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 80 IN 19/14 · Ernst Engelhorn GmbH · Insolvenzgericht Heidelberg
- Insolvenzgericht
- Heidelberg
- Aktenzeichen
- 80 IN 19/14
- Wirksam am
- 16.11.2020
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 331112
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ernst Engelhorn GmbH, Rohrbacher Straße 51, 69181 Leimen, vertreten durch den
Geschäftsführer Rolf Engelhorn, Nächstenbacher Straße 67, 69469 Weinheim
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 331112
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen
(§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 56-70 sowie von eventuell weiteren
nachträglichen Forderungsanmeldungen erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 02.02.2021 den
Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben
werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben
angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben
werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem
eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen
werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und
Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten
als festgestellt.
Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 16.11.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 331112 HRB 331112:Ernst Engelhorn GmbH, Leimen, Rohrbacher Str. 51, 69181 Leimen.Durch Beschluss des Amtsgerichts Heidelberg vom 28.02.2014 (51 IN 19/14 R) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverf…
Insolvenzbekanntmachung 51 IN 19/14 R · Ernst Engelhorn GmbH · Insolvenzgericht Heidelberg
- Insolvenzgericht
- Heidelberg
- Aktenzeichen
- 51 IN 19/14 R
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 331112
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 331112 HRB 331112:Ernst Engelhorn GmbH, Leimen, Rohrbacher Str. 51, 69181 Leimen.Durch Beschluss des Amtsgerichts Heidelberg vom 29.01.2014 (51 IN 19/14) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
Insolvenzbekanntmachung 51 IN 19/14 · Ernst Engelhorn GmbH · Insolvenzgericht Heidelberg
- Insolvenzgericht
- Heidelberg
- Aktenzeichen
- 51 IN 19/14
- Wirksam am
- 30.11.-0001
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 331112
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 331112 Ernst Engelhorn GmbH, Leimen, Rohrbacher Str. 51, 69181 Leimen.Geschäftsanschrift: Rohrbacher Str. 51, 69181 Leimen. Nicht mehr Geschäftsführer: Dehm, Elke, geb. Engelhorn, Leimen, *XX.XX.XXXX.
HRB 331112 Ernst Engelhorn GmbH, Leimen (Rohrbacher Str. 51, 69181 Leimen). Prokura erloschen: Dehm, Gordo, Leimen-Gauangelloch.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.