HRA 3624

Erich Rohde K.G. Schuhfabriken

Amtsgericht Marburg · Hessen

aktuell 12 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Schwalmstadt

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Registerdaten

Sitz
Schwalmstadt
Rechtsform
Kommanditgesellschaft (KG)
Letzte Eintragung
06.07.2007
Datenstand
2025-10-06
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Kommanditist(in)

Christoph Schmitt

Schwalmstadt-Treysa

Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)

Friedrich Wilhelm Schmitt

Ziegenhain

Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)

R. M. Schuh-Beteiligungsgesellschaft mbH

Schwalmstadt

Kommanditist(in)

Schenk Holding GmbH

Schwalmstadt

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-27

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Registerinformationen

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

12
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 22 IN 80/07 (27) · Erich Rohde K.G. Schuhfabriken · Insolvenzgericht Marburg
Insolvenzgericht
Marburg
Aktenzeichen
22 IN 80/07 (27)
Wirksam am
21.08.2026
Registerbezug
Marburg, HRA 3624
22 IN 80/07 (27): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Erich Rohde K.G. Schuhfabriken, Erich-Rohde-Straße 22, 34613 Schwalmstadt (AG Marburg , HRA 3624), vertr. d.: 1. R.M. Schuh-Beteiligungsgesellschaft mbH, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Christoph Schmitt, (Geschäftsführer), 1.2. Friedrich Wilhelm Schmitt, (Geschäftsführer), 2. Friedrich Wilhelm Schmitt, Keplerstraße 8, 60318 Frankfurt, (persönlich haftender Gesellschafter), ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Heinz Schröder festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Marburg eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV

EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
abzüglich bisher erhaltener Vorschüsse

EUR
Gesamtbetrag

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 10.01.2026 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Heinz Schröder die Festsetzung der Vergütung.

Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 290,00 EUR zugrunde.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg oder dem Landgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Marburg, 20.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 22 IN 80/07 (27) · Erich Rohde K.G. Schuhfabriken · Insolvenzgericht Marburg
Insolvenzgericht
Marburg
Aktenzeichen
22 IN 80/07 (27)
Wirksam am
21.08.2026
Registerbezug
Marburg, HRA 3624
22 IN 80/07 (27): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Erich Rohde K.G. Schuhfabriken, Erich-Rohde-Straße 22, 34613 Schwalmstadt (AG Marburg , HRA 3624), vertr. d.: 1. R.M. Schuh-Beteiligungsgesellschaft mbH, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Christoph Schmitt, (Geschäftsführer), 1.2. Friedrich Wilhelm Schmitt, (Geschäftsführer), 2. Friedrich Wilhelm Schmitt, Keplerstraße 8, 60318 Frankfurt, (persönlich haftender Gesellschafter), ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Dr. Karl Beck festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Marburg eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV

EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 20.10.2021 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Dr. Karl Beck die Festsetzung der Vergütung.

Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 290,00 EUR zugrunde.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg oder dem Landgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Marburg, 20.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 22 IN 80/07 (27) · Erich Rohde K.G. Schuhfabriken · Insolvenzgericht Marburg
Insolvenzgericht
Marburg
Aktenzeichen
22 IN 80/07 (27)
Wirksam am
21.08.2026
Registerbezug
Marburg, HRA 3624
22 IN 80/07 (27): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Erich Rohde K.G. Schuhfabriken, Erich-Rohde-Straße 22, 34613 Schwalmstadt (AG Marburg , HRA 3624), vertr. d.: 1. R.M. Schuh-Beteiligungsgesellschaft mbH, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Christoph Schmitt, (Geschäftsführer), 1.2. Friedrich Wilhelm Schmitt, (Geschäftsführer), 2. Friedrich Wilhelm Schmitt, Keplerstraße 8, 60318 Frankfurt, (persönlich haftender Gesellschafter), ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Bernd Stahl festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Marburg eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV

EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 10.09.2021 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Bernd Stahl die Festsetzung der Vergütung.

Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 200,00 EUR zugrunde.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg oder dem Landgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Marburg, 20.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 22 IN 80/07 (27) · Erich Rohde K.G. Schuhfabriken · Insolvenzgericht Marburg
Insolvenzgericht
Marburg
Aktenzeichen
22 IN 80/07 (27)
Wirksam am
21.08.2026
Registerbezug
Marburg, HRA 3624
22 IN 80/07 (27): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Erich Rohde K.G. Schuhfabriken, Erich-Rohde-Straße 22, 34613 Schwalmstadt (AG Marburg , HRA 3624), vertr. d.: 1. R.M. Schuh-Beteiligungsgesellschaft mbH, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Christoph Schmitt, (Geschäftsführer), 1.2. Friedrich Wilhelm Schmitt, (Geschäftsführer), 2. Friedrich Wilhelm Schmitt, Keplerstraße 8, 60318 Frankfurt, (persönlich haftender Gesellschafter), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch Timo Weber festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Marburg eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV

EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 01.11.2021 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch Timo Weber die Festsetzung der Vergütung und Auslagen.

Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 290,00 EUR zugrunde.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 18 Abs. 1 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg oder dem Landgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Marburg, 20.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 22 IN 80/07 (26) · Erich Rohde K.G. Schuhfabriken · Insolvenzgericht Marburg/Lahn
Insolvenzgericht
Marburg/Lahn
Aktenzeichen
22 IN 80/07 (26)
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Marburg, HRA 3624

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 22 IN 80/07 (26) · Erich Rohde K.G. Schuhfabriken · Insolvenzgericht Marburg/Lahn
Insolvenzgericht
Marburg/Lahn
Aktenzeichen
22 IN 80/07 (26)
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Marburg, HRA 3624

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 22 IN 80/07 (26) · Erich Rohde K.G. Schuhfabriken · Insolvenzgericht Marburg/Lahn
Insolvenzgericht
Marburg/Lahn
Aktenzeichen
22 IN 80/07 (26)
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Marburg, HRA 3624

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 22 IN 80/07 (26) · Erich Rohde K.G. Schuhfabriken · Insolvenzgericht Marburg/Lahn
Insolvenzgericht
Marburg/Lahn
Aktenzeichen
22 IN 80/07 (26)
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Marburg, HRA 3624

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 22 IN 80/07 (26) · Erich Rohde K.G. Schuhfabriken · Insolvenzgericht Marburg/Lahn
Insolvenzgericht
Marburg/Lahn
Aktenzeichen
22 IN 80/07 (26)
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Marburg, HRA 3624

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 22 IN 80/07 (26) · Erich Rohde K.G. Schuhfabriken · Insolvenzgericht Marburg/Lahn
Insolvenzgericht
Marburg/Lahn
Aktenzeichen
22 IN 80/07 (26)
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Marburg, HRA 3624

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 22 IN 80/07 (26) · Erich Rohde K.G. Schuhfabriken · Insolvenzgericht Marburg/Lahn
Insolvenzgericht
Marburg/Lahn
Aktenzeichen
22 IN 80/07 (26)
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Marburg, HRA 3624

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 22 IN 80/07 (26) · Erich Rohde K.G. Schuhfabriken · Insolvenzgericht Marburg/Lahn
Insolvenzgericht
Marburg/Lahn
Aktenzeichen
22 IN 80/07 (26)
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Marburg, HRA 3624

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.