HRB 717387

EREIGNIS-WERKSTATT UG (haftungsbeschränkt)

Amtsgericht Mannheim · Baden-Württemberg

aktuell 6 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Hemsbach

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Registerdaten

Sitz
Hemsbach
Datenstand
2024-03-31
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-31

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. EREIGNIS-WERKSTATT UG (haftungsbeschränkt) Heidelberg

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

6
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 84 IN 330/20 · EREIGNIS-WERKSTATT UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Heidelberg
Insolvenzgericht
Heidelberg
Aktenzeichen
84 IN 330/20
Wirksam am
12.04.2021
Registerbezug
Mannheim, HRB 717387
84 IN 330/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

EREIGNIS-WERKSTATT UG (haftungsbeschränkt), Auf den Besenäckern 19-21, 69502
Hemsbach, vertreten durch den Geschäftsführer Sirko Schulz, geboren am
XX.XX.XXXX, Staatsangehörigkeit: deutsch, derzeit: Rathausstraße 40, 68519
Viernheim
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 717387
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Kraus Ghendler Ruvinskij, Aachener Straße 1, 50674 Köln, Gz.:
359928/20

in Kategorie "Termine"

Terminsbestimmung:

- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Veräußerung des
Geschäftsbetriebes der Insolvenzschuldnerin.
wird bestimmt auf

Freitag, 30.04.2021, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 30, 3. OG, Kurfürsten-Anlage 15,
69115 Heidelberg

Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.

Hinweis zu Covid-19-Beschränkungen im Justizzentrum Heidelberg

Die Verfahrensbeteiligten (Insolvenzverwalter, Schuldner, Gläubiger etc.)
werden aufgrund der Covid-19-Pandemie auf folgende Punkte im Zusammenhang mit
der Anwesenheit im Justizzentrum Heidelberg hingewiesen:

- In den gesamten Räumlichkeiten des Justizzentrums muss der Abstand zu anderen
Personen mindestens 1,5 m betragen. Die räumlichen Möglichkeiten hierzu sind im
gesamten Gerichtsgebäude, insbesondere auch in den Sitzungssälen gegeben.

- Nach Beendigung der Sitzung wird darum gebeten, das Gerichtsgebäude umgehend
zu verlassen.

- Um die Einhaltung der allgemein gültigen Hygieneregeln wird dringend gebeten.

- Im Gerichtsgebäude ist ein Mund-Nasen-Schutz ("OP-Maske" oder "FFP2-Maske")
zu tragen. Im Sitzungssaal entscheidet hierüber die/der Vorsitzende.

- Zum Einlass in das Gerichtsgebäude ist ein geeigneter Nachweis über die
Teilnahmeberechtigung (zum Beispiel diese Ladung/diese Verfügung/dieser
Beschluss) an den jeweiligen Terminen in Insolvenzverfahren mitzubringen.

- Aufgrund der derzeitigen Situation kann es beim Einlass in das
Gerichtsgebäude zu Zeitverzögerungen kommen, was bei der Anfahrtsplanung zu den
Gerichtsterminen unbedingt einkalkuliert werden sollte.

Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 12.04.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 717387 HRB 717387: EREIGNIS-WERKSTATT UG (haftungsbeschränkt), Hemsbach, Auf den Besenäckern 19 - 21, 69502 Hemsbach. Durch Beschluss des Amtsgerichts Heidelberg vom 22.01.2021 (51 IN 330/20) wurde über das Vermöge…
HRB 717387: EREIGNIS-WERKSTATT UG (haftungsbeschränkt), Hemsbach, Auf den Besenäckern 19 - 21, 69502 Hemsbach. Durch Beschluss des Amtsgerichts Heidelberg vom 22.01.2021 (51 IN 330/20) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Heidelberg, 51 IN 330/20) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 84 IN 330/20 · EREIGNIS-WERKSTATT UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Heidelberg
Insolvenzgericht
Heidelberg
Aktenzeichen
84 IN 330/20
Wirksam am
22.01.2021
Registerbezug
Mannheim, HRB 717387
84 IN 330/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

EREIGNIS-WERKSTATT UG (haftungsbeschränkt), Auf den Besenäckern 19-21, 69502
Hemsbach, vertreten durch den Geschäftsführer Sirko Schulz, geboren am
XX.XX.XXXX, Staatsangehörigkeit: deutsch, derzeit: Rathausstraße 40, 68519
Viernheim
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 717387
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Kraus Ghendler Ruvinskij, Aachener Straße 1, 50674 Köln, Gz.:
359928/20

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 22.01.2021 um 12.00 Uhr als
Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über
Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Christoph Rapp
Friedrich-Ebert-Anlage 24, 69117 Heidelberg
Telefon: 06221 97370
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 19.03.2021 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5
Abs. 2 InsO.
Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO), ist der
22.04.2021. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem
ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch
ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang
bestritten wird.

Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben
werden.
Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben
angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben
werden. Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann,
kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger"
entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu
Übermittlungsweg und Signatur.

Sollten Beschlussfassungen nach §§ 57 (Wahl eines anderen Insolvenzverwalters),
66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 68 (Wahl anderer Mitglieder), 100 f.
(Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von
Wertgegenständen), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb,
das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die
Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung
einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht
auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein
Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten
würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht
oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur
Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder
ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll) InsO erforderlich sein, bedarf es
der Antragstellung bis 22.04.2021, damit die Anordnung des schriftlichen
Verfahrens widerrufen werden kann.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am
30.03.2021 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts niedergelegt.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ferner wird ihm die gem. Art. 54 EuInsVO erforderliche Unterrichtung aller
bekannten ausländischen Gläubiger übertragen.

Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden:
Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im
Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5
Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4
EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Heidelberg
Kurfürsten-Anlage 15
69115 Heidelberg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 22.01.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 717387 HRB 717387: EREIGNIS-WERKSTATT UG (haftungsbeschränkt), Heidelberg, Gartenstraße 16, 69234 Dielheim. Die Gesellschafterversammlung vom 30.12.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §1 (Firma, Sit…
HRB 717387: EREIGNIS-WERKSTATT UG (haftungsbeschränkt), Heidelberg, Gartenstraße 16, 69234 Dielheim. Die Gesellschafterversammlung vom 30.12.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §1 (Firma, Sitz) beschlossen. Sitz verlegt; nun: Hemsbach. Neue Geschäftsanschrift: Auf den Besenäckern 19 - 21, 69502 Hemsbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Valencak, Peter, Heidelberg, *XX.XX.XXXX. Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt bei Geschäftsführer: Schulz, Sirko, Viernheim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 717387 HRB 717387: EREIGNIS-WERKSTATT UG (haftungsbeschränkt), Heidelberg, Hugo-Stotz-Straße 4-6, 69123 Heidelberg. Änderung der Geschäftsanschrift: Gartenstraße 16, 69234 Dielheim.
HRB 717387: EREIGNIS-WERKSTATT UG (haftungsbeschränkt), Heidelberg, Hugo-Stotz-Straße 4-6, 69123 Heidelberg. Änderung der Geschäftsanschrift: Gartenstraße 16, 69234 Dielheim.
Neueintragungen
HRB 717387 EREIGNIS-WERKSTATT UG (haftungsbeschränkt), Heidelberg, Hugo-Stotz-Straße 4-6, 69123 Heidelberg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.06.2013. Geschäftsanschrift: Hugo-Stotz-Str…
EREIGNIS-WERKSTATT UG (haftungsbeschränkt), Heidelberg, Hugo-Stotz-Straße 4-6, 69123 Heidelberg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.06.2013. Geschäftsanschrift: Hugo-Stotz-Straße 4-6, 69123 Heidelberg. Gegenstand: Das Betreiben einer Agentur für Marketing, Kommunikation und Organisation. Stammkapital: 100,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Schulz, Sirko, Neu Kaliß, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Valencak, Peter, Heidelberg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.