HRB 490583
Erdrich Immobilien GmbH
aktuell 2 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Renchen
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Registerdaten
- Sitz
- Renchen
- Datenstand
- 2024-04-09
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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CD
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VÖ
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Veröffentlichungen
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Bekanntmachungen und Ereignisse
HRB 490583 HRB 490583:Erdrich Immobilien GmbH, Renchen, Reiersbacher Str. 34, 77871 Renchen.Bestellt als Geschäftsführer: Erdrich, Nicolas, Oberkirch, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen…
HRB 490583:Erdrich Immobilien GmbH, Renchen, Reiersbacher Str. 34, 77871 Renchen.Bestellt als Geschäftsführer: Erdrich, Nicolas, Oberkirch, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 490583 Erdrich Immobilien GmbH, Renchen, Reiersbacher Str. 34, 77871 Renchen. Die Gesellschafterversammlung vom 08.08.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Stammkapital…
Erdrich Immobilien GmbH, Renchen, Reiersbacher Str. 34, 77871 Renchen. Die Gesellschafterversammlung vom 08.08.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Stammkapital nun: 33.000,00 EUR. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Sander Automation GmbH", Renchen (Amtsgericht Freiburg i.Br. HRB 490524) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 08.08.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 08.08.2012 die Beteiligung an der Erdrich Finance GmbH, Renchen, auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) abgespalten (Abspaltung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.