HRB 20251
Erdenkind GmbH
aktuell 14 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Hans-Dittmar-Str. 2 c, 06118 Halle (Saale)Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Halle (Saale)
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 03.05.2019
- Datenstand
- 2025-09-30
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Matthias Viktor Herzog-Lang
Keltern
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
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Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlRegisterinformationen
Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.
Abrufstand 2025-09-30 Registerinformationen ansehenRegistertreffer
Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Erdenkind GmbH Magdeburg
Gegenstand des Unternehmens
Das Erfinden, Entwickeln und Vermarkten einer Kinderwagenfamilie und anderer neuartiger Mobilitätsprodukte sowie die Vornahme aller Tätigkeiten und/ oder Maßnahmen, die dem Gegenstand der Gesellschaft mittelbar oder unmittelbar zu dienen bestimmt sind.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung 59 IN 527/18 · Erdenkind GmbH · Insolvenzgericht Halle (Saale)
- Insolvenzgericht
- Halle (Saale)
- Aktenzeichen
- 59 IN 527/18
- Wirksam am
- 22.07.2026
- Registerbezug
- Stendal, HRB 20251
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 15 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 04.12.2025 beantragte die Insolvenzverwalterin die Festsetzung ihrer Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 120.669,40 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 92,40 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 33 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 2,80 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 21.07.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 59 IN 527/18 · Erdenkind GmbH · Insolvenzgericht Halle (Saale)
- Insolvenzgericht
- Halle (Saale)
- Aktenzeichen
- 59 IN 527/18
- Wirksam am
- 27.04.2026
- Registerbezug
- Stendal, HRB 20251
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 04.12.2025 Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Halle (Saale), 22.04.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Verteilungsverzeichnis 59 IN 527/18 · Erdenkind GmbH · Insolvenzgericht Halle (Saale)
- Insolvenzgericht
- Halle (Saale)
- Aktenzeichen
- 59 IN 527/18
- Wirksam am
- 27.04.2026
- Registerbezug
- Stendal, HRB 20251
Gläubiger von bestrittenen Forderungen sowie Ausfallforderung werden darauf hingewiesen, dass innerhalb der Ausschlussfrist von 2 Wochen nach Veröffentlichung, erhobene Feststellungsklagen bzw. der Ausfall gem. § 189,190 InsO nachzuweisen sind, um an einer eventuellen Verteilung teilnehmen zu können.
Die Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Susanne Müller, hat dem Gericht gem. § 188 InsO angezeigt:
Für die Schlussverteilung verfügbar ist ein Betrag in Höhe von 92.136,93 €, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten (§§ 54, 55 InsO).
Zu berücksichtigen sind Insolvenzforderungen in Höhe von 95.287,70 € (§188 InsO).
Amtsgericht Halle (Saale), 22.04.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Schlusstermin 59 IN 527/18 · Erdenkind GmbH · Insolvenzgericht Halle (Saale)
- Insolvenzgericht
- Halle (Saale)
- Aktenzeichen
- 59 IN 527/18
- Wirksam am
- 27.04.2026
- Registerbezug
- Stendal, HRB 20251
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 13.07.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
Der Schlussbericht, die Schlussrechnung mit Belegen sowie das Schlussverzeichnis sind beim Insolvenzgericht zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Bis zu o. g. Termin sind weitere Forderungsanmeldungen möglich und sind schriftliche Widersprüche, mit denen ein Beteiligter eine der zu prüfenden Forderungen bestreitet einzureichen. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden dieser Forderungsanmeldungen werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 22.04.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 59 IN 527/18 · Erdenkind GmbH · Insolvenzgericht Halle (Saale)
- Insolvenzgericht
- Halle (Saale)
- Aktenzeichen
- 59 IN 527/18
- Wirksam am
- 18.12.2025
- Registerbezug
- Stendal, HRB 20251
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 09.03.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 16.12.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 59 IN 527/18 · Erdenkind GmbH · Insolvenzgericht Halle (Saale)
- Insolvenzgericht
- Halle (Saale)
- Aktenzeichen
- 59 IN 527/18
- Wirksam am
- 23.01.2023
- Registerbezug
- Stendal, HRB 20251
Amtsgericht Halle (Saale), 20.01.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 59 IN 527/18 · Erdenkind GmbH · Insolvenzgericht Halle (Saale)
- Insolvenzgericht
- Halle (Saale)
- Aktenzeichen
- 59 IN 527/18
- Wirksam am
- 05.05.2021
- Registerbezug
- Stendal, HRB 20251
Hans-Dittmar-Straße 2c, 06118 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 20251), vertr. d.:
Matthias Viktor Herzog-Lang, Am Märzenbrunnen 9, 75210 Keltern,
(Geschäftsführer), wurde mit Beschluss vom 03.05.2021 der bisherige
Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Danny Amlow auf eigenen Wunsch aus seinem
Amt entlassen. Das Schreiben des Verwalters kann von den Beteiligten auf der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Es wird Frau Rechtsanwältin Susanne Müller, Müller Naarmann Eppert
Insolvenzverwaltungen, Winckelmannstraße 24, 39108 Magdeburg, zum neuen
Insolvenzverwalter bestellt.
Es wird das schriftliche Verfahren angeordnet. Eine Gläubigerversammlung wird
vorerst nicht einberufen, weil dies nicht erforderlich erscheint. Bis zum
08.06.2021 (Stichtag) müssen Anträge der Gläubiger inwieweit Beschlussfassungen
der Gläubiger über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalter (§ 57
InsO), über die Pflicht zur Fertigung von Zwischenrechnungen während des
Verfahrens (§ 66 Sbs.3 InsO), über die Anlegung oder Hinterlegung von
Wertgegenständen (§ 149 InsO) erforderlich sind, schriftlich bei Gericht
eingegangen sein.
Beschlussfassung erfolgen nur im Rahmen einer gesondert anzuberaumenden
Gläubigerversammlung, soweit schriftliche Anträge der Gläubiger rechtzeitig zum
Ablauf des Stichtages bei Gericht eingehen; ein verspäteter Antrag zur
Beschlussfassung gem. § 57 InsO findet keine Beachtung.
Amtsgericht Halle (Saale), 03.05.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 20251 HRB 20251: Erdenkind GmbH, Halle (Saale), Hans-Dittmar-Str. 2 c, 06118 Halle (Saale). Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Halle (Saale) vom 08.04.2019 (Az. 59 IN 527/18) d…
Forderungsprüfung 59 IN 527/18 · Erdenkind GmbH · Insolvenzgericht Halle (Saale)
- Insolvenzgericht
- Halle (Saale)
- Aktenzeichen
- 59 IN 527/18
- Wirksam am
- 11.04.2019
- Registerbezug
- Stendal, HRB 20251
06118 Halle (Saale) (AG Stendal, HRB 20251), vertr. d.: Matthias Viktor
Herzog-Lang, Keltern, (Geschäftsführer), ist am 08.04.2019 um 16:28 Uhr das
Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Danny Amlow, Müller Naarmann Eppert -
Insolvenzverwaltung, Winckelmannstraße 24, 39108 Magdeburg, Tel.: 0391/7331548,
Fax: 0391/7392505, E-Mail: info-md@mne-insolvenzbuero.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 28.05.2019 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 25.06.2019, 10:00 Uhr, Saal 1.044,
Justizzentrum, Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) eine
Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur
Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,
· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Das Verzeichnis der Massegegenstände, das Gläubigerverzeichnis und die
Vermögensübersicht sind spätestens eine Woche vor dem Berichtstermin in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt
(§ 154 InsO).
Die Insolvenztabelle und die Anmeldeunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (28.05.2019)
und dem vorstehend genannten Prüfungstermin ( 25.06.2019), liegt, in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten
niedergelegt (§ 175 InsO).
Hinweis:
Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist.
Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:
Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.
Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von dem
Schuldner, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und
Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle
(Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 10.04.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 20251 HRB 20251: Erdenkind GmbH, Halle (Saale), Hans-Dittmar-Str. 2 c, 06118 Halle (Saale). Die Gesellschafterversammlung vom 11.05.2016 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 4.710,00 EUR auf 38.043,00 EUR, die Sc…
HRB 20251 HRB 20251:Erdenkind GmbH, Magdeburg, Kreuzstr. 14, 75210 Keltern.Die Gesellschafterversammlung vom 19.01.2015 hat die Änderung des § 1 (Sitz) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Halle (Saale). Geschäftsansc…
HRB 20251 HRB 20251:Erdenkind GmbH, Magdeburg, Kreuzstr. 14, 75210 Keltern.Die Gesellschafterversammlung vom 23.07.2014 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 8.333,00 EUR auf 33.333,00 EUR und die Neufassung der Satzu…
HRB 20251 HRB 20251:Erdenkind GmbH, Magdeburg, Kreuzstr. 14, 75210 Keltern.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.12.2013. Geschäftsanschrift: Kreuzstr. 14, 75210 Keltern. Gegenstand des Un…
HRB 20251 Erdenkind GmbH, Magdeburg, Kreuzstr. 14, 75210 Keltern. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.12.2013. Geschäftsanschrift: Kreuzstr. 14, 75210 Keltern. Gegenstand des Unternehmen…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.