HRA 9495
Erdbeertraum Ritter GmbH & Co. KG
aktuell 7 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Bornheim
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Registerdaten
- Sitz
- Bornheim
- Datenstand
- 2024-04-23
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
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- Ritter & Lorek Landwirtschaft GmbH & Co. KG Bornheim
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Aufhebung des Verfahrens 97 IN 128/22 · Erdbeertraum Ritter GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Bonn
- Insolvenzgericht
- Bonn
- Aktenzeichen
- 97 IN 128/22
- Wirksam am
- 24.11.2025
- Registerbezug
- Bonn, HRA 9495
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRA 9495 eingetragenen Erdbeertraum Ritter GmbH & Co. KG, Uedorfer Weg 60, 53332 Bornheim, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 25494 eingetragene Ritter Verwaltungs- GmbH, Brühler Garten 12, 53332 Bornheim, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Angela Theobald-Ritter, Friedenstraße 14, 53507 Dernau,
wird das Insolvenzverfahren nach Durchführung aufgehoben.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben, soweit das Verfahren aufgehoben wird. Er steht jedem zu, dessen Rechte durch die Aufhebung des Verfahrens beeinträchtigt sind.
Hinsichtlich der Anordnung der Nachtragsverteilung steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 4, 204 Abs. 2 InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG zu.
Sowohl die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen bei dem Amtsgericht Bonn schriftlich und in deutscher Sprache eingelegt werden. Sie können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Beide Rechtsmittel müssen binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde.
Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung und/oder. sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Es soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
97 IN 128/22
Amtsgericht Bonn, 21.11.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 97 IN 128/22 · Erdbeertraum Ritter GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Bonn
- Insolvenzgericht
- Bonn
- Aktenzeichen
- 97 IN 128/22
- Wirksam am
- 01.09.2025
- Registerbezug
- Bonn, HRA 9495
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRA 9495 eingetragenen Erdbeertraum Ritter GmbH & Co. KG, Uedorfer Weg 60, 53332 Bornheim, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 25494 eingetragene Ritter Verwaltungs- GmbH, Brühler Garten 12, 53332 Bornheim, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Angela Theobald-Ritter, Friedenstraße 14, 53507 Dernau,
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Andreas Schulte-Beckhausen, Oxfordstr. 2, 53111 Bonn
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Vergütung xxx EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen xxx EUR
Zwischensumme xxx EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer xxx EUR
Endbetrag xxx EUR
Gründe:
Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 14.04.2023 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens xxx EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse xxx EUR.
Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt demnach xxx EUR (§ 2 Abs. 1 InsVV). Demgegenüber beläuft sich die Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV unter Berücksichtigung von xxx Gläubigern auf xxx EUR. Maßgebend für die Festsetzung ist der ermittelte höhere Regelsatz.
Im Hinblick auf Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung einer Erhöhung des Regelsatzes auf 120 % und damit auf den Betrag von xxx EUR gerechtfertigt.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 12.06.2025 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Bonn statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de .
97 IN 128/22
Amtsgericht Bonn, 01.09.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Verteilungsverzeichnis 97 IN 128/22 · Erdbeertraum Ritter GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Bonn
- Insolvenzgericht
- Bonn
- Aktenzeichen
- 97 IN 128/22
- Wirksam am
- 23.06.2025
- Registerbezug
- Bonn, HRA 9495
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRA 9495 eingetragenen Erdbeertraum Ritter GmbH & Co. KG, Uedorfer Weg 60, 53332 Bornheim, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 25494 eingetragene Ritter Verwaltungs- GmbH, Brühler Garten 12, 53332 Bornheim, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Angela Theobald-Ritter, Friedenstraße 14, 53507 Dernau,
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die festgestellten Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 256.507,45 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 118.766,51 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. A 1.30(Alexanderbau) zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
97 IN 128/22
Amtsgericht Bonn, 23.06.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 97 IN 128/22 · Erdbeertraum Ritter GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Bonn
- Insolvenzgericht
- Bonn
- Aktenzeichen
- 97 IN 128/22
- Wirksam am
- 31.03.2025
- Registerbezug
- Bonn, HRA 9495
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRA 9495 eingetragenen Erdbeertraum Ritter GmbH & Co. KG, Uedorfer Weg 60, 53332 Bornheim, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 25494 eingetragene Ritter Verwaltungs- GmbH, Brühler Garten 12, 53332 Bornheim, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Angela Theobald-Ritter, Friedenstraße 14, 53507 Dernau,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 13.05.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. A 1.30(Alexanderbau) niedergelegt.
Einsichtnahme nach vorheriger Terminsabsprache.
97 IN 128/22
Amtsgericht Bonn, 31.03.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 97 IN 128/22 · Erdbeertraum Ritter GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Bonn
- Insolvenzgericht
- Bonn
- Aktenzeichen
- 97 IN 128/22
- Wirksam am
- 17.04.2023
- Registerbezug
- Bonn, HRA 9495
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRA 9495 eingetragenen Erdbeertraum Ritter GmbH & Co. KG, Uedorfer Weg 60, 53332 Bornheim, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 25494 eingetragene Ritter Verwaltungs- GmbH, Brühler Garten 12, 53332 Bornheim, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Angela Theobald-Ritter, Friedenstraße 14, 53507 Dernau,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 14.04.2023, um 11:51 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 15.11.2022 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Andreas Schulte-Beckhausen, Oxfordstr. 2, 53111 Bonn.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 29.05.2023 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin)
ist am
Donnerstag, 01.06.2023, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, 1. Etage, Sitzungssaal W 1.26 (Wilhelmbau).
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalter als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden (Prüfungstermin), wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO). Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht ist der 28.07.2023.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 30.05.2023 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. A 1.30(Alexanderbau) niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
97 IN 128/22
Bonn, 14.04.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 9495 HRA 9495: Ritter & Lorek Landwirtschaft GmbH & Co. KG, Bornheim, Uedorfer Weg 60, 53332 Bornheim. Neue Firma: Erdbeertraum Ritter GmbH & Co. KG.
HRA 9495 HRA 9495: Ritter & Lorek Landwirtschaft GmbH & Co. KG, Bornheim, Uedorfer Weg 60, 53332 Bornheim. (die Führung von landwirtschaftlichen Betrieben sowie der Verkauf und Vertrieb landwirtschaftlicher Produkte.…
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