HRB 12020

EquaConsulting GmbH

Amtsgericht Cottbus · Brandenburg

aktuell 8 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Am Stadtring 4, 03042 Cottbus

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Cottbus
Rechtsform
221110
Letzte Eintragung
18.09.2018
Datenstand
2025-09-28
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
086

Sven Schumacher

Cottbus

mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.

Handelsregister

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Stand 2025-09-28

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. EquaConsulting UG (haftungsbeschränkt) Cottbus

Gegenstand des Unternehmens

Marketing, Management und Logistik von und für Gesundheitseinrichtungen aller Art

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

8
Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 63 IN 67/18 · EquaConsulting GmbH · Insolvenzgericht Cottbus
Insolvenzgericht
Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 67/18
Wirksam am
29.12.2023
Registerbezug
Cottbus, HRB 12020
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EquaConsulting GmbH (Registergericht: Amtsgericht Cottbus 12020), Geschäftszweig: Marketing, Management und Logistik von und für Gesundheitseinrichtungen aller Art, Am Telering 2, 03051 Cottbus, eingetragener Sitz: Cottbus, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sven Schumacher, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Dr. Bettina Anne Kira Habicht, Töpferstraße 2, 03046 Cottbus, hat das Insolvenzgericht Cottbus am 19. Dezember 2023 beschlossen: Der Schlussverteilung wird zugestimmt. Der Schlusstermin wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt und bestimmt auf Freitag, 9. Februar 2024, mit folgender Tagesordnung: ggf. Prüfung von verspätet angemeldeten Forderungen, Erörterung der Schlussrechnung, Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, ggf. Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse. Das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Cottbus aus. Anträge zur Tagesordnung und Einwendungen gegen die Schlussrechnung, den Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sind schriftlich bis zum oben genannten Schlusstermin gegenüber dem Insolvenzgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, vorzubringen. Die Summe der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen gem. § 38 InsO beträgt 449.354,71 €. Die zur Verteilung verfügbare Masse beträgt vor Kosten 59.219,50 €. Mit der Veröffentlichung beginnt die Frist der § 189, 190 InsO. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Erinnerung kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de). Es ist in allen Häusern des Amtsgerichtes Cottbus sicherheitsbedingt mit Einlasskontrollen und hiermit einhergehenden Zeitverzögerungen zu rechnen. Kalkulieren Sie dies unbedingt bei Ihrer Anreise ein. Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Auskunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden. Amtsgericht Cottbus, den 19. Dezember 2023, 63 IN 67/18

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 63 IN 67/18 · EquaConsulting GmbH · Insolvenzgericht Cottbus
Insolvenzgericht
Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 67/18
Wirksam am
28.09.2023
Registerbezug
Cottbus, HRB 12020
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EquaConsulting GmbH, Am Telering 2, 03051 Cottbus, ist zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen das schriftliche Verfahren angeordnet worden. Als Prüfungsstichtag wird Mittwoch, 1. November 2023, bestimmt. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen sind für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, zur Einsicht niedergelegt. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Erinnerung kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de).
AG Cottbus, den 22. September 2023, Az.: 63 IN 67/18

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 63 IN 67/18 · EquaConsulting GmbH · Insolvenzgericht Cottbus
Insolvenzgericht
Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 67/18
Wirksam am
07.07.2022
Registerbezug
Cottbus, HRB 12020
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EquaConsulting GmbH, Am Telering 2, 03051 Cottbus, ist zur Genehmigung des außergerichtlicher Vergleichs zwischen Frau Dr. Bettina Kira Habicht und Herrn Sven Schumacher sowie dem Insolvenzverwalter vom 24.06.2022/ 29.06.2022 ]das schriftliche Verfahren angeordnet worden. Einwendungen sind bis zum Mittwoch, den 10. August 2022 in schriftlicher Form beim Amtsgericht Cottbus zu erheben. Werden keine Einwendungen erhoben, gilt die Genehmigung nach § 160 InsO als erteilt. Die Beschlussunterlagen liegen für die Verfahrensbeteiligten zur Einsicht in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Zimmer, aus. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Erinnerung kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de).
Cottbus, den 6. Juli 2022, Az.: 63 IN 67/18

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 63 IN 67/18 · EquaConsulting GmbH · Insolvenzgericht Cottbus
Insolvenzgericht
Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 67/18
Wirksam am
29.11.2018
Registerbezug
Cottbus, HRB 12020
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EquaConsulting GmbH, Am
Telering 2, 03051 Cottbus, ist am 27.11.2018 bei Gericht die Anzeige des
Verwalters eingegangen, dass die Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210
InsO).Cottbus, den 28. November 2018, 63 IN 67/18

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 12020 CB HRB 12020 CB: EquaConsulting GmbH, Cottbus, Am Stadtring 4, 03042 Cottbus. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelöst.
HRB 12020 CB: EquaConsulting GmbH, Cottbus, Am Stadtring 4, 03042 Cottbus. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 63 IN 67/18 · EquaConsulting GmbH · Insolvenzgericht Cottbus
Insolvenzgericht
Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 67/18
Wirksam am
14.09.2018
Registerbezug
Cottbus, HRB 12020
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EquaConsulting GmbH, Stadtring
4, 03042 Cottbus, (vormals: Am Telering 2, 03051 Cottbus), wurde am 13.09.2018,
um 12:53 Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird
ernannt Rechtsanwalt André Binder, Krausenstraße 41, 10117 Berlin. Forderungen
der Insol-venzgläubiger sind bis zum 19.10.2018 unter Beachtung des § 174 InsO
beim Verwalter anzumelden. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen werden
spätestens ab dem 29.10.2018 zur Einsicht der Beteiligten auf der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130,
03048 Cottbus, niedergelegt. Berichts- und Prüfungsstichtag (§§ 5 Abs. 2 Satz
1, 156, 176 InsO) ist Montag, 12. November 2018. Spätestens an diesem Tag muss
der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet
oder der Prüfung von nachträglich angemeldeten Forderungen widerspricht, bei
Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem
Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Anträge zur
Beschlussfassung über die Person des Verwalters, die Zahlung von Unterhalt aus
der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), die Verwertung der Masse (§§ 149, 159 bis 163,
InsO), die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), den
Gläubigerausschuss sind ebenfalls bis zum Prüfungsstichtag beim
Insolvenzgericht einzureichen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt
worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3
Satz 3 InsO). Rechtmittelbelehrung: Gegen diesen Be-schluss ist die sofortige
Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen
zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei
einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der
Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz
2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der
angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen
diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich,
durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für
Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de) Amtsgericht Cottbus, 14. September 2018,
Az.: 63 IN 67/18

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 12020 CB HRB 12020 CB: EquaConsulting GmbH, Cottbus, Am Stadtring 4, 03042 Cottbus. Vorstand: Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Dr. Habicht, Bettina Anne Kira
HRB 12020 CB: EquaConsulting GmbH, Cottbus, Am Stadtring 4, 03042 Cottbus. Vorstand: Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Dr. Habicht, Bettina Anne Kira
Veränderungen
HRB 12020 CB HRB 12020 CB: EquaConsulting GmbH, Cottbus, Am Stadtring 4, 03042 Cottbus. Sitz der Firma: Geschäftsanschrift: Am Stadtring 4, 03042 Cottbus
HRB 12020 CB: EquaConsulting GmbH, Cottbus, Am Stadtring 4, 03042 Cottbus. Sitz der Firma: Geschäftsanschrift: Am Stadtring 4, 03042 Cottbus

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.