HRA 231253

EPT Energietechnik Produktions GmbH & Co. KG

Amtsgericht Stuttgart · Baden-Württemberg

aktuell 7 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Weilheim an der Teck

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Registerdaten

Sitz
Weilheim an der Teck
Datenstand
2024-05-20
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-05-20

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Kesseböhmer Produktions GmbH & Co. KG Weilheim an der Teck

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

7
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 60 IN 47/23 · EPT Energietechnik Produktions GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Osnabrück
Insolvenzgericht
Osnabrück
Aktenzeichen
60 IN 47/23
Wirksam am
12.03.2025
Registerbezug
Stuttgart, HRA 231253
60 IN 47/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EPT Energietechnik Produktions GmbH & Co. KG, Tobelwasenweg 5, 73235 Weilheim (AG Stuttgart, HRA 231253), vertr. d.: 1. EPT Energietechnik Produktions Verwaltungs GmbH, Tobelwasenweg 5, 73235 Weilheim, (Beteiligungs-GmbH), 2. Tamara Kaes, Schneisenstraße 21, 22145 Hamburg, (Geschäftsführerin), ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Rechtsanwalt Dr. Jan Achsnick, c/o Achsnick Pape, Opp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Gereonstraße 18-30, 50670 Köln, festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Osnabrück eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV

EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Der Sachwalter Rechtsanwalt Stefan Meyer wird ermächtigt, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen und dem Gläubigerausschussmitglied auszuzahlen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 27.02.2025 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Rechtsanwalt Dr. Jan Achsnick, c/o Achsnick Pape, Opp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Gereonstraße 18-30, 50670 Köln, die Festsetzung der Vergütung.

Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 300,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.

Die Mitglieder des Gläubigerausschusses haben gem. § 73 InsO Anspruch auf die Vergütung ihrer Tätigkeit. Für die Bestimmung der Vergütung ist gem. § 73 Abs. 2 InsO, § 65 InsO die Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung anzuwenden. Die Vergütung ist gem. § 17 InsVV nach dem Zeitaufwand der Mitglieder des vorläufigen Gläubigerausschusses für ihre Tätigkeit unter Berücksichtigung besonderer Umstände des Einzelfalls zu bestimmen. Dies gilt gleichsam für die Mitglieder des vorläufigen Gläubigerausschusses, soweit nicht lediglich der Fall des § 17 Abs. 2 Satz 1 InsVV gegeben ist.

Der Sachwalter hatte Gelegenheit zur Stellungnahme. Einwendungen wurden nicht erhoben.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Osnabrück, Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Osnabrück, Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Osnabrück, 12.03.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 60 IN 47/23 · EPT Energietechnik Produktions GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Osnabrück
Insolvenzgericht
Osnabrück
Aktenzeichen
60 IN 47/23
Wirksam am
17.10.2024
Registerbezug
Stuttgart, HRA 231253
60 IN 47/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EPT Energietechnik Produktions GmbH & Co. KG, Tobelwasenweg 5, 73235 Weilheim (AG Stuttgart, HRA 231253), vertr. d.: 1. EPT Energietechnik Produktions Verwaltungs GmbH, Tobelwasenweg 5, 73235 Weilheim, (Beteiligungs-GmbH), 2. Tamara Kaes, Schneisenstraße 21, 22145 Hamburg, (Geschäftsführerin), ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Cihan Turunc, Liebermannstr. 1, 72622 Nürtingen festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Osnabrück eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV

EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV

EUR
Gesamtbetrag

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 26.09.2024 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Cihan Turunc, Liebermannstr. 1, 72622 Nürtingen die Festsetzung der Vergütung.

Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 125,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.

Die Mitglieder des Gläubigerausschusses haben gem. § 73 InsO Anspruch auf die Vergütung ihrer Tätigkeit.
Für die Bestimmung der Vergütung ist gem. § 73 Abs. 2 InsO, § 65 InsO die Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung anzuwenden. Die Vergütung ist gem. § 17 InsVV nach dem Zeitaufwand der Mitglieder des vorläufigen Gläubigerausschusses für ihre Tätigkeit unter Berücksichtigung besonderer Umstände des Einzelfalls zu bestimmen.
Dies gilt gleichsam für die Mitglieder des vorläufigen Gläubigerausschusses, soweit nicht lediglich der Fall des § 17 Abs. 2 Satz 1 InsVV gegeben ist.

Der Sachwalter hatte Gelegenheit zur Stellungnahme. Einwendungen wurden nicht erhoben.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Osnabrück, Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Osnabrück, Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Osnabrück, 16.10.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 60 IN 47/23 · EPT Energietechnik Produktions GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Osnabrück
Insolvenzgericht
Osnabrück
Aktenzeichen
60 IN 47/23
Wirksam am
01.12.2023
Registerbezug
Stuttgart, HRA 231253
60 IN 47/23: Über das Vermögen der EPT Energietechnik Produktions GmbH & Co. KG, Tobelwasenweg 5, 73235 Weilheim (AG Stuttgart, HRA 231253), vertr. d.: 1. EPT Energietechnik Produktions Verwaltungs GmbH, Tobelwasenweg 5, 73235 Weilheim, (Beteiligungs-GmbH), 2. Tamara Kaes, Schneisenstraße 21, 22145 Hamburg, (Geschäftsführerin), ist am 01.12.2023 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Sachwalter ist: Rechtsanwalt Stefan Meyer, c/o PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Niedersachsenstr. 11a, 49074 Osnabrück, Tel.: 0541/357447-0, Fax: 0541/35744711, E-Mail: osnabrueck@pluta.net, Internet: www.pluta.net.

Es wird Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet.

Der im Insolvenzantragsverfahren bestellte Gläubigerausschuss wird beibehalten.
Er besteht aus folgenden Mitgliedern:

- Rechtsanwalt Tim Wierzbinski, c/o Euler Hermes Deutschland (Allianz
Trade), Niederlassung der Euler Hermes SA, Gasstraße 29, 22761
Hamburg,
- Rechtsanwalt Dr. Jan Achsnick, c/o Achsnick Pape, Opp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Gereonstraße 18-30, 50670 Köln (Kleingläubiger),
- Herr Cihan Turunc, Liebermannstraße 1, 72622 Nürtingen (Betriebsrat/
Arbeitnehmer).

Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 InsO).
Verbindlichkeiten, die nicht zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehören, soll die Schuldnerin nur mit Zustimmung des Sachwalters eingehen.

Hinweis: Die Schuldnerin wird darauf hingewiesen, dass der Sachwalter von ihr verlangen kann, dass alle eingehenden Gelder nur von ihm entgegengenommen und Zahlungen nur von ihm geleistet werden (§ 275 Abs. 2 InsO).

Der Sachwalter wird mit der Durchführung der Zustellungen gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) und nachrangige Forderungen nach § 39 InsO bei dem Sachwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 12.01.2024,

b) dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am

Donnerstag, 22.02.2024, 13:00 Uhr, Saal 7, Hauptgebäude, Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück

eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Schuldnerin sowie Stellungnahme des Sachwalters und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

* die Person des Sachwalters (§§ 274 Abs. 1, 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

* die Wirksamkeit der Sachwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Beantragung der Sachwalterzustimmung (§ 277 Abs. 1 S. 1 InsO)
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 276 S. 1 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Aufhebung der Anordnung der Eigenverwaltung (§ 272 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,

Hinweise:

> Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 276 S. 1 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
> Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

G r ü n d e :

Die Schuldnerin ist drohend zahlungsunfähig. und überschuldet. Dies steht zur Überzeugung des Gerichts fest aufgrund der durchgeführten Ermittlungen, insbesondere aufgrund des Gutachtens des Sachverständigen Rechtsanwalt Stefan Meyer vom 28.11.2023.

Die Anordnung der Eigenverwaltung ist von der Schuldnerin beantragt worden. Es sind keine Umstände bekannt, die erwarten lassen, dass die Anordnung zu Nachteilen für die Gläubiger führen wird. Die Eigenverwaltung wurde durch den vorläufigen Gläubigerausschuss mit einstimmigem Beschluss unterstützt.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Osnabrück, Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Vollmer
Richterin am Amtsgericht

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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 231253 HRA 231253: Kesseböhmer Produktions GmbH & Co. KG, Weilheim an der Teck, Tobelwasenweg 5, 73235 Weilheim an der Teck. Einzelprokura: Gervelmeyer, Jörg, Georgsmarienhütte, *XX.XX.XXXX.
HRA 231253: Kesseböhmer Produktions GmbH & Co. KG, Weilheim an der Teck, Tobelwasenweg 5, 73235 Weilheim an der Teck. Einzelprokura: Gervelmeyer, Jörg, Georgsmarienhütte, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 231253 Kesseböhmer Produktions GmbH & Co. KG, Weilheim an der Teck, Tobelwasenweg 5, 73235 Weilheim an der Teck. Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Pehmöller, Nils, Ostercappeln, *XX.XX.XXXX.
Kesseböhmer Produktions GmbH & Co. KG, Weilheim an der Teck, Tobelwasenweg 5, 73235 Weilheim an der Teck. Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Pehmöller, Nils, Ostercappeln, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 231253 Kesseböhmer Produktions GmbH & Co. KG, Weilheim an der Teck, Tobelwasenweg 5, 73235 Weilheim an der Teck.Geschäftsanschrift: Tobelwasenweg 5, 73235 Weilheim an der Teck.
Kesseböhmer Produktions GmbH & Co. KG, Weilheim an der Teck, Tobelwasenweg 5, 73235 Weilheim an der Teck.Geschäftsanschrift: Tobelwasenweg 5, 73235 Weilheim an der Teck.
Veränderungen
HRA 231253 Kesseböhmer Produktions GmbH & Co. KG, Weilheim an der Teck (Tobelwasen 5, 73235 Weilheim an der Teck). Prokura erloschen: Buitmann, Michael, Gersten, *XX.XX.XXXX.
Kesseböhmer Produktions GmbH & Co. KG, Weilheim an der Teck (Tobelwasen 5, 73235 Weilheim an der Teck). Prokura erloschen: Buitmann, Michael, Gersten, *XX.XX.XXXX.

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