HRB 136862

Epsilon Omikron GmbH

Amtsgericht Frankfurt am Main · Hessen

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Frankfurt am Main

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Registerdaten

Sitz
Frankfurt am Main
Datenstand
2026-03-26
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2026-03-26

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Ethena GmbH Frankfurt am Main

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 67b IN 300/25 · Epsilon Omikron GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67b IN 300/25
Wirksam am
12.12.2025
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 136862
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 300/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 136862 eingetragenen Epsilon Omikron GmbH, Am Sandtorkai 23/24, 20457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dirk Willi Mennewisch

Geschäftszweig: Die Erstellung, Vermarktung, der Betrieb und der Verkauf von Software, ferner Bereitstellung Dienstleistungen aller Art zur Betreuung und Unterstützung der Kunden

ist am 11.12.2025, um 13:20 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Hans-Joachim Berner, Valentinskamp 24, 20354 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

67b IN 300/25
Amtsgericht Hamburg, 11.12.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.