HRB 221724

EP1 GmbH

Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg) · Niedersachsen

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Bremer Heerstraße 260, 26135 Oldenburg

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Oldenburg
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
14.01.2025
Datenstand
2025-10-25
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Roman König

Ostrhauderfehn

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Geschäftsanschrift

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Handelsregister

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Stand 2025-10-30

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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Handel und Vertrieb sowie Planung von sicherheitstechnischen Anlagen, Netzwerktechnik, kommunikationstechnischen Anlagen; Groß- und Einzelhandel mit Elektroinstallationsartikeln, Heizungsanlagen, Zubehör, Wärmepumpen und Photovoltaikanlagen; Vertrieb und Vermittlung von Strom- und Erdgasverträgen; Vertrieb und Vermittlung von Leistungen der Energieberatung durch Dritte mit Vermittlung von Leistungen und Geräten, die den Energieverbrauch zu minimieren bestimmt sind.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Insolvenzbekanntmachung
Abweisung mangels Masse 69 IN 1/26 · EP1 GmbH · Insolvenzgericht Oldenburg (Oldenburg)
Insolvenzgericht
Oldenburg (Oldenburg)
Aktenzeichen
69 IN 1/26
Wirksam am
10.03.2026
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 221724
69 IN 1/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der EP1 GmbH, Bremer Heerstraße 260, 26135 Oldenburg (Oldenburg) (AG Oldenburg, HRB 221724), vertr. d.: Roman König, Hauptstraße 63, 26842 Ostrhauderfehn, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 09.03.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Oldenburg (Oldb), Elisabethstr. 8, 26135 Oldenburg, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166696727501-000010142 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Oldenburg (Oldb) eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Oldenburg (Oldb) an.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Oldenburg (Oldb), 09.03.2026

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