HRB 9160

EP:Elberskirchen GmbH

Amtsgericht Kassel · Hessen

aktuell 12 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Marktstraße 4, 34399 Wesertal

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Wahlsburg
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
19.01.2021
Datenstand
2025-10-06
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Thomas Bielinski

Kassel

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Handelsregister

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Stand 2025-10-06

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Handel und Vertrieb von Elektrogeräten aller Art sowie Elektroinstallationen.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

12
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 666 IN 184/20 · EP:Elberskirchen GmbH · Insolvenzgericht Kassel
Insolvenzgericht
Kassel
Aktenzeichen
666 IN 184/20
Wirksam am
27.12.2021
Registerbezug
Kassel, HRB 9160
Geschäfts-Nr.: 666 IN 184/20. In dem Insolvenzverfahren EP:Elberskirchen GmbH, Marktstraße 4, 34399 Wesertal (AG Kassel, HRB 9160), vertr. d.: 1. Thomas Bielinski, - als GF der EP:Elberskirchen GmbH -, Breitscheidstraße 60, 34119 Kassel, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Der vorläufigen Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e:

Mit Schriftsatz vom 03.09.2021 beantragte die vorläufige Insolvenzverwalterin die Festsetzung ihrer Vergütung und Auslagen.

Bei der Festsetzung der Vergütung sind die in diesem konkreten vorläufigen Verfahren anfallenden Aufgaben der Verwalterin zu berücksichtigen. Diese werden durch das durchzuführende Verfahren bestimmt und sind nach dem Umfang und der Schwierigkeit zu definieren, die mit der Bearbeitung dieses Verfahrens -im Vergleich zu entsprechenden vorläufigen Insolvenzverfahren üblicherweise - verbunden sind.

Für ein durchschnittliches vorläufiges Insolvenzverfahren wird regelmäßig eine Vergütung von 25% des Regelsatzes nach § 2 InsVV aF festgesetzt.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 79.161,70 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 11, 2 InsVV aF ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von xxx EUR. Dem vorläufigen Verwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach xxx EUR.

Festgesetzt wurde die beantragte Vergütung der §§ 2, 11 InsVV aF in Höhe von 25% des Regelsatzes.

Insgesamt stellte die Tätigkeit der Verwalterin in diesem Verfahren die üblichen Anforderungen an sie wie in einem durchschnittlichen Verfahren, in dem die Buchhaltung aufzuarbeiten ist, Arbeitnehmerfragen wie Kündigung und Insolvenzgeld zu klären sind, das Vermieterpfandrecht, bewegliche Gegenstände der Betriebs -und Geschäftsausstattung zu verwalten sowie damit zusammenhängende Aus - und Absonderungsrechte als Regelaufgaben zu klären sind.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 10 InsVV i. V. m. § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der normalen Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 10 InsVV i. V. m. § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kassel, 16.12.2021.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 9160 HRB 9160: EP:Elberskirchen GmbH, Wahlsburg, Marktstraße 4, 34399 Wesertal. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRB 9160: EP:Elberskirchen GmbH, Wahlsburg, Marktstraße 4, 34399 Wesertal. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 666 IN 184/20 · EP:Elberskirchen GmbH · Insolvenzgericht Kassel
Insolvenzgericht
Kassel
Aktenzeichen
666 IN 184/20
Wirksam am
08.01.2021
Registerbezug
Kassel, HRB 9160
666 IN 184/20: Über das Vermögen der EP:Elberskirchen GmbH, Marktstraße 4,
34399 Wesertal (AG Kassel, HRB 9160), vertr. d.: 1. Thomas Bielinski,
(Geschäftsführer), ist am 07.01.2021 um 15:00 Uhr das Insolvenzverfahren
eröffnet worden.

Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Sandra Mitter, Wilhelmshöher Allee
270, 34131 Kassel, Tel.: 0561/3166-311, Fax: 0561/3166-312, E-Mail:
Kassel@Westhelle-Partner.eu.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 23.02.2021 anzumelden;

b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche
Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in
Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird,
die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte
Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder
verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die
Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 06.04.2021.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

Ø Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

Ø Anträge über:

· die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (23.02.2021)
und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich
geprüft werden (06.04.2021), liegt, in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise:

Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen
Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche
erhoben werden.

Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Ø Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs
Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Kassel, 08.01.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 666 IN 184/20 · EP:Elberskirchen GmbH · Insolvenzgericht Kassel
Insolvenzgericht
Kassel
Aktenzeichen
666 IN 184/20
Wirksam am
10.11.2020
Registerbezug
Kassel, HRB 9160
666 IN 184/20: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
EP:Elberskirchen GmbH, Marktstraße 4, 34399 Wesertal (AG Kassel, HRB 9160),
vertr. d.: 1. Thomas Bielinski, (Geschäftsführer), ist am 10.11.2020 um 14:30
Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet
worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen
Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist
Rechtsanwältin Sandra Mitter, Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel, Tel.: 0561
/3166-311, Fax: 0561/3166-312, E-Mail: Kassel@Westhelle-Partner.eu bestellt
worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Kassel,
Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Kassel, 10.11.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Berichtigungen
HRB 9160 HRB 9160: EP:Elberskirchen GmbH, Wahlsburg, Marktstraße 4, 34399 Oberweser. Berichtigung von Amts wegen zur Geschäftsanschrift: Marktstraße 4, 34399 Wesertal.
HRB 9160: EP:Elberskirchen GmbH, Wahlsburg, Marktstraße 4, 34399 Oberweser. Berichtigung von Amts wegen zur Geschäftsanschrift: Marktstraße 4, 34399 Wesertal.
Berichtigungen
HRB 9160 HRB 9160: EP:Elberskirchen GmbH, Wahlsburg, Marktstraße 4, 37194 Wahlsburg. Berichtigung von Amts wegen zur Geschäftsanschrift: Marktstraße 4, 34399 Oberweser.
HRB 9160: EP:Elberskirchen GmbH, Wahlsburg, Marktstraße 4, 37194 Wahlsburg. Berichtigung von Amts wegen zur Geschäftsanschrift: Marktstraße 4, 34399 Oberweser.
Veränderungen
HRB 9160 HRB 9160: EP:Elberskirchen GmbH, Wahlsburg, Marktstraße 4, 37194 Wahlsburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Lange, Sebastian, Hofgeismar, *XX.XX.XXXX.
HRB 9160: EP:Elberskirchen GmbH, Wahlsburg, Marktstraße 4, 37194 Wahlsburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Lange, Sebastian, Hofgeismar, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 9160 HRB 9160: EP:Elberskirchen GmbH, Wahlsburg, Marktstraße 4, 37194 Wahlsburg. Bestellt als Geschäftsführer: Bielinski, Thomas, Kassel, *XX.XX.XXXX.
HRB 9160: EP:Elberskirchen GmbH, Wahlsburg, Marktstraße 4, 37194 Wahlsburg. Bestellt als Geschäftsführer: Bielinski, Thomas, Kassel, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 9160 HRB 9160: EP:Elberskirchen GmbH, Wahlsburg, Marktstraße 4, 37194 Wahlsburg. Prokura erloschen: Elberskirchen, Hannelore, Kaufmännische Angestellte, Wahlsburg.
HRB 9160: EP:Elberskirchen GmbH, Wahlsburg, Marktstraße 4, 37194 Wahlsburg. Prokura erloschen: Elberskirchen, Hannelore, Kaufmännische Angestellte, Wahlsburg.
Veränderungen
HRB 9160 HRB 9160: EP:Elberskirchen GmbH, Wahlsburg, Marktstraße 4, 37194 Wahlsburg. Die Gesellschafterversammlung vom 15.11.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 3 (Stammkapital, Einteilung) und…
HRB 9160: EP:Elberskirchen GmbH, Wahlsburg, Marktstraße 4, 37194 Wahlsburg. Die Gesellschafterversammlung vom 15.11.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 3 (Stammkapital, Einteilung) und 4 (Dauer und Geschäftsjahr) beschlossen.
Veränderungen
HRB 9160 HRB 9160: EP:Elberskirchen GmbH, Wahlsburg, Marktstraße 4, 37194 Wahlsburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Elberskirchen, Klaus, Wahlsburg. Bestellt als Geschäftsführer: Lange, Sebastian, Hofgeismar, *XX.XX.XXXX.
HRB 9160: EP:Elberskirchen GmbH, Wahlsburg, Marktstraße 4, 37194 Wahlsburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Elberskirchen, Klaus, Wahlsburg. Bestellt als Geschäftsführer: Lange, Sebastian, Hofgeismar, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 9160 HRB 9160: EP:Elberskirchen GmbH, Wahlsburg, Marktstraße 4, 37194 Wahlsburg. Die Gesellschafterversammlung vom 13.06.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 3 (Stammkapital, Einteilung) und…
HRB 9160: EP:Elberskirchen GmbH, Wahlsburg, Marktstraße 4, 37194 Wahlsburg. Die Gesellschafterversammlung vom 13.06.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 3 (Stammkapital, Einteilung) und mit ihr die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 1.935,41 EUR auf 27.500,00 EUR, 6 (Gesellschafterbeschlüsse), 8 (Gesellschafterversammlung) und 18 (Schlußbestimmungen) beschlossen. Neues Stammkapital: 27.500,00 EUR.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.