HRB 33607 HB
EOPE GmbH
aktuell 6 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Bremen
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Registerdaten
- Sitz
- Bremen
- Datenstand
- 2024-03-07
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung 506 IN 14/18 · EOPE GmbH · Insolvenzgericht Bremen
- Insolvenzgericht
- Bremen
- Aktenzeichen
- 506 IN 14/18
- Wirksam am
- 27.11.2024
- Registerbezug
- Bremen, HRB 33607
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 506 IN 14/18
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
EOPE GmbH, Kleine Waagestr. 1, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 33607),
vertreten durch:
1. OP Engineers GbR, Infanterieweg 9a, 26129 Oldenburg (Oldenburg), (Gesellschafter),
2. Oltmanns Ingenieurs GbR, Infanterieweg 9a, 26129 Oldenburg (Oldenburg), (Gesellschafter),
wird die Vergütung des ehemaligen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Bora Haslinger festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
G r ü n d e:
Nach dem Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters bezieht und die € 24.767,57 beträgt, ergibt sich ein Regelsatz der Vergütung von € *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt), § 2 InsVV.
Die Regelvergütung wurde gemäß § 3 Abs. 2 InsVV um Abschläge von insgesamt 25,00 % gekürzt, und zwar für die vorzeitige Beendigung der Tätigkeit als Insolvenzverwalter im Verfahren.
Hinzu kommen Auslagenersatz sowie Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen, §§ 7, 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 200,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 506 IN 14/18 · EOPE GmbH · Insolvenzgericht Bremen
- Insolvenzgericht
- Bremen
- Aktenzeichen
- 506 IN 14/18
- Wirksam am
- 02.05.2024
- Registerbezug
- Bremen, HRB 33607
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EOPE GmbH, Kleine Waagestr. 1, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 33607), vertr. d.: 1. OP Engineers GbR, Infanterieweg 9a, 26129 Oldenburg (Oldenburg), (Gesellschafter), 2. Oltmanns Ingenieurs GbR, Infanterieweg 9a, 26129 Oldenburg (Oldenburg), (Gesellschafter), ist von dem ehemaligen Insolvenzverwalter ein Antrag auf Festsetzung der Vergütung für das Insolvenzverfahren gestellt worden. Zu diesem Antrag werden die Verfahrensbeteiligten hiermit angehört. Der vollständige Antrag kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Den Beteiligten wird hiermit Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb von 3 Wochen nach Wirksamwerden dieser öffentlichen Bekanntmachung gegeben.
Amtsgericht Bremen, 30.04.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 506 IN 14/18 · EOPE GmbH · Insolvenzgericht Bremen
- Insolvenzgericht
- Bremen
- Aktenzeichen
- 506 IN 14/18
- Wirksam am
- 16.02.2024
- Registerbezug
- Bremen, HRB 33607
14.02.2024
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 506 IN 14/18
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
EOPE GmbH, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 33607),
vertreten durch:
Sven Lundehn, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen, (Liquidator),
wird der bisherige Insolvenzverwalter, Bora Alexander Haslinger, Emil-von-Behring-Str. 6, 28207 Bremen, auf seinen eigenen Antrag hin aus wichtigem Grund gemäß § 59 Abs. 1 InsO aus dem Amt entlassen.
Für das Insolvenzverfahren wird
Rechtsanwalt Berend Böhme, Otto-Lilienthal-Straße 16, 28199 Bremen, Tel.: 0421 - 51 57 56-0, Fax: 0421 - 51 57 56-10, Internet: www.bo-oelb.de
zum neuen Insolvenzverwalter bestellt.
Gleichzeitig wird Termin zu einer besonderen Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren mit dem Tagesordnungspunkt Anträge zur eventuellen Wahl einer/s anderen Insolvenzverwalterin/s (§ 57 InsO) bestimmt auf den 08.03.2024.
Entsprechende Anträge zu dem obigen Tagesordnungspunkt müssen dem Insolvenzgericht schriftlich bis spätestens einen Tag vor diesem Termin, folglich bis zum 07.03.2024, vorliegen.
G r ü n d e:
Der bisherige Insolvenzverwalter hat mit Antrag vom 31.01.2024 das Gericht darum gebeten, ihn aus wichtigem Grund gemäß § 59 Abs. 1 InsO aus dem Amt zu entlassen.
Nachdem das Gericht diesem Antrag entsprochen hat, war ein neuer Insolvenzverwalter zu bestellen.
Der neue Insolvenzverwalter hat dem Gericht gegenüber die Bereitschaft zur Übernahme des Amtes erklärt.
In entsprechender Anwendung des § 57 InsO besteht für die Gläubigerschaft nur in einer der (Neu-)Bestellung des Insolvenzverwalters nachfolgenden Gläubigerversammlung die Möglichkeit, eine(n) andere(n) Insolvenzverwalter/in zu wählen. Es war daher im schriftlichen Verfahren ein Stichtag für die evtl. Stellung entsprechender Anträge zu bestimmen.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 33607 HB HRB 33607 HB: EOPE GmbH, Bremen, Herdentorswallstraße 93, 28195 Bremen. Prokura: Nicht mehr Prokurist: Grotelüschen, Patrick; Nicht mehr Prokurist: Hummerich, Hanno; Nicht mehr Prokurist: Niehaus, Christian;…
Forderungsprüfung 506 IN 14/18 · EOPE GmbH · Insolvenzgericht Bremen
- Insolvenzgericht
- Bremen
- Aktenzeichen
- 506 IN 14/18
- Wirksam am
- 20.11.2018
- Registerbezug
- Bremen, HRB 33607
Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 33607), vertr. d.: Sven
Lundehn, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen, (Liquidator), das
Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Bora
Alexander Haslinger, Lloydstr. 4-6, 28217 Bremen, Tel.: 0421 / 89 89 98 - 0,
Fax: 0421 / 89 89 98 - 11, E-Mail: info@hasko.de, Internet: www.hasko.de.
Insolvenzforderungen sind bis zum 08.01.2019 unter Beachtung des § 174 InsO bei
dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Beteiligten werden auf
§ 28 InsO hingewiesen.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Donnerstag, 24.01.2019, 09:00 Uhr, Saal 115,
Gerichtshaus (Neubau), Ostertorstr. 25-31, 28195 Bremen ein Berichtstermin zur
Durchführung einer Gläubigerversammlung abgehalten. Es wird darauf hingewiesen,
dass Einlasskontrollen stattfinden. Rechtzeitiges Erscheinen vor dem Termin ist
deshalb zwingend erforderlich. Tagesordnung:
Beschlussfassung über folgende Angelegenheiten:
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
- die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit
(§ 35 Abs. 2 InsO)
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66
Abs. 3 InsO)
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO)
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO)
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll oder des Rechts auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte, die Aufnahme
eines die Masse erheblich belastenden Darlehns, Anhängigmachung, Aufnahme,
Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder unter Wert (§§
162, 163 InsO)
- eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer
Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO)
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100 InsO)
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gemäß § 207 InsO ohne
Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung
Die Forderungen werden gemäß § 5 Abs. 2 InsO im schriftlichen Verfahren am
21.02.2019 geprüft. Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
müssen dem Insolvenzgericht schriftlich bis spätestens einen Tag vor diesem
Termin vorliegen.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden 4 Wochen vor dem
Prüfungstag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist oder wenn bis einen Tag vor einem schriftlichen Termin
keine Widersprüche erhoben werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von
2 Wochen bei Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen einzulegen.
Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das
Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des
Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von
jedem Gläubiger eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 33607 HB HRB 33607 HB: EOPE GmbH, Bremen, Herdentorswallstraße 93, 28195 Bremen. Gegenstand: Betrieb eines Ingenieurbüros, insbesondere Erstellung von Flächen-, Objekt- und Fachplanungen im Sinne der HOAI (Honorarord…
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