HRB 24972

Envirotherm GmbH

Amtsgericht Essen · Nordrhein-Westfalen

aktuell 23 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Essen

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Registerdaten

Sitz
Essen
Datenstand
2024-12-11
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-11

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Veröffentlichungen

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

23
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzplan 162 IN 85/21 · Envirotherm GmbH · Insolvenzgericht Essen
Insolvenzgericht
Essen
Aktenzeichen
162 IN 85/21
Wirksam am
29.12.2022
Registerbezug
Essen, HRB 24972
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 85/21

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 24972 eingetragenen Envirotherm GmbH, Ruhrallee 185, 45136 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Georgios Daradimos, Kölner Straße 43, 40885 Ratingen

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte BDO Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Georg-Glock-Str. 8, 40474 Düsseldorf

Sachwalter: Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr, Am Thyssenhaus 1-3, 45128 Essen

wird zum 31.12.2022 aufgehoben, nachdem die Bestätigung des Insolvenzplans vom 12.09.2022 in der Fassung vom 17.11.2022 rechtskräftig geworden ist (§ 258 Absatz 1 InsO).

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 162 IN 85/21 · Envirotherm GmbH · Insolvenzgericht Essen
Insolvenzgericht
Essen
Aktenzeichen
162 IN 85/21
Wirksam am
06.12.2022
Registerbezug
Essen, HRB 24972
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 85/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 24972 eingetragenen Envirotherm GmbH, Ruhrallee 185, 45136 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Georgios Daradimos, Ruhrallee 185, 45136 Essen

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte BDO Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Georg-Glock-Str. 8, 40474 Düsseldorf

Sachwalter: Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr, Am Thyssenhaus 1-3, 45128 Essen

werden die Vergütung und Auslagen des Sachwalters wie folgt festgesetzt:

Vergütung xxx EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen xxx EUR
Zwischensumme xxx EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von xxx EUR xxx EUR
Endbetrag xxx EUR

Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.

Gründe:

Der Sachwalter übt sein Amt seit dem 01.08.2021 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.

Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§§10, 1 Abs. 1 InsVV).

Die Vergütung beträgt in der Regel 60 vom Hundert der für den Insolvenzverwalter bestimmten Vergütung (§ 12 Abs. 1 InsVV).

Die Vergütung des Insolvenzverwalters wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentsatz der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).

Der Regelsatz des Insolvenzverwalters soll mindestens 1.400,00 EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV). Der Regelsatz des Sachwalters beträgt daher mindestens 840,00 EUR.

Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben. Eine den Regelsatz übersteigende Vergütung ist insbesondere festzusetzen, wenn das Insolvenzgericht gemäß § 277 Abs. 1 InsO angeordnet hat, dass bestimmte Rechtsgeschäfte des Schuldners nur mit Zustimmung des Sachwalters wirksam sind (§§ 10, 12 Abs.2, InsVV). Nach dem Vergütungsantrag beträgt die Masse 5.611.849,07 EUR.

Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung für einen Insolvenzverwalter beträgt demnach xxx EUR (§ 2 Abs. 1 InsVV).

Der Regelsatz der Vergütung des Sachwalters (=60 %) beträgt demnach xxx EUR.

Im Hinblick auf auf Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung ist es gerechtfertigt, die Vergütung um 143,3271 % der Regelvergütung des Insolvenzverwalters zu erhöhen und damit auf den Betrag von xxx EUR festzusetzen.

Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 30.11.2022 verwiesen.

Die festgesetzte Vergütung entspricht dem Inhalt des Insolvenzplans.

Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der/die Sachwalter/in nach §§ 12 Abs. 3, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 175,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.

Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Essen statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 63 eingesehen werden.

162 IN 85/21
Amtsgericht Essen, 05.12.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 162 IN 85/21 · Envirotherm GmbH · Insolvenzgericht Essen
Insolvenzgericht
Essen
Aktenzeichen
162 IN 85/21
Wirksam am
27.10.2022
Registerbezug
Essen, HRB 24972
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 85/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 24972 eingetragenen Envirotherm GmbH, Ruhrallee 185, 45136 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dr. Jörg Ladenthin, Ruhrallee 185, 45136 Essen und Herrn Dr. Georgios Daradimos, Ruhrallee 185, 45136 Essen

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 14.11.2022. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 63 niedergelegt.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
162 IN 85/21
Amtsgericht Essen, 27.10.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzplan 162 IN 85/21 · Envirotherm GmbH · Insolvenzgericht Essen
Insolvenzgericht
Essen
Aktenzeichen
162 IN 85/21
Wirksam am
17.10.2022
Registerbezug
Essen, HRB 24972
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 85/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 24972 eingetragenen Envirotherm GmbH, Ruhrallee 185, 45136 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herr Dr. Jörg Ladenthin, Ruhrallee 185, 45136 Essen und Herr Dr. Georgios Daradimos, Ruhrallee 185, 45136 Essen

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte BDO Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Georg-Glock-Str. 8, 40474 Düsseldorf

Sachwalter: Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr, Am Thyssenhaus 1-3, 45128 Essen

wird Termin zur Erörterung des Insolvenzplans vom 12092022 sowie zur Erörterung des Stimmrechts der Gläubiger und zur Abstimmung über den Insolvenzplan und ggf. zur gerichtlichen Bestätigung des Insolvenzplans bestimmt auf
Donnerstag, 17.11.2022, 13:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, 2. Etage, Sitzungssaal 293.
Der Insolvenzplan incl. der bei Gericht eingegangenen Stellungnahmen zum Insolvenzplan liegt zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 63 aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Vorlegende des Insolvenzplans berechtigt ist, einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich zu ändern. Über den geänderten Plan kann noch im Termin abgestimmt werden (§ 240 InsO).
Hinweis:
Gem. § 253 Abs. 3 InsO wird darauf hingewiesen, dass die sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung des Plans nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer
dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat und
gegen den Plan gestimmt hat.

162 IN 85/21
Amtsgericht Essen, 14.10.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 24972 HRB 24972: Envirotherm GmbH, Essen, Ruhrallee 185, 45136 Essen. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Ladenthin, Jörg, Goslar, *XX.XX.XXXX.
HRB 24972: Envirotherm GmbH, Essen, Ruhrallee 185, 45136 Essen. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Ladenthin, Jörg, Goslar, *XX.XX.XXXX.
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 162 IN 85/21 · Envirotherm GmbH · Insolvenzgericht Essen
Insolvenzgericht
Essen
Aktenzeichen
162 IN 85/21
Wirksam am
26.01.2022
Registerbezug
Essen, HRB 24972
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 85/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 24972 eingetragenen Envirotherm GmbH, Ruhrallee 185, 45136 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herr Dr. Jörg Ladenthin, Ruhrallee 185, 45136 Essen und Herr Dr. Georgios Daradimos, Ruhrallee 185, 45136 Essen

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte BDO Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Georg-Glock-Str. 8, 40474 Düsseldorf

Sachwalter: Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr, Am Thyssenhaus 1-3, 45128 Essen

wird die Vergütung für das Mitglied des Gläubigerausschusses Johann Mannheim, Bilker Allee 128, 40217 Düsseldorf wie folgt festgesetzt.

Vergütung xxx EUR
Auslagen xxx EUR
Endbetrag xxx EUR

Gründe:

Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.

Nach § 17 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung beträgt die Vergütung regelmäßig zwischen 50,00 EUR und 300,00 EUR je Stunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes ist der Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.

Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation ein Stundensatz von xxx EUR angemessen ist. Für 17 Stunden und 30 Minuten näher dargelegten Zeitaufwands war die Vergütung daher antragsgemäß festzusetzen auf xxx EUR.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 73 Abs. 2 InsO; § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Essen statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 63 eingesehen werden.

162 IN 85/21
Amtsgericht Essen, 25.01.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 162 IN 85/21 · Envirotherm GmbH · Insolvenzgericht Essen
Insolvenzgericht
Essen
Aktenzeichen
162 IN 85/21
Wirksam am
28.12.2021
Registerbezug
Essen, HRB 24972
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 85/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 24972 eingetragenen Envirotherm GmbH, Ruhrallee 185, 45136 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herr Dr. Jörg Ladenthin, Ruhrallee 185, 45136 Essen und Herr Dr. Georgios Daradimos, Ruhrallee 185, 45136 Essen

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte BDO Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Georg-Glock-Str. 8, 40474 Düsseldorf

Sachwalter: Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr, Am Thyssenhaus 1-3, 45128 Essen

wird die Vergütung für das Mitglied des Gläubigerausschusses Firma AMR Anlagen-Maschinen Rohrleitungs-
Engineering GmbH, Bonsiepen 5, 45136 Essen wie folgt festgesetzt.

Vergütung xxx EUR
Auslagen xxx EUR
Zwischensumme xxx EUR
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer xxx EUR
Endbetrag xxx EUR

Gründe:

Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.

Nach § 17 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung beträgt die Vergütung regelmäßig zwischen 50,00 EUR und 300,00 EUR je Stunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes ist der Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.

Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation ein Stundensatz von xxx EUR angemessen ist. Für 21 Stunden näher dargelegten Zeitaufwands war die Vergütung daher festzusetzen auf xxx EUR.

Zusätzlich festzusetzen war die vom Gläubigerausschussmitglied zu zahlende Umsatzsteuer.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 73 Abs. 2 InsO; § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Essen statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 63 eingesehen werden.

162 IN 85/21
Amtsgericht Essen, 27.12.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 162 IN 85/21 · Envirotherm GmbH · Insolvenzgericht Essen
Insolvenzgericht
Essen
Aktenzeichen
162 IN 85/21
Wirksam am
15.12.2021
Registerbezug
Essen, HRB 24972
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 85/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 24972 eingetragenen Envirotherm GmbH, Ruhrallee 185, 45136 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dr. Jörg Ladenthin, Ruhrallee 185, 45136 Essen und Herrn Dr. Georgios Daradimos, Ruhrallee 185, 45136 Essen

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte BDO Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Georg-Glock-Str. 8, 40474 Düsseldorf

Sachwalter: Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr, Am Thyssenhaus 1-3, 45128 Essen

wird die Vergütung für das Mitglied des Gläubigerausschusses Firma AdminiStraight GmbH, Rolandstr. 7-9, 45128 Essen wie folgt festgesetzt.

Vergütung xxx EUR
Auslagen xxx EUR
Zwischensumme xxx EUR
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer xxx EUR
Endbetrag xxx EUR

Gründe:

Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.

Nach § 17 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung beträgt die Vergütung regelmäßig zwischen 50,00 EUR und 300,00 EUR je Stunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes ist der Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.

Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation ein Stundensatz von xxx EUR angemessen ist. Für 23 Stunden näher dargelegten Zeitaufwands war die Vergütung daher festzusetzen auf xxx EUR.

Zusätzlich festzusetzen war die vom Gläubigerausschussmitglied zu zahlende Umsatzsteuer.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 73 Abs. 2 InsO; § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Essen statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 63 eingesehen werden.

162 IN 85/21
Amtsgericht Essen, 14.12.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 162 IN 85/21 · Envirotherm GmbH · Insolvenzgericht Essen
Insolvenzgericht
Essen
Aktenzeichen
162 IN 85/21
Wirksam am
08.12.2021
Registerbezug
Essen, HRB 24972
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 85/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 24972 eingetragenen Envirotherm GmbH, Ruhrallee 185, 45136 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dr. Jörg Ladenthin, Ruhrallee 185, 45136 Essen und Herrn Dr. Georgios Daradimos, Ruhrallee 185, 45136 Essen

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte BDO Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Georg-Glock-Str. 8, 40474 Düsseldorf

Sachwalter: Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr, Am Thyssenhaus 1-3, 45128 Essen

wird die Vergütung für das Mitglied des Gläubigerausschusses Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit, Edmund-Rumpler-Sttr. 4, 51149 Köln wie folgt festgesetzt.

Vergütung xxx EUR
Auslagen xxx EUR
Zwischensumme xxx EUR
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer xxx EUR
Endbetrag xxx EUR

Gründe:

Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.

Nach § 17 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung beträgt die Vergütung regelmäßig zwischen 50,00 EUR und 300,00 EUR je Stunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes ist der Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.

Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation ein Stundensatz von xxx EUR angemessen ist. Für 11 Stunden und 40 Minuten näher dargelegten Zeitaufwands war die Vergütung daher festzusetzen auf xxx EUR.

Die entstandenen Auslagen sind näher aufgeschlüsselt und belegt. Sie waren neben der Vergütung festzusetzen.

Zusätzlich festzusetzen war die vom Gläubigerausschussmitglied zu zahlende Umsatzsteuer.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 73 Abs. 2 InsO; § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Essen statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 63 eingesehen werden.

162 IN 85/21
Amtsgericht Essen, 06.12.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 24972 HRB 24972: Envirotherm GmbH, Essen, Ruhrallee 185, 45136 Essen. Gemäß § 384 Absatz 2 FamFG von Amts wegen eingetragen: Prokura erloschen: Papaevthimiou, Dimitrios, Essen, *XX.XX.XXXX; Staab, Werner-Friedrich…
HRB 24972: Envirotherm GmbH, Essen, Ruhrallee 185, 45136 Essen. Gemäß § 384 Absatz 2 FamFG von Amts wegen eingetragen: Prokura erloschen: Papaevthimiou, Dimitrios, Essen, *XX.XX.XXXX; Staab, Werner-Friedrich, Rosbach, *XX.XX.XXXX. Durch Beschluss des Amtsgerichts Essen (162 IN 85/21) vom 01.08.2021 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. Mit Beschluss des Amtsgerichts Essen (162 IN 85/21) vom 01.08.2021 ist die Eigenverwaltung durch die Schuldnerin angeordnet worden.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 162 IN 85/21 · Envirotherm GmbH · Insolvenzgericht Essen
Insolvenzgericht
Essen
Aktenzeichen
162 IN 85/21
Wirksam am
05.08.2021
Registerbezug
Essen, HRB 24972
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 85/21

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 24972 eingetragenen Envirotherm GmbH, Ruhrallee 185, 45136 Essen, gesetzlich vertreten durch Herrn Dr. Georgios Daradimos als GF der Envirotherm GmbH, Ruhrallee 185, 45136 Essen und Herrn Dr. Jörg Ladenthin als GF der Envirotherm GmbH, Ruhrallee 185, 45136 Essen

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.08.2021, um 06:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 14.05.2021 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Der zugrunde liegende Antrag ist am 14.05.2021 bei Gericht eingegangen.

Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 - 285 InsO).

Zum Sachwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Biner Bähr, Am Thyssenhaus 1-3, 45128 Essen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 22.09.2021 unter Beachtung des § 174 InsO beim Sachwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am

Mittwoch, 06.10.2021, 13:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, 2. Etage, Sitzungssaal 293.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

- die Person des Sachwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- Entscheidung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 160 InsO); insbesondere:
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Schuldnerin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 27.09.2021 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 63 niedergelegt.

Der Sachwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
162 IN 85/21
Essen, 01.08.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 24972 HRB 24972: Envirotherm GmbH, Essen, Ruhrallee 185, 45136 Essen. Prokura erloschen: Hirschfelder, Hansjobst, Bremen, *XX.XX.XXXX.
HRB 24972: Envirotherm GmbH, Essen, Ruhrallee 185, 45136 Essen. Prokura erloschen: Hirschfelder, Hansjobst, Bremen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 24972 HRB 24972: Envirotherm GmbH, Essen, Ruhrallee 185, 45136 Essen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Papaevthimiou, Dimitrios, Essen, *XX.XX.XXXX.
HRB 24972: Envirotherm GmbH, Essen, Ruhrallee 185, 45136 Essen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Papaevthimiou, Dimitrios, Essen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 24972 HRB 24972: Envirotherm GmbH, Essen, Ruhrallee 185, 45136 Essen. Prokura erloschen: Heinelt, Frank, Gelsenkirchen, *XX.XX.XXXX; Winkelmann, Thilo, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX.
HRB 24972: Envirotherm GmbH, Essen, Ruhrallee 185, 45136 Essen. Prokura erloschen: Heinelt, Frank, Gelsenkirchen, *XX.XX.XXXX; Winkelmann, Thilo, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 24972 HRB 24972: Envirotherm GmbH, Essen, Ruhrallee 185, 45136 Essen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Hirschfelder, Hansjobst, Bremen, *XX.XX.XXXX.
HRB 24972: Envirotherm GmbH, Essen, Ruhrallee 185, 45136 Essen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Hirschfelder, Hansjobst, Bremen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 24972 HRB 24972: Envirotherm GmbH, Essen, Ruhrallee 185, 45136 Essen. Infolge Berichtigung des Geburtsdatums: Geschäftsführer: Dr. Daradimos, Georgios, Ratingen, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis im Namen der Gesellsc…
HRB 24972: Envirotherm GmbH, Essen, Ruhrallee 185, 45136 Essen. Infolge Berichtigung des Geburtsdatums: Geschäftsführer: Dr. Daradimos, Georgios, Ratingen, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Winkelmann, Thilo, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 24972 HRB 24972: Envirotherm GmbH, Essen, Ruhrallee 185, 45136 Essen. Die Gesellschafterversammlung hat am 12.06.2018 beschlossen, den Unternehmensgegenstand und den Gesellschaftsvertrag in § 2 (Gegenstand des Unt…
HRB 24972: Envirotherm GmbH, Essen, Ruhrallee 185, 45136 Essen. Die Gesellschafterversammlung hat am 12.06.2018 beschlossen, den Unternehmensgegenstand und den Gesellschaftsvertrag in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) zu ändern. Neuer Unternehmensgegenstand: Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen jeder Art sowie alle Geschäfte, die für den Gegenstand des Unternehmens notwendig sind, einschließlich der Übernahme der persönlichen Haftung in Kommanditgesellschaften. Planung, Konstruktion, Beschaffung, Fertigung, Montage, Inbetriebnahme und/oder der Betrieb von Anlagen und Ausrüstungen im In- und Ausland, insbesondere zur Aufbereitung von Trink-, Brauch- und Abwasser und die Durchführung aller Geschäfte, die damit unmittelbar zusammenhängen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 12.06.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der BAMAG GmbH mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen HRB 22644) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRB 24972 HRB 24972: Envirotherm GmbH, Essen, Ruhrallee 185, 45136 Essen. Infolge Wohnortänderung (bisher: Wesel) nunmehr: Geschäftsführer: Dr. Ladenthin, Jörg, Goslar, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis im Namen der Gesel…
HRB 24972: Envirotherm GmbH, Essen, Ruhrallee 185, 45136 Essen. Infolge Wohnortänderung (bisher: Wesel) nunmehr: Geschäftsführer: Dr. Ladenthin, Jörg, Goslar, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 24972 HRB 24972: Envirotherm GmbH, Essen, Ruhrallee 185, 45136 Essen. Nicht mehr Geschäftsführer: Hirschfelder, Hansjobst, Ratingen, *XX.XX.XXXX.
HRB 24972: Envirotherm GmbH, Essen, Ruhrallee 185, 45136 Essen. Nicht mehr Geschäftsführer: Hirschfelder, Hansjobst, Ratingen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 24972 HRB 24972:Envirotherm GmbH, Essen, Ruhrallee 185, 45136 Essen.Prokura erloschen: Dr. Brors, Andreas, Essen, *XX.XX.XXXX.
HRB 24972:Envirotherm GmbH, Essen, Ruhrallee 185, 45136 Essen.Prokura erloschen: Dr. Brors, Andreas, Essen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 24972 HRB 24972:Envirotherm GmbH, Essen, Ruhrallee 185, 45136 Essen.Nicht mehr Geschäftsführer: Chung, Hwan Yoon Francisco, New York/USA / Vereinigte Staaten, *XX.XX.XXXX.
HRB 24972:Envirotherm GmbH, Essen, Ruhrallee 185, 45136 Essen.Nicht mehr Geschäftsführer: Chung, Hwan Yoon Francisco, New York/USA / Vereinigte Staaten, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 24972 Envirotherm GmbH, Essen, Ruhrallee 185, 45136 Essen. Bestellt zum Geschäftsführer: Hirschfelder, Hansjobst, Ratingen, *XX.XX.XXXX; Dr. Ladenthin, Jörg, Wesel, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis im Namen d…
Envirotherm GmbH, Essen, Ruhrallee 185, 45136 Essen. Bestellt zum Geschäftsführer: Hirschfelder, Hansjobst, Ratingen, *XX.XX.XXXX; Dr. Ladenthin, Jörg, Wesel, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Dr. Brors, Andreas, Essen, *XX.XX.XXXX; Heinelt, Frank, Gelsenkirchen, *XX.XX.XXXX; Staab, Werner-Friedrich, Rosbach, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Smelter, Martin, Heusenstamm, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRB 24972 Envirotherm GmbH, Essen, Ruhrallee 185, 45136 Essen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.09.2000. Die Gesellschafterversammlung hat am 16.08.2013 beschlossen, die Firma (bisher…
Envirotherm GmbH, Essen, Ruhrallee 185, 45136 Essen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.09.2000. Die Gesellschafterversammlung hat am 16.08.2013 beschlossen, die Firma (bisher Allied Technologies GmbH) und den Unternehmensgegenstand zu ändern, den Sitz von Frankfurt am Main (bisher Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 53050) nach Essen zu verlegen und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in §§ 1 (Firma, Sitz) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) zu ändern. Geschäftsanschrift: Ruhrallee 185, 45136 Essen. Gegenstand: Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen jeder Art sowie alle Geschäfte, die für den Gegenstand des Unternehmens notwendig sind, einschließlich der Übernahme der persönlichen Haftung in Kommanditgesellschaften. Ferner die Entwicklung sowie der Einsatz von Technologien auf den Gebieten der Energiegewinnung, der Entsorgung und der Gasreinigung, insbesondere im Bereich der Entwicklung und dem Betrieb von Anlagen zur Gaserzeugung sowie der Verbrennung von Reststoffen, und entsprechender Service-Aktivitäten. Die Herstellung und der Vertrieb von Katalysatoren aller Art, der Erwerb und die Auswertung von Patenten, Lizenzen und ähnlichen Rechten auf dem Katalysatorengebiet, die Ausarbeitung von katalytischen Verfahren sowie die Vornahme aller sonstigen hiermit zusammenhängenden Geschäfte. Die Erbringung von Serviceleistungen, insbesondere die Übernahme von Ingenieurleistungen, Planungsarbeiten im Zusammenhang mit der Konstruktion, Beschaffung, Fertigung, Montage und Inbetriebnahme und/oder der Betrieb von Anlagen und Ausrüstungen im In- und Ausland, insbesondere zur Aufbereitung und Verbrennung von Klärschlamm. Die Planung, Konstruktion, Beschaffung, Fertigung, Montage, Inbetriebnahme und/oder der Betrieb von Anlagen und Ausrüstungen zur Schlammverbrennung und die Durchführung aller Geschäfte, die damit unmittelbar oder mittelbar zusammenhängen. Stammkapital: 1.430.850,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Chung, Hwan Yoon Francisco, New York/USA, *XX.XX.XXXX. Geschäftsführer: Dr. Daradimos, Georgios, Ratingen, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Smelter, Martin, Heusenstamm, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Envirotherm GmbH, Essen (AG Essen HRB 18253) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Bamag Environment GmbH, Butzbach (AG Friedberg HRB 2806) verschmolzen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.