HRB 197155
Englert Bau GmbH
aktuell 4 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Berlin
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Registerdaten
- Sitz
- Berlin
- Datenstand
- 2024-03-18
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-03-18 Chronologischen Auszug ansehenVeröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 3 f IN 23/21 · Englert Bau GmbH · Insolvenzgericht Ludwigshafen am Rhein
- Insolvenzgericht
- Ludwigshafen am Rhein
- Aktenzeichen
- 3 f IN 23/21
- Wirksam am
- 25.03.2024
- Registerbezug
- Berlin, HRB 197155
15.03.2024
Amtsgericht
Ludwigshafen am Rhein
Insolvenzgericht
Beschluss
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Englert Bau GmbH, Friedrich-Franz-straße 13, 12103 Berlin (AG Berlin-Charlottenburg, HRB 197155),
vertreten durch:
Gerti Bülowius, Eisenbahnstraße 28, 15517 Fürstenwalde/Spree, (Geschäftsführerin),
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Thorsten Konrad, Friedrich-König-Str. 3-5, 68167 Mannheim,
wird zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen das schriftliche Verfahren gem. § 177 Abs. 1 S. 2 InsO angeordnet. Die Forderungen werden am 22.04.2024 unter Berücksichtigung der bis dahin bei Gericht eingegangenen Erklärungen geprüft.
Die Tabelle nebst Anmeldungen liegt ab dem 12.04.2024 bei der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
, Rechtspflegerin
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 197155 B HRB 197155 B: Englert Bau GmbH, Berlin, Friedrich-Franz-Straße 13, 12103 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelöst.
Forderungsprüfung 3 f IN 23/21 · Englert Bau GmbH · Insolvenzgericht Ludwigshafen am Rhein
- Insolvenzgericht
- Ludwigshafen am Rhein
- Aktenzeichen
- 3 f IN 23/21
- Wirksam am
- 15.06.2021
- Registerbezug
- Berlin, HRB 197155
Amtsgericht
Ludwigshafen am Rhein
Insolvenzgericht
Beschluss
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der
Englert Bau GmbH, Friedrich-Franz-Straße 13, 12103 Berlin (Amtsgericht
Charlottenburg, HRB 197155B), vertreten durch die Geschäftsführerin Gerti
Bülowius, Eisenbahnstraße 28, 15517 Fürstenwalde/Spree
-Schuldnerin und Antragstellerin-
hat das Amtsgericht - Insolvenzgericht - Ludwigshafen am Rhein am 14.06.2021
durch Richter am Amtsgericht (aufsichtsführend) beschlossen:
1. Über das Vermögen der Antragstellerin wird mit Wirkung ab
Montag, 14. Juni 2021, 15:30 Uhr
das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt:
Rechtsanwalt Thorsten Konrad, Friedrich-König-Str. 3-5, 68167 Mannheim
3. Gemäß § 80 InsO geht das Recht der Antragstellerin, das zur
Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, auf den
Insolvenzverwalter über. Wer Verpflichtungen gegen die Antragstellerin hat,
wird aufgefordert, nicht mehr an die Antragstellerin, sondern nur noch an den
Insolvenzverwalter zu leisten.
4. Die Gläubiger der Antragstellerin werden aufgefordert, dem
Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an
beweglichen Sachen oder Rechten der Antragstellerin in Anspruch nehmen. Der
Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet
für den daraus entstandenen Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
5. Dies ist ein Hauptinsolvenzverfahren gemäß Art. 3 Abs. 1 EUInsVO,
Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom
20.05.2015 (ABIEG L 141/19).
6. Gemäß § 5 Abs. 2 InsO wird das schriftliche Verfahren durchgeführt. Die
Forderungen werden am 03.09.2021 geprüft. Anträge zur eventuellen Wahl eines
anderen Insolvenzverwalters sowie über die in den §§ 35 Abs. 2, 66, 68, 100,
149, 160, 162, 207 InsO bezeichneten Angelegenheiten und Widersprüche, mit
denen Forderungen bestritten werden, müssen schriftlich bis zu diesem Termin
bei Gericht eingegangen sein. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre
Forderungen bis spätestens 13.07.2021 bei dem Insolvenzverwalter in zweifacher
Ausfertigung anzumelden. Die angemeldeten Forderungen liegen ab dem 06.08.2021
und der Bericht des Insolvenzverwalters ab dem 3. Tag vor dem Termin auf der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderung im Prüfungstermin festgestellt wird, erhalten
hierüber keine Benachrichtigung.
Im weiteren Verfahren erfolgen Bekanntmachungen nur noch unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de und können dort kostenfrei abgerufen werden (§
9 Abs. 3 InsO).
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das
Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der
veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Für die Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des
Beschlusses nach § 289 der Insolvenzordnung in alter Fassung für
Insolvenzanträge, die bis 31.6.2014 gestellt wurden, gilt das Vorstehende mit
der Maßgabe, dass die Frist mit Rechtskraft der Entscheidung über die
Restschuldbefreiung zu laufen beginnt. Für Insolvenzanträge, die ab dem
1.7.2014 gestellt wurden, ist § 287a der Insolvenzordnung neuer Fassung
anwendbar; hier gilt das Gleiche.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160
InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht
beschlussfähig ist oder wenn bis zu einem schriftlichen Termin keine
Widersprüche erhoben werden.
Des Weiteren wird auf die Erklärungspflicht zur evtl. Selbständigkeit der
Schuldnerin gem. § 35 InsO hingewiesen.
Gründe:
Das Verfahren ist zu eröffnen. Nach den Ermittlungen des Gerichts liegen die
Eröffnungsgründe der Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung vor. Das Gericht
stützt seine Einschätzung maßgeblich auf die überzeugenden und
nachvollziehbaren Darlegungen des Sachverständigen Konrad im Gutachten vom
9.6.2021. Die Verfahrenskosten können aus der Insolvenzmasse voraussichtlich
gedeckt werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden:
Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei
Wochen bei dem
Amtsgericht - Insolvenzgericht - Ludwigshafen am Rhein,
Wittelsbachstraße 10
67061 Ludwigshafen am Rhein
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift
muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung
enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden
Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden: auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang
elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und
Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Zu Nr. 1-5 Zu
Nr. 6
Richter am Amtsgericht (aufsichtsführend) Rechtspflegerin
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 197155 B HRB 197155 B: Englert Bau GmbH, Berlin, Friedrich-Franz-Straße 13, 12103 Berlin. Firma: Englert Bau GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Friedrich-Franz-Straße 13, 12103 Berlin; Gegen…
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1.
Bülowius, Gerti, *XX.XX.XXXX, Fürstenwalde/Spree; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; War Geschäftsführer: 2.
Dogan, Sahin, *XX.XX.XXXX, Ludwigshafen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 26.05.2015
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 22.03.2018 ist der Sitz der Gesellschaft von Ebertsheim (Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein, HRB 64458) nach Berlin verlegt und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Sitz). Bemerkung: Tag der ersten Eintragung: 02.06.2015
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.