HRB 94865

Engel All-cleaning-Company GmbH

Amtsgericht Hanau · Hessen

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Lindenallee 62a, 63486 Bruchköbel

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Bruchköbel
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Kapital
25.000,00 EUR
Letzte Eintragung
09.03.2026
Datenstand
2026-06-04
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Liquidator(in)

Manuela Engel

Bruchköbel

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Die Gesellschaft wird durch den/die Liquidator/en vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2026-06-07

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2026-06-04 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

4 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

Abrufstand 2026-06-04 Registerinformationen ansehen

Gegenstand des Unternehmens

Gebäudedienstleistungen

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 70 IN 217/19 · Engel All-cleaning-Company GmbH · Insolvenzgericht Hanau
Insolvenzgericht
Hanau
Aktenzeichen
70 IN 217/19
Wirksam am
27.01.2026
Registerbezug
Hanau, HRB 94865
70 IN 217/19: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Engel All-cleaning-Company GmbH, Lindenallee 62a, 63486 Bruchköbel (AG Hanau, HRB 94865), vertr. d.: Manuela Engel, Lindenallee 62a, 63486 Bruchköbel, (Geschäftsführerin), ist am 18.12.2025 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.

Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Hanau, 19.12.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 70 IN 217/19 · Engel All-cleaning-Company GmbH · Insolvenzgericht Hanau
Insolvenzgericht
Hanau
Aktenzeichen
70 IN 217/19
Wirksam am
05.01.2024
Registerbezug
Hanau, HRB 94865
70 IN 217/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Engel All-cleaning-Company GmbH, Lindenallee 62a, 63486 Bruchköbel (AG Hanau, HRB 94865), vertr. d.: Manuela Engel, Lindenallee 62a, 63486 Bruchköbel, (Geschäftsführerin),
werden die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin festgesetzt auf:
€ Nettovergütung nach InsVV
€ um 30 % erhöht zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
€ Auslagen zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
€ Zustellungskosten nach § 8 Abs. 3 InsVV
€ Gesamtbetrag
Die Veröffentlichung der Beträge unterbleibt gemäß § 64 II S. 2 InsO

Der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Silvia Lackenbauer, c/o Mentor Societät AG, Sophie-Scholl-Platz 4, 63452 Hanau, Tel.: 06181/66993-0, Fax: 06181-6699399, E-Mail: info@mentor-ag.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Berechnungsmasse: 154.103,47 €
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Zuschläge: 50% übertragenden Sanierung
Abschläge: 10% vorläufige Verwaltung
Gesamtschau: 30% Zuschlag

Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Hanau, 04.01.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 70 IN 217/19 · Engel All-cleaning-Company GmbH · Insolvenzgericht Hanau
Insolvenzgericht
Hanau
Aktenzeichen
70 IN 217/19
Wirksam am
17.05.2023
Registerbezug
Hanau, HRB 94865
70 IN 217/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Engel All-cleaning-Company GmbH, Lindenallee 62a, 63486 Bruchköbel (AG Hanau, HRB 94865), vertr. d.: Manuela Engel, Lindenallee 62a, 63486 Bruchköbel, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 10.07.2023 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Hanau, 11.05.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 70 IN 217/19 · Engel All-cleaning-Company GmbH · Insolvenzgericht Hanau
Insolvenzgericht
Hanau
Aktenzeichen
70 IN 217/19
Wirksam am
07.03.2023
Registerbezug
Hanau, HRB 94865
70 IN 217/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Engel All-cleaning-Company GmbH, Lindenallee 62a, 63486 Bruchköbel (AG Hanau, HRB 94865), vertr. d.: Manuela Engel, Lindenallee 62a, 63486 Bruchköbel, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 11.04.2023 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Hanau, 07.03.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 70 IN 217/19 · Engel All-cleaning-Company GmbH · Insolvenzgericht Hanau
Insolvenzgericht
Hanau
Aktenzeichen
70 IN 217/19
Wirksam am
16.01.2020
Registerbezug
Hanau, HRB 94865
70 IN 217/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Engel
All-cleaning-Company GmbH, Lindenallee 62a, 63486 Bruchköbel (AG Hanau, HRB
94865), vertr. d.: Manuela Engel, Lindenallee 62a, 63486 Bruchköbel,
(Geschäftsführerin), wird die Vergütung der vorläufigen Insolvenzverwalterin
festgesetzt auf:

€ Nettovergütung nach § 11 InsVV

€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

€ Auslagen zuzüglich

€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

€ Gesamtbetrag

Die Veröffentlichung der Beträge unterbleibt gemäß § 64 II S. 2 InsO

Der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Silvia Lackenbauer, c/o Mentor Societät
AG, Berliner Straße 40, 63065 Offenbach am Main, Tel.: 069/82990-89, Fax: 069/
82990-80, E-Mail: lackenbauer@mentor-ag.de wird gestattet, den festgesetzten
Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Berechnungsmasse: 131.675,87 €

Dem vorläufigen Verwalter steht nach § 11 InsVV ein Bruchteil der Vergütung für
einen Verwalter zu, der auf 98,8 % festgesetzt wird

Zuschläge: Betreibsfortführung 18,8 Prozentpunkte, unvollständige Buchhaltung
25 Prozentpunkte, Arbeitnehmerangelegenheiten 5 Prozentpunkte,
Sanierungsbemühungen 25 Prozentpunkte

Im Rahmen der Gesamtschau gewährter Zuschlag : 73,8 Prozentpunkte

Die Auslagen waren in beantragter Höhe gem. § 8 InsVV festzusetzen.

Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall
ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.

Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.

Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450
Hanau einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hanau,
Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Hanau, 15.01.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 94865 HRB 94865: Engel All-cleaning-Company GmbH, Bruchköbel, Lindenallee 62a, 63486 Bruchköbel. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRB 94865: Engel All-cleaning-Company GmbH, Bruchköbel, Lindenallee 62a, 63486 Bruchköbel. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 70 IN 217/19 · Engel All-cleaning-Company GmbH · Insolvenzgericht Hanau
Insolvenzgericht
Hanau
Aktenzeichen
70 IN 217/19
Wirksam am
04.11.2019
Registerbezug
Hanau, HRB 94865
Geschäfts-Nr.: 70 IN 217/19 Am 01.11.2019 um 09:00 Uhr ist das
Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der Engel
All-cleaning-Company GmbH, Lindenallee 62a, 63486 Bruchköbel (AG Hanau, HRB
94865), vertr. d.: Manuela Engel, Lindenallee 62a, 63486 Bruchköbel,
(Geschäftsführerin),. Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Silvia
Lackenbauer, c/o Mentor Societät AG, Berliner Straße 40, 63065 Offenbach am
Main, Tel.: 069/82990-89, Fax: 069/82990-80, E-Mail: lackenbauer@mentor-ag.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin schriftlich,
in EURO und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis:
06.12.2019.

b) unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen
oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das
Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des
Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die
Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus
entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin sondern an die Insolvenzverwalterin
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Gläubigerversammlungen:

1. am Mittwoch, 20.11.2019, 10:00 Uhr, Raum C 163, Insolvenzgericht Hanau,
Nussallee 17, 63450 Hanau, eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung
durch die Insolvenzverwalterin (Berichtstermin); der Termin dient zugleich der
Entscheidung der Gläubiger über

· die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),

· die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160
InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer
Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,

2. am Mittwoch, 08.01.2020, 10:00 Uhr, Raum C 163, Insolvenzgericht Hanau,
Nussallee 17, 63450 Hanau, eine Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten
Forderungen geprüft werden (Prüfungstermin).

Hinweis:

· Für den Fall dass die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist,
gelten Zustimmung nach § 160 InsO als erteilt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hanau,
Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Hanau, 01.11.2019.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 94865 HRB 94865: Engel All-cleaning-Company GmbH, Bruchköbel, Lindenallee 62a, 63486 Bruchköbel. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hanau (Az. 70 IN 217/19) vom 21.08.2019 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter best…
HRB 94865: Engel All-cleaning-Company GmbH, Bruchköbel, Lindenallee 62a, 63486 Bruchköbel. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hanau (Az. 70 IN 217/19) vom 21.08.2019 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 70 IN 217/19 · Engel All-cleaning-Company GmbH · Insolvenzgericht Hanau
Insolvenzgericht
Hanau
Aktenzeichen
70 IN 217/19
Wirksam am
21.08.2019
Registerbezug
Hanau, HRB 94865
Az.: 70 IN 217/19 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Engel
All-cleaning-Company GmbH, Lindenallee 62a, 63486 Bruchköbel (AG Hanau, HRB
94865), vertr. d.: Manuela Engel, Lindenallee 62a, 63486 Bruchköbel,
(Geschäftsführerin), ist am 21.08.2019 um 11:00 Uhr die vorläufige Verwaltung
ihres Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur
mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen
Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Silvia Lackenbauer, c/o Mentor Societät
AG, Berliner Straße 40, 63065 Offenbach am Main, Tel.: 069/82990-89, Fax: 069/
82990-80, E-Mail: lackenbauer@mentor-ag.de bestellt worden.

Amtsgericht Hanau, 21.08.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 94865 HRB 94865:Engel All-cleaning-Company GmbH, Bruchköbel, Lindenallee 62a, 63486 Bruchköbel.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.05.2014. Geschäftsanschrift: Lindenallee 62a, 63486…
HRB 94865:Engel All-cleaning-Company GmbH, Bruchköbel, Lindenallee 62a, 63486 Bruchköbel.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.05.2014. Geschäftsanschrift: Lindenallee 62a, 63486 Bruchköbel. Gegenstand: Gebäudedienstleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführerin: Engel, Manuela, Bruchköbel, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.