HRB 94865
Engel All-cleaning-Company GmbH
aktuell 10 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Lindenallee 62a, 63486 BruchköbelGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Bruchköbel
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Kapital
- 25.000,00 EUR
- Letzte Eintragung
- 09.03.2026
- Datenstand
- 2026-06-04
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Manuela Engel
Bruchköbel
Allgemeine Vertretungsregelung
- Die Gesellschaft wird durch den/die Liquidator/en vertreten.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2026-06-04 Chronologischen Auszug ansehenDokumentenansicht
Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.
4 archivierte Dokumente Dokumente ansehenVeröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlRegisterinformationen
Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.
Abrufstand 2026-06-04 Registerinformationen ansehenGegenstand des Unternehmens
Gebäudedienstleistungen
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 70 IN 217/19 · Engel All-cleaning-Company GmbH · Insolvenzgericht Hanau
- Insolvenzgericht
- Hanau
- Aktenzeichen
- 70 IN 217/19
- Wirksam am
- 27.01.2026
- Registerbezug
- Hanau, HRB 94865
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hanau, 19.12.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 70 IN 217/19 · Engel All-cleaning-Company GmbH · Insolvenzgericht Hanau
- Insolvenzgericht
- Hanau
- Aktenzeichen
- 70 IN 217/19
- Wirksam am
- 05.01.2024
- Registerbezug
- Hanau, HRB 94865
werden die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin festgesetzt auf:
€ Nettovergütung nach InsVV
€ um 30 % erhöht zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
€ Auslagen zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
€ Zustellungskosten nach § 8 Abs. 3 InsVV
€ Gesamtbetrag
Die Veröffentlichung der Beträge unterbleibt gemäß § 64 II S. 2 InsO
Der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Silvia Lackenbauer, c/o Mentor Societät AG, Sophie-Scholl-Platz 4, 63452 Hanau, Tel.: 06181/66993-0, Fax: 06181-6699399, E-Mail: info@mentor-ag.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Berechnungsmasse: 154.103,47 €
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Zuschläge: 50% übertragenden Sanierung
Abschläge: 10% vorläufige Verwaltung
Gesamtschau: 30% Zuschlag
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 04.01.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 70 IN 217/19 · Engel All-cleaning-Company GmbH · Insolvenzgericht Hanau
- Insolvenzgericht
- Hanau
- Aktenzeichen
- 70 IN 217/19
- Wirksam am
- 17.05.2023
- Registerbezug
- Hanau, HRB 94865
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 10.07.2023 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hanau, 11.05.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 70 IN 217/19 · Engel All-cleaning-Company GmbH · Insolvenzgericht Hanau
- Insolvenzgericht
- Hanau
- Aktenzeichen
- 70 IN 217/19
- Wirksam am
- 07.03.2023
- Registerbezug
- Hanau, HRB 94865
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 11.04.2023 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hanau, 07.03.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 70 IN 217/19 · Engel All-cleaning-Company GmbH · Insolvenzgericht Hanau
- Insolvenzgericht
- Hanau
- Aktenzeichen
- 70 IN 217/19
- Wirksam am
- 16.01.2020
- Registerbezug
- Hanau, HRB 94865
All-cleaning-Company GmbH, Lindenallee 62a, 63486 Bruchköbel (AG Hanau, HRB
94865), vertr. d.: Manuela Engel, Lindenallee 62a, 63486 Bruchköbel,
(Geschäftsführerin), wird die Vergütung der vorläufigen Insolvenzverwalterin
festgesetzt auf:
€ Nettovergütung nach § 11 InsVV
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Auslagen zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Gesamtbetrag
Die Veröffentlichung der Beträge unterbleibt gemäß § 64 II S. 2 InsO
Der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Silvia Lackenbauer, c/o Mentor Societät
AG, Berliner Straße 40, 63065 Offenbach am Main, Tel.: 069/82990-89, Fax: 069/
82990-80, E-Mail: lackenbauer@mentor-ag.de wird gestattet, den festgesetzten
Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Berechnungsmasse: 131.675,87 €
Dem vorläufigen Verwalter steht nach § 11 InsVV ein Bruchteil der Vergütung für
einen Verwalter zu, der auf 98,8 % festgesetzt wird
Zuschläge: Betreibsfortführung 18,8 Prozentpunkte, unvollständige Buchhaltung
25 Prozentpunkte, Arbeitnehmerangelegenheiten 5 Prozentpunkte,
Sanierungsbemühungen 25 Prozentpunkte
Im Rahmen der Gesamtschau gewährter Zuschlag : 73,8 Prozentpunkte
Die Auslagen waren in beantragter Höhe gem. § 8 InsVV festzusetzen.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall
ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450
Hanau einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hanau,
Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 15.01.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 94865 HRB 94865: Engel All-cleaning-Company GmbH, Bruchköbel, Lindenallee 62a, 63486 Bruchköbel. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Forderungsprüfung 70 IN 217/19 · Engel All-cleaning-Company GmbH · Insolvenzgericht Hanau
- Insolvenzgericht
- Hanau
- Aktenzeichen
- 70 IN 217/19
- Wirksam am
- 04.11.2019
- Registerbezug
- Hanau, HRB 94865
Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der Engel
All-cleaning-Company GmbH, Lindenallee 62a, 63486 Bruchköbel (AG Hanau, HRB
94865), vertr. d.: Manuela Engel, Lindenallee 62a, 63486 Bruchköbel,
(Geschäftsführerin),. Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Silvia
Lackenbauer, c/o Mentor Societät AG, Berliner Straße 40, 63065 Offenbach am
Main, Tel.: 069/82990-89, Fax: 069/82990-80, E-Mail: lackenbauer@mentor-ag.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin schriftlich,
in EURO und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis:
06.12.2019.
b) unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen
oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das
Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des
Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die
Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus
entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin sondern an die Insolvenzverwalterin
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Gläubigerversammlungen:
1. am Mittwoch, 20.11.2019, 10:00 Uhr, Raum C 163, Insolvenzgericht Hanau,
Nussallee 17, 63450 Hanau, eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung
durch die Insolvenzverwalterin (Berichtstermin); der Termin dient zugleich der
Entscheidung der Gläubiger über
· die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
· die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160
InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,
· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
· eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer
Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),
· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
2. am Mittwoch, 08.01.2020, 10:00 Uhr, Raum C 163, Insolvenzgericht Hanau,
Nussallee 17, 63450 Hanau, eine Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten
Forderungen geprüft werden (Prüfungstermin).
Hinweis:
· Für den Fall dass die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist,
gelten Zustimmung nach § 160 InsO als erteilt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:
Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.
Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hanau,
Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 01.11.2019.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 94865 HRB 94865: Engel All-cleaning-Company GmbH, Bruchköbel, Lindenallee 62a, 63486 Bruchköbel. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hanau (Az. 70 IN 217/19) vom 21.08.2019 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter best…
Insolvenzbekanntmachung 70 IN 217/19 · Engel All-cleaning-Company GmbH · Insolvenzgericht Hanau
- Insolvenzgericht
- Hanau
- Aktenzeichen
- 70 IN 217/19
- Wirksam am
- 21.08.2019
- Registerbezug
- Hanau, HRB 94865
All-cleaning-Company GmbH, Lindenallee 62a, 63486 Bruchköbel (AG Hanau, HRB
94865), vertr. d.: Manuela Engel, Lindenallee 62a, 63486 Bruchköbel,
(Geschäftsführerin), ist am 21.08.2019 um 11:00 Uhr die vorläufige Verwaltung
ihres Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur
mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen
Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Silvia Lackenbauer, c/o Mentor Societät
AG, Berliner Straße 40, 63065 Offenbach am Main, Tel.: 069/82990-89, Fax: 069/
82990-80, E-Mail: lackenbauer@mentor-ag.de bestellt worden.
Amtsgericht Hanau, 21.08.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 94865 HRB 94865:Engel All-cleaning-Company GmbH, Bruchköbel, Lindenallee 62a, 63486 Bruchköbel.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.05.2014. Geschäftsanschrift: Lindenallee 62a, 63486…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.