HRB 97913

ENES Bau GmbH

Amtsgericht Hanau · Hessen

aktuell 7 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Maintal

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Registerdaten

Sitz
Maintal
Datenstand
2024-03-09
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-09

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

7
Veränderungen
HRB 97913 HRB 97913: ENES Bau GmbH, Maintal, Gutenbergstraße 4, 63477 Maintal. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRB 97913: ENES Bau GmbH, Maintal, Gutenbergstraße 4, 63477 Maintal. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 70 IN 13/21 · ENES Bau GmbH · Insolvenzgericht Hanau
Insolvenzgericht
Hanau
Aktenzeichen
70 IN 13/21
Wirksam am
12.07.2021
Registerbezug
Hanau, HRB 97913
Geschäfts-Nr.: 70 IN 13/21 Am 07.07.2021 um 12:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der ENES Bau GmbH, Gutenbergstraße 4, 63477 Maintal, AUSGENOMMEN VON DER POSTSPERRE (AG Hanau, HRB 97913), vertr. d.: 1. Bayram Aydin, Spessartstraße 27, 63477 Maintal, (Geschäftsführer), 2. Liubov Aydin, Spessartstr. 27, 63477 Maintal, (Geschäftsführerin),. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Arno Wolf, Kaiser-Friedrich-Promenade 30, 61348 Bad Homburg, Tel.: 06172-179280, Fax: 06172-1792899, E-Mail: wolf@wolf-collegen.de, Internet: www.wolf-collegen.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich, in EURO und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 06.08.2021.
b) unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt.

" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
" Anträge über:

- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
müssen schriftlich bis zum 03.09.2021 (Frist, die dem Prüfungstermin im schriftlichen Verfahren entspricht) eingereicht werden. Verspätete Eingaben können nicht berücksichtigt werden.

Hinweis:
- Für den Fall dass die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist, gelten Zustimmung nach § 160 InsO als erteilt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

" Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
" Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Hanau, 07.07.2021.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 97913 HRB 97913: ENES Bau GmbH, Maintal, Gutenbergstraße 4, 63477 Maintal. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hanau (Az. 70 IN 13/21) vom 09.04.2021 ist der Gesellschaft zusätzlich ein allgemeines Verfügungsverbot a…
HRB 97913: ENES Bau GmbH, Maintal, Gutenbergstraße 4, 63477 Maintal. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hanau (Az. 70 IN 13/21) vom 09.04.2021 ist der Gesellschaft zusätzlich ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt.
Veränderungen
HRB 97913 HRB 97913: ENES Bau GmbH, Maintal, Gutenbergstraße 4, 63477 Maintal. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hanau (Az. 70 IN 13/2021) vom 11.03.2021 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich a…
HRB 97913: ENES Bau GmbH, Maintal, Gutenbergstraße 4, 63477 Maintal. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hanau (Az. 70 IN 13/2021) vom 11.03.2021 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 70 IN 13/21 · ENES Bau GmbH · Insolvenzgericht Hanau
Insolvenzgericht
Hanau
Aktenzeichen
70 IN 13/21
Wirksam am
09.04.2021
Registerbezug
Hanau, HRB 97913
Az.: 70 IN 13/21 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Enes
Bau GmbH, Gutenbergstraße 4, 63477 Maintal (AG Offenbach am Main , HRB 51089),
vertr. d.: 1. Bayram Aydin, Spessartstraße 27, 63477 Maintal,
(Geschäftsführer), 2. Liubov Aydin, Spessartstr. 27, 63477 Maintal,
(Geschäftsführerin), ist am 11.03.2021 um 16:00 Uhr gegen die Antragsgegnerin
ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen sowie die vorläufige Verwaltung des
Geschäftsbetriebes der Antragsgegnerin angeordnet worden. Vorläufiger
Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Arno Wolf, Kaiser-Friedrich-Promenade 30,
61348 Bad Homburg, Tel.: 06172-179280, Fax: 06172-1792899, E-Mail:
wolf@wolf-collegen.de, Internet: www.wolf-collegen.de.

Amtsgericht Hanau, 09.04.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 70 IN 13/21 · ENES Bau GmbH · Insolvenzgericht Hanau
Insolvenzgericht
Hanau
Aktenzeichen
70 IN 13/21
Wirksam am
12.03.2021
Registerbezug
Hanau, HRB 97913
Az.: 70 IN 13/21 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Enes
Bau GmbH (Antragsgegnerin), Gutenbergstraße 4, 63477 Maintal (AG Offenbach am
Main , HRB 51089), vertr. d.: 1. Bayram Aydin, Spessartstraße 27, 63477
Maintal, (Geschäftsführer), 2. Liubov Aydin, Spessartstr. 27, 63477 Maintal,
(Geschäftsführerin), ist am 11.03.2021 um 16:00 Uhr die vorläufige Verwaltung
des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der
Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters
wirksam. Den Drittschuldnern wird verboten, an die Antragsgegnerin zu zahlen
sowie eigene Forderungen mit Geldeingängen auf den Konten der Antragsgegnerin
zu verrechnen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben
und sonstige Forderungen der Antragsgegnerin auf ein von ihm zu errichtendes
Sonderkonto einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die
Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung
zu leisten (§ 23 I S. 3 InsO).

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Arno Wolf,
Kaiser-Friedrich-Promenade 30, 61348 Bad Homburg, Tel.: 06172-179280, Fax:
06172-1792899, E-Mail: wolf@wolf-collegen.de, Internet: www.wolf-collegen.de
bestellt worden.

Amtsgericht Hanau, 11.03.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 97913 HRB 97913: ENES Bau GmbH, Maintal, Gutenbergstraße 4, 63477 Maintal. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.07.2018 Die Gesellschafterversammlung vom 03.11.2020 hat die Änderung d…
HRB 97913: ENES Bau GmbH, Maintal, Gutenbergstraße 4, 63477 Maintal. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.07.2018 Die Gesellschafterversammlung vom 03.11.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Offenbach am Main (bisher Amtsgericht Offenbach am Main HRB 51089) nach Maintal beschlossen. Geschäftsanschrift: Gutenbergstraße 4, 63477 Maintal. Gegenstand: die Verrichtung von Bau- und Umbauarbeiten, Tief- und Rohbau und alle damit zusammenhängenden Arbeiten und Leistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Aydin, Bayram, Maintal, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführerin: Aydin, Liubov, Maintal, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.