HRB 49304
EnergyXXL GmbH
aktuell 9 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Langen (Hessen)
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Registerdaten
- Sitz
- Langen (Hessen)
- Datenstand
- 2024-03-07
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Bekanntmachungen und Ereignisse
HRB 49304 HRB 49304: EnergyXXL GmbH, Langen (Hessen), Raiffeisenstraße 6-8, 63225 Langen (Hessen). Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Forderungsprüfung 8 IN 303/18 · EnergyXXL GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 303/18
- Wirksam am
- 29.11.2019
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 49304
Am 26.11.2019 um 11:45 Uhr, ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das
Vermögen des EnergyXXL GmbH, Raiffeisenstraße 6-8, 63225 Langen (Hessen) (AG
Offenbach am Main, HRB 49304), vertr. d.: Stefan Holz, Lohstraße 86, 61118 Bad
Vilbel, (Geschäftsführer).
Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt, Bockenheimer
Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/365 069 980, Fax: 069/365 069
985 555, bestellt worden.
Gemäß § 5 Absatz 2 InsO wird das Verfahren schriftlich durchgeführt.
Anmeldefrist: 07.01.2020.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich
und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 07.01.2020.
b) Dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterläßt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Absatz 3 InsO).
Es wird schriftlicher Prüfungstermin zur Prüfung der Forderungen sowie eine
schriftliche Gläubigerversammlung zu folgenden Tagesordnungspunkten:
- die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters ( § 57 InsO),
- über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
§§ 66 Absatz 3 InsO,
- abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und
Kostbarkeiten (§ 149 Absatz 2 InsO),
- die Unwirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters bzgl. der Freigabe
gem.
§ 35 Absatz 2 InsO. (Übt der Schuldner eine selbstständige Tätigkeit aus
oder
beabsichtigt er, demnächst eine solche Tätigkeit ausüben, hat der
Insolvenzver-
walter ihm gegenüber zu erklären, ob Vermögen aus der selbstständigen
Tätigkeit
zur Insolvenzmasse gehört und ob Ansprüche aus dieser Tätigkeit im
Insolvenzver-
fahren geltend gemacht werden können, § 35 Absatz 2 Satz 1 InsO).
- die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin.
Sie
kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten,
und
ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren
Terminen ändern (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO)
insbesondere:
· wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein
unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll,
· wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse
erheblich belasten würde,
· wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht
oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur
Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich
oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung
unter Wert (§§ 162,163 InsO),
abgehalten.
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw.
Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 27.01.2020 beim
Insolvenzgericht einzureichen.
Spätestens an diesem Tag müssen schriftliche Anträge zur Tagesordnung und gegen
Forderungen bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main eingehen. Im Widerspruch
ist anzugeben, ob die Forderung ihrem Grund und/oder ihrer Höhe nach bestritten
wird.
Hinweise:
- Gemäß § 160 Absatz 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung als erteilt,
wenn die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist das heißt,
entsprechende Einwendungen nicht bis zum 27.01.2020 beim In-solvenzgericht
eingegangen sind.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht
benachrichtigt.
Amtsgericht Offenbach am Main, 28.11.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 303/18 · EnergyXXL GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 303/18
- Wirksam am
- 28.11.2019
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 49304
- Insolvenzgericht -
8 IN 303/18
(bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
EnergyXXL GmbH, Raiffeisenstraße 6-8, 63225 Langen (Hessen) (AG Offenbach am
Main , HRB 49304),
vertreten durch:
Stefan Holz, Lohstraße 86, 61118 Bad Vilbel, (Geschäftsführer),
wird heute um 11:45 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO
wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt, Bockenheimer Landstraße 20, 60323
Frankfurt am Main, Tel.: 069/365 069 980, Fax: 069/365 069 985 555.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges
Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem
Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin
können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die
Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die
Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie
ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach,
Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen. Beschwerdeberechtigt
ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 303/18 · EnergyXXL GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 303/18
- Wirksam am
- 04.09.2019
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 49304
EnergyXXL GmbH, Raiffeisenstraße 6-8, 63225 Langen (Hessen) (AG Offenbach am
Main , HRB 49304), vertr. d.: Stefan Holz, (Geschäftsführer), ist am 03.09.2019
gegen die Antragsgegnerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der
Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur
mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige
Forderungen der Antragsgegnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder
entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter
Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt,
Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/365 069 980,
Fax: 069/365 069 985 555 bestellt worden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten
in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 03.09.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 49304 HRB 49304: EnergyXXL GmbH, Langen (Hessen), Raiffeisenstraße 6-8, 63225 Langen (Hessen). Nicht mehr Geschäftsführer: Durkovic, Danijel, Bad Homburg v. d. Höhe, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Holz…
HRB 49304 HRB 49304: EnergyXXL GmbH, Langen (Hessen), Ohmstraße 2, 63225 Langen (Hessen). Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Raiffeisenstraße 6-8, 63225 Langen (Hessen).
HRB 49304 HRB 49304: EnergyXXL GmbH, Langen (Hessen), Ohmstraße 2, 63225 Langen (Hessen). Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt, nun: Geschäftsführer: Durkovic, Danijel, Bad Homburg v. d. Höhe, *XX.XX.XXXX,…
HRB 49304 HRB 49304: EnergyXXL GmbH, Langen (Hessen), Ohmstraße 2, 63225 Langen (Hessen). Nicht mehr Geschäftsführer: Holz, Stefan, Langen (Hessen), *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Durkoviv, Danijel, Bad Ho…
HRB 49304 HRB 49304: EnergyXXL GmbH, Langen (Hessen), Ohmstraße 2, 63225 Langen (Hessen). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.05.2016. Geschäftsanschrift: Ohmstraße 2, 63225 Langen (Hess…
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