HRB 208849
energycoop services GmbH
aktuell 15 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Osnabrück
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Registerdaten
- Sitz
- Osnabrück
- Datenstand
- 2024-04-08
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
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6 archivierte Dokumente Dokumente ansehenVeröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- ecoop Vertriebsgesellschaft mbH Osnabrück
- mein-strom-direkt GmbH Osnabrück
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Schlusstermin 59 IN 18/19 (60) · energycoop services GmbH · Insolvenzgericht Osnabrück
- Insolvenzgericht
- Osnabrück
- Aktenzeichen
- 59 IN 18/19 (60)
- Wirksam am
- 15.06.2026
- Registerbezug
- Osnabrück, HRB 208849
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 24.07.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin sind durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsbehelfsbelehrung kann in der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Osnabrück, 12.06.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 59 IN 18/19 (60) · energycoop services GmbH · Insolvenzgericht Osnabrück
- Insolvenzgericht
- Osnabrück
- Aktenzeichen
- 59 IN 18/19 (60)
- Wirksam am
- 15.06.2026
- Registerbezug
- Osnabrück, HRB 208849
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 100 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 05.05.2026 beantragte die Insolvenzverwalterin die Festsetzung ihrer Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 296.930,60 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt 14.146,11 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 311.076,71 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Zuschlagsfaktoren
Maßgebliches Kriterium für die Gewährung von Zuschlägen ist der im Verhältnis zu den im konkreten Verfahren zu erfüllenden Aufgaben erhöhte Arbeitsaufwand (BGH vom 26.02.2015 - IX ZB 34/13).
Das vorliegende Insolvenzverfahren ist hinsichtlich Art, Umfang und Komplexität als überdurchschnittlich zu bewerten.
Die Insolvenzverwalterin beantragt folgende Zuschläge:
1. Buchhaltung/Forderungseinzug (20 %)
2. Hohe Gläubigerzahl (80 %)
Für die vom Gericht zu treffende Beurteilung über die Angemessenheit der geltend gemachten Zuschläge wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die ausführlichen Begründungen im Antrag der Insolvenzverwalterin vom 24.03.2026 zu den einzelnen Erhöhungsgründen ausdrücklich und vollumfänglich Bezug genommen.
Zur Begründung im Einzelnen:
1. Buchhaltung/Forderungseinzug
Die Aufarbeitung der Buchhaltung eines Insolvenzschuldners/ einer Insolvenzschuldnerin mit erheblichem Arbeitsaufwand ist vergütungserhöhend, wenn sie die Insolvenzverwalterin mit eigenen Mitarbeitern vornimmt und nicht an externe Dritte delegiert (BGH NZI 2004, 665). Eine unvollständige oder mangelhafte Finanzbuchhaltung rechtfertigen einen Zuschlag, wenn nicht nur geringe Mängel bestehen (vgl. BeckOK InsR/Budnik InsVV § 3 Rn. 38).
Die Ausführungen der Insolvenzverwalterin rechtfertigen im vorliegenden Verfahren einen entsprechenden Zuschlag.
Die Höhe von 20 % wird nicht beanstandet und als angemessen erachtet.
2. Gläubigeranzahl
Die Insolvenzverwalterin erläutert nachvollziehbar, dass die hohe Anzahl der Gläubiger in diesem Verfahren erhebliche Mehrarbeit bedeutete. Insgesamt liegen 499 Forderungsanmeldungen und 440 Gläubiger vor.
An diese wird eine entsprechende Verteilung im Wege der Einzelüberweisungen vorgenommen werden.
Einen festen Grenzwert, ab dem ein Zuschlag zu gewähren ist, gibt es nicht. Daher ist nicht stets ab einer Anzahl von 100 Gläubigern ein Zuschlag zu gewähren. Entscheidend ist, ob die Bearbeitung die Insolvenzverwalterin stärker als in entsprechenden Insolvenzverfahren allgemein üblich in Anspruch genommen hat (vgl. BGH NZI 2021, 744).
Der Vortrag der Verwalterin belegt einen entsprechenden Mehraufwand, sodass der beantragte Zuschlag in Höhe von 80 % begründet ist.
Insgesamt wird somit ein Zuschlag in Höhe von 100 % beantragt. Dahingehend ist abschließend eine Gesamtbetrachtung vorzunehmen. Die geltend gemachten Zuschlagstatbestände überschneiden sich vorliegend nicht. Auch unter Berücksichtigung des gesamten Verfahrensablauf wird der Gesamtzuschlag im Wege der Angemessenheitsbetrachtung nicht beanstandet. Eine doppelte Berücksichtigung zugrundeliegender Umstände ist hier nicht ersichtlich.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 1.640,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 656 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 2,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Osnabrück, Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Osnabrück, Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Osnabrück, 12.06.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Verteilungsverzeichnis 59 IN 18/19 (60) · energycoop services GmbH · Insolvenzgericht Osnabrück
- Insolvenzgericht
- Osnabrück
- Aktenzeichen
- 59 IN 18/19 (60)
- Wirksam am
- 15.06.2026
- Registerbezug
- Osnabrück, HRB 208849
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Osnabrück zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Die Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Anna Kuleba, Kollegienwall 3-4, 49074 Osnabrück, Tel.: 0541/1817-0, Fax: 0541/1817-210, E-Mail: akuleba@schoofspartner.de, Internet: www.schoofspartner.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 239.342,88 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 5.937.930,95 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Osnabrück, 12.06.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 59 IN 18/19 (60) · energycoop services GmbH · Insolvenzgericht Osnabrück
- Insolvenzgericht
- Osnabrück
- Aktenzeichen
- 59 IN 18/19 (60)
- Wirksam am
- 13.05.2026
- Registerbezug
- Osnabrück, HRB 208849
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag der Insolvenzverwalterin Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Osnabrück, 12.05.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 59 IN 18/19 (60) · energycoop services GmbH · Insolvenzgericht Osnabrück
- Insolvenzgericht
- Osnabrück
- Aktenzeichen
- 59 IN 18/19 (60)
- Wirksam am
- 10.11.2023
- Registerbezug
- Osnabrück, HRB 208849
09.11.2023, Amtsgericht Osnabrück
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 59 IN 18/19 (60) · energycoop services GmbH · Insolvenzgericht Osnabrück
- Insolvenzgericht
- Osnabrück
- Aktenzeichen
- 59 IN 18/19 (60)
- Wirksam am
- 13.07.2021
- Registerbezug
- Osnabrück, HRB 208849
13.07.2021, Amtsgericht Osnabrück
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 59 IN 18/19 (60) · energycoop services GmbH · Insolvenzgericht Osnabrück
- Insolvenzgericht
- Osnabrück
- Aktenzeichen
- 59 IN 18/19 (60)
- Wirksam am
- 08.04.2020
- Registerbezug
- Osnabrück, HRB 208849
services GmbH, Kollegienwall 3-4, 49074 Osnabrück (AG Osnabrück, HRB 208849),
vertr. d.: Dr. Ulrich Guthunz, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen
der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Anna Kuleba festgesetzt
worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu
veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S. 2 InsO
auszugsweise. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des
Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Osnabrück eingesehen werden. Die Festsetzung
wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR Auslagen zuzüglich
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR Gesamtbetrag
Der vorläufigen Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag
der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 27.02.2020 beantragte die vorläufige Insolvenzverwalterin
die Festsetzung ihrer Vergütung und Auslagen.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von
266.060,96 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine
Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von xxx EUR. Der vorläufigen
Insolvenzverwalterin steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der
auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach xxx EUR.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 10 InsVV i. V. m. § 8 Abs. 3
InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus
§ 10 InsVV i. V. m. § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der
Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Osnabrück, Kollegienwall 29/
31, 49074 Osnabrück einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem
Amtsgericht Osnabrück, Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Osnabrück, 08.04.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 59 IN 18/19 (60) · energycoop services GmbH · Insolvenzgericht Osnabrück
- Insolvenzgericht
- Osnabrück
- Aktenzeichen
- 59 IN 18/19 (60)
- Wirksam am
- 03.03.2020
- Registerbezug
- Osnabrück, HRB 208849
services GmbH, Kollegienwall 3-4, 49074 Osnabrück (AG Osnabrück, HRB 208849),
vertr. d.: Dr. Ulrich Guthunz, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter
beantragt, die Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin
festzusetzen. Das schriftliche Verfahren wird angeordnet. Termin zur Anhörung
aller Gläubiger und der Schuldnerin zur beabsichtigten Festsetzung der
Vergütung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wird unter Berücksichtigung der
Entscheidung des BGH vom 21.01.2010 - IX ZB 83/06- im schriftlichen Verfahren
am 08.04.2020 durchgeführt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
06.04.2020 schriftlich Stellung zu nehmen. Der vollständige Vergütungsantrag
liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Osnabrück, 02.03.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 208849 HRB 208849: energycoop services GmbH, Osnabrück, Kollegienwall 3-4, 49074 Osnabrück. Durch Beschluss des Amtsgerichts Osnabrück (59 IN 18/19) vom 27.05.2019 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolve…
Forderungsprüfung 59 IN 18/19 (60) · energycoop services GmbH · Insolvenzgericht Osnabrück
- Insolvenzgericht
- Osnabrück
- Aktenzeichen
- 59 IN 18/19 (60)
- Wirksam am
- 28.05.2019
- Registerbezug
- Osnabrück, HRB 208849
49074 Osnabrück (AG Osnabrück, HRB 208849), vertr. d.: Dr. Ulrich Guthunz,
(Geschäftsführer), ist am 27.05.019, 14:59 Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet
worden. Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Anna Kuleba, Kollegienwall
3-4, 49074 Osnabrück, Tel.: 0541/1817-0, Fax: 0541/1817-210, E-Mail:
akuleba@schoofspartner.de, Internet: www.schoofspartner.de.
Der Antragstellerin wird die Verfügung über ihr zur Insolvenzmasse gehörendes
gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens
verboten. Die Verfügungsbefugnis wird der Insolvenzverwalterin übertragen.
Schuldbefreiende Leistungen an die Antragstellerin können nach dem
Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an sie geleistet und
gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen
Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin.
Die Insolvenzverwalterin ist mit der Durchführung der Zustellungen gemäß § 8
Abs. 3 InsO beauftragt worden.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin
schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 05.07.2019,
b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche
Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Antragstellerin
in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht
wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die
gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft
unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28
Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Antragstellerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Antragstellerin, sondern an die
Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren ist schriftlich (§ 5 Abs. 2 InsO). Stichtag, der dem Berichts-
und Prüfungstermin entspricht, ist der:
16.08.2019
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Ø Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
Ø Anträge über:
· die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
· die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160
InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des schuldnerischen
Betriebs, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer schuldnerischen Beteiligung an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,
· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
· eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer
Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),
· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen
Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche
erhoben werden.
Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.
Ø Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des
ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist und dem
oben genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden,
liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die
Beteiligten niedergelegt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:
Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.
Ø Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs
Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von dem Schuldner, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist nur zulässig, wenn der
Beschwerdeführer durch die Entscheidung beschwert wird. Die Beschwerde ist
innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei Amtsgericht Osnabrück, 49074
Osnabrück, Kollegienwall 29/31 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Osnabrück,
Hinweise zum Datenschutz:
https://www.amtsgericht-osnabrueck.niedersachsen.de ("Wir über uns" -
"Datenschutz")
Wenn Sie über keinen Internetzugang verfügen, stellen wir Ihnen die Hinweise
auch in Papierform zur Verfügung.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 59 IN 18/19 (60) · energycoop services GmbH · Insolvenzgericht Osnabrück
- Insolvenzgericht
- Osnabrück
- Aktenzeichen
- 59 IN 18/19 (60)
- Wirksam am
- 23.04.2019
- Registerbezug
- Osnabrück, HRB 208849
services GmbH, Kollegienwall 3-4, 49074 Osnabrück (AG Osnabrück, HRB 208849),
vertr. d.: Dr. Ulrich Guthunz, (Geschäftsführer), ist am 18.04.2019 um 13:19
Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet
worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen
Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist
Rechtsanwältin Anna Kuleba, Kollegienwall 3-4, 49074 Osnabrück, Tel.: 0541/
1817-0, Fax: 0541/1817-210, E-Mail: akuleba@schoofspartner.de, Internet:
www.schoofspartner.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Osnabrück,
Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Osnabrück, 18.04.2019
Hinweise zum Datenschutz: https://www.amtsgericht-osnabrueck.niedersachsen.de
("Wir über uns" à "Datenschutz") Wenn Sie über keinen Internetzugang verfügen,
stellen wir Ihnen die Hinweise auch in Papierform zur Verfügung.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 208849 HRB 208849: mein-strom-direkt GmbH, Osnabrück, Kollegienwall 3-4, 49074 Osnabrück. Die Gesellschafterversammlung vom 08.09.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz und Geschäftsj…
HRB 208849 HRB 208849: mein-strom-direkt GmbH, Osnabrück, Kollegienwall 3-4, 49074 Osnabrück. Nicht mehr Geschäftsführer: London, Patrick, Thedinghausen, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Guthunz, Ulrich, …
HRB 208849 HRB 208849:ecoop Vertriebsgesellschaft mbH, Osnabrück, Kollegienwall 3-4, 49074 Osnabrück.Die Gesellschafterversammlung vom 22.06.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz und Ges…
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