GnR 200038
energycoop eG
aktuell 13 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Kollegienwall 3-4, 49074 OsnabrückGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Osnabrück
- Rechtsform
- Eingetragene Genossenschaft
- Letzte Eintragung
- 10.02.2020
- Datenstand
- 2025-01-25
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Katrin Meyer
Rheinfelden
Michael Dragan Scherer
Nürtingen
Allgemeine Vertretungsregelung
- Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Geschäftsanschrift
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Angezeigt werden ausschließlich exakt übereinstimmende, aktuell eingetragene Geschäftsanschriften. Eine gemeinsame Anschrift bedeutet nicht automatisch eine wirtschaftliche oder gesellschaftsrechtliche Verbindung.
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HRB 207268 · Amtsgericht Osnabrück
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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Abrufstand 2025-01-25 Registerinformationen ansehenGegenstand des Unternehmens
die Unterstützung der Mitglieder, insbesondere durch: a. gemeinschaftlichen Strom- und Erdgaseinkauf; b. Erarbeitung und Umsetzung von Konzepten zur Energieeffizienz; c. Investitionen in alternative Energieerzeugungsanlagen und Speichermedien; d. gemeinsame Bewältigung der Energiewende; e. wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder zum Zwecke der Erhaltung, Sicherung und Stärkung von deren Wettbewerbsfähigkeit. Ferner, soweit hierzu ein Zusammenhang mit dem Zweck des Unternehmens besteht: f. Herstellung und Verbreitung von Druckwerken und anderen Medien; g. Betrieb und Unterstützung von Bildungseinrichtungen sowie h. Abschluss von Rahmenverträgen und Vermittlung von Geschäften.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 59 IN 10/19 (60) · energycoop eG · Insolvenzgericht Osnabrück
- Insolvenzgericht
- Osnabrück
- Aktenzeichen
- 59 IN 10/19 (60)
- Wirksam am
- 16.01.2026
- Registerbezug
- Osnabrück, GnR 200038
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Freitag, 06.02.2026, 09:30 Uhr, Saal 7, Hauptgebäude, Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO), und zwar:
Zustimmung der Gläubigerversammlung zum Abschluss einer Vergleichsvereinbarung zwischen der Insolvenzverwalterin über das Vermögen der energycoop eG und dem ehemaligen Vorstand Alexander Masold, dem Vorstand Michael Scherer, den Aufsichtsräten Roland Sudmann und Andreas Krämer und der R + V Versicherung.
Der vollständige Antrag nebst Begründung und Anlagen kann auf der Geschäftsstelle des Gerichts eingesehen werden.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Osnabrück, Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Osnabrück, 16.01.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 59 IN 10/19 (60) · energycoop eG · Insolvenzgericht Osnabrück
- Insolvenzgericht
- Osnabrück
- Aktenzeichen
- 59 IN 10/19 (60)
- Wirksam am
- 14.06.2023
- Registerbezug
- Osnabrück, GnR 200038
wird Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt auf
Mittwoch, 21.06.2023, 13:30 Uhr, Saal 7, Hauptgebäude, Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); und zwar:
1. Zustimmung der Gläubigerversammlung zum Abschluss einer Vergleichsvereinbarung zwischen der Insolvenzverwalterin und dem Finanzamt Osnabrück-Stadt, nach der das Finanzamt Osnabrück-Stadt aus geltend gemachten Anfechtungsansprüchen zur vergleichsweisen Erledigung aller Anfechtungsansprüche einen Betrag von 7.000.000,00 (in Worten: sieben Millionen Euro) an die Insolvenzmasse zahlt
2. Zustimmung der Gläubigerversammlung zum Abschluss einer Vergleichsvereinbarung zwischen der Insolvenzverwalterin und der Amprion GmbH, nach der die Amprion GmbH aus geltend gemachten Anfechtungsansprüchen zur vergleichsweisen Erledigung aller Anfechtungsansprüche einen Betrag von 3.742.799,59 € (in Worten: drei Millionen siebenhundertzweiundvierzigtausend siebenhundertneunundneunzig Euro und neunundfünfzig Cent) an die Insolvenzmasse zahlt.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Osnabrück, Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Osnabrück, 13.06.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 59 IN 10/19 (60) · energycoop eG · Insolvenzgericht Osnabrück
- Insolvenzgericht
- Osnabrück
- Aktenzeichen
- 59 IN 10/19 (60)
- Wirksam am
- 13.10.2021
- Registerbezug
- Osnabrück, GnR 200038
xxx
EUR
Bruchteilsvergütung nach § 63 Abs. 3 InsO
xxx
EUR
Zuschläge nach §§ 3, 11 InsVV
xxx
EUR
Auslagen zuzüglich
xxx
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
xxx
EUR
Gesamtbetrag
Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag abzüglich bereits erhaltener Vorschüsse der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 9.303.413,35 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von xxx EUR. Der vorläufigen Insolvenzverwalterin steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach xxx EUR.
Darüber hinaus wurden Zuschläge für die folgenden Tätigkeitsbereiche beantragt:
Erheblicher Buchungsaufwand 150 %
Erstellung Kundenabrechnungen 20 %
Hohe Beteiligten-/Gläubigerzahl 125 %
Gläubigerausschuss 5 %
Kassenprüfung (Begleitung) 10 %
Lange Verfahrensdauer 15 %
Im Rahmen der durch das Gericht zu treffenden Gesamtwürdigung und der von der vorläufigen Insolvenzverwalterin selbst aufgrund Überscheidungen der einzelnen Aufgabenbereiche vorgenommenen Abschläge waren Zuschläge von 290 % als angemessen festzusetzen. Auf die detaillierten Ausführen im Festsetzungsantrag wird zur Vermeidung von Wiederholungen vollumfänglich Bezug genommen.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 10 InsVV i. V. m. § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 10 InsVV i. V. m. § 7 InsVV.
Die Beteiligten wurden gehört. Einwendungen wurden nicht erhoben.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Osnabrück, Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Osnabrück, Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Osnabrück, 12.10.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 59 IN 10/19 (60) · energycoop eG · Insolvenzgericht Osnabrück
- Insolvenzgericht
- Osnabrück
- Aktenzeichen
- 59 IN 10/19 (60)
- Wirksam am
- 06.10.2021
- Registerbezug
- Osnabrück, GnR 200038
29.09.2021, Amtsgericht Osnabrück
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 59 IN 10/19 (60) · energycoop eG · Insolvenzgericht Osnabrück
- Insolvenzgericht
- Osnabrück
- Aktenzeichen
- 59 IN 10/19 (60)
- Wirksam am
- 09.09.2021
- Registerbezug
- Osnabrück, GnR 200038
Amtsgericht Osnabrück, 07.09.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 59 IN 10/19 (60) · energycoop eG · Insolvenzgericht Osnabrück
- Insolvenzgericht
- Osnabrück
- Aktenzeichen
- 59 IN 10/19 (60)
- Wirksam am
- 12.04.2021
- Registerbezug
- Osnabrück, GnR 200038
Kollegienwall 3-4, 49074 Osnabrück (AG Osnabrück, GnR 200038), vertr. d.: 1.
Michael Dragan Scherer, (Vorstand), 2. Katrin Meyer, (Vorstand), ist Termin zur
Gläubigerversammlung bestimmt auf Montag, 17.05.2021, 09.30 Uhr, Saal 155,
Hauptgebäude, Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück, Tagesordnung: Zustimmung
der Gläubigerversammlung zum Abschluss einer Vergleichsvereinbarung zwischen
der Insolvenzverwalterin über das Vermögen der energycoop eG und der Aareal
Bank AG, wonach aus der Insolvenzmasse ein Betrag von € 2.200.000,00 (in Worten
zweimillionenzweihunderttausend) an die Aareal Bank AG zur Abgeltung von
Absonderungsrechten gezahlt wird. Hinweis gem. § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO:
Die Zustimmung gilt gem. § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO als erteilt, auch wenn die
einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. Der abzuschließende
Vertrag liegt als Entwurf (Stand 15.03.2021) zur Einsicht der Beteiligten in
der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus.
Osnabrück, 12.04.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
GnR 200038 GnR 200038: energycoop eG, Osnabrück, Kollegienwall 3-4, 49074 Osnabrück. Durch Beschluss des Amtsgerichts Osnabrück (59 IN 10/19) vom 01.02.2020 ist über das Vermögen der Genossenschaft das Insolvenzverfahr…
Forderungsprüfung 59 IN 10/19 (60) · energycoop eG · Insolvenzgericht Osnabrück
- Insolvenzgericht
- Osnabrück
- Aktenzeichen
- 59 IN 10/19 (60)
- Wirksam am
- 03.02.2020
- Registerbezug
- Osnabrück, GnR 200038
Osnabrück (AG Osnabrück, GnR 200038), vertr. d.: 1. Michael Dragan Scherer,
(Vorstand), 2. Katrin Meyer, (Vorstand), ist am 01.02.2020 das
Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin
Anna Kuleba, Kollegienwall 3-4, 49074 Osnabrück, Tel.: 0541/1817-0, Fax: 0541/
1817-210, E-Mail: akuleba@schoofspartner.de, Internet: www.schoofspartner.de.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr zur Insolvenzmasse gehörendes
gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens
verboten. Die Verfügungsbefugnis wird der Insolvenzverwalterin übertragen.
Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem
Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl die Schuldnerin
geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der
nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin.
Die Insolvenzverwalterin wird mit der Durchführung der Zustellungen gemäß § 8
Abs. 3 InsO beauftragt.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin
schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 04.05.2020,
b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche
Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in
Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird,
die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte
Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder
verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die
Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Vor dem Insolvenzgericht werden folgende Termine abgehalten:
1. am:
Mittwoch, 18.03.2020, 09:00 Uhr, 272 (Schwurgerichtssaal), Landgericht
Osnabrück, Neumarkt 2, 49074 Osnabrück
eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Insolvenzverwalterin
(Berichtstermin);
der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
· die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
· die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160
InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,
· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
· eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer
Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),
· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung
2. am:
Mittwoch, 24.06.2020, 09:00 Uhr, 272 (Schwurgerichtssaal), Landgericht
Osnabrück, Neumarkt 2, 49074 Osnabrück
eine Gläubigerversammlung (Prüfungstermin), in der die angemeldeten Forderungen
geprüft werden.
Hinweise:
Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen
Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche
erhoben werden.
Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.
Ø Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des
ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist
(04.05.2020) und dem Prüfungstermin in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Es ist ein vorl. Gläubigerausschuss bestellt worden.
Amtsgericht Osnabrück, 01.02.2020
Hinweise zum Datenschutz:
https://www.amtsgericht-osnabrueck.niedersachsen.de ("Wir über uns" -
"Datenschutz")
Wenn Sie über keinen Internetzugang verfügen, stellen wir Ihnen die Hinweise
auch in Papierform zur Verfügung.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 59 IN 10/19 (60) · energycoop eG · Insolvenzgericht Osnabrück
- Insolvenzgericht
- Osnabrück
- Aktenzeichen
- 59 IN 10/19 (60)
- Wirksam am
- 17.06.2019
- Registerbezug
- Osnabrück, GnR 200038
eG, Kollegienwall 3-4, 49074 Osnabrück (AG Osnabrück, GnR 200038), vertr. d.:
1. Michael Dragan Scherer, (Vorstand), 2. Katrin Meyer, (Vorstand), ist der
vorläufigen Insolvenzverwalterin zusätzlich zu der am 04.04.2019 um 12:39 Uhr
angeordneten vorläufigen Verwaltung die folgende Einzelermächtigung zur
Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden:
Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, zu Lasten der späteren
Insolvenzmasse in entsprechender Anwendung des § 55 Abs. 2 InsO
Masseverbindlichkeiten zugunsten der regiocom SE, Marienstraße 1, 39112
Magdeburg, in Höhe von bis zu € 750.000,00 netto (zzgl. Mehrwertsteuer) zu
begründen.
Begründung:
Die regiocom SE ist die Dienstleisterin, die die gesamte Kundenbuchhaltung der
Strom-und Gaskunden durchgeführt und mit Einleitung des Insolvenzverfahrens
ihre Leistungen eingestellt hatte.
Die Endabrechnung aller rd. 45.000 Kunden ist mit einem Kostenaufwand von rd. €
750.000,00 und einem Zeitrahmen von rd. drei Monaten verbunden. Um die
Durchführung der Abrechnungen, die einen deutlichen Gewinn für die
Insolvenzmasse erwarten lassen, zu ermöglichen, ist die Dienstleistung durch
die genannte Anbieterin notwendig. Die Fa. regiocom SE ist nur bei Absicherung
als Massegläubigerin zur Übernahme des Auftrags bereit.
Der Beschluss ist für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts
Osnabrück einsehbar.
Amtsgericht Osnabrück, 17.06.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 59 IN 10/19 (60) · energycoop eG · Insolvenzgericht Osnabrück
- Insolvenzgericht
- Osnabrück
- Aktenzeichen
- 59 IN 10/19 (60)
- Wirksam am
- 08.04.2019
- Registerbezug
- Osnabrück, GnR 200038
eG, Kollegienwall 3-4, 49074 Osnabrück (AG Osnabrück, GnR 200038), vertr. d.:
1. Michael Dragan Scherer, (Vorstand), 2. Katrin Meyer, (Vorstand), ist am
04.04.2019 um 12:39 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der
Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit
Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Anna Kuleba,
Kollegienwall 3-4, 49074 Osnabrück, Internet: www.schoofspartner.de bestellt
worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige
Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder
entgegenzunehmen und auf ein einzurichtendes Verfahrenskonto einzuzahlen. Den
Schuldnern der Antragstellerin wird untersagt, an diese zu zahlen.
Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird mit der Durchführung der Zustellungen
gemäß §§ 23 Abs. 1 S. 2, 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, 8 Abs. 3 InsO beauftragt.
Die vorläufige Insolvenzverwalterin soll
a) das Vermögen der Antragstellerin sichern und erhalten
b) ein Unternehmen, das die Antragstellerin betreibt, bis zur
Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Abstimmung mit der
Antragstellerin fortführen; sie soll dem Insolvenzgericht anzeigen, wenn eine
Einstellung des Geschäftsbetriebs erforderlich erscheint oder die
Antragstellerin diesen einstellt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.
Am 01.04.2019 hat die Antragstellerin die Eigenverwaltung beantragt und das
Gericht hatte am 02.04.2019 die vorläufige Eigenverwaltung unter Aufsicht einer
vorläufigen Sachwalterin angeordnet und einen vorl. Gläubigerausschuss
eingesetzt.
Heute ist der Antrag auf Eigenverwaltung zurückgenommen worden. Die Anordnung
der vorläufigen Eigenverwaltung und die Bestellung einer vorläufigen
Sachwalterin werden aufgehoben.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Osnabrück,
Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Osnabrück, 04.04.2019
Hinweise zum Datenschutz: https://www.amtsgericht-osnabrueck.niedersachsen.de
("Wir über uns" à "Datenschutz") Wenn Sie über keinen Internetzugang verfügen,
stellen wir Ihnen die Hinweise auch in Papierform zur Verfügung.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
GnR 200038 GnR 200038: energycoop eG, Osnabrück, Kollegienwall 3-4, 49074 Osnabrück. Nicht mehr Vorstand: Masold, Alexander, Mülheim-Kärlich, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Vorstand: Meyer, Katrin, Rheinfelden / Schweiz, *XX.X…
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