GnR 838

Energiegewinner eG

Amtsgericht Köln · Nordrhein-Westfalen

aktuell 11 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Köln

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Registerdaten

Sitz
Köln
Rechtsform
Eingetragene Genossenschaft
Letzte Eintragung
16.02.2024
Datenstand
2024-12-29
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Vorstand

Hubert Vienken

Köln

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Genossenschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Genossenschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-01-29

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Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Gegenstand des Unternehmens

1. Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft der Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb. 2. Gegenstand des Unternehmens ist: a) die Finanzierung, der Erwerb, die Errichtung, die Vermittlung, die Veräußerung, die An- und Vermietung und der Betrieb von Anlagen, Geräte und Technologien zur Nutzung regenerativer Energie für Mitglieder und Dritte, b) der Einkauf, die Verteilung und der Vertrieb von Energie in Form von Strom und/oder Wärme, c) Maßnahmen zur Energieeinsparung und Energieeffizienzsteigerung in allen Rechts- und Nutzungsformen, d) die Unterstützung und Beratung in Fragen der regenerativen Energiegewinnung einschließlich der Information von Mitgliedern und Dritten, sowie Öffentlichkeitsarbeit, e) die Planung, Entwicklung, Durchführung und Sicherung des Betriebes von ökologischen, ökonomischen, sozialen und kulturellen Projekten und Dienstleistungen einschließlich der damit verbundenen Projektleitungs- und -steuerungsaufgaben. 3. Die Genossenschaft kann zur Umsetzung der vorgenannten Zwecke auch mit Nichtmitgliedern Geschäfte betreiben, Niederlassungen und Außenstellen begründen und unterhalten. lnsbesondere dürfen Teile des operativen Geschäfts zur Begrenzung der Geschäftsrisiken in bestehende oder zu gründende Tochtergesellschaften ausgegliedert werden. 4. Sie darf sich im Rahmen ihrer operativen Tätigkeit fremder Dienstleister oder gruppeninterner Gesellschaften bedienen, solange die unternehmerischen Entscheidungen im laufenden Geschäftsbetrieb bei der Genossenschaft selbst verbleiben. 5. Die Genossenschaft darf sich darüber hinaus auch außerhalb des operativen Geschäfts zur Förderung der Satzungszwecke an Unternehmen beteiligen und solche gründen, soweit eine Beteiligung eine untergeordnete Hilfstätigkeit bleibt.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

11
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 70c IN 347/23 · Energiegewinner eG · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70c IN 347/23
Wirksam am
19.02.2026
Registerbezug
Köln, GnR 838
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 347/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Köln unter GnR 838 eingetragenen Energiegewinner eG, Aachener Str. 326 - 328, 50933 Köln, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Patrick Kopischke, Aachener Str. 326 - 328, 50933 Köln und Herrn Hubert Vienken, Aachener Str. 326 - 328, 50933 Köln

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 13.05.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem 13.04.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Köln, , Zimmer Nr. niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70c IN 347/23
Amtsgericht Köln, 19.02.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 70c IN 347/23 · Energiegewinner eG · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70c IN 347/23
Wirksam am
06.11.2025
Registerbezug
Köln, GnR 838
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 347/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Köln unter GnR 838 eingetragenen Energiegewinner eG, Aachener Str. 326 - 328, 50933 Köln, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Patrick Kopischke, Aachener Str. 326 - 328, 50933 Köln und Herrn Hubert Vienken, Aachener Str. 326 - 328, 50933 Köln

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 06.02.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem 06.01.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1343 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70c IN 347/23
Amtsgericht Köln, 06.11.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 70c IN 347/23 · Energiegewinner eG · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70c IN 347/23
Wirksam am
28.05.2025
Registerbezug
Köln, GnR 838
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 347/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Köln unter GnR 838 eingetragenen Energiegewinner eG, Aachener Str. 326 - 328, 50933 Köln, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Patrick Kopischke, Aachener Str. 326 - 328, 50933 Köln und Herrn Hubert Vienken, Aachener Str. 326 - 328, 50933 Köln

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 28.08.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem 30.06.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1343 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70c IN 347/23
Amtsgericht Köln, 28.05.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 70c IN 347/23 · Energiegewinner eG · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70c IN 347/23
Wirksam am
31.10.2024
Registerbezug
Köln, GnR 838
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 347/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Köln unter GnR 838 eingetragenen Energiegewinner eG, Aachener Str. 326 - 328, 50933 Köln, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Patrick Kopischke, Aachener Str. 326 - 328, 50933 Köln und Herrn Hubert Vienken, Aachener Str. 326 - 328, 50933 Köln

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 13.02.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem 13.01.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1343 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70c IN 347/23
Amtsgericht Köln, 30.10.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 70c IN 347/23 · Energiegewinner eG · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70c IN 347/23
Wirksam am
05.02.2024
Registerbezug
Köln, GnR 838
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 347/23

Über das Vermögen

der im Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Köln unter GnR 838 eingetragenen Energiegewinner eG, gegründet am 10.10.2010, Aachener Str. 326 - 328, 50933 Köln, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Patrick Kopischke, Aachener Str. 326 - 328, 50933 Köln und Herrn Hubert Vienken, Aachener Str. 326 - 328, 50933 Köln

Geschäftszweig: 1. Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft der Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb.

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.02.2024, um 15:46 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 30.11.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Andreas Amelung, Wankelstr. 9, 50996 Köln.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 24.03.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Es wird ein neuer vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt. Zu Mitgliedern werden bestimmt:
1. Herr Peter Kampmann, Wodanstraße 4a, 42555 Velbert
2. Herr Gerd Conen, Geschäftsführer der Conen Produkte Verwaltungs GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin der Conen 1 Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG, Conenstraße 3, 54497 Morbach-Gonzerath,
3. Herr Dr. Dirk Zurek, Eburonstraße 10-12, 50678 Köln, als Mitglied des Aufsichtsrats und Nachranggläubiger.
.

Die Bestimmung wird erst mit der Annahmeerklärung des jeweiligen Gläubigerausschussmitgliedes wirksam. Die Annahme ist unverzüglich gegenüber dem Gericht zu erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am

Mittwoch, 24.04.2024, 09:30 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, 2. Etage, Sitzungssaal 243.

Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 03.04.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1343 niedergelegt.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

70c IN 347/23
Amtsgericht Köln, 01.02.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
GnR 838 GnR 838: Energiegewinner eG, Köln (Lichtstr. 43b, 50825 Köln). Die Generalversammlung vom 28.08.2021 hat folgende Satzungsänderungen beschlossen: § 38 (Mitgliedschaften) entfällt, § 28 (Der Beirat) und § 29 …
GnR 838: Energiegewinner eG, Köln (Lichtstr. 43b, 50825 Köln). Die Generalversammlung vom 28.08.2021 hat folgende Satzungsänderungen beschlossen: § 38 (Mitgliedschaften) entfällt, § 28 (Der Beirat) und § 29 (Virtuelle Generalversammlung) wurden als neue Paragraphen in die Satzung mit aufgenommen somit werden alle folgenden Paragraphen in der Nummerierung erhöht. § 12 (Organe der Genossenschaft) wird ergänzt. Weiter werden durch die neuen Nummerierungen Änderungen in §§ 4 Ziffer (1) (Beendigung der Mitgliedschaft), § 9 Ziffer (3) (Auseinandersetzung nach dem Ausscheiden), § 11 (Pflichten der Mitglieder), § 22 Ziffer (3) (Einberufung und Tagesordnung), § 24 Ziffer (4) (Gegenstände der Beschlussfassung), § 36 Ziffer (2) (Verwendung des Jahresergebnisses) beschlossen.
Veränderungen
GnR 838 GnR 838: Energiegewinner eG, Köln (Lichtstr. 43b, 50825 Köln). Nicht mehr Vorstand: Kempt, Ramon, Kerpen, *XX.XX.XXXX.
GnR 838: Energiegewinner eG, Köln (Lichtstr. 43b, 50825 Köln). Nicht mehr Vorstand: Kempt, Ramon, Kerpen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
GnR 838 GnR 838: Energiegewinner eG, Köln (Lichtstr. 43, 50825 Köln). Nicht mehr Vorstand: Franke, Jochen, Köln, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Vorstand: Vienken, Hubert, Köln, *XX.XX.XXXX.
GnR 838: Energiegewinner eG, Köln (Lichtstr. 43, 50825 Köln). Nicht mehr Vorstand: Franke, Jochen, Köln, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Vorstand: Vienken, Hubert, Köln, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
GnR 838 GnR 838: Energiegewinner eG, Köln (Lichtstr. 43, 50825 Köln). Bestellt als Vorstand: Franke, Jochen, Köln, *XX.XX.XXXX.
GnR 838: Energiegewinner eG, Köln (Lichtstr. 43, 50825 Köln). Bestellt als Vorstand: Franke, Jochen, Köln, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
GnR 838 GnR 838: Energiegewinner eG, Köln (Leyendecker Str. 27, 50825 Köln). Die Generalversammlung vom 28.06.2014 hat eine Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand) und § 28 (Geschäftsanteil / Geschäftsgut…
GnR 838: Energiegewinner eG, Köln (Leyendecker Str. 27, 50825 Köln). Die Generalversammlung vom 28.06.2014 hat eine Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand) und § 28 (Geschäftsanteil / Geschäftsguthaben / Übertragung / Mindestkapital) und mit ihr eine Änderung des Gegenstandes des Unternehmens beschlossen. Neuer Gegenstand: 1. Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft der Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb. 2. Gegenstand des Unternehmens ist: a) die Finanzierung, der Erwerb, die Errichtung, die Vermittlung, die Veräußerung, die An- und Vermietung und der Betrieb von Anlagen, Geräte und Technologien zur Nutzung regenerativer Energie für Mitglieder und Dritte, b) der Einkauf, die Verteilung und der Vertrieb von Energie in Form von Strom und/oder Wärme, c) Maßnahmen zur Energieeinsparung und Energieeffizienzsteigerung in allen Rechts- und Nutzungsformen, d) die Unterstützung und Beratung in Fragen der regenerativen Energiegewinnung einschließlich der Information von Mitgliedern und Dritten, sowie Öffentlichkeitsarbeit, e) die Planung, Entwicklung, Durchführung und Sicherung des Betriebes von ökologischen, ökonomischen, sozialen und kulturellen Projekten und Dienstleistungen einschließlich der damit verbundenen Projektleitungs- und -steuerungsaufgaben. 3. Die Genossenschaft kann zur Umsetzung der vorgenannten Zwecke auch mit Nichtmitgliedern Geschäfte betreiben, Niederlassungen und Außenstellen begründen und unterhalten. lnsbesondere dürfen Teile des operativen Geschäfts zur Begrenzung der Geschäftsrisiken in bestehende oder zu gründende Tochtergesellschaften ausgegliedert werden. 4. Sie darf sich im Rahmen ihrer operativen Tätigkeit fremder Dienstleister oder gruppeninterner Gesellschaften bedienen, solange die unternehmerischen Entscheidungen im laufenden Geschäftsbetrieb bei der Genossenschaft selbst verbleiben. 5. Die Genossenschaft darf sich darüber hinaus auch außerhalb des operativen Geschäfts zur Förderung der Satzungszwecke an Unternehmen beteiligen und solche gründen, soweit eine Beteiligung eine untergeordnete Hilfstätigkeit bleibt.
Neueintragungen
GnR 838 Energiegewinner eG, Köln (Maarweg 251 a, 50825 Köln). eingetragene Genossenschaft. Satzung vom 10.10.2010. Durch Beschluss der Generalversammlung vom 12.12.2010 ist die Satzung geändert in § 22 (Einberufung …
Energiegewinner eG, Köln (Maarweg 251 a, 50825 Köln). eingetragene Genossenschaft. Satzung vom 10.10.2010. Durch Beschluss der Generalversammlung vom 12.12.2010 ist die Satzung geändert in § 22 (Einberufung und Tagesordnung) und § 36 (Bekanntmachungen). Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft der Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb. Die Genossenschaft kann auch mit Nichtmitgliedern Geschäfte betreiben, sich an anderen Unternehmen beteiligen und Niederlassungen und Außenstellen begründen und unterhalten. Gegenstand des Unternehmens ist: a) die Finanzierung, der Erwerb, die Errichtung, die Vermittlung, die Veräußerung, die An- und Vermietung und der Betrieb von Anlagen, Geräte, und Technologien zur Nutzung regenerativer Energie für Mitglieder und Dritte, b) der Einkauf, die Verteilung und der Vertrieb von Energie in Form von Strom und/oder Wärme, c) Maßnahmen zur Energieeinsparung und Energieeffizienzsteigerung in allen Rechts- und Nutzformen, d) die Planung, Entwicklung, Durchführung und Sicherung des Betriebes von ökologischen, ökonomischen, sozialen und kultuerellen Projekten und Dienstleistungen einschließlich der damit verbundenen Projektleitungs- und -steuerungsaufgaben. Keine Nachschusspflicht der Genossen. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Genossenschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Genossenschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Vorstand: Kempt, Ramon, Köln, *XX.XX.XXXX; Voßhenrich, Kay, Köln, *XX.XX.XXXX.

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