HRB 117609
EMT Ingenieurgesellschaft Dipl.-Ing. Hartmut Euer mbH
aktuell 27 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Penzberg
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Registerdaten
- Sitz
- Penzberg
- Datenstand
- 2024-03-14
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 2 IN 211/20 · EMT Ingenieurgesellschaft Dipl.-Ing. Hartmut Euer mbH · Insolvenzgericht Weilheim i. OB
- Insolvenzgericht
- Weilheim i. OB
- Aktenzeichen
- 2 IN 211/20
- Wirksam am
- 22.05.2026
- Registerbezug
- München, HRB 117609
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
EMT Ingenieurgesellschaft Dipl.-Ing. Hartmut Euer mbH, Grube 29, 82377 Penzberg, vertreten durch den Geschäftsführer Heinze Thomas
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 117609
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Brinkmann.Weinkauf, Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Adenauerallee 8, 30175 Hannover, Gz.: 002544-20/li/hl
|findet mit Zustimmung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Verfügbar sind 13.005.359,99 Euro Verteilungsmasse, zu berücksichtigen sind Forderungen in Höhe von 22.826.559,55 Euro.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Weilheim i.OB - Insolvenzgericht - 22.05.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Schlusstermin 2 IN 211/20 · EMT Ingenieurgesellschaft Dipl.-Ing. Hartmut Euer mbH · Insolvenzgericht Weilheim i. OB
- Insolvenzgericht
- Weilheim i. OB
- Aktenzeichen
- 2 IN 211/20
- Wirksam am
- 12.05.2026
- Registerbezug
- München, HRB 117609
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
EMT Ingenieurgesellschaft Dipl.-Ing. Hartmut Euer mbH, Grube 29, 82377 Penzberg, vertreten durch den Geschäftsführer Heinze Thomas
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 117609
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Brinkmann.Weinkauf, Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Adenauerallee 8, 30175 Hannover, Gz.: 002544-20/li/hl
1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung der Schuldnerin
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 24.06.2026
- nachträglichen Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Weilheim i.OB erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Weilheim i.OB
Alpenstr. 16
82362 Weilheim i.OB
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Weilheim i.OB - Insolvenzgericht - 08.05.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 2 IN 211/20 · EMT Ingenieurgesellschaft Dipl.-Ing. Hartmut Euer mbH · Insolvenzgericht Weilheim i. OB
- Insolvenzgericht
- Weilheim i. OB
- Aktenzeichen
- 2 IN 211/20
- Wirksam am
- 16.07.2025
- Registerbezug
- München, HRB 117609
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
2 IN 211/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
EMT Ingenieurgesellschaft Dipl.-Ing. Hartmut Euer mbH, Grube 29, 82377 Penzberg, vertreten durch den Geschäftsführer Heinze Thomas
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 117609
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Brinkmann.Weinkauf, Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Adenauerallee 8, 30175 Hannover, Gz.: 002544-20/li/hl
Die Vergütung und die Auslagen des Rechtsanwalts Ivo-Meinert Willrodt, Radlkoferstraße 2, 81373 München, für die Tätigkeit als (vorläufiger) Sachwalter werden wie folgt festgesetzt:
BETRAG EUR
Die Entnahme der Vergütung und der Auslagen aus der Insolvenzmasse wird gestattet.
Gründe
Die Festsetzung der Vergütung sowie der Auslagen erfolgt gemäß dem Antrag des (vorläufigen) Sachwalters vom 20.05.2025.
Die Tätigkeit als vorläufiger Sachwalter ist bei Personenidentität mit dem endgültigen Sachwalter zunächst mit einem Zuschlag von 25 % auf die Regelvergütung des Sachwalters von 60 % zu vergüten (BGH, Beschluss vom 22.9.2016 - IX ZB 71/14). Der (spätere) Sachwalter erhält daher eine Regelvergütung von 85 % der Vergütung nach § 2 Abs. 1 InsVV. Nach BGH ist hinsichtlich der Berechnungsgrundlage nicht zwischen der Tätigkeit als vorläufiger Sachwalter und der des endgültigen Sachwalters zu unterscheiden - es ist also keine gesonderte Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Sachwalters zu ermitteln (vgl. auch Riedel in Münchener Kommentar zur Insolvenzordnung, 4. Aufl. 2019, § 1 InsVV Rn. 2). Die Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Sachwalters erfolgt mit der Festsetzung der Vergütung des Sachwalters mit einem Zuschlag von 25 %.
Berechnungsgrundlage ist nach § 1 InsVV grundsätzlich die Insolvenzmasse bei Beendigung des Verfahrens auf Basis der Schlussrechnung des Schuldners (§ 281 Abs. 3 S. 1 InsO). Ausgehend von einem der Sachwaltung unterliegenden Vermögenswert von 23.362.577,96 EUR beträgt die Vergütung gem. § 12 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) BETRAG EUR (Regelvergütung).
Überwachung der Betriebsfortführung:
Angesichts der angespannten Liquiditätssituation der Schuldnerin und den damit verbundenen regelmäßig notwendigen engen Abstimmungen zwischen der Eigenverwaltung und der Sachwaltung bei der Betriebsfortführung und dem unechten Massekredit sowie den damit einhergehenden umfangreichen Überwachungstätigkeiten (einschließlich der Kontrolle des Zahlungsverkehrs nach § 275 Abs. 2 InsO) ist - bezogen auf beide Verfahrensabschnitte - ein Zuschlag von mindestens 55 % gerechtfertigt. Bei der Bemessung der Zuschläge für den Sachwalter wurde bereits zugunsten der Insolvenzmasse die nicht unumstrittene Ansicht berücksichtigt, dass die Überwachungsfunktion tendenziell hinter der aktiven Tätigkeit eines Insolvenzverwalters hinsichtlich der Arbeitsbelastung zurückbleibt und die Zuschläge daher niedriger als beim Insolvenzverwalter zu bemessen sind. Folgt man dieser Ansicht und kürzt den Zuschlag entsprechend des Leitbildes des Gesetzgebers (60 % der Regelvergütung des Insolvenzverwalters für den Sachwalter), so wären hier Zuschläge für den Sachwalter von 60 % bis 90 % angemessen (= 60 % von 100 % bis 150 % Zuschlag für einen Insolvenzverwalter), sodass der beantragte Zuschlag von 35 % jedenfalls nicht als unangemessen angesehen werden kann.
Vorfinanzierung Insolvenzgeld / Arbeitnehmerangelegenheiten:
Nachdem bei der Schuldnerin bei Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung 205 Arbeitnehmer beschäftigt waren und ein Betriebsrat bestand, kann nicht mehr von einer einfachen Angelegenheit gesprochen werden. Unter Berücksichtigung der Stellung als (vorläufiger) Sachwalter wird wegen des notwendigen Mehraufwands bei der Bearbeitung von Arbeitnehmerangelegenheiten und die intensive Einbindung des (vorläufigen) Sachwalters in diese Vorgänge einen Zuschlag von 10 % für angemessen erachtet.
Begleitung des Investorenprozesses:
In Anbetracht von zwei separat durchgeführten M&A-Prozessen und den hier vorgenommenen Bemühungen, die weit über den Vertragsabschluss hinausgingen, der Prüfung der verschiedenen Konzepte sowie Kaufverträge und den regelmäßigen Abstimmungen mit der Eigenverwaltung sowie dem Gläubigerausschuss ist unter Berücksichtigung der Unterstützung durch die Falkensteg Corporate Finance GmbH ein Zuschlag nur für den Sachwalter in Höhe von 30 % angemessen.
Insolvenzplan:
Im vorliegenden Verfahren blieben die Mitwirkungshandlungen des Sachwalters am Insolvenzplan nicht hinter den Beiträgen eines Insolvenzverwalters zurück, der an einem Schuldnerplan mitwirkt und diesen überprüft. Insofern halte ich einen Zuschlag von mindestens 40 % auf die Sachwaltervergütung ebenfalls für sachgerecht und dem tatsächlichen Aufwand angemessen.
Gläubigerausschuss:
Für die im Zusammenhang mit dem Gläubigerausschuss angefallenen Tätigkeiten wird ein Zuschlag von 20 % für angemessen erachtet.
Bearbeitung und Durchsetzung von Anfechtungsansprüchen:
Die Arbeit des Sachwalters unterscheidet sich hier nicht von der eines Insolvenzverwalters. Auch im Schrifttum wird die Meinung vertreten, dass die Arbeitsleistung eines anfechtenden Sachwalters derjenigen eines anfechtenden Insolvenzverwalters nicht zurückbleibt. Angesichts der komplexen rechtlichen Prüfungen und des mit den Vergleichsverhandlungen verbundenen Zeitaufwands wird ein Zuschlag von 15 % für angemessen angesehen. Bei der Geltendmachung der Anfechtungsansprüche und bei der Abfassung der Vergleichsvereinbarung wurde der Sachwalter durch die PLUTA Rechtsanwalts GmbH unterstützt. Hierfür wurde eine separate Vergütung der Insolvenzmasse in Rechnung gestellt. Vor diesem Hintergrund ist ein Abschlag von 5 % für gerechtfertigt.
Anzahl Gläubiger; Prüfung von insgesamt 509 Forderungen:
Die vom Gericht angeordnete Prüfung der angemeldeten Forderungen und Führung der
Insolvenztabelle nimmt einen Sachwalter letztlich genauso in Anspruch wie einen Insolvenzverwalter. Angesichts des geschilderten Umfangs ist hier ein Zuschlag von mindestens 35 % anzusetzen.
Betriebsveräußerung im Wege eines Asset Deals:
Sowohl die Beteiligung an den Verhandlungen zur Unternehmensveräußerung als auch deren tatsächliche Umsetzung rechtfertigen aufgrund der damit verbundenen Tätigkeiten einen Zuschlag. Die Zuschlagssätze reichen von 50 % bis 100 %.Für die Tätigkeit als Sachwalter wird ein Zuschlag von 35 % für angemessen erachtet.
Bezogen auf die einzelnen Zuschlagstatbestände und die Gewichtung der über das Maß
eines Normalverfahrens hinausgehenden Tätigkeiten wären im vorliegenden Verfahren
grundsätzlich Zuschläge von insgesamt 240 % gerechtfertigt.
Mit der Eigenverwaltung und dem Gläubigerausschuss wurde die Vergütung des (vorläufigen) Sachwalters auf eine Höhe von 1.108.080,63 € und eine Auslagenpauschale von 1.875,00 EUR abgestimmt, was einem Zuschlag auf die Vergütung von rund 164 % auf die Regelvergütung des Sachwalters von 60 % entspricht. Dieser Gesamtzuschlag erscheint in diesem Verfahren gerechtfertigt und festsetzbar. Die mit der Eigenverwaltung und dem Gläubigerausschuss vereinbarten Auslagen überschreiten die gesetzlichen Grenzen der Auslagenpauschale nicht, gem. § 8 Abs. 3 InsVV.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag wird Bezug genommen.
Der mit Beschluss vom 17.08.2022 bewilligte Vorschuss auf die Vergütung war anzurechnen.
Die Umsatzsteuer war in der derzeit gültigen Höhe von 19 % gem. § 7 InsVV hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Weilheim i.OB
Alpenstr. 16
82362 Weilheim i.OB
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Weilheim i.OB
Alpenstr. 16
82362 Weilheim i.OB
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Weilheim i.OB - Insolvenzgericht - 15.07.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 2 IN 211/20 · EMT Ingenieurgesellschaft Dipl.-Ing. Hartmut Euer mbH · Insolvenzgericht Weilheim i. OB
- Insolvenzgericht
- Weilheim i. OB
- Aktenzeichen
- 2 IN 211/20
- Wirksam am
- 28.02.2025
- Registerbezug
- München, HRB 117609
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
EMT Ingenieurgesellschaft Dipl.-Ing. Hartmut Euer mbH, Grube 29, 82377 Penzberg, vertreten durch den Geschäftsführer Heinze Thomas
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 117609
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Brinkmann.Weinkauf, Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Adenauerallee 8, 30175 Hannover, Gz.: 002544-20/li/hl
1. Die Prüfung der bis 14.03.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 24.03.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Weilheim i.OB - Insolvenzgericht - 27.02.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 2 IN 211/20 · EMT Ingenieurgesellschaft Dipl.-Ing. Hartmut Euer mbH · Insolvenzgericht Weilheim i. OB
- Insolvenzgericht
- Weilheim i. OB
- Aktenzeichen
- 2 IN 211/20
- Wirksam am
- 10.09.2024
- Registerbezug
- München, HRB 117609
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
2 IN 211/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
EMT Ingenieurgesellschaft Dipl.-Ing. Hartmut Euer mbH, Grube 29, 82377 Penzberg, vertreten durch den Geschäftsführer Heinze Thomas
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 117609
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Brinkmann.Weinkauf, Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Adenauerallee 8, 30175 Hannover, Gz.: 002544-20/li/hl
Die Vergütung des Wolfgang Kordes, Pesenkamer Straße 5, 83666 Waakirchen, für die Tätigkeit als Mitglied des (vorläufigen) Gläubigerausschusses wird wie folgt festgesetzt:
BETRAG EUR
Der Schuldnerin wird die Entnahme der Vergütung aus der Insolvenzmasse gestattet.
Gründe
Die Festsetzung der Vergütung erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des (vorläufigen) Gläubigerausschusses vom 03.08.2021 für die Zeit vom 10.12.2020 bis 29.07.2021. Nach Aufstellung wurden BETRAG Stunden aufgewendet.
Der beantragte Stundensatz von BETRAG € ist angesichts der Komplexität des Verfahrens gerechtfertigt, vgl. § 17 Abs. 1 Satz 2 InsVV a.F.
Die Schuldnerin und der Sachwalter wurden hierzu gehört und stimmten dem Antrag zu.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Weilheim i.OB
Alpenstr. 16
82362 Weilheim i.OB
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Weilheim i.OB - Insolvenzgericht - 04.09.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 2 IN 211/20 · EMT Ingenieurgesellschaft Dipl.-Ing. Hartmut Euer mbH · Insolvenzgericht Weilheim i. OB
- Insolvenzgericht
- Weilheim i. OB
- Aktenzeichen
- 2 IN 211/20
- Wirksam am
- 08.12.2021
- Registerbezug
- München, HRB 117609
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
EMT Ingenieurgesellschaft Dipl.-Ing. Hartmut Euer mbH, Grube 29, 82377 Penzberg, vertreten durch den Geschäftsführer Heinze Thomas
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 117609
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Brinkmann.Weinkauf, Adenauerallee 8, 30175 Hannover, Gz.: 002544-20/li/hl
Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über den TOP:
Der Gläubigerausschuss wird ermächtigt, dem notariellen Kaufvertrag vom 18.11.2021 zuzustimmen, sobald (1) die dortigen Vollzugsvoraussetzungen gemäß D. VII. Ziffern 2-4 erfüllt sind oder diese Bedingungen durch Verzicht der Vertragsparteien erledigt sind sowie (2) im Zeitpunkt seiner Beschlussfassung keine positive Entscheidung in dem Investitionskontrollverfahren als Bedingung des Insolvenzplans vorliegt. Ferner wird der Gläubigerausschuss ermächtigt, zum gleichen Zeitpunkt dem Rücktritt vom Insolvenzplan zuzustimmen, auch wenn die Planbedingungen noch nicht endgültig gescheitert sind.
- besonderen Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen
wird bestimmt auf
Dienstag, 21.12.2021, 12:00 Uhr, Stadhalle Penzberg, Michael-Pfalzgraf-Platz 1, 82377 Penzberg
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
und folgende
Verfügung gemäß § 176 GVG
Personen werden in den Sitzungssaal nur eingelassen, wenn sie
1. als Verfahrensbeteiligter bei der Einlasskontrolle einen 3 G-Nachweis vorlegen. Bei der Einlasskontrolle sind ein Impf-, Genesenen- oder Testnachweis und ein Lichtbildausweis (z.B. Bundespersonalausweis, Reisepass, Führerschein) vorzulegen. Beim Testnachweis kann es sich um einen Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder um einen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) handeln,
2. eine FFP2-Maske tragen. Das Tragen einer FFP2- Maske während der gesamten Sitzung wird hiermit angeordnet.
Personen, die glaubhaft machen, dass ihnen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist, sind von der Trageverpflichtung befreit; die Glaubhaftmachung erfolgt bei gesundheitlichen Gründen insbesondere durch eine ärztliche Bescheinigung, die die fachlich-medizinische Beurteilung des Krankheitsbildes (Diagnose), den lateinischen Namen oder die Klassifizierung der Erkrankung nach ICD 10 sowie den Grund, warum sich hieraus eine Befreiung der Tragepflicht ergibt, enthalten muss.
Ein etwaiges Attest eines Verfahrensbeteiligten bzgl. einer Maskenbefreiung ist spätestens eine Woche vor dem Termin zur Gerichtsakte zu reichen, um eine Überprüfung zu ermöglichen. Ein erst zum Termin vorgelegtes Attest wird nicht anerkannt.
Sofern glaubhaft gemacht wurde, dass das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist, ist ein Face-Shield zu tragen. Der Vorsitzende entscheidet hierüber im Einzelfall.
3. das Selbstauskunftsformular vollständig ausgefüllt haben,
4. sich einer Sichtkontrolle auf akute respiratorische Symptome (z.B. Husten, Schnupfen) und ggf. auch einer ergänzenden Befragung durch die Kontrollpersonen unterzogen haben (besonders relevant: Fieber, Geschmackssinn- und Geruchssinnstörungen, Halsschmerzen).
5. den Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Besuchern und den Mitarbeitern des Gerichts einhalten.
Amtsgericht Weilheim i.OB - Insolvenzgericht - 07.12.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 2 IN 211/20 · EMT Ingenieurgesellschaft Dipl.-Ing. Hartmut Euer mbH · Insolvenzgericht Weilheim i. OB
- Insolvenzgericht
- Weilheim i. OB
- Aktenzeichen
- 2 IN 211/20
- Wirksam am
- 03.05.2021
- Registerbezug
- München, HRB 117609
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
EMT Ingenieurgesellschaft Dipl.-Ing. Hartmut Euer mbH, Grube 29, 82377
Penzberg, vertreten durch den Geschäftsführer Heinze Thomas
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 117609
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Brinkmann.Weinkauf, Adenauerallee 8, 30175 Hannover, Gz.:
002544-20/li/hl
Terminsbestimmung:
Termin zur
- Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
- Erörterung des Insolvenzplans und der Stimmrechte der Gläubiger
- Abstimmung über den Insolvenzplan
wird bestimmt auf
Dienstag, 18.05.2021, 08:30 Uhr, Stadthalle Weilheim, Wessobrunner Straße 8,
Großer Saal, 82362 Weilheim i. OB
Hinweise:
Die Vertretungsbefugnis ist im Termin mittels eines aktuellen
Handesregisterauszugs, einer aktuellen Vollmacht oä. nachzuweisen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis
des Prüfungstermins keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Forderungsanmeldungen,
der vollständige Insolvenzplan und die eingegangenen Stellungnahmen eingesehen
werden.
Gemäß § 253 Abs. 3 InsO ist die sofortige Beschwerde gegen die gerichtliche
Bestätigung des Insolvenzplans nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer dem Plan
spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen und
gleichzeitig gegen den Plan gestimmt hat.
Amtsgericht Weilheim i.OB - Insolvenzgericht - 03.05.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 117609 HRB 117609: EMT Ingenieurgesellschaft Dipl.-Ing. Hartmut Euer mbH, Penzberg, Landkreis Weilheim-Schongau, Grube 29, 82377 Penzberg. Die Gesellschaft wird durch den/die Liquidator/en vertreten. Geändert, nun:…
Forderungsprüfung 2 IN 211/20 · EMT Ingenieurgesellschaft Dipl.-Ing. Hartmut Euer mbH · Insolvenzgericht Weilheim i. OB
- Insolvenzgericht
- Weilheim i. OB
- Aktenzeichen
- 2 IN 211/20
- Wirksam am
- 01.03.2021
- Registerbezug
- München, HRB 117609
In dem Verfahren über den Antrag d.
EMT Ingenieurgesellschaft Dipl.-Ing. Hartmut Euer mbH, vertreten durch den
Geschäftsführer Heinze Thomas, Grube 29, 82377 Penzberg
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 117609
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Brinkmann.Weinkauf, Adenauerallee 8, 30175 Hannover, Gz.:
002544-20/li/hl
Geschäftszweig: Entwicklung, Fertigung und Vertrieb elektronischer und
elektromechanischer Technologien der Meß-, Regel- und Steuerungstechnologie
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.03.2021 um 09.00 Uhr eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
3. Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Ivo-Meinert Willrodt
Barthstraße 16, 80339 München
Telefon: +49(89)8589633
Telefax: +49(89)858963445
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 01.04.2021 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Beibehaltung eines
Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung
des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung
eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 272 (Aufhebung einer
Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen), 277 (Anordnung
der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) und 284 (Beauftragung des
Sachwalters oder des Schuldners, einen Insolvenzplan auszuarbeiten) InsO
bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Freitag, 23.04.2021, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 007, Ebene 1, Waisenhausstraße 5, Amtsgericht Weilheim i.OB
6. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Freitag, 23.04.2021, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 007, Ebene 1, Waisenhausstraße 5, Amtsgericht Weilheim i.OB
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
7. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
8. Gemäß § 149 Abs. 1 S. 2 InsO wird angeordnet, dass Wertpapiere und
Kostbarkeiten bei einem Kreditinstitut im Sinne des § 1807 Abs. 1 Nr. 5 BGB zu
hinterlegen sind, ferner, dass vorhandenes Geld auf einem Insolvenzkonto dort
anzulegen ist.
9. Ein Gläubigerausschuss wird bis zur ersten Gläubigerversammlung eingesetzt.
Dieser besteht aus den Mitgliedern
|Steep GmbH, vertreten durch Herrn Karsten Schwind
Justus-von-Liebig-Straße 18, 53121 Bonn
|Herr Wolfgang Kordes
Pesenkamer Straße 5, 83666 Waakirchen
|Sparkasse Oberland, vertreten durch Frau Veronika Pörnbacher
Marienplatz 2-6, 82362 Weilheim
10. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren
vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
11. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 02.12.2020 beim Insolvenzgericht Weilheim i.OB eingegangen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Weilheim i.OB
Alpenstr. 16
82362 Weilheim i.OB
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden:
Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im
Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5
Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4
EGInsO).
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Weilheim i.OB
Alpenstr. 16
82362 Weilheim i.OB
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Weilheim i.OB - Insolvenzgericht - 01.03.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 117609 HRB 117609: EMT Ingenieurgesellschaft Dipl.-Ing. Hartmut Euer mbH, Penzberg, Landkreis Weilheim-Schongau, Grube 29, 82377 Penzberg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Brand, Wolfgang, Wolfratshausen, *XX.XX.XXX…
HRB 117609 HRB 117609: EMT Ingenieurgesellschaft Dipl.-Ing. Hartmut Euer mbH, Penzberg, Landkreis Weilheim-Schongau, Grube 29, 82377 Penzberg. Bestellt: Geschäftsführer: Heinze, Thomas, Murnau, *XX.XX.XXXX, mit der Bef…
HRB 117609 HRB 117609: EMT Ingenieurgesellschaft Dipl.-Ing. Hartmut Euer mbH, Penzberg, Landkreis Weilheim-Schongau, Grube 29, 82377 Penzberg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Euer, Nicole Isabel, Iffeldorf, *XX.XX.…
HRB 117609 HRB 117609: EMT Ingenieurgesellschaft Dipl.-Ing. Hartmut Euer mbH, Penzberg, Landkreis Weilheim-Schongau, Grube 29, 82377 Penzberg. Die Gesellschafterversammlung vom 23.01.2018 hat die Änderung des § 13 (Son…
HRB 117609 HRB 117609: EMT Ingenieurgesellschaft Dipl.-Ing. Hartmut Euer mbH, Penzberg, Landkreis Weilheim-Schongau, Grube 29, 82377 Penzberg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Batton, Helmut, Sindelsdorf, *XX.XX.XXXX. V…
HRB 117609 HRB 117609: EMT Ingenieurgesellschaft Dipl.-Ing. Hartmut Euer mbH, Penzberg, Landkreis Weilheim-Schongau, Grube 29, 82377 Penzberg. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokur…
HRB 117609 HRB 117609: EMT Ingenieurgesellschaft Dipl.-Ing. Hartmut Euer mbH, Penzberg, Landkreis Weilheim-Schongau, Grube 29, 82377 Penzberg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Meindl, Thomas, Penzberg, *XX.XX.XXXX.
HRB 117609 HRB 117609: EMT Ingenieurgesellschaft Dipl.-Ing. Hartmut Euer mbH, Penzberg, Landkreis Weilheim-Schongau, Grube 29, 82377 Penzberg. Die Gesellschafterversammlung vom 16.03.2016 hat die Änderung der §§ 5 (Ges…
HRB 117609 HRB 117609:EMT Ingenieurgesellschaft Dipl.-Ing. Hartmut Euer mbH, Penzberg, Landkreis Weilheim-Schongau, Grube 29, 82377 Penzberg.Beim Amtsgericht München -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder de…
HRB 117609 HRB 117609:EMT Ingenieurgesellschaft Dipl.-Ing. Hartmut Euer mbH, Penzberg, Landkreis Weilheim-Schongau, Grube 29, 82377 Penzberg.Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Euer, Hartmut, Diplom-Ing…
HRB 117609 HRB 117609:EMT Ingenieurgesellschaft Dipl.-Ing. Hartmut Euer mbH, Penzberg, Landkreis Weilheim-Schongau, Grube 29, 82377 Penzberg.Die Gesellschafterversammlung vom 14.04.2014 hat die Satzung neu gefasst. Dab…
HRB 117609 HRB 117609:EMT Ingenieurgesellschaft Dipl.-Ing. Hartmut Euer mbH, Penzberg, Landkreis Weilheim-Schongau, Grube 29, 82377 Penzberg.Die Gesellschafterversammlung vom 14.04.2014 hat die Erhöhung des Stammkapita…
HRB 117609 EMT Ingenieurgesellschaft Dipl.-Ing. Hartmut Euer mbH, Penzberg, Landkreis Weilheim-Schongau, Grube 29, 82377 Penzberg. Prokura erloschen: von der Mark, Rainer, Gilching, *XX.XX.XXXX.
HRB 117609 EMT Ingenieurgesellschaft Dipl.-Ing. Hartmut Euer mbH, Penzberg, Landkreis Weilheim-Schongau, Grube 29, 82377 Penzberg.Die EMT Gesellschaft für elektro-mechanische Technologien mbH mit dem Sitz in Penzberg (…
HRB 117609 EMT Ingenieurgesellschaft Dipl.-Ing. Hartmut Euer mbH, Penzberg, Landkreis Weilheim-Schongau, Grube 29, 82377 Penzberg.Die Gesellschafterversammlung vom 10.08.2009 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Eu…
HRB 117609 EMT Ingenieurgesellschaft Dipl.-Ing. Hartmut Euer mbH, Penzberg, Landkreis Weilheim-Schongau (Grube 29, 82377 Penzberg). Die Gesellschafterversammlung vom 31.01.2007 hat die Einfügung eines § 5 a (Fakultativ…
HRB 117609 EMT Ingenieurgesellschaft Dipl.-Ing. Hartmut Euer mbH, Penzberg, Landkreis Weilheim-Schongau (Grube 29, 82377 Penzberg). Einzelprokura: Dr. Meindl, Thomas, Penzberg, *XX.XX.XXXX.
HRB 117609 EMT Ingenieurgesellschaft Dipl.-Ing. Hartmut Euer mbH, Penzberg, Landkreis Weilheim-Schongau (Grube 29, 82377 Penzberg). Geschäftsführer: Dr. Euer, Nicole Isabel, Iffeldorf, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsber…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.