HRB 206052

Emptio-Service-Gesellschaft mbH

Amtsgericht Walsrode · Niedersachsen

aktuell 5 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Achim

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Registerdaten

Sitz
Achim
Datenstand
2024-04-08
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-08

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

5
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 11 IN 73/26 · Emptio-Service-Gesellschaft mbH · Insolvenzgericht Verden (Aller)
Insolvenzgericht
Verden (Aller)
Aktenzeichen
11 IN 73/26
Wirksam am
09.09.2026
Registerbezug
Walsrode, HRB 206052
11 IN 73/26 : Über das Vermögen der Emptio-Service-Gesellschaft mbH, Meyerholz 6, 28832 Achim (AG Walsrode, HRB 206052), vertr. d.: Dr. Andreas Weber, Deichstr. 32, 27568 Bremerhaven, (Geschäftsführer), ist am 01.09.2026 um 12:20 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. jur. Lutz Orgelmann, Schillerstraße 10, 28195 Bremen, Tel.: 042133779-0, Fax: 042133779-33.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 23.10.2026 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 27.11.2026.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

" Anträge über:

- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (23.10.2026) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (27.11.2026), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise:

- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Verden (Aller), 01.09.2026

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$S4 Schreiben an Registergericht
anliegender Eröffnungsbeschluss wird gemäß § 31 InsO und Zweiter Teil, 3. Abschnitt, X. 3 MiZi zur weiteren Veranlassung übersandt.

Mit freundlichen Grüßen

Teichert
Rechtspflegerin

Dieses Schreiben ist gemäß § 8 Abs. 1 S. 1 InsO ohne Unterschrift/Signatur und Beglaubigung gültig.

$S5 Übersendungsschreiben gem. 2. Teil, 3. Abschnitt, X. 3 MiZi
anliegender Eröffnungsbeschluss wird gemäß Zweiter Teil, 3. Abschnitt, X. 3 MiZi zur weiteren Veranlassung übersandt.

Mit freundlichen Grüßen

Teichert
Rechtspflegerin

Dieses Schreiben ist gemäß § 8 Abs. 1 S. 1 InsO ohne Unterschrift/Signatur und Beglaubigung gültig.

$S6 Übersendungsschreiben gem. 2. Teil, 3. Abschnitt, X. 3 MiZi an Berufsgenossenschaft
anliegender Eröffnungsbeschluss wird gemäß Zweiter Teil, 3. Abschnitt, X. 3 MiZi zur weiteren Veranlassung übersandt.

Mit freundlichen Grüßen

Teichert
Rechtspflegerin

Dieses Schreiben ist gemäß § 8 Abs. 1 S. 1 InsO ohne Unterschrift/Signatur und Beglaubigung gültig.

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INE-1010-00-03_Vfg_Eroeffnungsbeschluss

INE-1010-00-03_Vfg_Eroeffnungsbeschluss

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 11 IN 73/26 · Emptio-Service-Gesellschaft mbH · Insolvenzgericht Verden (Aller)
Insolvenzgericht
Verden (Aller)
Aktenzeichen
11 IN 73/26
Wirksam am
09.09.2026
Registerbezug
Walsrode, HRB 206052
11 IN 73/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Emptio-Service-Gesellschaft mbH, Meyerholz 6, 28832 Achim (AG Walsrode, HRB 206052), vertr. d.: Dr. Andreas Weber, Deichstr. 32, 27568 Bremerhaven, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 01.09.2026 berichtigt worden.

Ergänzend muss es richtig heißen: Die Verfahren 11 IN 73/26, 11 IN 114/26 und 11 IN 118/26 werden unter Führung des erstgenannten Verfahrens miteinander verbunden.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Verden (Aller), 07.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 11 IN 73/26 · Emptio-Service-Gesellschaft mbH · Insolvenzgericht Verden (Aller)
Insolvenzgericht
Verden (Aller)
Aktenzeichen
11 IN 73/26
Wirksam am
17.06.2026
Registerbezug
Walsrode, HRB 206052
11 IN 73/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Emptio-Service-Gesellschaft mbH, Meyerholz 6, 28832 Achim (AG Walsrode, HRB 206052), vertr. d.: Dr. Andreas Weber, Deichstr. 32, 27568 Bremerhaven, (Geschäftsführer), ist am 17.06.2026 um 14:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. jur. Lutz Orgelmann, Schillerstraße 10, 28195 Bremen, Tel.: 042133779-0, Fax: 042133779-33 bestellt worden.

Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Verden (Aller), 17.06.2026

Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter:
https://www.amtsgericht-verden.niedersachsen.de/startseite/wir_uber_uns/datenschutzerklarungen/
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Veränderungen
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HRB 206052: Emptio-Service-Gesellschaft mbH, Achim, Am Meyerholz 6, 28832 Achim. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Beratung zu personalwirtschaftlichen Themen, das Personalmanagement mit gewerbsmäßiger Arbeitnehmerüberlassung sowie die Personalentwicklung und -qualifizierung, die Beratung, die Steuerung und das Management von Unternehmen inkl. Interims-, Projekt- und Sanierungsmanagement und die Projektierung, die Planung, die Betreuung im Bau und der Vertrieb sowie die Verwaltung, das Management und das Halten von Immobilien sowie die Beratung in immobilienwirtschaftlichen Fragen und Fragen zur Immobilienfinanzierung, insbesondere auf dem Gebiet des Gesundheitswesens und der Altenhilfe und hier der Leistungen zur Hilfe, Betreuung und Pflege im eigenen Zuhause, in betreuten Wohnformen, teilstationären/stationären Pflegeeinrichtungen sowie ambulanter Einrichtungen/Dienst. Die Gesellschaft ist zur Durchführung aller mit dem Gesellschaftszweck in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang stehenden Geschäfte berechtigt. Die Gesellschaft kann dem Gesellschaftszweck dienende Nebenbetriebe oder flankierende Einrichtungen bzw. Tochtergesellschaften gründen, betreiben oder sich an solchen beteiligen und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. Sie kann dem Gesellschaftszweck dienende materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter Grundstücke und Kapitalanlagen erwerben. Die Gesellschafterversammlung vom 13.09.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Neueintragungen
HRB 206052 HRB 206052: Emptio-Service-Gesellschaft mbH, Achim, Am Meyerholz 6, 28832 Achim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.03.2010 / 28.05.2010 Die Gesellschafterversammlung vom 26.0…
HRB 206052: Emptio-Service-Gesellschaft mbH, Achim, Am Meyerholz 6, 28832 Achim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.03.2010 / 28.05.2010 Die Gesellschafterversammlung vom 26.04.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Bremen (bisher Amtsgericht Bremen HRB 26373 HB) nach Achim beschlossen. Geschäftsanschrift: Am Meyerholz 6, 28832 Achim. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist der An- und Verkauf von Verbrauchsgütern, insbesondere von medizinischen Hilfsmitteln, Lebensmitteln, Einrichtungsgegenständen, Büromaterial und sonstigen Materialien für den Betrieb von ambulanten Pflege- und stationären Einrichtungen sowie die Autovermietung und alle übrigen mit dem Geschäftszweck in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang stehenden Geschäfte. Stammkapital: 25.500,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden. Nicht mehr Geschäftsführer: Garbelmann, Sven, Langwedel, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Gehle, Torsten, Achim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

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