HRB 9612

Eltmann Volleys GmbH

Amtsgericht Bamberg · Bayern

aktuell 8 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

c/o Peter Knieling, Herrensteige 13a, 97500 Ebelsbach

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Eltmann
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
07.04.2020
Datenstand
2025-09-28
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Jörg Fischbach

Schwaig

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

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Stand 2025-09-28

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Gegenstand des Unternehmens

Der Aufbau, die Etablierung und der Betrieb von Volleyball-Mannschaften im Bereich des Profisports in Eltmann sowie die Beratung in diesem Zusammenhang.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

8
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1 IN 395/19 · Eltmann Volleys GmbH · Insolvenzgericht Bamberg
Insolvenzgericht
Bamberg
Aktenzeichen
1 IN 395/19
Wirksam am
11.02.2026
Registerbezug
Bamberg, HRB 9612
1 IN 395/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Eltmann Volleys GmbH, c/o Peter Knieling, Herrensteige 13a, 97500 Ebelsbach, vertreten durch den Geschäftsführer Fischbach Jörg
Registergericht: Amtsgericht Bamberg Register-Nr.: HRB 9612
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Stulle, Wagner & Kollegen, Ostendstraße 156, 90482 Nürnberg, Gz.: gw/gü neu

1. Die Prüfung der bis 06.02.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 20.03.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Bamberg - Insolvenzgericht - 06.02.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 395/19 · Eltmann Volleys GmbH · Insolvenzgericht Bamberg
Insolvenzgericht
Bamberg
Aktenzeichen
1 IN 395/19
Wirksam am
20.08.2025
Registerbezug
Bamberg, HRB 9612
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Eltmann Volleys GmbH, c/o Peter Knieling, Herrensteige 13a, 97500 Ebelsbach, vertreten durch den Geschäftsführer Fischbach Jörg
Registergericht: Amtsgericht Bamberg Register-Nr.: HRB 9612
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Stulle, Wagner & Kollegen, Ostendstraße 156, 90482 Nürnberg, Gz.: gw/gü neu

Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Zustimmung zur vergleichsweisen Erledigung der Haftungsansprüche gemäß § 64 S. 1 GmbHG gegen den Geschäftsführer Herrn Fischbach

das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 18.09.2025 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Die wesentlichen Eckdaten des Vergleichs können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Bamberg, Synagogenplatz 1, 96047 Bamberg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.

Amtsgericht Bamberg - Insolvenzgericht - 14.08.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 9612 HRB 9612: Eltmann Volleys GmbH, Eltmann, c/o Peter Knieling, Herrensteige 13a, 97500 Ebelsbach. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Bamberg vom 01.04.2020 (Az. 1 IN 395/19…
HRB 9612: Eltmann Volleys GmbH, Eltmann, c/o Peter Knieling, Herrensteige 13a, 97500 Ebelsbach. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Bamberg vom 01.04.2020 (Az. 1 IN 395/19) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 395/19 · Eltmann Volleys GmbH · Insolvenzgericht Bamberg
Insolvenzgericht
Bamberg
Aktenzeichen
1 IN 395/19
Wirksam am
06.04.2020
Registerbezug
Bamberg, HRB 9612
1 IN 395/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Eltmann Volleys GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Fischbach Jörg, c/o
Peter Knieling, Herrensteige 13a, 97500 Ebelsbach
Registergericht: Amtsgericht Bamberg Register-Nr.: HRB 9612
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Stulle, Wagner & Kollegen, Ostendstraße 196, 90482 Nürnberg, Gz.:
gw/gü neu

hat der Insolvenzverwalter am 01.04.2020 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit
vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.

Amtsgericht Bamberg - Insolvenzgericht - 06.04.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzplan 1 IN 395/19 · Eltmann Volleys GmbH · Insolvenzgericht Bamberg
Insolvenzgericht
Bamberg
Aktenzeichen
1 IN 395/19
Wirksam am
01.04.2020
Registerbezug
Bamberg, HRB 9612
******************************************************************************************************
1 IN 395/19

In dem Verfahren über den Antrag d.

Eltmann Volleys GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Fischbach Jörg, c/o
Peter Knieling, Herrensteige 13a, 97500 Ebelsbach
Registergericht: Amtsgericht Bamberg Register-Nr.: HRB 9612
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Stulle, Wagner & Kollegen, Ostendstraße 196, 90482 Nürnberg, Gz.:
gw/gü neu
Geschäftszweig: Der Aufbau, die Etablierung und der Betrieb von
Volleyball-Mannschaften im Bereich des Profisports in Eltmann sowie die
Beratung in diesem Zusammenhang
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.04.2020 um 09.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl
Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg
Telefon: +49(911)951285-0
Telefax: +49(911)951285-10
Email: advo@ra-dr-beck.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 12.05.2020 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5
Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 23.06.2020 den Forderungsanmeldungen
schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen
Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über
die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der
Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66
(Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der
Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw.
Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen
oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus
freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die
der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll;
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich
belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig
gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt
oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein
Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162
(Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung
unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei
Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten
Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 12.05.2020,
damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen,
gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 23.12.2019 beim Insolvenzgericht Bamberg eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Bamberg
Synagogenplatz 1
96047 Bamberg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Bamberg - Insolvenzgericht - 01.04.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 9612 HRB 9612: Eltmann Volleys GmbH, Eltmann, c/o Peter Knieling, Herrensteige 13a, 97500 Ebelsbach. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Bamberg vom 27.12.2019 (Az. 1 IN 395/19…
HRB 9612: Eltmann Volleys GmbH, Eltmann, c/o Peter Knieling, Herrensteige 13a, 97500 Ebelsbach. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Bamberg vom 27.12.2019 (Az. 1 IN 395/19) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 395/19 · Eltmann Volleys GmbH · Insolvenzgericht Bamberg
Insolvenzgericht
Bamberg
Aktenzeichen
1 IN 395/19
Wirksam am
27.12.2019
Registerbezug
Bamberg, HRB 9612
Az.: 1 IN 395/19

In dem Verfahren über den Antrag d.

Eltmann Volleys GmbH, Herrensteige 13a, 97500 Ebelsbach, vertreten durch den
Geschäftsführer Fischbach Jörg, c/o Peter Knieling, Herrensteige 13a, 97500
Ebelsbach
Registergericht: Amtsgericht Bamberg Register-Nr.: HRB 9612
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Stulle, Wagner & Kollegen, Ostendstraße 196, 90482 Nürnberg, Gz.:
gw/gü neu
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs.
1 und 2 InsO)
wird am 27.12.2019 um 11:15 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21
Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Hubert
Ampferl, Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg, Telefon: +49(911)951285-0,
Telefax: +49(911)951285-10, Email: advo@ra-dr-beck.de.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der
Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Bamberg
Synagogenplatz 1
96047 Bamberg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg
eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Bamberg - Insolvenzgericht - 27.12.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 9612 HRB 9612: Eltmann Volleys GmbH, Eltmann, c/o Peter Knieling, Herrensteige 13a, 97500 Ebelsbach. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.12.2018. Geschäftsanschrift: c/o Peter Kniel…
HRB 9612: Eltmann Volleys GmbH, Eltmann, c/o Peter Knieling, Herrensteige 13a, 97500 Ebelsbach. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.12.2018. Geschäftsanschrift: c/o Peter Knieling, Herrensteige 13a, 97500 Ebelsbach. Gegenstand des Unternehmens: Der Aufbau, die Etablierung und der Betrieb von Volleyball-Mannschaften im Bereich des Profisports in Eltmann sowie die Beratung in diesem Zusammenhang. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Fischbach, Jörg, Schwaig, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.