HRB 160551

ELTEC Engineering GmbH

Amtsgericht Berlin (Charlottenburg) · Berlin

aktuell 18 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Berlin

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Registerdaten

Sitz
Berlin
Datenstand
2024-03-16
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-16

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

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  1. Eltec International GmbH Berlin

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

18
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 36e IN 7212/19 · ELTEC Engineering GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36e IN 7212/19
Wirksam am
23.10.2025
Registerbezug
Berlin, HRB 160551
36e IN 7212/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

ELTEC Engineering GmbH, Einsteinufer 63 a, 10587 Berlin,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 160551
- Schuldnerin -

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Sven Kirchner, Hausvogteiplatz 11, 10117 Berlin, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 30.12.2024.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von BETRAG EUR auszugehen.
Der Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 350 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 30.12.2024 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 200 % gerechtfertigt.
Gem. § 3 InsVV kann der Insolvenzverwalter als Ausnahme von der Regelvergütung nach § 2 InsVV mittels Zuschlägen eine darüber hinausgehende Vergütung geltend machen. Während § 2 InsVV eine Vergütung ermöglicht, die sich auf den Erfolg der Tätigkeit des Insolvenzverwalters und den erwirtschafteten Wert der Masse bezieht, sichert § 3 die Möglichkeit ab, bei signifikanten Abweichungen des konkreten Einzelfalls durch die Einbindung individueller, konkret tätigkeitsbezogener Merkmale den Erfordernissen einer auf Umfang und Schwierigkeit abstellenden angemessenen Vergütung im jeweiligen Einzelfall gerecht zu werden (BGH NZI 2006, 347 = ZInsO 2006, 539; BGH NZI 2004, 251= ZInsO 2004, 265; BGH NZI 2003, 603 = ZInsO 2003, 790; OLG Zweibrücken NZI 2001, 209 ZInsO 2001, 258).
Die Abweichung muss dabei so signifikant sein, dass erkennbar ein Missverhältnis entsteht.
Der Insolvenzverwalter hat in seinem Antrag Zuschläge geltend gemacht für:
Bauinsolvenz 70 - 100 %
Sanierungsbemühungen 50 - 100 %
Arbeitsverhältnisse 65 - 90 %
Rechtsstreitigkeiten 50 - 100 %
Insolvenzplan 20 - 200 %
Der Verwalter macht Zuschläge in einer Spanne zwischen 255 % und 590 % geltend.
Insgesamt beansprucht der Insolvenzverwalter im Rahmen einer Gesamtschau einen Zuschlag in Höhe von 350 %.
Die Zuschläge sind im Einzelnen zu prüfen.
Bauinsolvenz
Auf Grund der Komplexität von Bauinsolvenzen im Allgemeinen und hier im Konkreten sowie den Anforderungen, die diese Bauinsolvenz an den Verwalter gestellt hat, rechtfertigt einen Zuschlag.
Sanierungsbemühungen
Dem Insolvenzverwalter steht ein weiterer Zuschlag für die Bemühung um eine Sanierung zu.
Dass die Bemühungen um eine Sanierung regelmäßig die Erhöhung der Vergütung rechtfertigt, ist für den Bereich der InsVV in Rechtsprechung und Literatur seit langem anerkannt und unbestritten (BGH NZI 2004, 626 = ZInsO 2004, 909; LG Dresden ZIP 2005, 1745; LG Bielefeld ZInsO 2004, 1250; LG Baden-Baden NZI 1999, 159 = ZInsO 1999, 301; AG Bielefeld ZInsO 2000, 350; zu Sanierungsbemühungen auch BGHZ 146, 165 = NZI 2001, 191 = ZInsO 2001, 165; LG Siegen ZIP 1988, 326; AG Regensburg ZInsO 2000, 344 [346]; AG Bergisch-Gladbach ZInsO 2000, 172; Keller, Vergütung und Kosten im Insolvenzverfahren, Rn. 307).
Nachdem durch die Vorarbeiten des vorläufigen Insolvenzverwalters eine übertragende Sanierung sowie ein Insolvenzplan zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahren bereits ausgeschieden waren, hat der Insolvenzverwalter gleichwohl Maßnahmen ergriffen, die erforderlich waren, um die Sanierungsaussichten im eröffneten Verfahren aufrechtzuerhalten. So führte der Insolvenzverwalter die notwendige Korrespondenz mit der CG-Gruppe, den Banken, dem Geschäftsführer sowie der ELTEC-Gruppe. Der Verwalter führte mehrere Gespräche und plante und besprach Fortführungskonzepte. Mit der Gesellschafterin hat der Verwalter die Rahmenbedingungen für einen Asset Deal besprochen und verhandelt.
Bei der Bewertung der Zuschlagshöhe sind die Vorarbeiten und Erkenntnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters mindernd zu berücksichtigen.
Arbeitsverhältnisse/arbeitsrechtliche Schwierigkeiten
Gem. § 3 Abs. 1 d) InsVV kann ein Zuschlag für arbeitsrechtliche Fragen zum Beispiel in Bezug auf das Insolvenzgeld, den Kündigungsschutz oder einen Sozialplan festgesetzt werden, wenn diese den Verwalter erheblich in Anspruch genommen haben.
Die Abwicklung von Arbeitsverhältnissen gehört im Normalfall (weniger als 20 Arbeitnehmer) mit Kündigung, Sozialplanverhandlungen, Ausfertigung der Arbeitspapiere und der Erstellung der entsprechenden Bescheinigungen zu den mit der Regelvergütung abgegoltenen Tätigkeiten. (Prasser/Stoffler in: Kübler/Prütting/Bork, InsO, § 3 Zu- und Abschläge, Rn. 69) Unter Berücksichtigung der Anzahl der Mitarbeitenden im vorliegenden Insolvenzverfahren fehlt es am Tatbestand der erheblichen Inanspruchnahme, so dass ein Zuschlag nicht zu berücksichtigen ist.
Rechtsstreitigkeiten
Zwar ist dem Verwalter in der Regel ein Zuschlag zu versagen, wenn er eine Sonderaufgabe zu Lasten der Masse delegiert (Haarmeyer/Mock InsVV, 6. Aufl. 2019, InsVV § 3 Rn. 122), allerdings war der Insolvenzverwalter vorliegend in die komplexen Rechtsstreitigkeiten mit eingebunden und stand im engen und zeitaufwendigen Austausch mit der Verfahrensbevollmächtigten. Darüber hinaus hat der Insolvenzverwalter mit der Legial AG einen Prozessfinanzierungsvertrag ausgehandelt und den Prozess erst möglich gemacht.
Für diese Tätigkeiten steht dem Insolvenzverwalter ein weiterer Zuschlag zu, bei dessen Höhe aber zu berücksichtigen sein wird, dass zur Prozessführung eine Anwältin beauftragt worden ist und sich die Berechnungsgrundlage und damit auch die Regelvergütung bereits durch den Prozessvergleich erhöht hat.
Insolvenzplan
Die Mitwirkung und Prüfung eines schuldnerischen Insolvenzplans rechtfertigt in der Regel einen Zuschlag für den Insolvenzverwalter. Hier ist aber zu beachten, dass ein Insolvenzplan tatsächlich nicht ausgearbeitet worden ist, sondern lediglich Gespräche darüber geführt worden sind. Darüber hinaus sind die Überlegungen bereits Gegenstand der Sanierungsbemühungen gewesen, die sowohl der vorläufige Verwalter, als auch der Insolvenzverwalter vorgenommen haben. Beide sind dabei offenbar schnell zu dem Ergebnis gekommen, dass ein Insolvenzplan als Möglichkeit ausscheidet. Insofern wird auf die Ausführungen des Insolvenzverwalters auf Seite 4 seines Vergütungsantrages unter Sanierungsbemühungen verwiesen. Ein Zuschlag ist daher nicht festzusetzen.

Gesamtschau
Im Rahmen einer Gesamtbetrachtung (BGH, Beschluss vom 10. Juni 2021 IX ZB 51/19), unter Berücksichtigung von Überschneidungen und einer aufs Ganze bezogenen Angemessenheitsbetrachtung sowie unter Berücksichtigung der erhöhten Berechnungsgrundlage (BGH, Beschluss vom 29.04.2021 - IX ZB 58/19) war ein Gesamtzuschlag von 200 % festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Dabei wurde durch das Gericht bis zum 31.12.2025 von 250,00 EUR je Monat ausgegangen. Soweit der Insolvenzverwalter 30 % der Regelvergütung als Auslagenpauschale beantragt hat, war der Antrag zurückzuweisen, da dieser Wert oberhalb der nach Monaten berechneten Pauschale liegt. Da der vom Gericht ermittelte Wert aber innerhalb des Gesamtantrages blieb, konnte, da eine Verfahrensbeendigung vor dem 31.12.2025 ausscheidet, das Gericht bis zu diesem unstreitigen Zeitpunkt weiter rechnen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 22.10.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 36e IN 7212/19 · ELTEC Engineering GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36e IN 7212/19
Wirksam am
18.08.2025
Registerbezug
Berlin, HRB 160551
36e IN 7212/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

ELTEC Engineering GmbH, Einsteinufer 63 a, 10587 Berlin,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 160551
- Schuldnerin -

hat der Insolvenzverwalter seine Vergütung und Auslagen für die Tätigkeit im Rahmen der vorläufigen Insolvenz beantragt. Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen. Die Antragsunterlagen liegen auf der Geschäftsstelle zur Einsicht aus.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 15.08.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 36e IN 7212/19 · ELTEC Engineering GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36e IN 7212/19
Wirksam am
08.01.2025
Registerbezug
Berlin, HRB 160551
36e IN 7212/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

ELTEC Engineering GmbH, Einsteinufer 63 a, 10587 Berlin,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 160551
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der bis 03.01.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 55-61 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 31.01.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 03.01.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 36e IN 7212/19 · ELTEC Engineering GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36e IN 7212/19
Wirksam am
07.10.2021
Registerbezug
Berlin, HRB 160551
36e IN 7212/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

ELTEC Engineering GmbH, Einsteinufer 63 a, 10587 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Nitschke,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 160551
- Schuldnerin -

Terminsbestimmung:

- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung der Gläubigerversammlung: Zur Erledigung der zur laufenden Nummer 40 der Tabelle angemeldeten und derzeit bestrittenen Forderung von 692.241,75 EUR stellt der Insolvenzverwalter abschließend einen Betrag von 400.000,00 EUR fest. Der Gläubiger nimmt die Forderungsanmeldung in Höhe des übersteigenden Betrages zurück.
wird bestimmt auf

Dienstag, 19.10.2021, 12:05 Uhr, Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg

Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 05.10.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 36e IN 7212/19 · ELTEC Engineering GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36e IN 7212/19
Wirksam am
14.06.2021
Registerbezug
Berlin, HRB 160551
Amtsgericht Charlottenburg, Aktenzeichen: 36e IN 7212/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

ELTEC Engineering GmbH,

Einsteinufer 63 a, 10587 Berlin,

vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Nitschke,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB
160551
- Schuldnerin -

Terminsbestimmung:

- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zur
Abgeltung sämtlicher noch nicht erfüllter Forderungen gegen die Consus
Bauprojekte GmbH (vormals CG Bauprojekte GmbH) und gegen die Consus
Construction GmbH (vormals CG Construction GmbH), insbesondere aus den
Klageverfahren LG Leipzig zum AZ 06 O 1994/20, LG Leipzig zum AZ 06 O 1995/20,
LG Berlin zum AZ 20 O 173/20 und dem PKH Rechtsstreit LG Leipzig Az..: 02 O
2980/20 gegen eine Vergleichszahlung in Höhe von mindestens 1,4 Mio. Euro,
wobei die Aufteilung der Vergleichssumme durch die Parteien auf die einzelnen
Ansprüche im Nachgang nach freien Ermessen noch erfolgt.

wird bestimmt auf

Dienstag, 22.06.2021, 12:05 Uhr, Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin,
Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg

Hinweise:

Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.

36e IN 7212/19 Amtsgericht Charlottenburg, 14.06.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 36e IN 7212/19 · ELTEC Engineering GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36e IN 7212/19
Wirksam am
26.05.2021
Registerbezug
Berlin, HRB 160551
Amtsgericht Charlottenburg, Aktenzeichen: 36e IN 7212/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ELTEC Engineering GmbH,
Einsteinufer 63 a, 10587 Berlin AG Charlottenburg, HRB 160551
vertreten durch den Geschäftsführer Nitschke Thomas

Terminsbestimmung:

- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zum
Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs hinsichtlich des beim LG Leipzig zum
Aktenzeichen 6 O 1993/20 anhängigen Rechtsstreits

wird bestimmt auf

Mittwoch, 02.06.2021, 11:00 Uhr, Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin,
Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg

Hinweise:

Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.

36e IN 7212/19 Amtsgericht Charlottenburg, 26.05.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 36e IN 7212/19 · ELTEC Engineering GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36e IN 7212/19
Wirksam am
06.01.2021
Registerbezug
Berlin, HRB 160551
Amtsgericht Charlottenburg, Aktenzeichen: 36e IN 7212/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

ELTEC Engineering GmbH, Einsteinufer 63 a, 10587 Berlin,

AG Charlottenburg, HRB 160551

Die Vergütung und die Auslagen gemäß § 8 InsVV des vorläufigen
Insolvenzverwalters wurden aufgrund eines der Insolvenzverwaltung
unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 1.730.822,09 Euro nebst Umsatzsteuer
gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % festgesetzt.

Die vom Insolvenzverwalter geltend gemachten Zuschläge wurden in Höhe von 20 %
für (Betriebsfortführung und Sanierungsbemühungen) festgesetzt.

An von dem Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Insolvenzmasse
eine Vergütung gezahlt.

Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch
Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen
werden.

36e IN 7212/19 Amtsgericht Charlottenburg, 06.01.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 36e IN 7212/19 · ELTEC Engineering GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36e IN 7212/19
Wirksam am
27.11.2020
Registerbezug
Berlin, HRB 160551
Amtsgericht Charlottenburg, Aktenzeichen: 36e IN 7212/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ELTEC Engineering GmbH,
Einsteinufer 63 a, 10587 Berlin AG Charlottenburg, HRB 160551
vertreten durch den Geschäftsführer Nitschke Thomas

hat der Insolvenzverwalter seine Vergütung und Auslagen für die Tätigkeit im
Rahmen der vorläufigen Insolvenz beantragt. Die Insolvenzgläubiger erhalten
Gelegenheit binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen schriftlich beim
Insolvenzgericht einzureichen. Die Antragsunterlagen liegen auf der
Geschäftsstelle zur Einsicht aus.

36e IN 7212/19 Amtsgericht Charlottenburg, 27.11.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 36e IN 7212/19 · ELTEC Engineering GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36e IN 7212/19
Wirksam am
28.07.2020
Registerbezug
Berlin, HRB 160551
Amtsgericht Charlottenburg, Aktenzeichen: 36e IN 7212/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

ELTEC Engineering GmbH, Einsteinufer 63 a, 10587 Berlin, vertreten durch den
Geschäftsführer Thomas Nitschke
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB
160551
- Schuldnerin -

hat das Amtsgericht Charlottenburg am 27.07.2020 beschlossen:

- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über Zu-und Abstimmung
über
1.)Prozessführeung gegen die CG Bauprojekte GmbH wegen Werklohnforderung aus
Bauvertrag und auf Zahlung von 726.000,-Euro
2) Führung eines Rechtsstreits gegen die CG Bauprojekte GmbH wegen
Werklohnforderung aus Bauvertrag u.a. auf Zahlung von rd.693.000,- Euro
3.Führung eines rechtsstreits gegen die CG Bauprojekte GmbH wegen Forderung aus
Vertrag Gewerk Baustrom ,BV Kaiserlei in Höhe von rd. 903.000 Euro
4. Klage gegen CG Construction GmBH wegen Forderung Vertrag Gewerk Baustrom
Verteilung, BV Steglitzer Kreisel i.H.v. rd. 452.000,- Euro
5. den Abschlüssen von Prozessfinanzierungen zur Führung vorbenannter Proztesse
mit der Legial AG, München, --zuzustimmen.

wird bestimmt auf

Dienstag, 18.08.2020, 12:15 Uhr, Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin,
Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg

Hinweise:

Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.

36e IN 7212/19 Amtsgericht Charlottenburg, 28.07.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 36e IN 7212/19 · ELTEC Engineering GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36e IN 7212/19
Wirksam am
21.01.2020
Registerbezug
Berlin, HRB 160551
Amtsgericht Charlottenburg, Aktenzeichen: 36e IN 7212/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

ELTEC Engineering GmbH, Einsteinufer 63 a, 10587 Berlin,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB
160551
- Schuldnerin -

Der Insolvenzverwalter bittet im Berichtstermin am Dienstag, 28.01.2020, 12:00
Uhr, 2. Stock, Amtsgerichtsplatz 1, Berlin, um Zustimmung zu folgenden Punkten:

|Zustimmung der Gläubigerversammlung zu einer Veräußerung der Assets und
einzelner Forderungen an die Eltec Group GmbH bzw. eine Schwestergesellschaft
unter Übergang der Beschäftigungsverhältnisse gem. § 613a BGB

Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, so gilt die
Zustimmung als erteilt, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO.

36e IN 7212/19 Amtsgericht Charlottenburg, 21.01.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 160551 B HRB 160551 B: ELTEC Engineering GmbH, Berlin, Einsteinufer 63 a, 10587 Berlin. Prokura: Die Eintragung zu Nr. 1: Noack, Karsten; ist auf Grund des § 384 Abs. 2 FamFG von Amts wegen gelöscht. Rechtsverhaeltni…
HRB 160551 B: ELTEC Engineering GmbH, Berlin, Einsteinufer 63 a, 10587 Berlin. Prokura: Die Eintragung zu Nr. 1: Noack, Karsten; ist auf Grund des § 384 Abs. 2 FamFG von Amts wegen gelöscht. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 36e IN 7212/19 · ELTEC Engineering GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36e IN 7212/19
Wirksam am
01.01.2020
Registerbezug
Berlin, HRB 160551
Amtsgericht Charlottenburg, Aktenzeichen: 36e IN 7212/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ELTEC Engineering GmbH,
Einsteinufer 63 a, 10587 Berlin AG Charlottenburg, HRB 160551
vertreten durch den Geschäftsführer Nitschke Thomas

- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 27.12.2019 die
Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.

36e IN 7212/19 Amtsgericht Charlottenburg, 01.01.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 36e IN 7212/19 · ELTEC Engineering GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36e IN 7212/19
Wirksam am
20.12.2019
Registerbezug
Berlin, HRB 160551
Amtsgericht Charlottenburg, Aktenzeichen: 36e IN 7212/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

ELTEC Engineering GmbH,

Einsteinufer 63 a, 10587 Berlin,

Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB
160551

- Schuldnerin -

Geschäftszweig: Heizungs-Sanitär- und Lüftungsanlagen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 19.12.2019 um 14.00 Uhr eröffnet.

2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:

Rechtsanwalt Dr. Sven Kirchner
Kurfürstendamm 26a, 10719 Berlin

3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38
InsO) bis zum 05.03.2020 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung
eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung
über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f.
(Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von
Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens,
Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans,
Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen
oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus
freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die
der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll;
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich
belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig
gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt
oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein
Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162
(Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung
unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei
Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten
Angelegenheiten wird anberaumt auf

Dienstag, 28.01.2020, 12:00 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht
Charlottenburg

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.

5. Prüfungstermin wird anberaumt auf

Dienstag, 28.04.2020, 12:05 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht
Charlottenburg

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.

6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).

8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.

9. Hinweis:

Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.

Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:

Der Antrag ist am 25.11.2019 beim Insolvenzgericht Charlottenburg eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners
(im Folgenden: Beschwerdeführer), die sofortige Beschwerde (im Folgenden:
Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit
für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der
Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss

- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein oder

- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:

- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder

- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete
Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

36e IN 7212/19 Amtsgericht Charlottenburg, 20.12.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 36e IN 7212/19 · ELTEC Engineering GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36e IN 7212/19
Wirksam am
27.11.2019
Registerbezug
Berlin, HRB 160551
Amtsgericht Charlottenburg, Aktenzeichen: 36e IN 7212/19

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der

ELTEC Engineering GmbH, Einsteinufer 63 a, 10587 Berlin,

Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister; Register-Nr.: HRB160551

- wurde am 26.11.2019 um 10.15 Uhr Dr. Sven Kirchner, c/o Rechtsanwälte
Leonhardt, Rattunde Kurfürstendamm 26a, 10719 Berlin zu dem vorläufigen
Insolvenzverwalter bestellt.

- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der
Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ).
Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es
sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die
Schuldnerin zu.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß§ 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt,

§ 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung
zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.

Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss

- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein oder

- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:

- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder

- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete
Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

36e IN 7212/19 Amtsgericht Charlottenburg, 27.11.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 160551 B HRB 160551 B: ELTEC Engineering GmbH, Berlin, Einsteinufer 63 a, 10587 Berlin. Prokura: 1. Noack, Karsten, *XX.XX.XXXX, Schildow; Einzelprokura
HRB 160551 B: ELTEC Engineering GmbH, Berlin, Einsteinufer 63 a, 10587 Berlin. Prokura: 1.
Noack, Karsten, *XX.XX.XXXX, Schildow; Einzelprokura
Veränderungen
HRB 160551 B HRB 160551 B: ELTEC Engineering GmbH, Berlin, Einsteinufer 63 a, 10587 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Schrader, Horst
HRB 160551 B: ELTEC Engineering GmbH, Berlin, Einsteinufer 63 a, 10587 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Schrader, Horst
Veränderungen
HRB 160551 B HRB 160551 B: ELTEC Engineering GmbH, Berlin, Einsteinufer 63 a, 10587 Berlin. Geschäftsführer: 3. Nitschke, Thomas, *XX.XX.XXXX, Brandenburg an der Havel; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
HRB 160551 B: ELTEC Engineering GmbH, Berlin, Einsteinufer 63 a, 10587 Berlin. Geschäftsführer: 3.
Nitschke, Thomas, *XX.XX.XXXX, Brandenburg an der Havel; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Veränderungen
HRB 160551 B HRB 160551 B: ELTEC Engineering GmbH, Berlin, Einsteinufer 63 a, 10587 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Einsteinufer 63 a, 10587 Berlin
HRB 160551 B: ELTEC Engineering GmbH, Berlin, Einsteinufer 63 a, 10587 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Einsteinufer 63 a, 10587 Berlin

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