HRA 5043
Elstal-Apotheke, Elke Schenker e.K.
aktuell 9 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Marktstraße 13, 97656 OberelsbachGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Oberelsbach
- Rechtsform
- eingetragenes gewerbliches Einzelunternehmen (e.K.; e.Kfm.; e.Kfr.)
- Letzte Eintragung
- 06.10.2025
- Datenstand
- 2025-10-30
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Elke Schenker
Unsleben
Allgemeine Vertretungsregelung
- Der Inhaber / die Inhaberin handelt allein.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Marien - Apotheke Eugen Kaspar Bad Neustadt (Saale)
- Marien - Apotheke, Eugen Kaspar, Pächter Anton Zoll Bad Neustadt (Saale)
- Marien-Apotheke, Eugen Kaspar, Pächterin Elisabeth Wieser, geb. Kaspar Bad Neustadt (Saale)
- Marien-Apotheke, Eugen Kaspar, Pächterin Elisabeth Wieser, geb. Kaspar e.K. Bad Neustadt (Saale)
- Marien-Apotheke, Wolfgang Schleier eK. Bad Neustadt
- Marien-Apotheke, Elisabeth Wieser eK. Bad Neustadt
- Marien-Apotheke, Wolfgang Schleier e.K. Bad Neustadt/Saale
- Marien-Apotheke, Elke Schenker e.K. Bad Neustadt/Saale
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung IN 152/25 · Schenker, Elke · Insolvenzgericht Schweinfurt
- Insolvenzgericht
- Schweinfurt
- Aktenzeichen
- IN 152/25
- Wirksam am
- 20.07.2026
- Registerbezug
- Schweinfurt, HRA 5043
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Schenker Elke, geboren am XX.XX.XXXX, Roßmarktstraße 26, 97616 Bad Neustadt a.d. Saale
Inhaber der Elstal-Apotheke Elke Schenker e.K., Oberelsbach, Registergericht: Amtsgericht Schweinfurt Registergericht Register-Nr.: HRA 5043
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 15.08.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 31.08.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Schweinfurt - Insolvenzgericht - 20.07.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung IN 152/25 · Schenker, Elke · Insolvenzgericht Schweinfurt
- Insolvenzgericht
- Schweinfurt
- Aktenzeichen
- IN 152/25
- Wirksam am
- 09.02.2026
- Registerbezug
- Schweinfurt, HRA 5043
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Schenker Elke, geboren am XX.XX.XXXX, Roßmarktstraße 26, 97616 Bad Neustadt a.d. Saale
Inhaberin der Elstal-Apotheke Elke Schenker e.K., Oberelsbach, Registergericht: Amtsgericht Schweinfurt Registergericht Register-Nr.: HRA 5043
- Schuldnerin -
hat die Insolvenzverwalterin am 06.02.2026 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Schweinfurt - Insolvenzgericht - 09.02.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung IN 152/25 · Schenker, Elke · Insolvenzgericht Schweinfurt
- Insolvenzgericht
- Schweinfurt
- Aktenzeichen
- IN 152/25
- Wirksam am
- 07.10.2025
- Registerbezug
- Schweinfurt, HRA 5043
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Schenker Elke, geboren am XX.XX.XXXX, Roßmarktstraße 26, 97616 Bad Neustadt a.d. Saale
Inhaber der Elstal-Apotheke Elke Schenker e.K., Oberelsbach, Registergericht: Amtsgericht Schweinfurt Registergericht Register-Nr.: HRA 5043
- Schuldnerin -
Die Insolvenzverwalterin hat der Schuldnerin am 01.10.2025 gegenüber erklärt, dass Vermögen aus der selbständigen Tätigkeit der Schuldnerin als Inhaberin der Elstal-Apothke Elke Schenker e. K. nicht zur Insolvenzmasse gehört und Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenzverfahren nicht geltend gemacht werden können, § 35 Abs. 2 Insolvenzordnung.
Amtsgericht Schweinfurt - Insolvenzgericht - 07.10.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Restschuldbefreiung IN 152/25 · Schenker, Elke · Insolvenzgericht Schweinfurt
- Insolvenzgericht
- Schweinfurt
- Aktenzeichen
- IN 152/25
- Wirksam am
- 01.10.2025
- Registerbezug
- Schweinfurt, HRA 5043
In dem Verfahren über den Antrag d.
Schenker Elke, geboren am XX.XX.XXXX, Roßmarktstraße 26, 97616 Bad Neustadt a.d. Saale
Inhaber der Elstal-Apotheke Elke Schenker e.K., Oberelsbach, Registergericht: Amtsgericht Schweinfurt Registergericht Register-Nr.: HRA 5043
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Cornea Franz Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Berliner Platz 10, 97080 Würzburg, Gz.: 056209-2024
Geschäftszweig/Beschäftigung: Gesundheitswesen
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Es wird festgestellt, dass die Schuldnerin Restschuldbefreiung erlangt, wenn sie den Obliegenheiten der §§ 295, 295 a InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Schweinfurt
Rüfferstr. 1
97421 Schweinfurt
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Schweinfurt - Insolvenzgericht - 01.10.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung IN 152/25 · Schenker, Elke · Insolvenzgericht Schweinfurt
- Insolvenzgericht
- Schweinfurt
- Aktenzeichen
- IN 152/25
- Wirksam am
- 30.07.2025
- Registerbezug
- Schweinfurt, HRA 5043
In dem Verfahren über den Antrag d.
Schenker Elke, geboren am XX.XX.XXXX, Roßmarktstraße 26, 97616 Bad Neustadt a.d. Saale
Inhaber der Elstal-Apotheke Elke Schenker e.K., Oberelsbach, Registergericht: Amtsgericht Schweinfurt Registergericht Register-Nr.: HRA 5043
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Cornea Franz Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Berliner Platz 10, 97080 Würzburg, Gz.: 056209-2024
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 30.07.2025 um 08:30 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird bestellt: Rechtsanwältin Andrea Wollner, Heinestraße 7 b, 97070 Würzburg, Telefon: +49(931)359800, Telefax: +49(931)3598050.
wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Schweinfurt
Rüfferstr. 1
97421 Schweinfurt
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Schweinfurt - Insolvenzgericht - 30.07.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 5043 HRA 5043: Marien-Apotheke, Wolfgang Schleier e.K., Bad Neustadt/Saale, Roßmarktstraße 26, 97616 Bad Neustadt/Saale. Firma geändert, nun: Marien-Apotheke, Elke Schenker e.K. Zweigniederlassung/en mit abweiche…
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HRA 5043 Marien-Apotheke, Elisabeth Wieser eK., Bad Neustadt, Roßmarktstraße 26, 97616 Bad Neustadt.Firma geändert, nun: Marien-Apotheke, Wolfgang Schleier e.K. Sitz von Amts wegen geändert: Bad Neustadt/Saale. Von A…
HRA 5043 Marien-Apotheke, Eugen Kaspar, Pächterin Elisabeth Wieser, geb. Kaspar e.K., Bad Neustadt (Saale), Roßmarktstraße 26, 97616 Bad Neustadt.Firma geändert, nun: Marien-Apotheke, Elisabeth Wieser eK. Bad Neustad…
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