HRA 5043

Elstal-Apotheke, Elke Schenker e.K.

Amtsgericht Schweinfurt · Bayern

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Marktstraße 13, 97656 Oberelsbach

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Oberelsbach
Rechtsform
eingetragenes gewerbliches Einzelunternehmen (e.K.; e.Kfm.; e.Kfr.)
Letzte Eintragung
06.10.2025
Datenstand
2025-10-30
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Inhaber(in)

Elke Schenker

Unsleben

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Der Inhaber / die Inhaberin handelt allein.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2026-04-03

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2026-04-03 Chronologischen Auszug ansehen
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Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Marien - Apotheke Eugen Kaspar Bad Neustadt (Saale)
  2. Marien - Apotheke, Eugen Kaspar, Pächter Anton Zoll Bad Neustadt (Saale)
  3. Marien-Apotheke, Eugen Kaspar, Pächterin Elisabeth Wieser, geb. Kaspar Bad Neustadt (Saale)
  4. Marien-Apotheke, Eugen Kaspar, Pächterin Elisabeth Wieser, geb. Kaspar e.K. Bad Neustadt (Saale)
  5. Marien-Apotheke, Wolfgang Schleier eK. Bad Neustadt
  6. Marien-Apotheke, Elisabeth Wieser eK. Bad Neustadt
  7. Marien-Apotheke, Wolfgang Schleier e.K. Bad Neustadt/Saale
  8. Marien-Apotheke, Elke Schenker e.K. Bad Neustadt/Saale

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 152/25 · Schenker, Elke · Insolvenzgericht Schweinfurt
Insolvenzgericht
Schweinfurt
Aktenzeichen
IN 152/25
Wirksam am
20.07.2026
Registerbezug
Schweinfurt, HRA 5043
IN 152/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Schenker Elke, geboren am XX.XX.XXXX, Roßmarktstraße 26, 97616 Bad Neustadt a.d. Saale
Inhaber der Elstal-Apotheke Elke Schenker e.K., Oberelsbach, Registergericht: Amtsgericht Schweinfurt Registergericht Register-Nr.: HRA 5043
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der bis 15.08.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 31.08.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Schweinfurt - Insolvenzgericht - 20.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 152/25 · Schenker, Elke · Insolvenzgericht Schweinfurt
Insolvenzgericht
Schweinfurt
Aktenzeichen
IN 152/25
Wirksam am
09.02.2026
Registerbezug
Schweinfurt, HRA 5043
IN 152/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Schenker Elke, geboren am XX.XX.XXXX, Roßmarktstraße 26, 97616 Bad Neustadt a.d. Saale
Inhaberin der Elstal-Apotheke Elke Schenker e.K., Oberelsbach, Registergericht: Amtsgericht Schweinfurt Registergericht Register-Nr.: HRA 5043
- Schuldnerin -

hat die Insolvenzverwalterin am 06.02.2026 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.

Amtsgericht Schweinfurt - Insolvenzgericht - 09.02.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 152/25 · Schenker, Elke · Insolvenzgericht Schweinfurt
Insolvenzgericht
Schweinfurt
Aktenzeichen
IN 152/25
Wirksam am
07.10.2025
Registerbezug
Schweinfurt, HRA 5043
IN 152/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Schenker Elke, geboren am XX.XX.XXXX, Roßmarktstraße 26, 97616 Bad Neustadt a.d. Saale
Inhaber der Elstal-Apotheke Elke Schenker e.K., Oberelsbach, Registergericht: Amtsgericht Schweinfurt Registergericht Register-Nr.: HRA 5043
- Schuldnerin -

Die Insolvenzverwalterin hat der Schuldnerin am 01.10.2025 gegenüber erklärt, dass Vermögen aus der selbständigen Tätigkeit der Schuldnerin als Inhaberin der Elstal-Apothke Elke Schenker e. K. nicht zur Insolvenzmasse gehört und Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenzverfahren nicht geltend gemacht werden können, § 35 Abs. 2 Insolvenzordnung.

Amtsgericht Schweinfurt - Insolvenzgericht - 07.10.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Restschuldbefreiung IN 152/25 · Schenker, Elke · Insolvenzgericht Schweinfurt
Insolvenzgericht
Schweinfurt
Aktenzeichen
IN 152/25
Wirksam am
01.10.2025
Registerbezug
Schweinfurt, HRA 5043
IN 152/25

In dem Verfahren über den Antrag d.

Schenker Elke, geboren am XX.XX.XXXX, Roßmarktstraße 26, 97616 Bad Neustadt a.d. Saale
Inhaber der Elstal-Apotheke Elke Schenker e.K., Oberelsbach, Registergericht: Amtsgericht Schweinfurt Registergericht Register-Nr.: HRA 5043
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Cornea Franz Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Berliner Platz 10, 97080 Würzburg, Gz.: 056209-2024
Geschäftszweig/Beschäftigung: Gesundheitswesen
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Es wird festgestellt, dass die Schuldnerin Restschuldbefreiung erlangt, wenn sie den Obliegenheiten der §§ 295, 295 a InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Schweinfurt
Rüfferstr. 1
97421 Schweinfurt

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Schweinfurt - Insolvenzgericht - 01.10.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 152/25 · Schenker, Elke · Insolvenzgericht Schweinfurt
Insolvenzgericht
Schweinfurt
Aktenzeichen
IN 152/25
Wirksam am
30.07.2025
Registerbezug
Schweinfurt, HRA 5043
IN 152/25

In dem Verfahren über den Antrag d.

Schenker Elke, geboren am XX.XX.XXXX, Roßmarktstraße 26, 97616 Bad Neustadt a.d. Saale
Inhaber der Elstal-Apotheke Elke Schenker e.K., Oberelsbach, Registergericht: Amtsgericht Schweinfurt Registergericht Register-Nr.: HRA 5043
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Cornea Franz Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Berliner Platz 10, 97080 Würzburg, Gz.: 056209-2024
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 30.07.2025 um 08:30 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird bestellt: Rechtsanwältin Andrea Wollner, Heinestraße 7 b, 97070 Würzburg, Telefon: +49(931)359800, Telefax: +49(931)3598050.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Schweinfurt
Rüfferstr. 1
97421 Schweinfurt

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Schweinfurt - Insolvenzgericht - 30.07.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 5043 HRA 5043: Marien-Apotheke, Wolfgang Schleier e.K., Bad Neustadt/Saale, Roßmarktstraße 26, 97616 Bad Neustadt/Saale. Firma geändert, nun: Marien-Apotheke, Elke Schenker e.K. Zweigniederlassung/en mit abweiche…
HRA 5043: Marien-Apotheke, Wolfgang Schleier e.K., Bad Neustadt/Saale, Roßmarktstraße 26, 97616 Bad Neustadt/Saale. Firma geändert, nun: Marien-Apotheke, Elke Schenker e.K. Zweigniederlassung/en mit abweichender Firma: Elstal-Apotheke Filialapotheke der Marien-Apotheke, Elke Schenker e.K., 97656 Oberelsbach, 97656 Oberelsbach, Geschäftsanschrift: Marktstraße 13, 97656 Oberelsbach. Nicht mehr Inhaber: Schleier, Wolfgang, Bad Neustadt/Saale, *XX.XX.XXXX. Neuer Inhaber: Schenker, Elke, Unsleben, *XX.XX.XXXX. Der Übergang der in dem Betrieb des Geschäfts begründeten Forderungen und die Haftung für die in dem Betrieb des Geschäfts entstandenen Verbindlichkeiten sind bei dem Erwerb des Geschäfts durch den neuen Inhaber Schenker, Elke, *XX.XX.XXXX, ausgeschlossen.
Veränderungen
HRA 5043 Marien-Apotheke, Wolfgang Schleier e.K., Bad Neustadt/Saale, Roßmarktstraße 26, 97616 Bad Neustadt/Saale. Zweigniederlassung/en mit abweichender Firma: Elstal-Apotheke Filialapotheke der Marien-Apotheke, Wol…
Marien-Apotheke, Wolfgang Schleier e.K., Bad Neustadt/Saale, Roßmarktstraße 26, 97616 Bad Neustadt/Saale. Zweigniederlassung/en mit abweichender Firma: Elstal-Apotheke Filialapotheke der Marien-Apotheke, Wolfgang Schleier e.K., 97656 Oberelsbach, Geschäftsanschrift: Marktstraße 13, 97656 Oberelsbach. Der Übergang der in dem Betrieb des Geschäfts unter der Firma "Elstal-Apotheke, Inhaber Apotheker Frank Thiele e.K.", bislang eingetragen als Hauptniederlassung beim Amtsgericht Schweinfurt unter HRA 5417, begründeten Forderungen und die Haftung für die in dem Betrieb des Geschäfts entstandenen Verbindlichkeiten sind bei dem Erwerb des Geschäfts im Rahmen der Fortführung als Zweigniederlassung durch den neuen Inhaber Wolfgang Schleier, geb. am 23.02.1978, Bad Neustadt a.d. Saale, ausgeschlossen.
Veränderungen
HRA 5043 Marien-Apotheke, Elisabeth Wieser eK., Bad Neustadt, Roßmarktstraße 26, 97616 Bad Neustadt.Firma geändert, nun: Marien-Apotheke, Wolfgang Schleier e.K. Sitz von Amts wegen geändert: Bad Neustadt/Saale. Von A…
Marien-Apotheke, Elisabeth Wieser eK., Bad Neustadt, Roßmarktstraße 26, 97616 Bad Neustadt.Firma geändert, nun: Marien-Apotheke, Wolfgang Schleier e.K. Sitz von Amts wegen geändert: Bad Neustadt/Saale. Von Amts wegen geändert: Geschäftsanschrift: Roßmarktstraße 26, 97616 Bad Neustadt/Saale. Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen ergänzt: Der Inhaber / die Inhaberin handelt allein. Neuer Inhaber: Schleier, Wolfgang, Bad Neustadt/Saale, *XX.XX.XXXX. Nicht mehr Inhaber: Wieser, Elisabeth, Apothekerin, Bad Neustadt a.d.S. Der Erwerber haftet nicht für die im Betrieb des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten des früheren Inhabers, die in dessen Betrieb begründeten Forderungen sind nicht auf den Erwerber übergegangen.
Veränderungen
HRA 5043 Marien-Apotheke, Eugen Kaspar, Pächterin Elisabeth Wieser, geb. Kaspar e.K., Bad Neustadt (Saale), Roßmarktstraße 26, 97616 Bad Neustadt.Firma geändert, nun: Marien-Apotheke, Elisabeth Wieser eK. Bad Neustad…
Marien-Apotheke, Eugen Kaspar, Pächterin Elisabeth Wieser, geb. Kaspar e.K., Bad Neustadt (Saale), Roßmarktstraße 26, 97616 Bad Neustadt.Firma geändert, nun: Marien-Apotheke, Elisabeth Wieser eK. Bad Neustadt. Geschäftsanschrift: Roßmarktstraße 26, 97616 Bad Neustadt.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.