HRA 1886
Eloxal Technik GmbH & Co. KG
aktuell 9 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Hamm
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Registerdaten
- Sitz
- Hamm
- Datenstand
- 2024-12-04
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 255 IN 14/19 · Eloxal Technik GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Dortmund
- Insolvenzgericht
- Dortmund
- Aktenzeichen
- 255 IN 14/19
- Wirksam am
- 06.11.2025
- Registerbezug
- Hamm, HRA 1886
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRA 1886 eingetragenen Eloxal Technik GmbH & Co. KG, Wilhelmstr. 7, 59067 Hamm, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Doris Kacprzak, Ahlenerstr. 155, 59073 Hamm und Herrn Detlef Potthoff, Ostenwall 50, 59065 Hamm
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Henning, Hamburger Str. 89, 44135 Dortmund
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
Abschluss eines Vergleiches vor dem Landgericht Dortmund, Az. 12 O 103/24 mit Herrn Hubert Georg Chrobok mit dem Inhalt:
Herr Hubert Georg Chrobok zahlt an die Insolvenzmasse einen Betrag von € 80.000,00.
Damit sind sämtliche Ansprüche aus der Erbengemeinschaft nach Elisabeth Hedwig Chrobok geborene Heyna (AG Hamm, Az. 2 VI 488/23) gegenüber Herrn Hubert Georg Chrobok abgegolten.
Die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleiches (LG Dortmund, Az. 12 O 103/24) werden gegeneinander aufgehoben.
bestimmt auf
Donnerstag, 11.12.2025, 09:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Dortmund, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, 2. Etage, Sitzungssaal 3.201.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Insolvenzgläubiger, der Insolvenzverwalter und die Schuldnerin werden zu diesem Termin geladen (§ 177 Abs. 3 InsO).
255 IN 14/19
Amtsgericht Dortmund, 05.11.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 255 IN 14/19 · Eloxal Technik GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Dortmund
- Insolvenzgericht
- Dortmund
- Aktenzeichen
- 255 IN 14/19
- Wirksam am
- 16.07.2025
- Registerbezug
- Hamm, HRA 1886
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRA 1886 eingetragenen Eloxal Technik GmbH & Co. KG, Wilhelmstr. 7, 59067 Hamm, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Doris Kacprzak, Ahlenerstr. 155, 59073 Hamm und Herrn Detlef Potthoff, Ostenwall 50, 59065 Hamm
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen (Rang 0, lfd. Nr. 67 und 68) einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 26.08.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.106 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
255 IN 14/19
Amtsgericht Dortmund, 15.07.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 255 IN 14/19 · Eloxal Technik GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Dortmund
- Insolvenzgericht
- Dortmund
- Aktenzeichen
- 255 IN 14/19
- Wirksam am
- 05.12.2024
- Registerbezug
- Hamm, HRA 1886
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRA 1886 eingetragenen Eloxal Technik GmbH & Co. KG, Wilhelmstr. 7, 59067 Hamm, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Doris Kacprzak, Ahlenerstr. 155, 59073 Hamm und Herrn Detlef Potthoff, Ostenwall 50, 59065 Hamm
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Henning, Hamburger Str. 89, 44135 Dortmund
I.
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO angeordnet, dass der nachfolgende anberaumte Termin im mündlichen Verfahren stattfindet.
II.
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier: Zustimmung zum Abschlusses eines Vergleichs vor dem Landgericht Dortmund vom 21.11.2024 (Az. 7 O 175/21), bestimmt auf
Mittwoch, 08.01.2025, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Dortmund, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, 2. Etage, Sitzungssaal 3.201.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
255 IN 14/19
Amtsgericht Dortmund, 03.12.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 255 IN 14/19 · Eloxal Technik GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Dortmund
- Insolvenzgericht
- Dortmund
- Aktenzeichen
- 255 IN 14/19
- Wirksam am
- 26.01.2024
- Registerbezug
- Hamm, HRA 1886
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRA 1886 eingetragenen Eloxal Technik GmbH & Co. KG, Wilhelmstr. 7, 59067 Hamm, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Doris Kacprzak, Ahlenerstr. 155, 59073 Hamm und Herrn Detlef Potthoff, Ostenwall 50, 59065 Hamm
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen lfd. Nr. 65 und 66 einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 29.02.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.106 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
255 IN 14/19
Amtsgericht Dortmund, 25.01.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 255 IN 14/19 · Eloxal Technik GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Dortmund
- Insolvenzgericht
- Dortmund
- Aktenzeichen
- 255 IN 14/19
- Wirksam am
- 29.12.2023
- Registerbezug
- Hamm, HRA 1886
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRA 1886 eingetragenen Eloxal Technik GmbH & Co. KG, Wilhelmstr. 7, 59067 Hamm, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Doris Kacprzak, Ahlenerstr. 155, 59073 Hamm und Herrn Detlef Potthoff, Ostenwall 50, 59065 Hamm
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen lfd. Nr. 65 und 66 einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 24.01.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.106 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
255 IN 14/19
Amtsgericht Dortmund, 27.12.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 255 IN 14/19 · Eloxal Technik GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Dortmund
- Insolvenzgericht
- Dortmund
- Aktenzeichen
- 255 IN 14/19
- Wirksam am
- 30.06.2023
- Registerbezug
- Hamm, HRA 1886
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRA 1886 eingetragenen Eloxal Technik GmbH & Co. KG, Wilhelmstr. 7, 59067 Hamm, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Doris Kacprzak, Ahlenerstr. 155, 59073 Hamm und Herrn Detlef Potthoff, Ostenwall 50, 59065 Hamm
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Henning, Hamburger Str. 89, 44135 Dortmund
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über eine bedeutsame Rechtshandlung des Insolvenzverwalters gemäß § 160 Abs. 2 Nr. 3 InsO.
1.
Die Gläubigerversammlung stimmt dem gerichtlichen Vergleichsvorschlag des Landgerichts Dortmund vom 07.05.2023 wie folgt zu:
Die AOK NordWest zahlt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht einen Betrag in Höhe von 264.000,00 € an den Insolvenzverwalter. Damit sind alle Ansprüche zwischen den Beteiligten im Rahmen des Insolvenzverfahrens über die Eloxal Technik GmbH & Co. KG (Insolvenzverfahren 255 IN 14/19 Amtsgericht Dortmund) abgegolten, seien sie bekannt oder unbekannt, in die Vorstellung der Beteiligten aufgenommen oder nicht.
2.
Die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben.
bestimmt auf
Donnerstag, 20.07.2023, 10:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Dortmund, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, 2. Etage, Sitzungssaal 3.201.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Insolvenzgläubiger, der Insolvenzverwalter und die Schuldnerin werden zu diesem Termin geladen (§ 177 Abs. 3 InsO).
255 IN 14/19
Amtsgericht Dortmund, 29.06.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 255 IN 14/19 · Eloxal Technik GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Dortmund
- Insolvenzgericht
- Dortmund
- Aktenzeichen
- 255 IN 14/19
- Wirksam am
- 15.06.2022
- Registerbezug
- Hamm, HRA 1886
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRA 1886 eingetragenen Eloxal Technik GmbH & Co. KG, Wilhelmstr. 7, 59067 Hamm, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Doris Kacprzak, Ahlenerstr. 155, 59073 Hamm und Herrn Detlef Potthoff, Ostenwall 50, 59065 Hamm
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Geprüft werden sollen folgende Forderungen:
Rang 0 (§ 38 InsO)
lfd. Nr. 55 bis lfd. Nr. 64
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 10.08.2022. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.106 niedergelegt.
255 IN 14/19
Amtsgericht Dortmund, 10.06.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 255 IN 14/19 · Eloxal Technik GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Dortmund
- Insolvenzgericht
- Dortmund
- Aktenzeichen
- 255 IN 14/19
- Wirksam am
- 15.12.2021
- Registerbezug
- Hamm, HRA 1886
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRA 1886 eingetragenen Eloxal Technik GmbH & Co. KG, Wilhelmstr. 7, 59067 Hamm, gesetzlich vertreten durch Herrn Detlef Potthoff, Ostenwall 50, 59065 Hamm und Frau Doris Kacprzak, Ahlenerstr. 155, 59073 Hamm
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Henning, Hamburger Straße 89, 44135 Dortmund
I.
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO angeordnet, dass der nachfolgende anberaumte Termin im mündlichen Verfahren stattfindet.
II.
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier: Zustimmung zur gerichtlichen Geltendmachung anfechtungsrechtlicher Erstattungsansprüche in Höhe von 484.088,39 EUR gegen die AOK NordWest, bestimmt auf
Mittwoch, 05.01.2022, 09:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Dortmund, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, 2. Etage, Sitzungssaal 3.201.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
255 IN 14/19
Amtsgericht Dortmund, 13.12.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 1886 HRA 1886: Eloxal Technik GmbH & Co. KG, Hamm, Wilhelmstraße 7, 59065 Hamm. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dortmund (255 IN 14/19) vom 01.06.2019 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahre…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.