HRA 7102

Eller Elektro- und Kommunikationstechnik GmbH & Co. KG

Amtsgericht Bochum · Nordrhein-Westfalen

aktuell 7 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Bochum

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Registerdaten

Sitz
Bochum
Datenstand
2024-12-14
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-14

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

7
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 80 IN 423/21 · Eller Elektro- und Kommunikationstechnik GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Bochum
Insolvenzgericht
Bochum
Aktenzeichen
80 IN 423/21
Wirksam am
30.12.2025
Registerbezug
Bochum, HRA 7102
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 423/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRA 7102 eingetragenen Eller Elektro- und Kommunikationstechnik GmbH & Co. KG, Op de Veih 99, 44869 Bochum, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 15458 eingetragene Eller Verwaltungs GmbH, Op de Veih 99, 44869 Bochum, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Ulrike Eller, Op de Veih 99, 44869 Bochum,

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft, § 177 Abs. 1 InsO.

Geprüft werden sollen folgende Forderungen:

Rang 0 (§ 38 InsO):
Lfd. Nr. 27 bis lfd. Nr. 37.

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 30.01.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.27 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

80 IN 423/21
Amtsgericht Bochum, 29.12.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 80 IN 423/21 · Eller Elektro- und Kommunikationstechnik GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Bochum
Insolvenzgericht
Bochum
Aktenzeichen
80 IN 423/21
Wirksam am
09.06.2022
Registerbezug
Bochum, HRA 7102
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 423/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRA7102 eingetragenen Eller Elektro- und Kommunikationstechnik GmbH & Co. KG, Op de Veih 99, 44869 Bochum, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin die im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 15458 eingetragene Eller Verwaltungs GmbH GmbH, vertr. d. d. Gf., Op de Veih 99, 44869 Bochum, diese vertreten durch die Geschäftsführerin die Geschäftsführerin Frau Ulrike Eller, Op de Veih 99, 44869 Bochum

ist am 02.06.2022 bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit nicht mehr vorliegt.

80 IN 423/21
Amtsgericht Bochum, 08.06.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 80 IN 423/21 · Eller Elektro- und Kommunikationstechnik GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Bochum
Insolvenzgericht
Bochum
Aktenzeichen
80 IN 423/21
Wirksam am
06.12.2021
Registerbezug
Bochum, HRA 7102
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 423/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRA7102 eingetragenen Eller Elektro- und Kommunikationstechnik GmbH & Co. KG, Op de Veih 99, 44869 Bochum, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin die im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 15458 eingetragene Eller Verwaltungs GmbH GmbH, vertr. d. d. Gf., Op de Veih 99, 44869 Bochum, diese vertreten durch die Geschäftsführerin die Geschäftsführerin Frau Ulrike Eller, Op de Veih 99, 44869 Bochum

ist am 02.12.2021 bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).

80 IN 423/21
Amtsgericht Bochum, 03.12.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 7102 HRA 7102: Eller Elektro- und Kommunikationstechnik GmbH & Co. KG, Bochum, Op de Veih 99, 44869 Bochum. Durch Beschluss des Amtsgerichts Bochum (80 IN 423/21) vom 01.11.2021 ist über das Vermögen der Gesellsc…
HRA 7102: Eller Elektro- und Kommunikationstechnik GmbH & Co. KG, Bochum, Op de Veih 99, 44869 Bochum. Durch Beschluss des Amtsgerichts Bochum (80 IN 423/21) vom 01.11.2021 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 80 IN 423/21 · Eller Elektro- und Kommunikationstechnik GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Bochum
Insolvenzgericht
Bochum
Aktenzeichen
80 IN 423/21
Wirksam am
03.11.2021
Registerbezug
Bochum, HRA 7102
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 423/21

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRA 7102 eingetragenen Eller Elektro- und Kommunikationstechnik GmbH & Co. KG, gegründet am 29.04.2015, Op de Veih 99, 44869 Bochum, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 15458 eingetragene Eller Verwaltungs GmbH, Op de Veih 99, 44869 Bochum, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Ulrike Eller, Op de Veih 99, 44869 Bochum,

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.11.2021, um 11:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 12.07.2021 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
Zugleich werden die Verfahren 80 IN 423/21 und 80 IN 575/21 und 80 IN 508/21 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).

Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Dominique Schulz, Bongardstraße 29, 44787 Bochum.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 20.12.2021 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Insolvenzverwalterin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am

Donnerstag, 20.01.2022, 08:30 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Erdgeschoss, Sitzungssaal A0.08.

Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

- die Person der Insolvenzverwalterin,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 03.01.2022 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.27 niedergelegt.

Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

Bochum, 01.11.2021
Amtsgericht
80 IN 423/21
Bochum, 01.11.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 80 IN 423/21 · Eller Elektro- und Kommunikationstechnik GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Bochum
Insolvenzgericht
Bochum
Aktenzeichen
80 IN 423/21
Wirksam am
25.08.2021
Registerbezug
Bochum, HRA 7102
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 423/21

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRA7102 eingetragenen Eller Elektro- und Kommunikationstechnik GmbH & Co. KG, Op de Veih 99, 44869 Bochum, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 15458 eingetragene Eller Verwaltungs GmbH, Op de Veih 99, 44869 Bochum, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Ulrike Eller, Op de Veih 99, 44869 Bochum,

ist am 25.08.2021, um 10:04 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Dominique Schulz, Bongardstraße 29, 44787 Bochum bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

80 IN 423/21
Amtsgericht Bochum, 25.08.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRA 7102 HRA 7102: Eller Elektro- und Kommunikationstechnik GmbH & Co. KG, Bochum, Op de Veih 99, 44869 Bochum. (Der Zweck der Firma ist die Beratung, Projektierung und Ausführung von Leistungen im Bereich der Elektr…
HRA 7102: Eller Elektro- und Kommunikationstechnik GmbH & Co. KG, Bochum, Op de Veih 99, 44869 Bochum. (Der Zweck der Firma ist die Beratung, Projektierung und Ausführung von Leistungen im Bereich der Elektro- und Kommunikationstechnik, auch in Bezug auf regenerative und erneuerbare Energien, die CAD-Planung und die Fertigung von Schalt- und Verteilungsanlagen sowie Beleuchtungsanlagen mit LED-Technik, die Errichtung, das Betreiben und die Vermarktung von Kabel-, Satelliten - und Kommunikati-onsanlagen aller Art, sowie die Betreuung und Verwaltung von privaten und gewerblichen Immobilien, insbesondere Wohnungseigentumsanlagen und alle damit zusammenhängenden Geschäfte. Die Gesellschaft kann die Vertretung und auch die Geschäftsführung anderer Handelsgeschäfte im Rah-men des Gesellschaftszwecks übernehmen sowie deren Verwaltung. Die Gesellschaft kann sämtliche Geschäfte betreiben, die zur Erreichung dieses Zwecks geeignet sind. Sie kann im In- und Ausland unter ihrer oder anderer Firma Zweigniederlassungen errichten, gleichartige oder ähnliche Unternehmen erwerben und / oder die Geschäftsführung, Vertretung von solchen überneh-men und wieder aufgeben. Die Gesellschaft darf sich ferner mit anderen gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen zu Arbeits- und Interessengemeinschaften zusammenschließen und solche auflösen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Op de Veih 99, 44869 Bochum. Persönlich haftender Gesellschafter: Eller Verwaltungs GmbH, Bochum (Amtsgericht Bochum HRB 15458), einzelvertretungsberechtigt Ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

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