HRB 11137

Elite Consulting Communication Services GmbH

Amtsgericht Essen · Nordrhein-Westfalen

aktuell 14 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Essen

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Registerdaten

Sitz
Essen
Datenstand
2024-12-04
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-04

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Mediapolis Agentur für Media-Planung und -Einkauf GmbH Essen
  2. Elite Medien GmbH Essen
  3. MailPhonex GmbH Essen

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

14
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzplan 162 IN 15/25 · Elite Consulting Communication Services GmbH · Insolvenzgericht Essen
Insolvenzgericht
Essen
Aktenzeichen
162 IN 15/25
Wirksam am
27.11.2025
Registerbezug
Essen, HRB 11137
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 15/25

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 11137 eingetragenen Elite Consulting Communication Services GmbH, Ruhrallee 175, 45136 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jürgen Konzorr, Ruhrallee 175, 45136 Essen

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Hoffmann Liebs Partnerschaft von Rechtsanwälte mbB, Goltsteinstr. 14, 40211 Düsseldorf

Sachwalter: Rechtsanwalt Dr. Christian Holzmann, Ruhrallee 175, 45136 Essen

wird mit Ablauf des 30.11.2025 aufgehoben, nachdem die Bestätigung des Insolvenzplans vom 04.08.2025 mit den im Abstimmungs- und Erörterungstermin am 04.09.2025 vorgenommenen Änderungen rechtskräftig geworden ist (§ 258 Abs. 1 InsO).

162 IN 15/25
Amtsgericht Essen, 26.11.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 162 IN 15/25 · Elite Consulting Communication Services GmbH · Insolvenzgericht Essen
Insolvenzgericht
Essen
Aktenzeichen
162 IN 15/25
Wirksam am
22.09.2025
Registerbezug
Essen, HRB 11137
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 15/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 11137 eingetragenen Elite Consulting Communication Services GmbH, vertr. d. d. Gf., Ruhrallee 175, 45136 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jürgen Konzorr, Ruhrallee 175, 45136 Essen

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Hoffmann Liebs Partnerschaft von Rechtsanwälte mbB, Goltsteinstr. 14, 40211 Düsseldorf

Sachwalter: Rechtsanwalt Dr. Christian Holzmann, Ruhrallee 175, 45136 Essen

werden die Vergütung und Auslagen des Sachwalters wie folgt festgesetzt:

Vergütung xxx EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen xxx EUR
Zwischensumme xxx EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von xxx EUR xxx EUR
Endbetrag xxx EUR

Der Schuldnerin wird gestattet, die festgesetzte Vergütung entsprechend an den Sachwalter zu überweisen.

Gründe:

Der Sachwalter übt sein Amt seit dem 01.04.2025 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.

Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§§10, 1 Abs. 1 InsVV).

Die Vergütung beträgt in der Regel 60 vom Hundert der für den Insolvenzverwalter bestimmten Vergütung (§ 12 Abs. 1 InsVV).

Die Vergütung des Insolvenzverwalters wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentsatz der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben.
Nach dem Vergütungsantrag beträgt die Masse 264.839,53 EUR.

Die Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV beträgt demnach xxx EUR.
Der Regelsatz der Vergütung des Sachwalters beträgt demnach xxx EUR.
Im Hinblick auf auf Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung ist es gerechtfertigt, die Vergütung auf 80 vom Hundert der Vergütung des Insolvenzverwalters zu erhöhen und damit auf den Betrag von xxx EUR festzusetzen.

Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 17.09.2025 verwiesen.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. §§ 274, 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Essen statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 154 eingesehen werden.

162 IN 15/25
Amtsgericht Essen, 22.09.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 162 IN 15/25 · Elite Consulting Communication Services GmbH · Insolvenzgericht Essen
Insolvenzgericht
Essen
Aktenzeichen
162 IN 15/25
Wirksam am
20.08.2025
Registerbezug
Essen, HRB 11137
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 15/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 11137 eingetragenen Elite Consulting Communication Services GmbH, vertr. d. d. Gf., Ruhrallee 175, 45136 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jürgen Konzorr, Ruhrallee 175, 45136 Essen

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 02.09.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 167 niedergelegt.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
162 IN 15/25
Amtsgericht Essen, 20.08.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzplan 162 IN 15/25 · Elite Consulting Communication Services GmbH · Insolvenzgericht Essen
Insolvenzgericht
Essen
Aktenzeichen
162 IN 15/25
Wirksam am
18.08.2025
Registerbezug
Essen, HRB 11137
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 15/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 11137 eingetragenen Elite Consulting Communication Services GmbH, vertr. d. d. Gf., Ruhrallee 175, 45136 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jürgen Konzorr, Ruhrallee 175, 45136 Essen

ist Termin zur Erörterung des Insolvenzplanes und des Stimmrechts der Gläubiger sowie zur Abstimmung über den Insolvenzplan bestimmt auf Donnerstag, 04.09.2025, 14:15 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, 1. Etage, Sitzungssaal N 114 NEUBAU.
Der Insolvenzplan und die eingegangenen Stellungnahmen können auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 167 eingesehen werden.

Hinweis:
Gem. § 253 Abs. 3 InsO wird darauf hingewiesen, dass die sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung des Plans nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer
dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat und
gegen den Plan gestimmt hat.

162 IN 15/25
Amtsgericht Essen, 14.08.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 162 IN 15/25 · Elite Consulting Communication Services GmbH · Insolvenzgericht Essen
Insolvenzgericht
Essen
Aktenzeichen
162 IN 15/25
Wirksam am
01.04.2025
Registerbezug
Essen, HRB 11137
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 15/25

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 11137 eingetragenen Elite Consulting Communication Services GmbH, Ruhrallee 175, 45136 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jürgen Konzorr, Ruhrallee 175, 45136 Essen

Geschäftszweig: Konzeption und Umsetzung von Telemarketing-, Telefonmarketin-, Direktmarketing

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.04.2025, um 09:17 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 23.01.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 - 285 InsO).

Zum Sachwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Christian Holzmann, Ruhrallee 185, 45136 Essen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 15.05.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Sachwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.

Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.

Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist

der 02.06.2025.

Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen betreffend

- die Person des Sachwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- Entscheidung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 160 InsO); insbesondere:
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 21.05.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 167 niedergelegt.

Der Sachwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldnerin sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
162 IN 15/25
Essen, 01.04.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 11137 HRB 11137: Elite Consulting Communication Services GmbH, Essen, Ruhrallee 175, 45136 Essen. Prokura erloschen: Hübner, Nicola, Essen, *XX.XX.XXXX.
HRB 11137: Elite Consulting Communication Services GmbH, Essen, Ruhrallee 175, 45136 Essen. Prokura erloschen: Hübner, Nicola, Essen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 11137 HRB 11137: Elite Consulting Communication Services GmbH, Essen, Ruhrallee 175, 45136 Essen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Hübner, Nicola, Essen, *XX.XX.XXXX.
HRB 11137: Elite Consulting Communication Services GmbH, Essen, Ruhrallee 175, 45136 Essen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Hübner, Nicola, Essen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 11137 HRB 11137: Elite Consulting Communication Services GmbH, Essen, Ruhrallee 175, 45136 Essen. Bestellt zum Geschäftsführer: Konzorr, Jürgen, Pulheim, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit…
HRB 11137: Elite Consulting Communication Services GmbH, Essen, Ruhrallee 175, 45136 Essen. Bestellt zum Geschäftsführer: Konzorr, Jürgen, Pulheim, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 11137 HRB 11137: MailPhonex GmbH, Essen, Ruhrallee 175, 45136 Essen. Die Gesellschafterversammlung vom 29.10.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Änderung der F…
HRB 11137: MailPhonex GmbH, Essen, Ruhrallee 175, 45136 Essen. Die Gesellschafterversammlung vom 29.10.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Elite Consulting Communication Services GmbH. Nicht mehr Geschäftsführer: Dehn, Sascha, Köln, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 11137 HRB 11137:MailPhonex GmbH, Essen, Ruhrallee 175, 45136 Essen.Bestellt zum Geschäftsführer: Dehn, Sascha, Köln, *XX.XX.XXXX.
HRB 11137:MailPhonex GmbH, Essen, Ruhrallee 175, 45136 Essen.Bestellt zum Geschäftsführer: Dehn, Sascha, Köln, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 11137 MailPhonex GmbH, Essen, Ruhrallee 175, 45136 Essen. Nicht mehr Geschäftsführer: Brors, Marcel, Viersen, *XX.XX.XXXX.
MailPhonex GmbH, Essen, Ruhrallee 175, 45136 Essen. Nicht mehr Geschäftsführer: Brors, Marcel, Viersen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 11137 MailPhonex GmbH, Essen, Ruhrallee 175, 45136 Essen. Bestellt zum Geschäftsführer: Brors, Marcel, Viersen, *XX.XX.XXXX.
MailPhonex GmbH, Essen, Ruhrallee 175, 45136 Essen. Bestellt zum Geschäftsführer: Brors, Marcel, Viersen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 11137 MailPhonex GmbH, Essen, Ruhrallee 175, 45136 Essen.Geändert, nunmehr Geschäftsanschrift: Ruhrallee 175, 45136 Essen. Nicht mehr Geschäftsführer: Ecker, Marion, Oberhausen, *XX.XX.XXXX. Nach Änderung der Vert…
MailPhonex GmbH, Essen, Ruhrallee 175, 45136 Essen.Geändert, nunmehr Geschäftsanschrift: Ruhrallee 175, 45136 Essen. Nicht mehr Geschäftsführer: Ecker, Marion, Oberhausen, *XX.XX.XXXX. Nach Änderung der Vertretungsbefugnis: Geschäftsführer: Gailing, Norbert, Essen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Gilles, Marie-Luise, Essen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 11137 Elite Medien GmbH, Essen (Maybachstraße 10, 45133 Essen). Die Gesellschafterversammlung hat am 13.02.2008 beschlossen, die Firma, den Unternehmensgegenstand und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in §§ 1 …
Elite Medien GmbH, Essen (Maybachstraße 10, 45133 Essen). Die Gesellschafterversammlung hat am 13.02.2008 beschlossen, die Firma, den Unternehmensgegenstand und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in §§ 1 Abs. 1 (Firma) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) zu ändern sowie § 3 Ziff. 2 ersatzlos zu streichen. Neue Firma: MailPhonex GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Konzeption und Umsetzung von Telemarketing-, Telefonmarketing-, Direktmarketing, Internet- und Datenbank-Aktionen; Betrieb eines Call-Centers mit Inbound-/Outboundbereich; Betrieb, Pflege und Weiterentwicklung von Datenbanken und Netzwerken; Entwicklung von Softwarelösungen und Computeranimationen sowie deren Wartung; Technisches Projektmanagement; Werbegrafik, Werbetext, Werbefotografie; Beratung, Schulung und Training in den Bereichen Mail, Phone und Internet, und alle hiermit in Verbindung stehenden Tätigkeiten sowie Aktivitäten in angrenzenden Tätigkeitsfeldern, soweit hierfür eine besondere behördliche Erlaubnis oder Genehmigung nicht erforderlich ist.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.