HRB 99184

ELFIN Engineering & Solutions GmbH

Amtsgericht Köln · Nordrhein-Westfalen

aktuell 12 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Im Mediapark 6b, 50670 Köln

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Köln
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
11.09.2025
Datenstand
2025-10-25
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Henning Kober

Köln

einzelvertretungsberechtigt
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-25

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Gegenstand des Unternehmens

die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung, Personalvermittlung sowie IT-Beratung

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

12
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 70c IN 154/25 · ELFIN Engineering & Solutions GmbH · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70c IN 154/25
Wirksam am
14.10.2026
Registerbezug
Köln, HRB 99184
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 154/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 99184 eingetragenen ELFIN Engineering & Solutions GmbH, Im Mediapark 6 b, 50670 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Henning Kober, Rodderweg 28, 50999 Köln

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der
14.01.2027.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem
14.12.2026
in elektronischer Form zur Information der Beteiligten niedergelegt.
Eine Einsichtnahme durch die Verfahrensbeteiligten kann bei dem Insolvenzgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich beantragt werden.
Werden die Insolvenzakten - wie vorliegend - elektronisch geführt, gewährt die Geschäftsstelle die Einsicht durch Bereitstellung des Inhalts der Akten zum Abruf oder durch Übermittlung des Inhalts der Akten auf einem sicheren Übermittlungsweg. Nur auf besonderen Antrag wird Einsicht durch Einsichtnahme in den Diensträumen gewährt. Ein Aktenausdruck oder ein Datenträger mit dem Inhalt der Akte wird auf besonders zu begründenden Antrag nur übermittelt, wenn der Verfahrensbeteiligte hieran ein berechtigtes Interesse darlegt.
Gläubiger, dessen Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70c IN 154/25
Amtsgericht Köln, 14.10.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 70c IN 154/25 · ELFIN Engineering & Solutions GmbH · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70c IN 154/25
Wirksam am
18.06.2026
Registerbezug
Köln, HRB 99184
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 154/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 99184 eingetragenen ELFIN Engineering & Solutions GmbH, Im Mediapark 6 b, 50670 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Henning Kober, Rodderweg 28, 50999 Köln

ist am 17.06.2026 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).

70c IN 154/25
Amtsgericht Köln, 18.06.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 70c IN 154/25 · ELFIN Engineering & Solutions GmbH · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70c IN 154/25
Wirksam am
08.06.2026
Registerbezug
Köln, HRB 99184
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 154/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 99184 eingetragenen ELFIN Engineering & Solutions GmbH, Im Mediapark 6 b, 50670 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Henning Kober, Rodderweg 28, 50999 Köln

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dols, Franzke und Partner, Schlüterstraße 53, 10629 Berlin

wird die Anordnung der Eigenverwaltung auf Antrag der Schuldnerin aufgehoben, § 272 Abs. 1 Nr. 5 InsO.

Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Christoph Nüsser, Wankelstr. 9, 50996 Köln, Telefon: 02236 88588 0.
Forderungen sind ab sofort bei dem Insolvenzverwalter anzumelden; Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin zu leisten, sondern an den Insolvenzverwalter.

Ausstehende Mitteilungen über Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin haben ab sofort gegenüber dem Insolvenzverwalter zu erfolgen.

Dabei sind der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung zu bezeichnen.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70c IN 154/25
Amtsgericht Köln, 08.06.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 70c IN 154/25 · ELFIN Engineering & Solutions GmbH · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70c IN 154/25
Wirksam am
01.04.2026
Registerbezug
Köln, HRB 99184
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 154/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 99184 eingetragenen ELFIN Engineering & Solutions GmbH, Im Mediapark 6 b, 50670 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Henning Kober, Rodderweg 28, 50999 Köln

sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 29.06.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung der Schuldnerin, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder § 384 der Abgabenordnung so hat die Schuldnerin im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob sie diesen Vortrag bestreitet.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 29.05.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1219 niedergelegt.

Gläubiger, dessen Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70c IN 154/25
Amtsgericht Köln, 30.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 70c IN 154/25 · ELFIN Engineering & Solutions GmbH · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70c IN 154/25
Wirksam am
02.01.2026
Registerbezug
Köln, HRB 99184
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 154/25

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 99184 eingetragenen ELFIN Engineering & Solutions GmbH, Im Mediapark 6 b, 50670 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Henning Kober, Rodderweg 28, 50999 Köln

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.01.2026, um 08:48 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 22.10.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Der zugrunde liegende Antrag ist am 22.10.2025 bei Gericht eingegangen.

Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 - 285 InsO).

Zum Sachwalter wird ernannt Rechtsanwalt Christoph Nüsser, Wankelstr. 9, 50996 Köln.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 18.02.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Sachwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am

Mittwoch, 18.03.2026, 10:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, 2. Etage, Sitzungssaal 243.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

- die Person des Sachwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- Entscheidung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 160 InsO); insbesondere:
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Schuldnerin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 27.02.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1219 niedergelegt.

Der Sachwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

70c IN 154/25
Amtsgericht Köln, 01.01.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 70c IN 154/25 · ELFIN Engineering & Solutions GmbH · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70c IN 154/25
Wirksam am
30.10.2025
Registerbezug
Köln, HRB 99184
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 154/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 99184 eingetragenen ELFIN Engineering & Solutions GmbH, Im Mediapark 6 b, 50670 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Henning Kober, Rodderweg 28, 50999 Köln

wird heute, am 27.10.2025, um 12:50 Uhr, angeordnet (§ 270b InsO):
Zum vorläufigen Sachwalter wird Rechtsanwalt Christoph Nüsser, Wankelstr. 9, 50996 Köln, Telefon: 02236 88588 0, Fax: 02236 88588 38 bestellt.

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahme werden einstweilen eingestellt (§§ 270c Abs. 3, 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Im Übrigen gilt der Beschluss vom 23.10.2025 fort.

Dem Schuldner wird gemäß § 270c Abs. 4 InsO gestattet , künftige Masseverbindlichkeiten bis zu einem Höchstbetrag von 80.000 € zu begründen. Die Ermächtigung umfasst die Zahlungspflichten des Arbeitgebers in Bezug auf Sozialversicherungsbeiträge sowie Beiträge zur Berufsgenossenschaft der entliehenen Arbeitnehmer, die während der Monate des vorläufigen Insolvenzverfahrens anfallen.

70c IN 154/25
Amtsgericht Köln, 27.10.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 99184 HRB 99184: ELFIN Engineering & Solutions GmbH, Köln, Siegburger Straße 215, 50679 Köln. Änderung zur Geschäftsanschrift: Subbelrather Straße 15a, 50823 Köln.
HRB 99184: ELFIN Engineering & Solutions GmbH, Köln, Siegburger Straße 215, 50679 Köln. Änderung zur Geschäftsanschrift: Subbelrather Straße 15a, 50823 Köln.
Veränderungen
HRB 99184 HRB 99184: ELFIN Engineering & Solutions GmbH, Köln, Siegburger Straße 215, 50679 Köln. Die Gesellschafterversammlung vom 23.09.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 und mit ihr die Erhöhun…
HRB 99184: ELFIN Engineering & Solutions GmbH, Köln, Siegburger Straße 215, 50679 Köln. Die Gesellschafterversammlung vom 23.09.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 100.000,00 EUR beschlossen. Neues Stammkapital: 125.000,00 EUR.
Veränderungen
HRB 99184 HRB 99184: ELFIN Engineering & Solutions GmbH, Köln, Siegburger Straße 215, 50679 Köln. Nicht mehr Geschäftsführer: Skodzik, Frank, Leichlingen, *XX.XX.XXXX.
HRB 99184: ELFIN Engineering & Solutions GmbH, Köln, Siegburger Straße 215, 50679 Köln. Nicht mehr Geschäftsführer: Skodzik, Frank, Leichlingen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 99184 HRB 99184: ELFIN Engineering & Solutions GmbH, Köln, Siegburger Straße 215, 50679 Köln. die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung, Personalvermittlung sowie IT-Beratung. Best…
HRB 99184: ELFIN Engineering & Solutions GmbH, Köln, Siegburger Straße 215, 50679 Köln. die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung, Personalvermittlung sowie IT-Beratung. Bestellt als Geschäftsführer: Skodzik, Frank, Leichlingen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
Veränderungen
HRB 99184 HRB 99184: ELFIN Engineering & Solutions GmbH, Köln, Siegburger Straße 215, 50679 Köln. Nicht mehr Geschäftsführer: Specht, René Peter, Langenfeld, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Karatepe, Ebu Hü…
HRB 99184: ELFIN Engineering & Solutions GmbH, Köln, Siegburger Straße 215, 50679 Köln. Nicht mehr Geschäftsführer: Specht, René Peter, Langenfeld, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Karatepe, Ebu Hüreyre, Köln, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
Neueintragungen
HRB 99184 HRB 99184: ELFIN Engineering & Solutions GmbH, Köln, Siegburger Straße 215, 50679 Köln. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.08.2019. Geschäftsanschrift: Siegburger Straße 215, …
HRB 99184: ELFIN Engineering & Solutions GmbH, Köln, Siegburger Straße 215, 50679 Köln. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.08.2019. Geschäftsanschrift: Siegburger Straße 215, 50679 Köln. Gegenstand: die Einbrinung von Dienstleistungen im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung, Personalvermittlung sowie IT-Beratung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Specht, René Peter, Langenfeld, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.