HRB 200007

Elephant Gin GmbH

Amtsgericht Berlin (Charlottenburg) · Berlin

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Berlin

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Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Berlin
Datenstand
2024-03-20
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-03-20

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Blitz B18-158 GmbH Berlin

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 36e IN 1960/24 · Elephant Gin GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36e IN 1960/24
Wirksam am
08.07.2024
Registerbezug
Berlin, HRB 200007
36e IN 1960/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Elephant Gin GmbH, Anklamer Straße 28, 10115 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Robin Gerlach und Tessa Elisabeth Gerlach
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 200007
- Schuldnerin -

Der Insolvenzverwalter bittet im Berichtstermin am Dienstag, 06.08.2024, 12:00 Uhr, 2. Stock, Amtsgerichtsplatz 1, Berlin, um Zustimmung zu folgendem Punkt:

|Zustimmung der Gläubigerversammlung zum notariellen Unternehmens- und Grundstückskaufvertrag vom 28.06.2024

Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, so gilt die Zustimmung als erteilt, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 05.07.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 36e IN 1960/24 · Elephant Gin GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36e IN 1960/24
Wirksam am
05.06.2024
Registerbezug
Berlin, HRB 200007
36e IN 1960/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Elephant Gin GmbH,
Verwaltungssitz: Anklamer Straße 28, 10115 Berlin,
Produktionsstätte: Rosenstraße 3, 19243 Wittenburg,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 200007
- Schuldnerin -

Geschäftszweig: Ginproduktion

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.06.2024 um 09.30 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Gordon Geiser
Budapester Straße 35, 10787 Berlin
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 02.07.2024 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Auf die Möglichkeit der Forderungsanmeldung ausländischer Gläubiger mithilfe des
Standardformulars gem. Art. 55 EuInsVO 2015 ( Verordnung EU 2015/848 des europäi
schen Parlaments und des Rates vom 20.05.2015, AblEU L 141/19 vom 5.6.2015 ) wird
hingewiesen.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Dienstag, 06.08.2024, 12:00 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Dienstag, 06.08.2024, 12:00 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 17.03.2024 beim Insolvenzgericht Charlottenburg eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Gegen die Entscheidung kann ferner die Schuldnerin und jeder Gläubiger nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung EU 2015/848 des europäischen Parlaments und des Rates vom 20.05.2015, AblEU L 141/19 vom 5.6.2015 (EuInsVO) die sofortige Beschwerde einlegen, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 04.06.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 36e IN 1960/24 · Elephant Gin GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36e IN 1960/24
Wirksam am
20.03.2024
Registerbezug
Berlin, HRB 200007
36e IN 1960/24

In dem Verfahren über den Antrag

Elephant Gin GmbH, Rosenstraße 3, 19243 Wittenburg,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 200007
- Schuldnerin -

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 18.03.2024 um 16:30 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird

Herr Rechtsanwalt Dr. Gordon Geiser
Budapester Straße 35, 10787 Berlin

bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen unter Beachtung dieser Anordnung nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Hinweis:

Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Gegen die Entscheidung können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners in gleicher Weise die sofortige Beschwerde einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit im Eröffnungsverfahren eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 18.03.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 200007 B HRB 200007 B: Elephant Gin GmbH, Berlin, Rosenstraße 3, 19243 Wittenburg. Gegenstand: Die Herstellung und der Vertrieb von Spirituosen. Die Gesellschaft verfolgt den weiteren Zweck, mit ihrer Geschäftstätigk…
HRB 200007 B: Elephant Gin GmbH, Berlin, Rosenstraße 3, 19243 Wittenburg. Gegenstand: Die Herstellung und der Vertrieb von Spirituosen. Die Gesellschaft verfolgt den weiteren Zweck, mit ihrer Geschäftstätigkeit eine erheblich positive Wirkung auf das Gemeinwohl sowie die Umwelt zu erzielen. Stamm- bzw. Grundkapital: 32.932,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 30.03.2022 ist das Stammkapital um 6.648,00 EUR auf 32.932,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in - Ziffer 2.1 (Gegenstand der Gesellschaft)
- Ziffer 4 (Stammkapital, Geschäftsanteile)
- Ziffern 5.4 und 5.6 (Geschäftsführung, Vertretung)
- Ziffer 8.3 (Jahresabschluss, Gewinnverwendung)
- Ziffer 15 (Wettbewerbsverbot, Abwerbeverbot)..
Veränderungen
HRB 200007 B HRB 200007 B: Elephant Gin GmbH, Berlin, Rosenstraße 3, 19243 Wittenburg. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 01.06.2021 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in Ziffer 10.1 (Mitver…
HRB 200007 B: Elephant Gin GmbH, Berlin, Rosenstraße 3, 19243 Wittenburg. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 01.06.2021 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in Ziffer 10.1 (Mitveräußerungsrechte).
Veränderungen
HRB 200007 B HRB 200007 B: Elephant Gin GmbH, Berlin, Rosenstraße 3, 19243 Wittenburg. Stamm- bzw. Grundkapital: 26.284,00 EUR; Geschäftsführer: 4. Gerlach, Tessa Elisabeth, geb. Wienker, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Bef…
HRB 200007 B: Elephant Gin GmbH, Berlin, Rosenstraße 3, 19243 Wittenburg. Stamm- bzw. Grundkapital: 26.284,00 EUR; Geschäftsführer: 4.
Gerlach, Tessa Elisabeth, geb. Wienker, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 18.06.2019 ist das Stammkapital um 1.284,00 EUR auf 26.284,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag neu gefasst.
Veränderungen
HRB 200007 B HRB 200007 B: Elephant Gin GmbH, Berlin, Rosenstraße 3, 19243 Wittenburg. Rechtsverhaeltnis: Die Elephant Gin Ltd mit Sitz in Tunbridge Wells, Kent, England, Vereinigtes Königreich (Companies House für Engla…
HRB 200007 B: Elephant Gin GmbH, Berlin, Rosenstraße 3, 19243 Wittenburg. Rechtsverhaeltnis: Die Elephant Gin Ltd mit Sitz in Tunbridge Wells, Kent, England, Vereinigtes Königreich (Companies House für England und Wales, Company No. 08231399) ist als übertragende Gesellschaft auf Grund des Verschmelzungsplans vom 07.03.2019, des zustimmenden Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 07.03.2019 und der Verschmelzungsbescheinigung vom 13.03.2019 auf die Gesellschaft durch Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 200007 B HRB 200007 B: Elephant Gin GmbH, Berlin, Rosenstraße 3, 19243 Wittenburg. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Beim Handelsregister ist nach § 122d UmwG der Entwurf eines Verschmelzungsplanes betreffe…
HRB 200007 B: Elephant Gin GmbH, Berlin, Rosenstraße 3, 19243 Wittenburg. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Beim Handelsregister ist nach § 122d UmwG der Entwurf eines Verschmelzungsplanes betreffend eine grenzüberschreitende Verschmelzung beim Registergericht eingereicht worden mit folgenden Angaben:
Rechtsform, Firma und Sitz der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften (§ 122d Satz 2 Nr. 2 UmwG)
Elephant Gin Ltd, der übertragende Rechtsträger, ist eine nach dem Recht von England und Wales gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung, mit Geschäftsanschrift in Number 22 Mount Ephraim, Tunbridge Wells, Kent, TN4 8AS, England, eingetragen im Handelsregister für England und Wales unter der Registernummer 08231399. Elephant Gin GmbH, die übernehmende Gesellschaft, ist nach deutschem Recht gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Berlin in Isselburg, Geschäftsanschrift Rosenstraße 3, 19243 Wittenburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg - Berlin - unter HRB 200007 B.

Register, bei denen die an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften eingetragen sind, sowie die jeweilige Nummer der Eintragung (§ 122d Satz 2 Nr. 3 UmwG)
Elephant Gin Ltd, der übertragende Rechtsträger, ist eingetragen im Handelsregister für England und Wales unter der Registernummer 08231399. Elephant Gin GmbH, der übernehmende Rechtsträger, ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg - Berlin - unter HRB 200007 B.

Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sowie die Anschrift, unter der vollständige Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden können (§ 122d Satz 2 Nr. 4 UmwG)

1. Elephant Gin Ltd (übertragender Rechtsträger) Die Modalitäten des Gläubigerschutzes bei grenzüberschreitenden Verschmelzungen sind in den Bestimmungen 11 uncl 14 der "Bestimmungen betreffend grenzüberschreitende Verschmelzungen von Gesellschaften SI 2974/2007 (The Companies (Cross-border Mergers) Regulations (SI 2974/2007)) (den "UK-Bestimmungen") geregelt. Aufsichtsbehörde für grenzüberschreitende Verschmelzungen aufseiten des Vereinigten Königreichs ist der High Court. Nach Bestimmung 11 der UK Bestimmungen kann das Gericht bei Antrag eines Gläubigers bestimmen, das eine Gläubigerversammlung abgehalten wird welche darüber berät, und sofern als angemessen erachtet darüber beschließt, ob sie der grenzüberschreitenden Verschmelzung zustimmt oder nicht. Dieser Antrag kann von jedem Gläubiger oder jeder Klasse von Gläubigern der zu verschmelzenden Gesellschaften gestellt werden. Falls eine Gläubigerversammlung einberufen wird, muss der Entwurf des Verschmelzungsplans mit einer Stimmenmehrheit beschlossen werden, die wenigstens 75% des Gesamtwertes aller Forderungen der in der Versammlung (persönlich oder durch Stellvertreter) anwesenden und abstimmenden Gläubiger oder Gläubigerklassen repräsentiert.
Der übertragende Rechtsträger verfügt nicht über Minderheitsgesellschafter. Insofern kann ein Hinweis auf die Modalitäten der Ausübung von Rechten von Minderheitsgesellschaftern entfallen.
2. Elephant Gin GmbH (übernehmender Rechtsträger) Die Modalitäten für die Ausübung von Gläubigerrechten gegenüber der Elephant Gin GmbH ergeben sich aus
§§ 22, 122a Abs. 2 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger (Elephant Gin Ltd und Elephant Gin GmbH) durch die Elephant Gin GmbH Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dies gilt nur, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. In der schriftlichen Anmeldung ihres Anspruches müssen die Gläubiger die dem Anspruch zugrunde liegenden Forderungen so genau beschreiben, class deren Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Ferner muss das Anspruchsbegehren dem Inhalt der schriftlichen Anmeldung entnehmbar sein. Bei der sechsmonatigen Frist handelt es sich um eine nicht verlängerbare materiell-rechtliche Ausschlussfrist, die unabhängig von Kenntnis und Wissen der jeweils Anspruchsberechtigten Gläubiger läuft. Die schriftliche Anmeldung ist an die Elephant Gin GmbH, Rosenstraße 3, 19243 Wittenburg zu richten. Der übernehmende Rechtsträger verfügt nicht über Minderheitsgesellschafter, insofern kann ein Hinweis auf die Modalitäten der Ausübung von Rechten von Minderheitsgesellschaftern entfallen.

3. Adresse für vollständige Auskünfte
Vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger können kostenlos unter der Anschrift der übertragenden Gesellschaft, Elephant Gin Ltd, Number 22 Mount Ephraim, Tunbridge Wells, Kent, TN4 8AS, England oder der übernehmenden Gesellschaft, Elephant Gin GmbH, Rosenstraße 3, 19243 Wittenburg, eingeholt werden.
Veränderungen
HRB 200007 B HRB 200007 B: Elephant Gin GmbH, Berlin, Rosenstraße 3, 19243 Wittenburg. Firma: Elephant Gin GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Rosenstraße 3, 19243 Wittenburg; Gegenstand: Die Herstellung…
HRB 200007 B: Elephant Gin GmbH, Berlin, Rosenstraße 3, 19243 Wittenburg. Firma: Elephant Gin GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Rosenstraße 3, 19243 Wittenburg; Gegenstand: Die Herstellung und der Vertrieb von Spirituosen; Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Gogalla, Katja; Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Selnes, Randi Mette; Geschäftsführer: 3.
Gerlach, Robin, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 28.11.2018 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in §§ 1 (Firma) und 4 (Gegenstand).

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.