HRB 1434

Elektrotechnik Schwarz GmbH

Amtsgericht Braunschweig · Niedersachsen

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Braunschweig

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Braunschweig
Datenstand
2024-04-04
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-04-04

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-03-26 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Jürgen Schwarz Elektrotechnik GmbH Braunschweig
  2. J S Allgemeiner Elektro Bau GmbH Braunschweig

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 274 IN 249/19 a · Elektrotechnik Schwarz GmbH · Insolvenzgericht Braunschweig
Insolvenzgericht
Braunschweig
Aktenzeichen
274 IN 249/19 a
Wirksam am
24.03.2026
Registerbezug
Braunschweig, HRB 1434
274 IN 249/19 a: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Elektrotechnik Schwarz GmbH, Bienroder Weg 65, 38108 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 1434), vertr. d.: Dirk Diestelmann, als GF. d. Elektrotechnik Schwarz GmbH, Güldenkamp 21, 38108 Braunschweig, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Franc Zimmermann festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Braunschweig eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

EUR
um 52,5 % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 03.02.2026 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.

I.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 54.781,82 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.

II.

Hinsichtlich der Zuschläge wird auf die Ausführungen im Antrag vollständig Bezug genommen.

Für die Betriebsfortführung war grundsätzlich ein Zuschlag in Höhe von 30 % angemessen. Da der vorläufige Insolvenzverwalter durch die Massemehrung bereits an einer höheren Bruchteilsvergütung partizipiert, kommt als Zuschlag nur ein Betrag in Höhe von 2.916,76 EUR in Betracht, woraus sich eine Quote für die Zuschlagstätigkeit von 17,5 % ergibt

Für die Durchführung des Investorenprozesses war der beantragte Zuschlag in Höhe von 30 % gerechtfertigt und angemessen., da keine externe Dienstleister zu Lasten der vorläufigen verwalteten Masse eingeschaltet wurden.

Ein weiterer Zuschlag in Höhe von 5 % wird in Anbetracht des Aufwandes mit der Ausübung eines Zustimmungsvorbehaltes sowie eines Controllings - unabhängig von der Betriebsfortführung - gewährt.

III.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Braunschweig, 05.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 274 IN 249/19 a · Elektrotechnik Schwarz GmbH · Insolvenzgericht Braunschweig
Insolvenzgericht
Braunschweig
Aktenzeichen
274 IN 249/19 a
Wirksam am
10.02.2026
Registerbezug
Braunschweig, HRB 1434
274 IN 249/19 a: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Elektrotechnik Schwarz GmbH, Bienroder Weg 65, 38108 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 1434), vertr. d.: Dirk Diestelmann, als GF. d. Elektrotechnik Schwarz GmbH, Güldenkamp 21, 38108 Braunschweig, (Geschäftsführer), soll im schriftlichen Verfahren die Anhörung der Beteiligten zum Vergütungsantrag
des Insolvenzverwalters erfolgen.
Der Vergütungsantrag beinhaltet Zuschläge.
Einwendungen zum Vergütungsantrag können binnen zwei Wochen erhoben werden.
Der Vergütungsantrag kann von den Beteiligten von der Geschäftstelle angefordertwerden.
Amtsgericht Braunschweig, 10.02.2026
Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter
http://www.amtsgericht-braunschweig.niedersachsen.de.
(Menü: Wir über uns/Datenschutz/Datenschutz Insolvenz). Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 274 IN 249/19 a · Elektrotechnik Schwarz GmbH · Insolvenzgericht Braunschweig
Insolvenzgericht
Braunschweig
Aktenzeichen
274 IN 249/19 a
Wirksam am
23.07.2021
Registerbezug
Braunschweig, HRB 1434
274 IN 249/19 a In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Elektrotechnik Schwarz GmbH, Bienroder Weg 65, 38108 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 1434), vertr. d.: Dirk Diestelmann, als GF. d. Elektrotechnik Schwarz GmbH, Güldenkamp 21, 38108 Braunschweig, (Geschäftsführer), wird unter Aufhebung des schriftlichen Verfahrens Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt auf Mittwoch, 25.08.2021, 10:00 Uhr, A 107, Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig Tagesordnung: Annahme eines Vergleichangebots zur Abgeltung eines Anspruchs.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung gem. § 160 Abs. 1 InsO als erteilt.
Hinweis zu Terminen im Gericht - aufgrund des Corona-Virus
1. Die Raumzuteilung der Gläubigerversammlung ist vorläufig. Bitte beachten Sie die Aushänge an den Sälen.

2. Besucherinnen und Besuchern sind grundsätzlich verpflichtet im Gerichtsgebäude einen Mund-/Nasenschutz zu tragen. Während der Sitzung entscheidet über diese Verpflichtung die Vorsitzende/der Vorsitzende.
Ausgenommen sind Personen, für die aufgrund von Vorerkrankungen, zum Beispiel schwere Herz- oder Lungenerkrankungen, wegen des höheren Atemwiderstands das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht zumutbar ist sowie Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres. (Niedersächsische Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus vom 17. April 2020)

3. Es ist ein Kontaktformular ausgefüllt zum Termin mitzubringen. Es steht Ihnen auf der Internetseite des Amtsgerichts Braunschweig www.amtsgericht-braunschweig.niedersachsen.de zur Verfügung.
Wir werden die Daten nicht speichern und einen Monat nach Erteilung vernichten. Ziel ist es, Sie zu schützen, sollte die konkrete Gefahr eines Kontaktes mit Corona - Infizierten/Erkrankten bestanden haben. Wir können Sie sonst nicht erreichen.

4. Die allgemeinen Hygieneregeln der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) sind einzuhalten, insbesondere ist ein Mindestabstand von mindestens 1,5 Meter zu anderen Personen einzuhalten.

5. Bei Feststellung einschlägiger Krankheitssymptome darf das Gerichtsgebäude nicht betreten bzw. muss unverzüglich verlassen werden.
Den Anordnungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gerichts ist Folge zu leisten.

6. Aufgrund der derzeitigen Kontaktbeschränkungen können Termine nur unter Einhaltung besonderer Hygieneschutzbestimmungen durchgeführt werden, so dass die Kapazität der Sitzungssäle begrenzt ist. Bei Überschreiten der Kapazitätsgrenze muss der Termin verlegt werden. Es wird daher gebeten, im eröffneten Verfahren dem/der Insolvenzverwalter/in bzw. Sachwalter/in spätestens eine Woche vor dem Termin mitzuteilen, ob Sie bzw. ein Vertreter an dem Termin teilnehmen werden.

7. Es wird gebeten, den Sitzungssaal maximal 10 Minuten vor dem Termin aufzusuchen, damit es nicht zu Ansammlungen im Wartebereich kommt.
Nach dem Termin ist das Gebäude auf dem kürzesten Weg zu verlassen.

Dieser Hinweis ist ebenfalls auf der Internetseite des Amtsgerichts Braunschweig unter http://www.amtsgericht-braunschweig.niedersachsen.de (Menü: Wir über uns/ Unsere Zuständigkeiten / Insolvenzabteilung) zu finden.

Braunschweig, 22.07.2021
Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter
http://www.amtsgericht-braunschweig.niedersachsen.de.
(Menü: Wir über uns/Datenschutz/Datenschutz Insolvenz). Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 274 IN 249/19 a · Elektrotechnik Schwarz GmbH · Insolvenzgericht Braunschweig
Insolvenzgericht
Braunschweig
Aktenzeichen
274 IN 249/19 a
Wirksam am
21.07.2020
Registerbezug
Braunschweig, HRB 1434
274 IN 249/19 a: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Elektrotechnik
Schwarz GmbH, Bienroder Weg 65, 38108 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 1434),
vertr. d.: Dirk Diestelmann, als GF. d. Elektrotechnik Schwarz GmbH, Güldenkamp
21, 38108 Braunschweig, (Geschäftsführer), wird Berichts- und Prüfungstermin am
23.09.2020 im schriftlichen Verfahren stattfinden.

Die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden können in der Geschäftsstelle
des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Als Frist, bis zu der gegen die
Forderungen Widerspruch erhoben werden kann, wird der 23.09.2020 bestimmt.

Amtsgericht Braunschweig, 16.07.2020

Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden
Sie in unserer Datenschutzerklärung unter

http://www.amtsgericht-braunschweig.niedersachsen.de.

(Menü: Wir über uns/Datenschutz/Datenschutz Insolvenz). Auf Wunsch werden wir
Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 274 IN 249/19 a · Elektrotechnik Schwarz GmbH · Insolvenzgericht Braunschweig
Insolvenzgericht
Braunschweig
Aktenzeichen
274 IN 249/19 a
Wirksam am
29.04.2020
Registerbezug
Braunschweig, HRB 1434
274 IN 249/19 a In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Elektrotechnik
Schwarz GmbH, Bienroder Weg 65, 38108 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 1434),
vertr. d.: Dirk Diestelmann, als GF. d. Elektrotechnik Schwarz GmbH, Güldenkamp
21, 38108 Braunschweig, (Geschäftsführer), wird der Berichts- und
Prüfungstermin vom 06.05.2020, 10:30 Uhr, Saal E01, Amtsgericht Braunschweig,
An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig aufgrund der Corona Pandemie
aufgehoben.

Neuer Termin wird von Amtswegen bestimmt.

Braunschweig, 29.04.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 274 IN 249/19 a · Elektrotechnik Schwarz GmbH · Insolvenzgericht Braunschweig
Insolvenzgericht
Braunschweig
Aktenzeichen
274 IN 249/19 a
Wirksam am
31.03.2020
Registerbezug
Braunschweig, HRB 1434
274 IN 249/19 a In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Elektrotechnik Schwarz GmbH, Bienroder Weg 65, 38108 Braunschweig (AG
Braunschweig, HRB 1434),

vertreten durch:

Dirk Diestelmann, als GF. d. Elektrotechnik Schwarz GmbH, Güldenkamp 21, 38108
Braunschweig, (Geschäftsführer),

Verfahrensbevollmächtigter:

Rechtsanwalt Thomas van Ginneken-Köhler, Braunstraße 14a, 38122 Braunschweig,
hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse
zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen
Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.

Amtsgericht Braunschweig, 30.03.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 1434 HRB 1434: Elektrotechnik Schwarz GmbH, Braunschweig, Bineroder Weg 65, 38108 Braunschweig. Durch Beschluss des Amtsgerichts Braunschweig (274 IN 249/19 a) vom 27.01.2020 ist über das Vermögen der Gesellschaf…
HRB 1434: Elektrotechnik Schwarz GmbH, Braunschweig, Bineroder Weg 65, 38108 Braunschweig. Durch Beschluss des Amtsgerichts Braunschweig (274 IN 249/19 a) vom 27.01.2020 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 274 IN 249/19 a · Elektrotechnik Schwarz GmbH · Insolvenzgericht Braunschweig
Insolvenzgericht
Braunschweig
Aktenzeichen
274 IN 249/19 a
Wirksam am
28.01.2020
Registerbezug
Braunschweig, HRB 1434
274 IN 249/19 a: Über das Vermögen der Elektrotechnik Schwarz GmbH, Bienroder
Weg 65, 38108 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 1434), vertr. d.: Dirk
Diestelmann, (Geschäftsführer), ist am 27.01.2020 um 09:54 Uhr das
Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Franc Zimmermann, Eiermarkt 1, 38100
Braunschweig, Tel.: 0531-180535-0, Fax: 0531-180535-20, E-Mail:
braunschweig@mfp-law.com, Internet: www.mfp-law.com.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 06.04.2020 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Es ist das mündliche Verfahren angeordnet.

Vor dem Insolvenzgericht werden folgende Termine abgehalten:

1. am: Mittwoch, 06.05.2020, 10:00 Uhr, E 01, Amtsgericht Braunschweig, An
der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig eine Gläubigerversammlung zur
Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter (Berichtstermin);

der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66
Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstillegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160
InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten
würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits
mit erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,

2. am: Mittwoch, 06.05.2020, 10:00 Uhr, E 01, Amtsgericht Braunschweig, An
der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig eine Gläubigerversammlung
(Prüfungstermin), in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden.

Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Es ist das mündliche Verfahren angeordnet.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 06.05.2020, 10:00 Uhr, E 01,
Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig eine
Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur
Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66
Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstillegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin , des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten
würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits
mit erheblichem Streitwert,,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,

Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Mit diesem Verfahren wird das Verfahren 274 IN 252/19 verbunden. Das Verfahren
274 IN 249/19 a führt.

Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Versicherungsverein,
der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen
Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art.5
Abs.1 der Verordnung (EU) 2015/18/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Braunschweig,
An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung so ist für
den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigen zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass die
Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung zur zum
Teil angefochten werde, ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Braunschweig, 27.01.2020

Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden
Sie in unserer Datenschutzerklärung unter

http://www.amtsgericht-braunschweig.niedersachsen.de.

(Menü: Wir über uns/Datenschutz/Datenschutz Insolvenz). Auf Wunsch werden wir
Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 274 IN 249/19 a · Elektrotechnik Schwarz GmbH · Insolvenzgericht Braunschweig
Insolvenzgericht
Braunschweig
Aktenzeichen
274 IN 249/19 a
Wirksam am
18.11.2019
Registerbezug
Braunschweig, HRB 1434
274 IN 249/19 a: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
Elektrotechnik Schwarz GmbH, Bienroder Weg 65, 38108 Braunschweig (AG
Braunschweig, HRB 1434), vertreten durch Dirk Diestelmann (Geschäftsführer),
ist am 18.11.2019 um 10:36 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der
Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen
Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Franc Zimmermann, Eiermarkt 1, 38100
Braunschweig, Tel.: 0531-180535-0, Fax: 0531-180535-20, E-Mail:
braunschweig@mfp-law.com, Internet: www.mfp-law.com bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Braunschweig,
An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Braunschweig, 18.11.2019

Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden
Sie in unserer Datenschutzerklärung unter

http://www.amtsgericht-braunschweig.niedersachsen.de.

(Menü: Wir über uns/Datenschutz/Datenschutz Insolvenz). Auf Wunsch werden wir
Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.