HRA 727801

Elektrotechnik Herold e.K.

Amtsgericht Stuttgart · Baden-Württemberg

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Neckarsulm

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Neckarsulm
Datenstand
2024-12-24
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-24

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-12-24 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Neueintragungen
HRA 727801 Elektrotechnik Herold e.K., Neckarsulm, Gottlob-Banzhaf-Straße 1, 74172 Neckarsulm. (Handel mit Elektrogeräten jeder Art, Ausführung von Elektroinstallationsarbeiten und allen anderen in einem Elektrofachges…
Elektrotechnik Herold e.K., Neckarsulm, Gottlob-Banzhaf-Straße 1, 74172 Neckarsulm. (Handel mit Elektrogeräten jeder Art, Ausführung von Elektroinstallationsarbeiten und allen anderen in einem Elektrofachgeschäft anfallenden Arbeiten.). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Gottlob-Banzhaf-Straße 1, 74172 Neckarsulm. Der Inhaber handelt allein. Inhaber: Herold, Achim, Neckarsulm, *XX.XX.XXXX. Mit dem Vermögen des Inhabers (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2012 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 21.08.2012 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Elektro Herold GmbH", Neckarsulm (Amtsgericht Stuttgart HRB 101587) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.