HRA 42362

Elektroservice Malkmus e.K.

Amtsgericht Mainz · Rheinland-Pfalz

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Bechenheim

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Bechenheim
Datenstand
2024-04-24
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-04-24

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-04-24 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

11 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Neueintragungen
HRA 42362 HRA 42362:Elektroservice Malkmus e.K., Bechenheim, Mühlweg 17, 55234 Bechenheim.(Dienstleistungen im Elektrotechnikbereich, Reparaturen, Wartungen von der Handel mit Elektrogeräten sowie die Durchführung von…
HRA 42362:Elektroservice Malkmus e.K., Bechenheim, Mühlweg 17, 55234 Bechenheim.(Dienstleistungen im Elektrotechnikbereich, Reparaturen, Wartungen von der Handel mit Elektrogeräten sowie die Durchführung von Elektroinstallationsarbeiten). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Mühlweg 17, 55234 Bechenheim. Inhaber: Malkmus, Markus, Bechenheim, *XX.XX.XXXX. Der Inhaber hat das Vermögen der Elektroservice Malkmus UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Freimersheim (Amtsgericht Mainz HRB 43892) im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2014 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung der Elektroservice Malkmus UG (haftungsbeschränkt) vom 26.08.2014 als Ganzes übernommen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.