HRA 531055
Elektro Lanzinger GmbH & Co.KG
aktuell 7 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Göppingen
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Registerdaten
- Sitz
- Göppingen
- Datenstand
- 2024-05-21
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
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- Karl Lanzinger Göppingen
- Karl Lanzinger Inh. Uli Lanzinger Göppingen
- Elektro Lanzinger e.K. Göppingen
- Elektro Lanzinger OHG Göppingen
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung 1 IN 54/21 · Elektro Lanzinger GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Göppingen
- Insolvenzgericht
- Göppingen
- Aktenzeichen
- 1 IN 54/21
- Wirksam am
- 12.08.2021
- Registerbezug
- Ulm, HRA 531055
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Elektro Lanzinger GmbH & Co. KG, Ziegelstraße 46, 73033 Göppingen, vertreten durch die Komplementärin Lanzinger GmbH Verwaltungs GmbH, Ziegelstraße 46, 73033 Göppingen, diese vertreten durch die Geschäftsführer Tobias Hägele, geboren am XX.XX.XXXX, Oberesslinger Straße 11, 73728 Esslingen und Rene Wendel, Schubartstraße 36, 72631 Aichtal
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 531055
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dobler & Maier, Gänsheidestraße 1, 70184 Stuttgart
beschlossen:
Die Vergütung und die Auslagen des Rechtsanwalts Frank Raff, Olgastraße 33, 70182 Stuttgart, für die Tätigkeit als vorl. Insolvenzverwalter vom 12.03.2021 bis 30.04.2021 werden wie folgt festgesetzt: Festgesetzt ist die Vergütung nach § 63 Abs. 3 InsO. Der Berechnungswert ist 62.329,14 €.
Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 11.08.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 531055 HRA 531055: Elektro Lanzinger GmbH & Co.KG, Göppingen, Ziegelstr. 46, 73033 Göppingen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Göppingen vom 01.05.2021 (1 IN 54/21) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Inso…
Forderungsprüfung 1 IN 54/21 · Elektro Lanzinger GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Göppingen
- Insolvenzgericht
- Göppingen
- Aktenzeichen
- 1 IN 54/21
- Wirksam am
- 03.05.2021
- Registerbezug
- Ulm, HRA 531055
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Elektro Lanzinger GmbH & Co. KG, Ziegelstraße 46, 73033 Göppingen, vertreten
durch die Komplementärin Lanzinger GmbH Verwaltungs GmbH, Ziegelstraße 46,
73033 Göppingen, diese vertreten durch die Geschäftsführer Tobias Hägele,
geboren am XX.XX.XXXX, Oberesslinger Straße 11, 73728 Esslingen und Rene
Wendel, Schubartstraße 36, 72631 Aichtal
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 531055
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dobler & Maier, Gänsheidestraße 1, 70184 Stuttgart
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit am 01.05.2021 um 11.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Frank Raff
Olgastraße 33, 70182 Stuttgart
Telefon: 0711 34211900
Telefax: 0711 34211950
Email: info@anwaltskanzlei-raff.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 01.07.2021 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5
Abs. 2 InsO.
Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO), ist der
02.08.2021. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem
ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch
ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang
bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben
werden.
Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben
angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben
werden. Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann,
kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 54/21 · Elektro Lanzinger GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Göppingen
- Insolvenzgericht
- Göppingen
- Aktenzeichen
- 1 IN 54/21
- Wirksam am
- 15.03.2021
- Registerbezug
- Ulm, HRA 531055
In dem Verfahren über den Antrag
Elektro Lanzinger GmbH & Co. KG, Ziegelstraße 46, 73033 Göppingen, vertreten
durch die Komplementärin Lanzinger GmbH Verwaltungs GmbH, Ziegelstraße 46,
73033 Göppingen, diese vertreten durch die Geschäftsführer Tobias Hägele,
geboren am XX.XX.XXXX, Oberesslinger Straße 11, 73728 Esslingen und Rene
Wendel, Schubartstraße 36, 72631 Aichtal
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 531055
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dobler & Maier, Gänsheidestraße 1, 70184 Stuttgart
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Beschluss:
Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der
Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 12.03.2021 um 17:00
Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines
Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden
untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits
begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt Frank Raff
Olgastraße 33, 70182 Stuttgart
Telefon: 0711 34211900, Fax: 0711 34211950
info@anwaltskanzlei-raff.de, www.anwaltskanzlei-raff.de
bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind
nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs.
2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der
Schuldnerin. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnerin deren
Vermögen zu sichern und zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO). Der
vorläufige Insolvenzverwalter hat zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin
die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
Der Schuldnerin wird verboten, über Bankkonten und über Außenstände der
Schuldnerin ganz oder teilweise zu verfügen. Hinsichtlich der Bankkonten und
der Außenstände der Schuldnerin geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis
auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Der vorläufige Insolvenzverwalter
wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin
einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, auf den Namen der
Schuldnerin oder auf seinen Namen in der Funktion als vorläufiger
Insolvenzverwalter Sonderkonten (gemäß Urteilen des Bundesgerichtshofes vom
07.02.2019, Az. IX ZR 47/18 und vom 24.01.2019, Az. IX ZR 110/17) zu eröffnen
und auch über diese Konten zu verfügen.
Er wird insoweit ermächtigt, für die Kontoführung Masseverbindlichkeiten i. S.
v. § 55 Abs. 2 InsO zu begründen.
Die Konten der Schuldnerin führenden Kreditinstitute werden dem vorläufigen
Insolvenzverwalter gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet.
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen unter Beachtung
dieser Anordnung nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§
23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, die
Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen (§ 23
Abs. 1 Satz 2 InsO) und hierüber Nachweis zu führen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und
betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu
betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihm Einsicht
in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie diesem auf Verlangen
bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Sie hat
ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse
und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zugleich beauftragt, als
Sachverständiger zu prüfen, ob ein nach der Rechtsform der Schuldnerin
maßgeblicher Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine
Fortführung des schuldnerischen Unternehmens bestehen.
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der
Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens
sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des
Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine
Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Göppingen
Schlossplatz 1
73033 Göppingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Gegen die Entscheidung können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners
in gleicher Weise die sofortige Beschwerde einlegen, soweit damit das Fehlen
der internationalen Zuständigkeit im Eröffnungsverfahren eines
Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848
gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 12.03.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 531055 HRA 531055: Elektro Lanzinger OHG, Göppingen, Ziegelstr. 46, 73033 Göppingen. . Rechtsform geändert; nun: Kommanditgesellschaft. Firma geändert; nun: Elektro Lanzinger GmbH & Co.KG. Allgemeine Vertretungsreg…
HRA 531055 HRA 531055: Elektro Lanzinger e.K., Göppingen, Ziegelstr. 46, 73033 Göppingen. (Betrieb eines Elektroinstallationsbetriebs). Rechtsform geändert; nun: Offene Handelsgesellschaft. Firma geändert; nun: Elektro…
HRA 531055 HRA 531055: Karl Lanzinger Inh. Uli Lanzinger, Göppingen, Ziegelstr. 46, 73033 Göppingen. Firma geändert; nun: Elektro Lanzinger e.K. Ausgeschieden als Inhaber: Lanzinger, Uli, Elektromeister, Göppingen. Neu…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.