HRA 201917

Elektro Kücker Inh. Jan Heuer e. K.

Amtsgericht Lüneburg · Niedersachsen

aktuell 13 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Celle

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Registerdaten

Sitz
Celle
Datenstand
2024-12-14
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

13
Insolvenzbekanntmachung
Restschuldbefreiung 34 IN 46/20 · Heuer, Jan · Insolvenzgericht Celle
Insolvenzgericht
Celle
Aktenzeichen
34 IN 46/20
Wirksam am
10.04.2026
Registerbezug
Lüneburg, HRA 201917
34 IN 46/20: In dem Restschuldbefreiungsverfahren des Jan Heuer, geb. am XX.XX.XXXX, Hohe Lüchte 2 A, 29221 Celle, Elektro Kücker Inh. Jan Heuer e. K. (AG Lüneburg, HRA 201917), ist dem Schuldner gemäß § 300 Abs. 1 S. 1 InsO Restschuldbefreiung erteilt worden.

Von der Restschuldbefreiung sind diejenigen Gläubiger betroffen, die im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners am 01.11.2020 Insolvenzgläubiger im Sinne des § 38 InsO waren, auch wenn sie nicht an dem Insolvenzverfahren teilgenommen haben. Von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind die in § 302 InsO aufgeführten Forderungen.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Celle, 09.04.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 34 IN 46/20 · Heuer, Jan · Insolvenzgericht Celle
Insolvenzgericht
Celle
Aktenzeichen
34 IN 46/20
Wirksam am
10.04.2026
Registerbezug
Lüneburg, HRA 201917
34 IN 46/20: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Jan Heuer, geb. am XX.XX.XXXX, Hohe Lüchte 2 A, 29221 Celle, Elektro Kücker Inh. Jan Heuer e. K. (AG Lüneburg, HRA 201917), ist am 09.04.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Celle, 09.04.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 34 IN 46/20 · Heuer, Jan · Insolvenzgericht Celle
Insolvenzgericht
Celle
Aktenzeichen
34 IN 46/20
Wirksam am
19.08.2024
Registerbezug
Lüneburg, HRA 201917
34 IN 46/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Jan Heuer, geb. am XX.XX.XXXX, Hohe Lüchte 2 A, 29221 Celle, Elektro Kücker Inh. Jan Heuer e. K. (AG Lüneburg, HRA 201917), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Karl-Heinz Blaha festgesetzt worden. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S. 2 InsO auszugsweise.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Celle eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Celle -Insolvenzabteilung-, Mühlenstraße 8, 29221 Celle einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Celle -Insolvenzabteilung-, Mühlenstraße 8, 29221 Celle einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Celle, 15.08.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 34 IN 46/20 · Heuer, Jan · Insolvenzgericht Celle
Insolvenzgericht
Celle
Aktenzeichen
34 IN 46/20
Wirksam am
05.06.2024
Registerbezug
Lüneburg, HRA 201917
34 IN 46/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Jan Heuer, geb. am XX.XX.XXXX, Hohe Lüchte 2 A, 29221 Celle, Elektro Kücker Inh. Jan Heuer e. K. (AG Lüneburg, HRA 201917), wird die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Widersprüche sind schriftlich bis zum 05.07.2024 zu erheben.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden 1 Woche vor Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Celle, 05.06.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 34 IN 46/20 · Heuer, Jan · Insolvenzgericht Celle
Insolvenzgericht
Celle
Aktenzeichen
34 IN 46/20
Wirksam am
19.05.2021
Registerbezug
Lüneburg, HRA 201917
34 IN 46/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des

Jan Heuer, geb. am XX.XX.XXXX, Hohe Lüchte 2 A, 29221 Celle,

Elektro Kücker Inh. Jan Heuer e. K. (AG Lüneburg, HRA 201917),

sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt
Karl-Heinz Blaha festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die
festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann
in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Celle eingesehen
werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der
Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.

Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.

Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Celle -Insolvenzabteilung-,
Mühlenstraße 8, 29221 Celle einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem
Amtsgericht Celle -Insolvenzabteilung-, Mühlenstraße 8, 29221 Celle einzulegen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Celle, 18.05.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 34 IN 46/20 · Heuer, Jan · Insolvenzgericht Celle
Insolvenzgericht
Celle
Aktenzeichen
34 IN 46/20
Wirksam am
06.04.2021
Registerbezug
Lüneburg, HRA 201917
34 IN 46/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des

Jan Heuer, geb. am XX.XX.XXXX, Hohe Lüchte 2 A, 29221 Celle,

Elektro Kücker Inh. Jan Heuer e. K. (AG Lüneburg, HRA 201917),

ist beantragt die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters
Rechtsanwalt Karl-Heinz Blaha festzusetzen.

Es soll als Erhöhung insbesondere die Betriebsfortführung berücksichtigt
werden.

Der vollständige Antrag kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts -
Insolvenzgericht - Celle eingesehen werden.

Es können Stellungnahmen bis zum 10.05.2021 eingereicht werden.

Die Festsetzung wird nach Fristablauf erfolgen.

Amtsgericht Celle, 01.04.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 34 IN 46/20 · Heuer, Jan · Insolvenzgericht Celle
Insolvenzgericht
Celle
Aktenzeichen
34 IN 46/20
Wirksam am
04.01.2021
Registerbezug
Lüneburg, HRA 201917
34 IN 46/20: In dem Insolvenzverfahren des Jan Heuer, geb. am XX.XX.XXXX, Hohe
Lüchte 2 A, 29221 Celle, Elektro Kücker Inh. Jan Heuer e. K. (AG Lüneburg, HRA
201917), ist beantragt worden, die Restschuldbefreiung wegen des eines
Obliegenheitsverstoßes gemäß § 290 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 4 InsO zu versagen. Der
Antrag ist zulässig.

Über den Antrag wird nach dem Schlusstermin oder einer Entscheidung nach § 211
Abs. 1 InsO entschieden werden. Sollten Sie beabsichtigen, eine Stellungnahme
zu dem Versagungsantrag abzugeben, so muss dies spätestens zu dem o. g.
maßgeblichen Zeitpunkt erfolgen. Nach diesem Zeitpunkt ist ein Bestreiten des
Sachverhaltes, auf den der Versagungsgrund gestützt wird, nicht mehr möglich.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur
Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Celle, 30.12.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 34 IN 46/20 · Heuer, Jan · Insolvenzgericht Celle
Insolvenzgericht
Celle
Aktenzeichen
34 IN 46/20
Wirksam am
03.11.2020
Registerbezug
Lüneburg, HRA 201917
34 IN 46/20: Über das Vermögen des

Jan Heuer, geb. am XX.XX.XXXX, Hohe Lüchte 2 A, 29221 Celle,

Elektro Kücker Inh. Jan Heuer e. K. (AG Lüneburg, HRA 201917),

ist am 01.11.2020 um 15:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Karl-Heinz Blaha, Bahnhofstr. 30 A, 29221
Celle, Tel.: 05141 9803055, Fax: 05141 9803031, E-Mail: mail@blaha-buchholz.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 18.12.2020 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner, sondern an den Insolvenzverwalter zu
leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 29.01.2021.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

Ø Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

Ø Anträge über:

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66
Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160
InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs des
Schuldners, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die
der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (18.12.2020)
und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich
geprüft werden (29.01.2021), liegt, in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise:

Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen
Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche
erhoben werden.

Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs
Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von dem
Schuldner, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und
Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Celle
-Insolvenzabteilung- , Mühlenstraße 8, 29221 Celle einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Celle, 02.11.2020

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Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 34 IN 46/20 · Heuer, Jan · Insolvenzgericht Celle
Insolvenzgericht
Celle
Aktenzeichen
34 IN 46/20
Wirksam am
02.09.2020
Registerbezug
Lüneburg, HRA 201917
34 IN 46/20: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Jan Heuer,
geb. am XX.XX.XXXX, Hohe Lüchte 2 A, 29221 Celle, Elektro Kücker, Inh. Jan
Heuer e. K. (AG Lüneburg, HRA 201917), ist am 28.08.2020 um 18:30 Uhr ein
allgemeines Verfügungsverbot erlassen worden. Die Verfügungsbefugnis ist dem
vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Karl-Heinz Blaha, Bahnhofstr.
30 A, 29221 Celle, Tel.: 05141 9803055, Fax: 05141 9803031, E-Mail:
mail@blaha-buchholz.de übertragen worden.

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Diese Entscheidung kann durch den Antragsteller mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Celle
-Insolvenzabteilung- , Mühlenstraße 8, 29221 Celle einzulegen.

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Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
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Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Celle, 01.09.2020

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Insolvenzbekanntmachung 34 IN 46/20 · Heuer, Jan · Insolvenzgericht Celle
Insolvenzgericht
Celle
Aktenzeichen
34 IN 46/20
Wirksam am
31.08.2020
Registerbezug
Lüneburg, HRA 201917
34 IN 46/20:

In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Jan Heuer, geb. am
XX.XX.XXXX, Hohe Lüchte 2 A, 29221 Celle, Elektro Kücker, Inh. Jan Heuer e. K.
(AG Lüneburg, HRA 201917), ist am 28.08.2020 um 18:30 Uhr die vorläufige
Verwaltung des Vermögens des Antragstellers angeordnet worden. Verfügungen des
Antragstellers sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters
wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Karl-Heinz Blaha,
Bahnhofstr. 30 A, 29221 Celle, Tel.: 05141 9803055, Fax: 05141 9803031, E-Mail:
mail@blaha-buchholz.de bestellt worden.

Die Schuldner des Antragstellers werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
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Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Celle, 28.08.2020

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Veränderungen
HRA 201917 Elektro Kücker Inh. Jan Heuer e. K., Celle, Nordwall 49, 29221 Celle. Änderung zur Geschäftsanschrift: Hannoversche Str. 18 b, 29221 Celle.
Elektro Kücker Inh. Jan Heuer e. K., Celle, Nordwall 49, 29221 Celle. Änderung zur Geschäftsanschrift: Hannoversche Str. 18 b, 29221 Celle.
Veränderungen
HRA 201917 Elektro Kücker Inh. Jan Heuer e. K., Celle, Nordwall 49, 29221 Celle. Personenbezogene Daten ergänzt, nun: Inhaber: Heuer, Jan, Celle, *XX.XX.XXXX.
Elektro Kücker Inh. Jan Heuer e. K., Celle, Nordwall 49, 29221 Celle. Personenbezogene Daten ergänzt, nun: Inhaber: Heuer, Jan, Celle, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRA 201917 Elektro Kücker Inh. Jan Heuer e. K., Celle, Nordwall 49, 29221 Celle. (Führung eines Elektrotechnik-Meisterbetriebes). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Nordwall 49, 29221 Celle. Der Inhaber handelt allein…
Elektro Kücker Inh. Jan Heuer e. K., Celle, Nordwall 49, 29221 Celle. (Führung eines Elektrotechnik-Meisterbetriebes). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Nordwall 49, 29221 Celle. Der Inhaber handelt allein. Eingetreten als Inhaber: Heuer, Jan, Celle. Das Handelsgeschäft wird unter der Firma des nicht eingetragenen Vorinhabers Kücker, Franz, Celle, *1946 fortgeführt.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.