HRB 9549
Elektro Kellner GmbH
aktuell 9 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Benzstraße 8, 93128 RegenstaufGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Regenstauf
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 17.07.2017
- Datenstand
- 2025-09-24
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Thomas Kellner
Regenstauf
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAngelika Kellner
Regenstauf
EinzelprokuraAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
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Abrufstand 2025-09-24 Registerinformationen ansehenGegenstand des Unternehmens
Die Ausführung von Elektroinstallationen, die Entwicklung von und der Handel mit elektrischen Geräten und Steuerungen sowie der Anlagenbau.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 2 IN 93/26 · Elektro Kellner GmbH · Insolvenzgericht Regensburg
- Insolvenzgericht
- Regensburg
- Aktenzeichen
- 2 IN 93/26
- Wirksam am
- 06.10.2026
- Registerbezug
- Regensburg, HRB 9549
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Elektro Kellner GmbH, Benzstraße 8, 93128 Regenstauf, vertreten durch den Geschäftsführer Kellner Thomas
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRB 9549
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dr. Weinelt & Collegen, Augustenstraße 11/19, 93049 Regensburg
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 100-113 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 27.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 06.10.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 2 IN 93/26 · Elektro Kellner GmbH · Insolvenzgericht Regensburg
- Insolvenzgericht
- Regensburg
- Aktenzeichen
- 2 IN 93/26
- Wirksam am
- 01.10.2026
- Registerbezug
- Regensburg, HRB 9549
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Elektro Kellner GmbH, Benzstraße 8, 93128 Regenstauf, vertreten durch den Geschäftsführer Kellner Thomas
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRB 9549
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dr. Weinelt & Collegen, Augustenstraße 11/19, 93049 Regensburg
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Jochen Wagner, Ditthornstraße 5, 93055 Regensburg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Gesamtbetrag
in Abzug zu bringender Vorschuss
Endbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 05.06.2026 und 21.09.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 1.752.639,07 EUR auszugehen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um insgesamt 80 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 05.06.2026/21.09.2026 wird Bezug genommen.
Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR (25% der Regelvergütung) festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 80 % gerechtfertigt.
Nach § 3 Abs. 1 InsVV ist die Regelvergütung zu erhöhen, wenn Besonderheiten der Geschäftsführung des vorläufigen Insolvenzverwalters dies rechtfertigen.
Im vorliegenden Fall wurden Zuschläge für folgende Tätigkeiten beantragt:
1. Betriebsfortführung - 25%: Der Betrieb der Schuldnerin wurde über einen Zeitraum von 2,5 Monaten mit 56 Mitarbeitern fortgeführt. Der vorläufige Insolvenzverwalter gab zahlreiche Zahlungszusagen gegenüber Lieferanten ab und zeichnete die notwendigen Bestellungen persönlich gegen.
2. M&A Prozess - 25%: Bereits während der vorläufigen Insolvenz wurde unter Beiziehung einer M6A Beraterfirma ein Investorenprozess in Gang gesetzt, wobei mit 2 Interessenten weitergehende Gespräche vor Ort geführt wurden. Der abgeschlossene Kaufvertrag für das Unternehmen musste allerdings kurzfristig rückabgewickelt werden.
3. Bauinsolvenz - 20%: Der Auftragsbestand musste möglichst schnell geprüft und priorisiert werden, die Liquiditätslage sehr schlecht war und trotzdem Versicherungen und notwendige Materialbestellungen erfolgen mussten. Insbesondere zwei Bauvorhaben verursachten einen hohen Arbeitsanfall (Fertigstellung einer Grundschule und Räumung einer Baustelle unter mit Polizeieinsatz).
4. Zusammenarbeit mit dem Gläubigerausschuss - 10%: Die notwendigen Tätigkeiten erfolgten in enger Abstimmung mit dem Gläubigerausschuss, dem alle Unterlagen und Informationen zur Verfügung gestellt wurden.
In der Gesamtschau war die Erhöhung des Regelsatzes um 80 % nachvollziehbar und angemessen, aber auch ausreichend.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen. Der mit Beschluss vom 07.07.2026 bewilligte Vorschuss war in Abzug zu bringen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Regensburg
Augustenstr. 3
93049 Regensburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Regensburg
Augustenstr. 3
93049 Regensburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 29.09.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 2 IN 93/26 · Elektro Kellner GmbH · Insolvenzgericht Regensburg
- Insolvenzgericht
- Regensburg
- Aktenzeichen
- 2 IN 93/26
- Wirksam am
- 19.08.2026
- Registerbezug
- Regensburg, HRB 9549
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Elektro Kellner GmbH, Benzstraße 8, 93128 Regenstauf, vertreten durch den Geschäftsführer Kellner Thomas
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRB 9549
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dr. Weinelt & Collegen, Augustenstraße 11/19, 93049 Regensburg
Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Wahl eines neuen Mitgliedes des Gläubigerausschusses
wird bestimmt auf
Dienstag, 29.09.2026, 10:00 Uhr
Sitzungssaal E04, EG, Augustenstr. 5, 93049 Regensburg
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 18.08.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 2 IN 93/26 · Elektro Kellner GmbH · Insolvenzgericht Regensburg
- Insolvenzgericht
- Regensburg
- Aktenzeichen
- 2 IN 93/26
- Wirksam am
- 23.06.2026
- Registerbezug
- Regensburg, HRB 9549
In dem Verfahren über den Antrag d.
Elektro Kellner GmbH, Benzstraße 8, 93128 Regenstauf, vertreten durch den Geschäftsführer Kellner Thomas
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRB 9549
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dr. Weinelt & Collegen, Augustenstraße 11/19, 93049 Regensburg
Geschäftszweig/Beschäftigung: Elektroinstallation und Handel
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
erlässt das Amtsgericht Regensburg am 22.06.2026 folgenden
Beschluss
Das Rubrum des Eröffnungsbeschlusses vom 30.04.2026 wird um die Handelsregisterstelle der Schuldnerin ergänzt, sodass die Bezeichnung der Schuldnerin wie folgt lautet:
Elektro Kellner GmbH, Benzstraße 8, 93128 Regenstauf, vertreten durch den Geschäftsführer Kellner Thomas
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRB 9549
- Schuldnerin -
Amtsgericht - Insolvenzgericht - Regensburg, 22.06.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 2 IN 93/26 · Elektro Kellner GmbH · Insolvenzgericht Regensburg
- Insolvenzgericht
- Regensburg
- Aktenzeichen
- 2 IN 93/26
- Wirksam am
- 19.06.2026
- Registerbezug
- Regensburg, HRB 9549
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Elektro Kellner GmbH, Benzstraße 8, 93128 Regenstauf, vertreten durch den Geschäftsführer Kellner Thomas
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dr. Weinelt & Collegen, Augustenstraße 11/19, 93049 Regensburg
Das Insolvenzgericht beabsichtigt, über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters zu entscheiden.
Die Insolvenzgläubiger erhalten die Gelegenheit, innerhalb von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung zum Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Stellung zu nehmen.
Der Vergütungsantrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 18.06.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 9549 HRB 9549: Elektro Kellner GmbH, Regenstauf, Benzstraße 8, 93128 Regenstauf. Einzelprokura: Kellner, Angelika, Regenstauf, *XX.XX.XXXX.
HRB 9549 HRB 9549: Elektro Kellner GmbH, Regenstauf, Benzstraße 8, 93128 Regenstauf. Einzelprokura: Kellner, Angelika, Regenstauf, *XX.XX.XXXX.
HRB 9549 Elektro Kellner GmbH, Regenstauf, Benzstraße 8, 93128 Regenstauf. Bestellt: Geschäftsführer: Kellner, Thomas, Regenstauf, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft…
HRB 9549 Elektro Kellner GmbH, Regenstauf, Benzstraße 8, 93128 Regenstauf. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Benzstraße 8, 93128 Regenstauf. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Kellner, Thomas, Regenstauf, *XX.XX.XXXX. …
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.