HRA 6052
Elektro Jäger GmbH & Co. KG
aktuell 1 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Arnsberg
Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Arnsberg
- Datenstand
- 2024-04-11
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
CD
lokal vorhanden
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-04-11 Chronologischen Auszug ansehen
DK
lokal vorhanden
Dokumentenansicht
Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.
2 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ
lokal vorhanden
Veröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
HRA 6052 Elektro Jäger GmbH & Co. KG, Arnsberg (Rönkhauser Str. 62, 59757 Arnsberg, Durchführung von Elektroarbeiten aller Art). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder…
Elektro Jäger GmbH & Co. KG, Arnsberg (Rönkhauser Str. 62, 59757 Arnsberg, Durchführung von Elektroarbeiten aller Art). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Elektro Jäger Verwaltungs-GmbH, Arnsberg (Amtsgericht Arnsberg HRB 7327). Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Elektro Jäger GmbH, Arnsberg (Amtsgericht Arnsberg HRB 1179) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 03.11.2005. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.