HRB 13153

ELCO Maschinenbau GmbH

Amtsgericht Bochum · Nordrhein-Westfalen

aktuell 15 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Bochum

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Registerdaten

Sitz
Bochum
Datenstand
2024-12-04
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-04

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

15
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 80 IN 348/21 · ELCO Maschinenbau GmbH · Insolvenzgericht Bochum
Insolvenzgericht
Bochum
Aktenzeichen
80 IN 348/21
Wirksam am
19.01.2026
Registerbezug
Bochum, HRB 13153
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 348/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 13153 eingetragenen ELCO Maschinenbau GmbH, Von-Waldhausen-Str. 16-20, 44894 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Uwe Braun, Hagener Str. 374, 44229 Dortmund

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Es sollen geprüft werden:

Rang 0 (§ 38 InsO)
lfd. Nr. 37

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 09.03.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.29 niedergelegt.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

80 IN 348/21
Amtsgericht Bochum, 15.01.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 80 IN 348/21 · ELCO Maschinenbau GmbH · Insolvenzgericht Bochum
Insolvenzgericht
Bochum
Aktenzeichen
80 IN 348/21
Wirksam am
27.11.2025
Registerbezug
Bochum, HRB 13153
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 348/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 13153 eingetragenen ELCO Maschinenbau GmbH, Von-Waldhausen-Str. 16-20, 44894 Bochum, gesetzlich vertreten durch Herrn Uwe Braun, Hagener Str. 374, 44229 Dortmund

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Es sollen geprüft werden:

Rang 0 (§ 38 InsO)
lfd. Nr. 31 bis lfd. Nr. 36

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 12.01.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.29 niedergelegt.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

80 IN 348/21
Amtsgericht Bochum, 26.11.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 80 IN 348/21 · ELCO Maschinenbau GmbH · Insolvenzgericht Bochum
Insolvenzgericht
Bochum
Aktenzeichen
80 IN 348/21
Wirksam am
22.07.2025
Registerbezug
Bochum, HRB 13153
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 348/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 13153 eingetragenen ELCO Maschinenbau GmbH, Von-Waldhausen-Str. 16-20, 44894 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Uwe Braun, Hagener Str. 374, 44229 Dortmund

wird angeordnet:

Das schriftliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung angeordnet (§§ 160, 5 Abs. 2 InsO).

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 25.08.2025 im schriftlichen Verfahren zu folgendem Punkt Stellung zu nehmen:

Frage:
Soll dem Insolvenzverwalter die Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs mit der Volksbank Bochum Witten eG erteilt werden zu den im Antrag vom 16.07.2025 näher beschriebenen Bedingungen, § 160 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 InsO?

Der Antrag nebst Erläuterung liegt zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Bochum, Zimmer Nr. D.1.29 aus.

Die Erklärung eines Beteiligten muss bis zu oben genanntem Termin schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Hinweis an die Gläubiger:
Wenn kein Gläubiger eine Erklärung abgibt (Beschlussunfähigkeit), gilt die Zustimmung zu dieser besonders bedeutsamen Rechtshandlung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Hinweis zum Stimmrecht:
Forderungen, die im Prüfungstermin festgestellt worden sind, haben ein Stimmrecht in Höhe der Feststellung.
Sollte die Forderung im Prüfungstermin nicht festgestellt worden sein, wird der Gläubiger bzw. die Gläubigerin neben einer Stimmabgabe auch um Mitteilung gebeten, für welchen Betrag ein Stimmrecht beantragt wird. Es sind dann auch weitere Unterlagen vorzulegen, die für die Glaubhaftmachung der Forderung dienen können.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, diesen Beschluss und den Antrag auf Einberufung einer Gläubigerversammlung an alle Insolvenzgläubiger mit angemeldeten Forderungen nach § 8 Abs. 3 InsO zuzustellen.

80 IN 348/21
Amtsgericht Bochum, 21.07.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 80 IN 348/21 · ELCO Maschinenbau GmbH · Insolvenzgericht Bochum
Insolvenzgericht
Bochum
Aktenzeichen
80 IN 348/21
Wirksam am
27.10.2023
Registerbezug
Bochum, HRB 13153
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 348/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 13153 eingetragenen ELCO Maschinenbau GmbH, Von-Waldhausen-Str. 16-20, 44894 Bochum, gesetzlich vertreten durch Herrn Uwe Braun, Hagener Str. 374, 44229 Dortmund

ist auf die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters ein Vorschuss festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Bochum, Zimmer Nr. D.1.05 eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Str. 1, 44787 Bochum einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.

Die Einlegung eines Rechtsmittels/Rechtsbehelfes ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich, die über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach erreichbar ist. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.nrw.de.

80 IN 348/21
Amtsgericht Bochum, 19.10.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 80 IN 348/21 · ELCO Maschinenbau GmbH · Insolvenzgericht Bochum
Insolvenzgericht
Bochum
Aktenzeichen
80 IN 348/21
Wirksam am
19.01.2023
Registerbezug
Bochum, HRB 13153
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 348/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 13153 eingetragenen ELCO Maschinenbau GmbH, Von-Waldhausen-Str. 16-20, 44894 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Uwe Braun, Hagener Str. 374, 44229 Dortmund

wird angeordnet:

Das schriftliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung angeordnet (§§ 160, 5 Abs. 2 InsO).

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 20.02.2023 im schriftlichen Verfahren zu folgendem Punkt Stellung zu nehmen:

Frage:
Soll dem Insolvenzverwalter die Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs mit dem Finanzamt Bochum-Mitte hinsichtlich eines Anfechtungsanspruches erteilt werden, wie im Antrag vom 11.01.2023 dargestellt (§ 160 InsO)?

Der Antrag nebst Erläuterung liegt zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Bochum, Zimmer Nr. D.1.05 aus.

Die Erklärung eines Beteiligten muss bis zu oben genanntem Termin schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Hinweis an die Gläubiger:
Wenn kein Gläubiger eine Erklärung abgibt (Beschlussunfähigkeit), gilt die Zustimmung zu dieser besonders bedeutsamen Rechtshandlung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Hinweis zum Stimmrecht:
Forderungen, die im Prüfungstermin festgestellt worden sind, haben ein Stimmrecht in Höhe der Feststellung.
Sollte die Forderung im Prüfungstermin nicht festgestellt worden sein, wird der Gläubiger bzw. die Gläubigerin neben einer Stimmabgabe auch um Mitteilung gebeten, für welchen Betrag ein Stimmrecht beantragt wird. Es sind dann auch weitere Unterlagen vorzulegen, die für die Glaubhaftmachung der Forderung dienen können.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, diesen Beschluss und den Antrag auf Einberufung einer Gläubigerversammlung an alle Insolvenzgläubiger mit angemeldeten Forderungen nach § 8 Abs. 3 InsO zuzustellen.

80 IN 348/21
Amtsgericht Bochum, 18.01.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 80 IN 348/21 · ELCO Maschinenbau GmbH · Insolvenzgericht Bochum
Insolvenzgericht
Bochum
Aktenzeichen
80 IN 348/21
Wirksam am
17.01.2023
Registerbezug
Bochum, HRB 13153
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 348/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 13153 eingetragenen ELCO Maschinenbau GmbH, Von-Waldhausen-Str. 16-20, 44894 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Uwe Braun, Hagener Str. 374, 44229 Dortmund

wird angeordnet:

Das schriftliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung angeordnet (§§ 160, 5 Abs. 2 InsO).

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 20.02.2023 im schriftlichen Verfahren zu folgendem Punkt Stellung zu nehmen:

Frage:
Soll dem Insolvenzverwalter die Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs mit der IKK classic hinsichtlich eines Anfechtungsanspruches erteilt werden, wie im Antrag vom 06.01.2023 dargestellt (§ 160 InsO)?

Der Antrag nebst Erläuterung liegt zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Bochum, Zimmer Nr. D.1.05 aus.

Die Erklärung eines Beteiligten muss bis zu oben genanntem Termin schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Hinweis an die Gläubiger:
Wenn kein Gläubiger eine Erklärung abgibt (Beschlussunfähigkeit), gilt die Zustimmung zu dieser besonders bedeutsamen Rechtshandlung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Hinweis zum Stimmrecht:
Forderungen, die im Prüfungstermin festgestellt worden sind, haben ein Stimmrecht in Höhe der Feststellung.
Sollte die Forderung im Prüfungstermin nicht festgestellt worden sein, wird der Gläubiger bzw. die Gläubigerin neben einer Stimmabgabe auch um Mitteilung gebeten, für welchen Betrag ein Stimmrecht beantragt wird. Es sind dann auch weitere Unterlagen vorzulegen, die für die Glaubhaftmachung der Forderung dienen können.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, diesen Beschluss und den Antrag auf Einberufung einer Gläubigerversammlung an alle Insolvenzgläubiger mit angemeldeten Forderungen nach § 8 Abs. 3 InsO zuzustellen.

80 IN 348/21
Amtsgericht Bochum, 13.01.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 80 IN 348/21 · ELCO Maschinenbau GmbH · Insolvenzgericht Bochum
Insolvenzgericht
Bochum
Aktenzeichen
80 IN 348/21
Wirksam am
23.12.2022
Registerbezug
Bochum, HRB 13153
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 348/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 13153 eingetragenen ELCO Maschinenbau GmbH, Von-Waldhausen-Str. 16-20, 44894 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Uwe Braun, Hagener Str. 374, 44229 Dortmund

wird das Entgelt des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Markus Wischemeyer, Wittener Straße 56, 44789 Bochum wie folgt festgesetzt:

Vergütung X EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen X EUR
Zwischensumme X EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von X EUR X EUR
Endbetrag X EUR

Der Betrag kann der Masse vorläufig entnommen werden, vorbehaltlich einer Aufhebung dieses Beschlusses in einem eventuellen Beschwerdeverfahren.

G r ü n d e

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 15.06.2021 bis zum 01.08.2021 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§§ 21, 63 InsO).

Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat.

Die Vergütung beträgt in der Regel 25 vom Hundert der Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV (§ 11 Abs. 1 InsVV).

Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 11, 10, 3 InsVV).

Das verwaltete Vermögen betrug 924.878,42 EUR.

Die Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV beträgt demnach 60.597,33 EUR.

Davon stehen dem vorläufigen Insolvenzverwalter als Regelvergütung 25 % in Höhe von 15149,33 EUR zu.

Im Hinblick auf Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung
einer Erhöhung des Regelsatzes auf 55 % und damit auf den Betrag von X EUR gerechtfertigt.
Im Einzelnen:

Der Wert von 924.878,42 € konnte zugrunde gelegt werden. Wegen des Einbezugs der Gegenstände, die mit Drittrechten belastet sind, wird der Bewertung des Gutachters auf Seite 10 des Gutachtens gefolgt.
Der Gutachter hat zwar einen Wert von 927.092,06 € ermittelt, allerdings konnte es bei dem vom vorläufigen Verwalter angegebenen Wert verbleiben, wie dieser im Schreiben vom 19.10.2022 mitgeteilt hat.

Der vorläufige Verwalter hat als Vergütungssatz eine Erhöhung des 25%-Regelsatzes wie folgt vorgenommen:

Regelsatz: 25 %
Zuschlag Betriebsfortführung über ca. 1,5 Monate
mit 17 Arbeitnehmern: unter Berücksichtigung
u.a. der Vergleichsrechnung 25 %

Zuschlag übertragende Sanierung: 35 %
Vergütungssatz: 85 %

Es konnte ein Gesamtvergütungssatz in Höhe von 55 %
festgesetzt werden.
Dabei wurde besonders berücksichtigt:
- Bei dem angesetzten Berechnungswert ist ein Betrag von ca. 782.882,60 € als drittrechtsbelastet anzusehen. Bei einem derartig hohen Drittrechtsanteil von ca. 84 % sind erhebliche Ermäßigungen der Zuschläge erforderlich, da sich die zugrundeliegende Tätigkeit entweder nicht auf die belasteten Gegenstände bezog oder - wenn doch - es zu einer Doppelhonorierung (über Werterhöhung und Zuschlag mit Werterhöhung) geführt hätte. Es wird auf die Entscheidungen BGH, Beschl. v. 10.06.2021 - IX ZB 51/19, Rand-Nr. 39, BGH, Beschl. v. 12.09.2019 - IX ZB 28/18 , Rand-Nr. 22 und BGH, Beschluss vom 14.7.2016 - IX ZB 46/14, Rand-Nr. 30 verwiesen und auf das hiesige Schreiben vom 26.10.2022 und 14.11.2022. Entsprechend war hier eine Anpassung der Zuschläge erforderlich. Dabei wurde die überdurchschnittliche Arbeit im Bereich der Drittrechte noch angemessen berücksichtigt.
- Die Delegation einer Regelaufgabe (Insolvenzgeldvorfinanzierung bei 17 Arbeitnehmer) wird - wenigstens zum Teil - mindernd berücksichtigt. Aufgaben im Arbeitnehmerbereich bis zu 20 Arbeitnehmer stellen den Normalfall dar, vgl. BGH, Beschl. v. 18. Dezem-ber 2003 - IX ZB 50/03, ZIP 2004, 518, 520; v. 28. September 2006 - IX ZB 212/03, ZInsO 2007, 439, 440; v. 22. Februar 2007 - IX ZB 120/06, ZIP 2007, 826, 827), BGH, Beschl. v. 25.10.2007 (IX ZB 55/06). Für diese Aufgaben könnte kein Zuschlag angesetzt werden. Umgekehrt ist bei Delegation dieser Regelaufgabe eine Minderung der Regelvergütung erforderlich. Dies führte hier zu einer geringfügigen Minderung des Vergütungssatzes.

Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 05.07.2022 verwiesen.

Die entstandenen Auslagen sind vom vorläufigen Insolvenzverwalter nachgewiesen und waren antragsgemäß zu berücksichtigen.

Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der vorläufige Insolvenzverwalter nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstend jedoch 250,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.

Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.

Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. §§ 21 Abs. 2 Nr. 1 und 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2, 569 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Bochum statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Str. 1, 44787 Bochum einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung eines Rechtsmittels/Rechtsbehelfes ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich, die über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach erreichbar ist. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.nrw.de.

Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.05 eingesehen werden.

80 IN 348/21
Amtsgericht Bochum, 22.12.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 80 IN 348/21 · ELCO Maschinenbau GmbH · Insolvenzgericht Bochum
Insolvenzgericht
Bochum
Aktenzeichen
80 IN 348/21
Wirksam am
28.10.2022
Registerbezug
Bochum, HRB 13153
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 348/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 13153 eingetragenen ELCO Maschinenbau GmbH, Von-Waldhausen-Str. 16-20, 44894 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Uwe Braun, Hagener Str. 374, 44229 Dortmund

wird ein schriftlicher Termin für eine Gläubigerversammlung zur Erörterung der Schlussrechnungslegung des vorläufigen Verwalters,
zur Anhörung der Gläubigerversammlung über die Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters
bestimmt auf den
05.12.2022

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme. Eine eventuelle Stellungnahme muss bis zu diesem Stichtag bei Gericht eingegangen sein.

Die Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters sowie der Vergütungsantrag und die Belege liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Bochum, Zimmer Nr. D.1.05 aus.

80 IN 348/21
Amtsgericht Bochum, 26.10.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 13153 HRB 13153: ELCO Maschinenbau GmbH, Bochum, Von-Waldthausen-Straße 16-20, 44894 Bochum. Durch Beschluss des Amtsgerichts Bochum (80 IN 348/21) vom 01.08.2021 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolve…
HRB 13153: ELCO Maschinenbau GmbH, Bochum, Von-Waldthausen-Straße 16-20, 44894 Bochum. Durch Beschluss des Amtsgerichts Bochum (80 IN 348/21) vom 01.08.2021 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 80 IN 348/21 · ELCO Maschinenbau GmbH · Insolvenzgericht Bochum
Insolvenzgericht
Bochum
Aktenzeichen
80 IN 348/21
Wirksam am
04.08.2021
Registerbezug
Bochum, HRB 13153
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 348/21

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 13153 eingetragenen ELCO Maschinenbau GmbH, Von-Waldhausen-Str. 16-20, 44894 Bochum, gesetzlich vertreten durch Herrn Uwe Braun, Hagener Str. 374, 44229 Dortmund

Geschäftszweig: Maschinenbau

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.08.2021, um 13:40 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 07.06.2021 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Markus Wischemeyer, Wittener Straße 56, 44789 Bochum.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 17.09.2021 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist

der 11.10.2021.

Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen

- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
Zustimmung zum Verkauf der immateriellen Vermögensgegenstände, der Gegenstände des beweglichen Sachanlagevermögens und der Warenvorräte zu den im Gutachten unter G. I. 2.1, 2.2.2, 2.2.3 und 3.1 aufgeführten Kaufpreisen
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 27.09.2021 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.05 niedergelegt.

Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de

80 IN 348/21
Amtsgericht Bochum, 01.08.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 13153 HRB 13153: ELCO Maschinenbau GmbH, Bochum, Von-Waldthausen-Straße 16-20, 44894 Bochum. Nicht mehr Geschäftsführer: Kowall, Elke, Olfen, *XX.XX.XXXX.
HRB 13153: ELCO Maschinenbau GmbH, Bochum, Von-Waldthausen-Straße 16-20, 44894 Bochum. Nicht mehr Geschäftsführer: Kowall, Elke, Olfen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 13153 HRB 13153:ELCO Maschinenbau GmbH, Bochum, Von-Waldthausen-Straße 16-20, 44894 Bochum.Bestellt als Geschäftsführer: Braun, Uwe, Dortmund, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 13153:ELCO Maschinenbau GmbH, Bochum, Von-Waldthausen-Straße 16-20, 44894 Bochum.Bestellt als Geschäftsführer: Braun, Uwe, Dortmund, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
Veränderungen
HRB 13153 ELCO Maschinenbau GmbH, Bochum, Von-Waldthausen-Straße 16-20, 44894 Bochum. Prokura erloschen: Kowall, Jürgen, Olfen, *XX.XX.XXXX.
ELCO Maschinenbau GmbH, Bochum, Von-Waldthausen-Straße 16-20, 44894 Bochum. Prokura erloschen: Kowall, Jürgen, Olfen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 13153 ELCO Maschinenbau GmbH, Bochum, Von-Waldthausen-Straße 16-20, 44894 Bochum. Die Gesellschafterversammlung vom 01.03.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § § 3 -5,8,10 und11 beschlossen.§ 12(n…
ELCO Maschinenbau GmbH, Bochum, Von-Waldthausen-Straße 16-20, 44894 Bochum. Die Gesellschafterversammlung vom 01.03.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § § 3 -5,8,10 und11 beschlossen.§ 12(neu) wurde eingefügt. Einzelprokura: Kowall, Jürgen, Olfen, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRB 13153 ELCO Maschinenbau GmbH, Bochum, Von-Waldthausen-Straße 16-20, 44894 Bochum. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.10.2010. Geschäftsanschrift: Von-Waldthausen-Straße 16-20, 44894…
ELCO Maschinenbau GmbH, Bochum, Von-Waldthausen-Straße 16-20, 44894 Bochum. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.10.2010. Geschäftsanschrift: Von-Waldthausen-Straße 16-20, 44894 Bochum. Gegenstand: Der Maschinenbau, die maschinelle und mechanische Verarbeitung sowie die Metallisierung von Maschinenbauteilen sowie der Handel mit entsprechenden Produkten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kowall, Elke, Olfen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

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