HRA 119231
Elbglanz-Dienstleistungsunternehmen e.K.
aktuell 2 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Hamburg
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Registerdaten
- Sitz
- Hamburg
- Datenstand
- 2024-12-27
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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CD
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Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
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VÖ
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Veröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
HRA 119231 HRA 119231: Elbglanz-Dienstleistungsunternehmen e.K., Hamburg, Breite Straße 98, 22767 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Normannenweg 39, 20537 Hamburg.
HRA 119231: Elbglanz-Dienstleistungsunternehmen e.K., Hamburg, Breite Straße 98, 22767 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Normannenweg 39, 20537 Hamburg.
HRA 119231 HRA 119231: Elbglanz-Dienstleistungsunternehmen e.K., Hamburg, Breite Straße 98, 22767 Hamburg. (der Garten- und Landschaftsbau, die Gebäudereinigung und Raumausstattung, Estrichlegerei, die Pflege und die V…
HRA 119231: Elbglanz-Dienstleistungsunternehmen e.K., Hamburg, Breite Straße 98, 22767 Hamburg. (der Garten- und Landschaftsbau, die Gebäudereinigung und Raumausstattung, Estrichlegerei, die Pflege und die Verlegung von Böden aller Art, der Umzugsservice, die Fassadenreinigung sowie der Hausmeisterservice und Kurierfahrten mit PKW mit max. 3,5t inkl. Anhänger. ). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Breite Straße 98, 22767 Hamburg. Inhaber: Tanzi, Venenzia, Hamburg, *XX.XX.XXXX. Der Inhaber hat das Vermögen der Elbglanz-Dienstleistungsunternehmen UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 130221) im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 29.07.2015 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 29.07.2015 als Ganzes übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.