HRB 39403
Elbflorenz Finanz GmbH
aktuell 7 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Löbtauer Str. 52, 01159 DresdenGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Dresden
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 21.09.2022
- Datenstand
- 2025-09-23
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Gabriel Steen
Dresden
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließeneinzelvertretungsberechtigt;Allgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Geschäftsanschrift
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Handelsregister
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Vermittlung von Versicherungen, Finanzdienstleistungsprodukten und Bausparverträgen.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Schlusstermin 541 IN 1091/22 · Elbflorenz Finanz GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 541 IN 1091/22
- Wirksam am
- 15.04.2026
- Registerbezug
- Dresden, HRB 39403
Aktenzeichen: 541 IN 1091/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Elbflorenz Finanz GmbH, Löbtauer Straße 52, 01159 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 39403
vertreten durch den Geschäftsführer Gabriel Steen
ergeht am 02.04.2026 nachfolgende Entscheidung:
1. Der Vornahme der Schlussverteilung durch den Insolvenzverwalter wird gemäß § 196 Abs. 2 InsO zugestimmt.
2. Im Rahmen des schriftlichen Schlusstermins erhalten die Beteiligten Gelegenheit, bis zum
03.06.2026
zu folgenden Punkten schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht Stellung zu nehmen:
|Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
|Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen
|Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse.
Bei der Schlussverteilung zu berücksichtigen sind Forderungen in Höhe von 2.311,64 EUR. Zur Verteilung steht eine Masse von ca. 515,90 EUR zur Verfügung.
Der Schlussbericht, die Schlussrechnung und das Verteilungsverzeichnis können von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingesehen werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 541 IN 1091/22 · Elbflorenz Finanz GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 541 IN 1091/22
- Wirksam am
- 15.04.2026
- Registerbezug
- Dresden, HRB 39403
Aktenzeichen: 541 IN 1091/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Elbflorenz Finanz GmbH, Löbtauer Straße 52, 01159 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 39403
vertreten durch den Geschäftsführer Gabriel Steen
wird dem Insolvenzverwalter für die Tätigkeit folgende Vergütung Auslagen zzgl. 19% Umsatzsteuer antragsgemäß festgesetzt.
Gründe:
Das Verfahren wurde am 16.09.2022 eröffnet.
Der Festsetzung liegt der Antrag vom 29.08.2025 zugrunde. Es besteht ein Anspruch auf Erstattung von Vergütung nebst Auslagen für die Tätigkeit gemäß § 63 InsO.
Die der Berechnung zugrundeliegende Teilungsmasse gemäß § 1 InsVV beträgt 9.671,20 EUR.
Die der Berechnung zugrundeliegende Teilungsmasse gemäß § 1 InsVV beträgt 9.671,20 EUR. Hieraus errechnet sich eine Regelvergütung nach § 2 Abs. 1 InsVV
An Auslagen wurde der Pauschbetrag nach § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.
Weiterhin wurde für die übertragenen Zustellungen im Sinne des § 8 Absatz 3 der Insolvenzordnung ein Auslagenersatz in Höhe von 3,50 EUR pro Zustellung gewährt, § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV i.V.m. Nr. 9002 des KV zum GKG.
Zusätzlich ist die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer zu berücksichtigen, § 7 InsVV.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 541 IN 1091/22 · Elbflorenz Finanz GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 541 IN 1091/22
- Wirksam am
- 27.08.2024
- Registerbezug
- Dresden, HRB 39403
Aktenzeichen: 541 IN 1091/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Elbflorenz Finanz GmbH, Löbtauer Straße 52, 01159 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 39403
vertreten durch den Geschäftsführer Gabriel Steen
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 26.08.2024 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 541 IN 1091/22 · Elbflorenz Finanz GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 541 IN 1091/22
- Wirksam am
- 17.11.2022
- Registerbezug
- Dresden, HRB 39403
Aktenzeichen: 541 IN 1091/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Elbflorenz Finanz GmbH, Löbtauer Straße 52, 01159 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 39403
vertreten durch den Geschäftsführer Gabriel Steen
- wurde Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über Annahme der Vergleichsvereinbarung vom 10.10.2022/18.10.2022 in Höhe von insgesamt 6.500,00 € durch den Insolvenzverwalter zur Abgeltung einer Einlagenforderung und Ansprüchen aus Geschäftsführerhaftung. beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf: Dienstag, 13.12.2022, 11:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 541 IN 1091/22 · Elbflorenz Finanz GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 541 IN 1091/22
- Wirksam am
- 16.09.2022
- Registerbezug
- Dresden, HRB 39403
Aktenzeichen: 541 (534) IN 1091/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Elbflorenz Finanz GmbH, Löbtauer Straße 52, 01159 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 39403
vertreten durch den Geschäftsführer Gabriel Steen
- wurde am 16.09.2022 um 09:40 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Dr. Jörg Schädlich, Blasewitzer Straße 41, 01307 Dresden, Telefon geschäftlich: 0351 450 4143 Email geschäftlich: dresden@stapper.in Telefax: 0351 450 4144
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 28.10.2022 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters
|die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO)
|Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
|Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)
|Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO)
|Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 09.12.2022 beim Amtsgericht Dresden, 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 schriftlich einzureichen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 39403 HRB 39403: Elbflorenz Finanz GmbH, Dresden, Niederwaldplatz 1, 01277 Dresden. Geschäftsanschrift: Löbtauer Str. 52, 01159 Dresden.
HRB 39403 HRB 39403: Elbflorenz Finanz GmbH, Dresden, Niederwaldplatz 1, 01277 Dresden. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.10.2019. Geschäftsanschrift: Niederwaldplatz 1, 01277 Dresden.…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.