HRB 89036

elan Beleuchtungs- und Elektroanlagen GmbH

Amtsgericht Köln · Nordrhein-Westfalen

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Köln

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Registerdaten

Sitz
Köln
Datenstand
2024-03-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-07

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. lichtkunst Sander GmbH Hürth

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 70c IN 115/24 · elan Beleuchtungs- und Elektroanlagen GmbH · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70c IN 115/24
Wirksam am
02.08.2024
Registerbezug
Köln, HRB 89036
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 115/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 89036 eingetragenen elan Beleuchtungs- und Elektroanlagen GmbH, Ursulastraße 62, 50354 Hürth, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Knitter-Sander, Ursulastr. 62, 50354 Hürth

ist am 31.07.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).

70c IN 115/24
Amtsgericht Köln, 02.08.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 70c IN 115/24 · elan Beleuchtungs- und Elektroanlagen GmbH · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70c IN 115/24
Wirksam am
08.07.2024
Registerbezug
Köln, HRB 89036
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 115/24

Eröffnungsbeschluss
(Hauptinsolvenzverfahren gemäß Artikel 3 Abs. 1 EuInsVO)

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 89036 eingetragenen elan Beleuchtungs- und Elektroanlagen GmbH, Ursulastraße 62, 50354 Hürth, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Knitter-Sander, Ursulastr. 62, 50354 Hürth

Geschäftszweig: sind Tätigkeiten im Bereich der Elektroinstallation sowie der zivile Handel mit Elektroartikeln und Leuchten aller Art.

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 05.07.2024, um 12:25 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 04.06.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt

Rechtsanwalt Dr. Mark Boddenberg, Spichernstr. 75, 50672 Köln, Telefon: 0221 975853 0, Fax: 0221 975853 10.

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 04.09.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 176 InsO) entspricht, ist der

der 04.10.2024.

Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen

- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
- zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 16.09.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1343 niedergelegt.

Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung der Schuldnerin, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder 384 der Abgabenordnung, so hat die Schuldnerin im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob sie diesen Vortrag bestreitet.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu.
Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin/dem Schuldner und jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

70c IN 115/24
Köln, 05.07.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 70c IN 115/24 · elan Beleuchtungs- und Elektroanlagen GmbH · Insolvenzgericht Köln
Insolvenzgericht
Köln
Aktenzeichen
70c IN 115/24
Wirksam am
05.06.2024
Registerbezug
Köln, HRB 89036
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 115/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 89036 eingetragenen elan Beleuchtungs- und Elektroanlagen GmbH, Ursulastraße 62, 50354 Hürth, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Knitter-Sander, Ursulastr. 62, 50354 Hürth

Geschäftszweig: sind Tätigkeiten im Bereich der Elektroinstallation sowie der zivile Handel mit Elektroartikeln und Leuchten aller Art.

ist am 05.06.2024, um 16:04 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Mark Boddenberg, Spichernstr. 75, 50672 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

70c IN 115/24
Amtsgericht Köln, 05.06.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 89036 HRB 89036: elan Beleuchtungs- und Elektroanlagen GmbH, Köln, Schanzenstraße 30, 51063 Köln. Prokura erloschen: Nüchter, Stefan Sebastian, Köln, *XX.XX.XXXX.
HRB 89036: elan Beleuchtungs- und Elektroanlagen GmbH, Köln, Schanzenstraße 30, 51063 Köln. Prokura erloschen: Nüchter, Stefan Sebastian, Köln, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 89036 HRB 89036: elan Beleuchtungs- und Elektroanlagen GmbH, Köln, Schanzenstraße 30, 51063 Köln. Prokura geändert; nunmehr: Einzelprokura: Nüchter, Stefan Sebastian, Köln, *XX.XX.XXXX.
HRB 89036: elan Beleuchtungs- und Elektroanlagen GmbH, Köln, Schanzenstraße 30, 51063 Köln. Prokura geändert; nunmehr: Einzelprokura: Nüchter, Stefan Sebastian, Köln, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 89036 HRB 89036: elan Beleuchtungs- und Elektroanlagen GmbH, Köln, Schanzenstraße 30, 51063 Köln. Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Nüchter, Stefan Sebastian, Köln,…
HRB 89036: elan Beleuchtungs- und Elektroanlagen GmbH, Köln, Schanzenstraße 30, 51063 Köln. Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Nüchter, Stefan Sebastian, Köln, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 89036 HRB 89036: elan Beleuchtungs- und Elektroanlagen GmbH, Köln, Schanzenstraße 30, 51063 Köln. Einzelprokura: Sander, Marcia Helen, Hürth, *XX.XX.XXXX.
HRB 89036: elan Beleuchtungs- und Elektroanlagen GmbH, Köln, Schanzenstraße 30, 51063 Köln. Einzelprokura: Sander, Marcia Helen, Hürth, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 89036 HRB 89036: lichtkunst Sander GmbH, Hürth, Gronerstraße 122, 50354 Hürth. Die Gesellschafterversammlung hat am 02.06.2017 beschlossen, die Firma und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in Ziffer 1.1 zu ände…
HRB 89036: lichtkunst Sander GmbH, Hürth, Gronerstraße 122, 50354 Hürth. Die Gesellschafterversammlung hat am 02.06.2017 beschlossen, die Firma und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in Ziffer 1.1 zu ändern, sowie den Sitz von Hürth nach Köln zu verlegen und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in Ziffer 1.2 zu ändern. Neue Firma: elan Beleuchtungs- und Elektroanlagen GmbH. Köln. Änderung zur Geschäftsanschrift: Schanzenstraße 30, 51063 Köln.
Neueintragungen
HRB 89036 HRB 89036: lichtkunst Sander GmbH, Hürth, Gronerstraße 122, 50354 Hürth. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.08.2016. Geschäftsanschrift: Gronerstraße 122, 50354 Hürth. Gegenst…
HRB 89036: lichtkunst Sander GmbH, Hürth, Gronerstraße 122, 50354 Hürth. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.08.2016. Geschäftsanschrift: Gronerstraße 122, 50354 Hürth. Gegenstand: sind Tätigkeiten im Bereich der Elektroinstallation sowie der zivile Handel mit Elektroartikeln und Leuchten aller Art. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Knitter-Sander, Andreas, Hürth, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.