HRB 48739

El-Pol GmbH

Amtsgericht Mainz · Rheinland-Pfalz

aktuell 8 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Udenheim

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Registerdaten

Sitz
Udenheim
Datenstand
2024-04-08
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-08

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

8
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 29/21 · El-Pol GmbH · Insolvenzgericht Alzey
Insolvenzgericht
Alzey
Aktenzeichen
1 IN 29/21
Wirksam am
10.02.2026
Registerbezug
Mainz, HRB 48739
Amtsgericht
Alzey
INSOLVENZGERICHT

1 IN 29/21
05.02.2026

Elektronisches Gerichtspostfach:
safe-sp1-1442817571156-015916782

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der

El-Pol GmbH, z. Hd. Fr. Hanna Maria Kolodziejczyk als Gfin, Backhausweg 3, 55288 Udenheim (AG Mainz, HRB 48739),
vertreten durch:
Hanna Maria Kolodziejczyk, als GF der Fa. El-Pol GmbH, Keplerring 22, 15890 Eisenhüttenstadt, (Geschäftsführerin),

wird gemäß § 200 InsO aufgehoben.

Mangels einer zu verteilenden Masse an die Gläubiger konnte keine Schlussverteilung vorgenommen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Alzey, Schlossgasse 32, 55232 Alzey einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Alzey, Schlossgasse 32, 55232 Alzey ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Alzey
Insolvenzgericht

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 29/21 · El-Pol GmbH · Insolvenzgericht Alzey
Insolvenzgericht
Alzey
Aktenzeichen
1 IN 29/21
Wirksam am
13.12.2024
Registerbezug
Mainz, HRB 48739
1 IN 29/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der El-Pol GmbH, Backhausweg 3, 55288 Udenheim hat der Insolvenzverwalter Dr. Robert Schiebe, Mainz, die Schlussunterlagen eingereicht. Nunmehr soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt derzeit € 8.740,47, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und
Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von € 54.569,56 zu berücksichtigen. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Alzey, Aktenzeichen: 1 IN 29/21, zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.

Amtsgericht Alzey, 13.12.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 1 IN 29/21 · El-Pol GmbH · Insolvenzgericht Alzey
Insolvenzgericht
Alzey
Aktenzeichen
1 IN 29/21
Wirksam am
15.11.2024
Registerbezug
Mainz, HRB 48739
Amtsgericht
Alzey
INSOLVENZGERICHT

1 IN 29/21
11.11.2024

Elektronisches Gerichtspostfach:
govapp_16298719313061946475440026439987

In dem Insolvenzverfahren der über das Vermögen der El-Pol GmbH, z. Hd. Fr. Hanna Maria Kolodziejczyk als Gfin, Backhausweg 3, 55288 Udenheim (AG Mainz, HRB 48739),

vertreten durch:
Hanna Maria Kolodziejczyk, als GF der Fa. El-Pol GmbH, Keplerring 22, 15890 Eisenhüttenstadt, (Geschäftsführerin),

wird

1) die Vornahme der Schlussverteilung durch den Insolvenzverwalter genehmigt

2) Schlusstermin im schriftlichen Verfahren bestimmt. Termin, der dem Schlusstermin entspricht, wird auf 16.01.2025 festgesetzt.

Folgenden Tagesordnungspunkte werden angesetzt:

- Erörterung der Schlussrechnungslegung des Verwalters
- Erhebung der Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
- Beschlussfassung über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
- Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen.

Anträge zu den Tagesordnungspunkten sind spätestens zu diesem Termin schriftlich einzureichen.

3) festgestellt, dass die Schlussrechnungslegung des Insolvenzverwalters
einer ordnungsgemäßen und getreuen Rechnungslegung im Sinne eines Tätigkeitsberichts entsprechend den Vorschriften der Insolvenzordnung entspricht. Sie vermittelt ein in sich schlüssiges Bild über den Ablauf des Insolvenzverfahrens. Es haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, die auf Verstöße des Verwalters gegen seine gesetzlichen Pflichten hindeuten. Die Schlussrechnungslegung wird zur Einsicht der Beteiligten ausgelegt.

Rechtsmittelbelehrung
(Terminsbestimmung)

Gegen vorstehende Terminsbestimmung ist kein Rechtsmittel gegeben, da es sich nicht um eine Entscheidung, sondern um eine verfahrensleitende Verfügung handelt. Erst gegen eine sich aus der Verfügung ergebende Entscheidung ist ein Rechtsmittel statthaft.

Rechtsmittelbelehrung
(Prüfung der Rechnungslegung)

Die Entscheidung über die Prüfung der Rechnungslegung ist mit der Erinnerung anfechtbar. Die Erinnerung ist binnen einer Frist von einem zwei Wochen nach der Zustellung schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle bei dem Amtsgericht Alzey (Schlossgasse 32, 55232 Alzey) einzulegen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Bei schriftlicher Erklärung genügt es zur Fristwahrung nicht, dass die Erklärung innerhalb der Frist zur Post gegeben wird. Die Frist ist vielmehr nur dann gewahrt, wenn die Erklärung vor Ablauf der Frist bei dem Gericht eingeht.

Belehrung elektronisches Dokument

Rechtsbehelfe und Anträge können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
- In einem zugelassenen Dateiformat übersandt werden. D.h. es muss druckbarer, kopierbarer, durchsuchbar, im Dateiformat PDF (Version PDF/A-1 oder PDF/A-2) übermittelt werden.
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) oder auf einem sicheren Übermittlungsweg nach §130a ZPO eingereicht werden
- oder
von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg nach § 130a ZPO eingereicht werden.

Sichere Übermittlungswege gem. § 130a Abs. 4 ZPO sind (derzeit)

- die absenderauthentifizierte De-Mail, § 130a Abs. 4 Nr. 1 ZPO, §§ 4, 5 De-MailG,
- das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) und das besondere elektronische Notarpostfach (beN), §30a Abs. 4 Nr. 2 ZPO,
- das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo), § 130a Abs. 4 Nr. 3 ZPO.
Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Alzey
Insolvenzgericht

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 48739 HRB 48739: El-Pol GmbH, Udenheim, Backhausweg 3, 55288 Udenheim. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRB 48739: El-Pol GmbH, Udenheim, Backhausweg 3, 55288 Udenheim. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1 IN 29/21 · El-Pol GmbH · Insolvenzgericht Alzey
Insolvenzgericht
Alzey
Aktenzeichen
1 IN 29/21
Wirksam am
26.07.2021
Registerbezug
Mainz, HRB 48739
1 IN 29/21: Über das Vermögen der El-Pol GmbH, Backhausweg 3, 55288 Udenheim (AG Mainz, HRB 48739), vertr. d.: Hanna Maria Kolodziejczyk, Burgundenring 9, 65428 Rüsselsheim, (Geschäftsführerin), ist am 21.07.2021 um 10:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe, Hindenburgstraße 32, 55118 Mainz, Tel.: 06131/619230, Fax: 06131/6192311.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 05.10.2021 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 26.10.2021.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

" Anträge über:

- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (05.10.2021) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (26.10.2021), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise:

- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Alzey, Schlossgasse 32, 55232 Alzey einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Alzey, 26.07.2021

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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 48739 HRB 48739: El-Pol GmbH, Udenheim, Backhausweg 3, 55288 Udenheim. Die Gesellschafterversammlung vom 21.10.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ih…
HRB 48739: El-Pol GmbH, Udenheim, Backhausweg 3, 55288 Udenheim. Die Gesellschafterversammlung vom 21.10.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Geändert, jetzt: Neuer Unternehmensgegenstand: Die Kabelverlegung im Hochbau (ohne Anschlussarbeiten), Estrich-, Parkett- und Bodenverlegung, Trockenbau- und Innenausbau, Rollladen- und Sonnenschutztechnik, Einbau von genormten Baufertigkeiten sowie die Renovierungen der Immobilien bei Auszug oder Einzug.
Veränderungen
HRB 48739 HRB 48739: El-Pol GmbH, Udenheim, Backhausweg 3, 55288 Udenheim. Die Gesellschafterversammlung vom 30.01.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 2 (Gegenstand) und mit ihr die Änderung de…
HRB 48739: El-Pol GmbH, Udenheim, Backhausweg 3, 55288 Udenheim. Die Gesellschafterversammlung vom 30.01.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 2 (Gegenstand) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Geändert, jetzt: Neuer Unternehmensgegenstand: Die Kabelverlegung im Hochbau (ohne Anschlussarbeiten), Estrich-, Parkett- und Bodenverlegung, Trockenbau- und Innenausbau, Rollladen- und Sonnenschutztechnik, Einbau von genormten Baufertigkeiten, Lampen- und Lichtspotsinstallation sowie die Renovierung der Immobilien bei Auszug oder Einzug. Bestellt als Geschäftsführer: Czerniak, Arkadius Jan, Gau-Odernheim, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRB 48739 HRB 48739: El-Pol GmbH, Udenheim, Backhausweg 3, 55288 Udenheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.01.2019. Geschäftsanschrift: Backhausweg 3, 55288 Udenheim. Gegenstand: Die…
HRB 48739: El-Pol GmbH, Udenheim, Backhausweg 3, 55288 Udenheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.01.2019. Geschäftsanschrift: Backhausweg 3, 55288 Udenheim. Gegenstand: Die Kabelverlegung im Hochbau (ohne Anschlussarbeiten). Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Kolodziejczyk, Hanna Maria, geb. Czerniak, Rüsselsheim, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.