HRB 28684

el amparo GmbH

Amtsgericht Nürnberg · Bayern

aktuell 18 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Lauf

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Lauf
Datenstand
2025-02-04
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-02-04

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-02-27 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

3 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. el amparo UG (haftungsbeschränkt) Altdorf

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

18
Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin IN 439/19 · el amparo GmbH · Insolvenzgericht Nürnberg
Insolvenzgericht
Nürnberg
Aktenzeichen
IN 439/19
Wirksam am
23.03.2026
Registerbezug
Nürnberg, HRB 28684
IN 439/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

el amparo GmbH, Hersbrucker Straße 60, 91207 Lauf, vertreten durch den Geschäftsführer Wittmann Sascha Hans
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 28684
- Schuldnerin -

Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .
Quote auf die Insolvenzforderungen: 28,01 %

Der Insolvenzbeschlag bleibt für
etwaige Quotenzahlungen auf die angemeldeten Forderungen zu den Insolvenzverfahren der B. Schuhmann GmbH (Amtsgericht Nürnberg, Az: IN 778/19, verwiesen an das Amtsgericht Bayreuth, Az: IN 272/19) und des Herrn Sascha Hans Wittmann (Amtsgericht Nürnberg, Az: IN 166/21)
aufrechterhalten.
Gleichzeitig wird die Nachtragsverteilung der Erstattungsbeträge hieraus angeordnet (§ 203 InsO).
Mit der Nachtragsverteilung wird die Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Mechthild Bruche beauftragt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Anordnung der Nachtragsverteilung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Gegen die Aufhebung des Insolvenzverfahrens kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 19.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin IN 439/19 · el amparo GmbH · Insolvenzgericht Nürnberg
Insolvenzgericht
Nürnberg
Aktenzeichen
IN 439/19
Wirksam am
27.03.2025
Registerbezug
Nürnberg, HRB 28684
IN 439/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

el amparo GmbH, Hersbrucker Straße 60, 91207 Lauf, vertreten durch den Geschäftsführer Wittmann Sascha Hans
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 28684
- Schuldnerin -

1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie ggf. die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 08.05.2025
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 815.515,68 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 225.470,60 € gegenübersteht.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 27.03.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung IN 439/19 · el amparo GmbH · Insolvenzgericht Nürnberg
Insolvenzgericht
Nürnberg
Aktenzeichen
IN 439/19
Wirksam am
28.01.2025
Registerbezug
Nürnberg, HRB 28684
IN 439/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

el amparo GmbH, Hersbrucker Straße 60, 91207 Lauf, vertreten durch den Geschäftsführer Wittmann Sascha Hans
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 28684
- Schuldnerin -

Das Gericht beabsichtigt über den Vergütungsantrag der Insolvenzverwalterin vom 20.12.2024 zu entscheiden. Vor der Entscheidung ist der Schuldnerin und die Gläubigerversammlung zu hören.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 04.03.2025 Einwendungen bzw. Anträge zur beantragten Vergütungsfestsetzung der Insolvenzverwalterin vorzubringen. Der Vergütungsantrag beinhaltet Zuschläge von 110 %.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur beantragten Vergütungsfestsetzung eingesehen werden.

Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 27.01.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 439/19 · el amparo GmbH · Insolvenzgericht Nürnberg
Insolvenzgericht
Nürnberg
Aktenzeichen
IN 439/19
Wirksam am
27.12.2024
Registerbezug
Nürnberg, HRB 28684
IN 439/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

el amparo GmbH, Hersbrucker Straße 60, 91207 Lauf, vertreten durch den Geschäftsführer Wittmann Sascha Hans
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 28684
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 54-73 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 20.01.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 23.12.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 439/19 · el amparo GmbH · Insolvenzgericht Nürnberg
Insolvenzgericht
Nürnberg
Aktenzeichen
IN 439/19
Wirksam am
06.06.2023
Registerbezug
Nürnberg, HRB 28684
IN 439/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

el amparo GmbH,
Hersbrucker Straße 60, 91207 Lauf,

vertreten durch den Geschäftsführer
Wittmann Sascha Hans,
geboren am XX.XX.XXXX, Staatsangehörigkeit: deutsch

Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 28684
- Schuldnerin -

Terminsbestimmung:

- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zur Erhebung einer Klage gegen die Sparkasse Nürnberg wegen Forderungen aus Insolvenzanfechtung aufgrund Rückführung des Kontokorrentkredits nach § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO i.V.m. § 131 Abs. 1 Nr. 1 InsO bzw. § 130 Abs.1 S.1 Nr. 2 InsO i.H.V 49.951,42 EUR

wird bestimmt auf

Montag, 26.06.2023, 09:00 Uhr
Sitzungssaal 152, 1. Stock, Flaschenhofstr. 35, 90402 Nürnberg

Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.

Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 06.06.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung IN 439/19 · el amparo GmbH · Insolvenzgericht Nürnberg
Insolvenzgericht
Nürnberg
Aktenzeichen
IN 439/19
Wirksam am
13.12.2022
Registerbezug
Nürnberg, HRB 28684
IN 439/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

el amparo GmbH,
Hersbrucker Straße 60, 91207 Lauf,

vertreten durch den Geschäftsführer
Wittmann Sascha Hans,
geboren am XX.XX.XXXX, Staatsangehörigkeit: deutsch

Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 28684
- Schuldnerin -

Die Insolvenzverwalterin hat einen Vorschuss auf ihre Insolvenzverwaltervergütung beantragt.
Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Nürnberg eingesehen werden.
Der Insolvenzschuldner und die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit hierzu binnen zwei Wochen ab wirksamer Veröffentlichung schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht Stellung zu nehmen.

Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 13.12.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung IN 439/19 · el amparo GmbH · Insolvenzgericht Nürnberg
Insolvenzgericht
Nürnberg
Aktenzeichen
IN 439/19
Wirksam am
17.10.2022
Registerbezug
Nürnberg, HRB 28684
IN 439/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

el amparo GmbH,
Hersbrucker Straße 60, 91207 Lauf,

vertreten durch den Geschäftsführer
Wittmann Sascha Hans,
geboren am XX.XX.XXXX, Staatsangehörigkeit: deutsch

Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 28684
- Schuldnerin -

Rechtsanwältin Bruche Mechthild,
Dr. Beck & Partner GbR,
Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg,
Gz.: 458/19
- vorl. Insolvenzverwalterin -

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Mechthild Bruche, Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg, wurden festgesetzt.
Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag der vorläufigen Insolvenzverwalterin vom 08.09.2022.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 13.10.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung IN 439/19 · el amparo GmbH · Insolvenzgericht Nürnberg
Insolvenzgericht
Nürnberg
Aktenzeichen
IN 439/19
Wirksam am
14.09.2022
Registerbezug
Nürnberg, HRB 28684
IN 439/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

el amparo GmbH,
Hersbrucker Straße 60, 91207 Lauf,

vertreten durch den Geschäftsführer
Wittmann Sascha Hans,
geboren am XX.XX.XXXX, Staatsangehörigkeit: deutsch,

Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 28684
- Schuldnerin -

Das Gericht beabsichtigt über den Vergütungsantrag der vorläufigen Insolvenzverwalterin vom 08.09.2022 zu entscheiden. Vor Entscheidung ist der Schuldner und die Gläubigerversammlung zu hören.

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 12.10.2022 Einwendungen bzw. Anträge zur beantragten Vergütungsfestsetzung der vorläufigen Insolvenzverwalterin vorzubringen.

In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur beantragten Vergütungsfestsetzung eingesehen werden.

Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 14.09.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 28684 HRB 28684: el amparo GmbH, Lauf, Hersbrucker Straße 60, 91207 Lauf a.d.Pegnitz. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg vom 01.07.2019 (Az. IN 439/19) das Insolvenzve…
HRB 28684: el amparo GmbH, Lauf, Hersbrucker Straße 60, 91207 Lauf a.d.Pegnitz. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg vom 01.07.2019 (Az. IN 439/19) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 439/19 · el amparo GmbH · Insolvenzgericht Nürnberg
Insolvenzgericht
Nürnberg
Aktenzeichen
IN 439/19
Wirksam am
01.07.2019
Registerbezug
Nürnberg, HRB 28684
IN 439/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

el amparo GmbH, Hersbrucker Straße 60, 91207 Lauf, vertreten durch den
Geschäftsführer Wittmann Sascha Hans, geboren am XX.XX.XXXX,
Staatsangehörigkeit: deutsch
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 28684
- Schuldnerin -

hat die Insolvenzverwalterin am 01.07.2019 angezeigt, dass
Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.

Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 01.07.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 439/19 · el amparo GmbH · Insolvenzgericht Nürnberg
Insolvenzgericht
Nürnberg
Aktenzeichen
IN 439/19
Wirksam am
05.06.2019
Registerbezug
Nürnberg, HRB 28684
Az.: IN 439/19

In dem Verfahren über den Antrag d.

el amparo GmbH, Hersbrucker Straße 60, 91207 Lauf,
vertreten durch den Geschäftsführer Wittmann Sascha Hans, geboren am
XX.XX.XXXX, Staatsangehörigkeit: deutsch
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 28684
- Schuldnerin -

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs.
1 und 2 InsO) wird am 05.06.2019 vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, §
21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird bestellt: Rechtsanwältin Mechthild
Bruche, Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg, Telefon: +49(911)951285-0,
Telefax: +49(911)95128510, Email: advo@ra-dr-beck.de.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der
Schuldnerin nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam
sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 05.06.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 28684 HRB 28684: el amparo GmbH, Lauf, Hersbrucker Straße 60, 91207 Lauf a.d.Pegnitz. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Schenk, Christine, Nürnberg, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Wittmann, Sascha, Nürnberg…
HRB 28684: el amparo GmbH, Lauf, Hersbrucker Straße 60, 91207 Lauf a.d.Pegnitz. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Schenk, Christine, Nürnberg, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Wittmann, Sascha, Nürnberg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Wittmann, Sascha, Nürnberg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 28684 HRB 28684: el amparo GmbH, Lauf, Hersbrucker Straße 60, 91207 Lauf a.d.Pegnitz. Die Gesellschafterversammlung vom 14.02.2018 hat die Änderung des § 3 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Ne…
HRB 28684: el amparo GmbH, Lauf, Hersbrucker Straße 60, 91207 Lauf a.d.Pegnitz. Die Gesellschafterversammlung vom 14.02.2018 hat die Änderung des § 3 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Der Betrieb eines Sicherheitsdienstes, einer Detektei sowie Veranstaltungsservice und Facility Management sowie Trockenbauarbeiten.
Veränderungen
HRB 28684 HRB 28684: el amparo GmbH, Lauf, Marktplatz 41, 91207 Lauf. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Hersbrucker Straße 60, 91207 Lauf a.d.Pegnitz.
HRB 28684: el amparo GmbH, Lauf, Marktplatz 41, 91207 Lauf. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Hersbrucker Straße 60, 91207 Lauf a.d.Pegnitz.
Veränderungen
HRB 28684 HRB 28684:el amparo UG (haftungsbeschränkt), Altdorf, Fischbacher Str. 1, 90518 Altdorf b. Nürnberg.Die Gesellschafterversammlung vom 24.07.2015 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 24.000,00 EUR und die Ne…
HRB 28684:el amparo UG (haftungsbeschränkt), Altdorf, Fischbacher Str. 1, 90518 Altdorf b. Nürnberg.Die Gesellschafterversammlung vom 24.07.2015 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 24.000,00 EUR und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde insbesondere geändert: §§ 1 (Firma), 3 (Gegenstand des Unternehmens) sowie 5 (Vertretung). Neue Firma: el amparo GmbH. Sitz verlegt, nun: Neuer Sitz: Lauf. Geschäftsanschrift: Marktplatz 41, 91207 Lauf. Neuer Unternehmensgegenstand: Der Betrieb eines Sicherheitsdienstes, einer Detektei sowie Veranstaltungsservice und Facility Management. Neues Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Hrbatsch, Patrick Alfred, Neumarkt i.d. OPf., *XX.XX.XXXX; Wittmann, Sascha, Nürnberg, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Schenk, Christine, Nürnberg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Wittmann, Sascha, Nürnberg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 28684 el amparo UG (haftungsbeschränkt), Altdorf, Kiliansgasse 3, 90518 Altdorf b. Nürnberg. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Fischbacher Str. 1, 90518 Altdorf b. Nürnberg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Riedma…
el amparo UG (haftungsbeschränkt), Altdorf, Kiliansgasse 3, 90518 Altdorf b. Nürnberg. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Fischbacher Str. 1, 90518 Altdorf b. Nürnberg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Riedmann, Oliver, Altdorf b. Nürnberg, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Hrbatsch, Patrick Alfred, Freystadt OT Burggriesbach, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 28684 el amparo UG (haftungsbeschränkt), Altdorf, Kiliansgasse 3, 90518 Altdorf b. Nürnberg. Bestellt: Geschäftsführer: Wittmann, Sascha, Nürnberg, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Wittmann, Sascha, Nürnberg, *XX.X…
el amparo UG (haftungsbeschränkt), Altdorf, Kiliansgasse 3, 90518 Altdorf b. Nürnberg. Bestellt: Geschäftsführer: Wittmann, Sascha, Nürnberg, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Wittmann, Sascha, Nürnberg, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRB 28684 el amparo UG (haftungsbeschränkt), Altdorf, Kiliansgasse 3, 90518 Altdorf b. Nürnberg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 31.01.2012. Geschäftsanschrift: Kiliansgasse 3, 90518 Al…
el amparo UG (haftungsbeschränkt), Altdorf, Kiliansgasse 3, 90518 Altdorf b. Nürnberg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 31.01.2012. Geschäftsanschrift: Kiliansgasse 3, 90518 Altdorf b. Nürnberg. Gegenstand des Unternehmens: Betrieb eines Sicherheitsdienstes, einer Detektei sowie Personaldienstleistungen. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Riedmann, Oliver, Altdorf b. Nürnberg, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Wittmann, Sascha, Nürnberg, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.